Schriftliche Frage 39 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um die nach Bekundungen aus ihrem Umfeld schlechten Haftbedi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 39 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um die nach Bekundungen aus ihrem Umfeld schlechten Haftbedi…
Frage 39 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um die nach Bekundungen aus ihrem Umfeld schlechten Haftbedingungen (Isolationshaft, Einschränkung sozialer Kontakte, eine Stunde Hofgang pro Tag, mangelhafte hygienische Bedingungen, miserables Essen, Schlafunterbrechungen durch stündliche Kontrollen; https://rsw.beck.de/aktuell/daily/ meldung/detail/strafprozess-maja-t-ungarn-auslief erung-bverfg-isolationshaft?utm_source=Eloqua &utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau &utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_202 5&utm_econtactid=CWOLT000036830997&ut m_medium=email_newsletter&utm_crmid=) für die in ungarischer Untersuchungshaft befindliche und seit über einer Woche aufgrund dessen sich in Hungerstreik befindende Person Maja T. zu verbessern und um nach ihrer rechtswidrigen Auslieferung (BVerfG, Beschl. v. 24. Januar 2025 – 2 BvR 1103/24) eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. Juni 2025:
Konsularmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Deutschen Botschaft Budapest besuchen Maja T. regelmäßig in der Haft und stehen in Kontakt mit den zuständigen ungarischen Stellen, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Hungerstreiks von Maja T. Die Botschaft verfolgt die aktuelle Situation engmaschig. Zudem hat sich die Botschaft seit der Inhaftierung in Ungarn für bessere Haftbedingungen, die Einhaltung internationaler Mindeststandards und die Möglichkeit einer Verlegung in Hausarrest eingesetzt. Vertreterinnen und Vertreter der Botschaft waren darüber hinaus bei allen bisherigen mündlichen Verhandlungen anwesend und werden auch an den weiteren Gerichtsterminen teilnehmen. Ungarn hatte zugesichert, im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel Maja T. auf ein entsprechendes Ersuchen zur Verbüßung der Strafe zurück zu überstellen. Eine solche Überstellung zur Strafvollstreckung nach Deutschland setzt ein rechtskräftiges ungarisches Urteil voraus. Der Fall von Maja T. wurde hochrangig gegenüber der ungarischen Regierung angesprochen. Aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte von Maja T. sind keine weiteren Auskünfte möglich.
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