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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele alleinerziehende Elternteile in Deutschland aufgrund ausbleibender oder unzureichender Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz angewiesen sind und dabei eine finanzielle Differenz zwischen dem tatsächlich zustehenden Kindesunterhalt und dem gewährten Unterhaltsvorschuss tragen müssen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese finanzielle Lücke für betroffene Familien auszugleichen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind ist eine privatrechtliche Verpflichtung der Eltern. Aufgrund dieser Zuordnung sind Unterhaltsansprüche und deren Höhe nicht amtlich erfasst. Entsprechend ist auch nicht ersichtlich, in welchem Umfang Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hinter privatrechtlichen Unterhaltsansprüchen zurückbleiben. Der Staat wird tätig, wenn der andere Elternteil Kindesunterhalt nicht oder nur geringfügig zahlt. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz entbinden den barunterhaltspflichtigen Elternteil jedoch nicht von seiner Verantwortung für den Kindesunterhalt, sondern dienen der subsidiären Sicherung des sächlichen Existenzminimums des Kindes. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erhielten rund 856 000 Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Während sich der private Unterhalt nach der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils richtet und daher ganz oder teilweise ausfallen bzw. unter dem Leistungsniveau des Unterhaltsvorschussgesetzes liegen kann, gewährleisten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz verlässlich die Sicherung des sächlichen Existenzminimums des Kindes. Zur Durchsetzung privatrechtlicher Unterhaltsansprüche oberhalb des sächlichen Existenzminimums steht den Kindern staatliche Unterstützung durch Beistände, Gerichte und Vollstreckungsorgane zur Seite.

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