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Schriftliche Frage 31 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 27. April 2026, Az. K 650/25.…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 31 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 27. April 2026, Az. K 650/25.… Frage 31 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 27. April 2026, Az. K 650/25.KO) zur Rechtswidrigkeit der derzeitigen stationären Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen Asylsuchender an den Binnengrenzen, auch unter Berücksichtigung der vorherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin in drei Fällen (Beschlüsse vom 2. Juni 2025 – VG 6 L 191/25 u. a.) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 18. März 2025, 10 BV 24.700) vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt wiederholt betont, es handele sich hierbei um eine „Einzelfallentscheidung“, weshalb die Maßnahmen an den Binnengrenzen fortgesetzt würden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-koblenz-k650 25ko-grenzkontrollen-schengen-identitaet-feststel lung?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_ LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKD E_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CW OLT000036830997&utm_medium=email_newsle tter&utm_crmid= und www.br.de/nachrichten/bay ern/bayerische-richter-contra-dobrindt-grenzkontr ollen-illegal,VGxBUYm und www.beck-aktuel l.de/heute-im-recht/rechtsprechung/dobrindt-zuru eckweisungen-asylsuchende-grenze-urteil-vg-berl in-2025-06-03), und ist der Bundesregierung eine gerichtliche Entscheidung bekannt, in der eine seit dem 7. Mai 2025 stattgefundene deutsche Binnengrenzkontrolle als rechtmäßig bewertet wurde, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2026: Das Bundesministerium des Innern (BMI) nimmt das erstinstanzliche Urteil in der Einzelfallentscheidung beim Verwaltungsgericht (VG) Koblenz zur Kenntnis. Das BMI wird die Entscheidungsbegründung sorgfältig auswerten und Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Da sich das Urteil des VG Koblenz auf einen Einzelfall bezieht, geht eine generelle Unzulässigkeit der Binnengrenzkontrollen mit dem Urteil nach Auffassung des BMI nicht einher. Die Binnengrenzkontrollen werden daher fortgesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 18. März 2025 über eine grenzpolizeiliche Identitätsfeststellung vom 11. Juni 2022 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze entschieden. Diese Entscheidung bezieht sich auf eine Fassung des Schengener Grenzkodexes, die nicht mehr gültig ist. Das VG Berlin hat mit Beschluss vom 2. Juni 2025 im Eilverfahren über die konkrete Zurückweisung von drei Personen an der deutschpolnischen Grenze entschieden. Die Bundesrepublik Deutschland wurde verpflichtet, den Antragstellern den Grenzübertritt zu gestatten, um festzustellen, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Das BMI hat diese Einzelfallentscheidung zur Kenntnis genommen. Das gegenständliche Hauptsacheverfahren vor dem VG Berlin ist noch anhängig. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden gerichtlichen Verfahren. Der Bundesregierung ist für den erfragten Zeitraum im Sinne der Fragestellung keine entsprechende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zu Binnengrenzkontrollen bekannt.

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