Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Hat der Bundeskanzler Friedrich Merz vor dem Hintergrund seiner Aussagen zu Ungarn und der „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn“ Kenntnisse zur dortigen Strafjustiz, und, wenn ja, ist ihm ein Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Beleidigung bekannt, wo ein Bürger in Ungarn rechtskräftig verurteilt wurde, weil er den damaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán etwa als „Lügenviktor“ bezeichnet hat, auch vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Verurteilung eines Bürgers in Deutschland, der den Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnete (https://youtu.be/RTwgpfJFXwc?t=49 und https://ostdeutscheallgemeine.com/article/schweigen-als-strategie-merz-laesst-buerger-fuer-luegenfritz-zahlen-und-waescht-haende-in-unschuld-10061202)?
Antwort des Staatsministers Florian Hahn:
Die Bundesregierung verfügt grundsätzlich nicht über Detailkenntnisse zu im Ausland geführten Strafverfahren, sofern diese keinen besonderen Bezug zur Bundesrepublik Deutschland aufweisen.
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