Schriftliche Frage 164 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an kieferorthopädischen Behandlungen, die bislang von Zahnärztinnen und Zahnärzten…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 164 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an kieferorthopädischen Behandlungen, die bislang von Zahnärztinnen und Zahnärzten…
Frage 164 (Julia-Christina Stange, Die Linke):
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an kieferorthopädischen Behandlungen, die bislang von Zahnärztinnen und Zahnärzten ohne Fachzahnarztwieterbildung in Kieferorthopädie erbracht werden, und weshalb schlägt die Bundesregierung im Entwurf eines „Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ vor, dass ein Master of Science in Kieferorthopädie mit entsprechenden Mindestanforderungen nicht mehr ausreichend sein soll, um zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 7. Mai 2026:
Der BARMER Zahnreport 2024 (www.barmer.de/presse/infothek/studie n-und-reporte/zahnreport-2024-1267622) liefert auf Basis von Abrechnungs- und Routinedaten der Versicherten dieser Krankenkasse Hinweise zum Anteil kieferorthopädischer Behandlungen, die außerhalb spezialisierter Fachzahnarztpraxen erbracht werden. Demnach rechnen bundesweit etwa 14 Prozent aller Zahnarztpraxen kieferorthopädische Leistungen ab. Von diesen Praxen verfügen wiederum rund 13 Prozent nicht über einen spezifischen kieferorthopädischen Fachzahnarzttitel. Regional variiert dieser Anteil: Während er in Bremen bei rund 4 Prozent liegt, erreicht er in Rheinland-Pfalz etwa 20 Prozent. Der Vorschlag der Bundesregierung, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Abrechnungsbefugnis für kieferorthopädische Behandlungen auf Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte mit Fachzahnarztweiterbildung der Kieferorthopädie zu beschränken, geht zurück auf eine Reformempfehlung der FinanzKommission Gesundheit (FKG). Diese weist in ihrem am 30. März 2026 vorgelegten Bericht darauf hin, dass durch den Umstand, dass bisher alle approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzte berechtigt sind, kieferorthopädische Leitungen zulasten der GKV zu erbringen, zusätzliche Kosten durch nicht sach- und bedarfsgerecht erbrachte Behandlungen verursacht werden.
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