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Rede von Dr. Georg Kippels (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit) – Fragestunde

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Text

Rede von Dr. Georg Kippels (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit) – Fragestunde Herr Kollege Schattner, vielen herzlichen Dank für die Frage. – Die FinanzKommission Gesundheit hat im Rahmen ihrer diversen Vorschläge unter anderem den Vorschlag unterbreitet, die kieferorthopädische Versorgung ausschließlich durch Fachärzte, das heißt Fachärzte für Kieferorthopädie, vornehmen zu lassen. Wenn Sie den Bericht studieren, werden Sie sehen, dass dort ausführliche Begründungen im Hinblick auf die Erhebungen und die Grundlage dieser Entscheidung gegeben sind. Es gibt insgesamt verschiedene Qualifikationsstufen im Rahmen der zahnärztlichen bzw. kieferorthopädischen Behandlung. Es gibt den Facharzt für Kieferorthopädie und auch eine entsprechende Master-Weiterbildung von zwei bis drei Jahren, die auch zusätzliche Qualifikationsmerkmale erschafft. Nach der Erstattungsregelung des § 29 SGB V sind die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nur bei erheblichen Beeinträchtigungen – KIG 3 bis 5 – zu erstatten. Vor diesem Hintergrund besteht aus versorgungsrechtlicher Sicht ein Interesse daran, dass bei der Indikationsstellung bzw. bei der Behandlung mit höchster Qualität und Präzision vorgegangen wird und, auch unter dem Gesichtspunkt eines Steuerungsinstrumentes im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach § 12 SGB V, die bestmögliche Versorgung stattfindet. Die FinanzKommission Gesundheit hat in diesem Zusammenhang eine Wechselwirkung zwischen dieser Qualifikation und den zu erzielenden Ergebnissen hergestellt und diese Empfehlung ausgesprochen. Wir sind in der Zwischenzeit mit zahlreichen Hinweisen konfrontiert worden und werden uns im Rahmen der weiteren Bewertung im Gesetzgebungsverfahren natürlich damit auseinandersetzen, ob es auch andere erworbene Qualifikationsmerkmale gibt, die der Facharztausbildung oder der Master-Fortbildung gleichzustellen sind.

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