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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkung von Armut auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Sozialleistungen (nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch inklusive Kinderzuschlag und Wohngeld) beziehen, und welche Maßnahmen gibt es oder sind geplant, um ihnen psychologische Unterstützung anzubieten, vor allem dann, wenn der Regelsatz des Existenzminimums der Eltern aufgrund von Sanktionen durch die Jobcenter gekürzt oder ganz gestrichen wird? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Anteil von Kindern und Jugendlichen, für die eine weniger gute oder schlechte psychische Gesundheit durch einen Elternteil bzw. die Jugendlichen selbst berichtet wird, in niedrigen Einkommensgruppen höher liegt als in hohen Einkommensgruppen. Dies zeigen unter anderem die Ergebnisse des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung sowie der Studie „Kindergesundheit in Deutschland aktuell“ (KIDA). Die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ neu zu verankern. Schwerpunkte der Strategie sollen auf Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen liegen, insbesondere durch Aufklärung und niedrigschwellige Beratung von Eltern sowie Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen und weiteren Fachkräften. Die Strategie wird derzeit erarbeitet. Um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen, ist im Koalitionsvertrag vereinbart, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen. Mit diesem Vorhaben können weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden.

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