Frage von Lars Haise (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121)
Teil von Protokoll der 3. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Lars Haise (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121)
Stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, bei Minderjährigen von einer Zurückweisung an den deutschen Außengrenzen abzusehen, sicher, dass es sich tatsächlich um Minderjährige handelt, und, wenn ja, wie, und wird hierbei einzig die Eigenauskunft des Asylsuchenden über dessen Lebensalter herangezogen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine Intensivierung der bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengen-Binnengrenzen angeordnet. Zurückweisungen erfolgen dabei im Einklang mit den nationalen und europarechtlichen Regelungen.
Dabei werden erkennbar vulnerable Personen weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Die Bundespolizei berücksichtigt auf Grundlage des konkreten Einzelfalls alle zur Verfügung stehenden Informationen bzw. Erkenntnisse hinsichtlich der Prüfung auf eine Vulnerabilität. Dies schließt das Alter der betreffenden Person ein.
Die Bundespolizei stimmt ihre grenzpolizeilichen Maßnahmen auch weiterhin im Rahmen der intensivierten vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen eng und vertrauensvoll mit den Behörden der jeweiligen Anrainerstaaten ab und arbeitet auf Grundlage der jeweils geltenden bilateralen Verträge/Abkommen und Vereinbarungen mit den Anrainerstaaten zusammen.
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