Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Ab wie vielen Gerichtsentscheidungen, die eine konkrete Maßnahme der seit 7. Mai 2025 geltenden Weisung des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt zu stationären Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen Asylsuchender an den Binnengrenzen als rechtswidrig beurteilen, verwirft die Bundesregierung ihre Einschätzung, es handele sich um Einzelfallentscheidungen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Gerichtliche Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit konkreter Maßnahmen ergehen grundsätzlich auf Grundlage der jeweiligen Umstände des Einzelfalls und stellen daher Einzelfallentscheidungen dar. Über den weiteren Verlauf der Binnengrenzkontrollen über Mitte September 2026 hinaus wird davon unbenommen aufgrund der Lageentwicklung, insbesondere des irregulären und illegalen Migrationsgeschehens, und im Lichte der Wirksamkeit des europäischen Außengrenzschutzes sowie des am 12. Juni 2026 in Umsetzung gehenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu befinden sein.
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