Zugang und Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen für Psychotherapie und psychiatrische Betreuung
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Zugang und Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen für Psychotherapie und psychiatrische Betreuung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7401
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Evelyn Schötz, Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael
Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin
Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski,
Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann,
Zada Salihović, David Schliesing, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt,
Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Zugang und Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen für Psychotherapie
und psychiatrische Betreuung
Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales
Anliegen der Gesundheits-, Familien- und Jugendpolitik. Die Parteien CDU, CSU
und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der
Versorgung von Kindern und Jugendlichen bekannt (Zeile 3559 f.). Das Recht auf das
erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von
Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der
Gesundheit ist geltendes Bundesrecht aus Artikel 24 der UN-
Kinderrechtskonvention. Aktuell verschlechtert sich die psychische Gesundheit
von Kindern und Jugendlichen zunehmend (https://correctiv.org/aktuelles/bildu
ng/2026/01/19/wir-verlieren-einen-teil-der-jungen-generation-deutlich-mehr-ps
ychiatrie-aufenthalte-von-jugendlichen/). Die COPSY-Längsschnittstudie von
2020 bis 2024 zeigt, dass Kinder und Jugendliche sich bis heute einsamer und
gestresster fühlen als vor der Pandemie. Kriege, internationale Krisen und
wirtschaftliche Ängste belasten junge Menschen immer mehr (https://link.springe
r.com/article/10.1007/s00103-025-04045-1). Seit 2023 bleibt etwa ein Fünftel
der Kinder und Jugendlichen weiterhin psychisch beeinträchtigt. Diese
Ergebnisse decken sich mit den Befunden des Deutschen Schulbarometers, das bei
21 Prozent der 8‑ bis 17‑Jährigen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten
feststellte (vgl. ebd.). Jungen und Mädchen sind dabei unterschiedlich betroffen; so
sind vor allem Essstörungen bei Mädchen seit 2019 rasant angestiegen (www.g
eo.de/wissen/gesundheit/essstoerungen-bei-maedchen-und-jungen-frauen-nehm
en-deutlich-zu-37073666.html). 216 Jugendliche haben im Jahr 2024 Suizid
begangen (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Tod
esursachen/Tabellen/sterbefaelle-suizid-erwachsene-kinder.html). Psychische
Belastungen können außerdem zu sozialer Isolation und Einsamkeit führen.
Diese wiederum ist ein wichtiger Faktor dafür, dass das Vertrauen junger
Menschen in demokratische Strukturen sinkt (www.bertelsmann-stiftung.de/de/the
men/aktuelle-meldungen/2025/mai/die-einsamkeit-junger-menschen-ist-eine-ge
fahr-fuer-die-demokratie). Die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch die
psychischen Erkrankungen entstehen, sind enorm (www.iwkoeln.de/fileadmin/use
r_upload/Studien/Report/PDF/2025/IW-Report_2025-Mentale-Gesundheit-vo
n-Sch%C3%BClerinnen-Sch%C3%BClern.pdf). Bei rund 50 Prozent der
Erwachsenen mit chronischen psychischen Erkrankungen treten erste Symptome
bereits vor dem 14. Lebensjahr auf (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/15939
837/). Frühzeitige Behandlung kann hier dazu beitragen, die Chronifizierung
im Erwachsenenalter zu verhindern.
In der Versorgung psychisch belasteter junger Menschen gibt es strukturelle
und rechtliche Hürden. Rechtliche Hürden entstehen etwa durch die
erforderliche Zustimmung der Sorgeberechtigten zur Inanspruchnahme
psychotherapeutischer Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen unter 15 Jahren. Dies
kann dramatische Folgen für die Betroffenen haben – speziell bei psychischen
Erkrankungen mit hohem Leidensdruck oder (Selbst-)Gefährdungspotenzial.
Eine strukturelle Hürde ist die Finanzierung der Behandlung: Für gesetzlich
krankenversicherte Patientinnen und Patienten sind die Wartelisten oft lang,
mentale Gesundheit wird damit eine Frage des Geldes. Darüber hinaus fehlt
eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapie, was
die regionale Unterversorgung in strukturschwachen und ländlichen Regionen
begünstigt. Eine weitere strukturelle Hürde ist der mangelnde Zugang für
Kinder und Jugendliche zu Hilfsangeboten im altersgruppenspezifischen
Lebensumfeld, etwa über die Schule. Die Bundesregierung stellte das „Mental Health
Coaches“-Programm an Schulen trotz seines großen Erfolgs (www.bmbfsfj.bun
d.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/schulprogramm-mental-health-
coachesueberzeugt-mit-erfolg-254750) ein. Wenn dieser Zugang über die Schule
wegfällt, wird die Ungleichheit der Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen
in Bezug auf ihre mentale Gesundheit noch weiter verschärft. Im
Koalitionsvertrag ist für die 21. Legislaturperiode eine Strategie „Mentale Gesundheit für
junge Menschen“ vorgesehen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Bereiche
Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit besser miteinander zu verzahnen. Zu
diesen Zwecken werden Experimentierklauseln ermöglicht (Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1837). In diesem Jahr sollen laut
Aussage der Bundesregierung erste konkrete Schritte und Maßnahmen erreicht
werden (vgl. ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren psychotherapeutisch
behandelt (bitte nach Jahren, differenziert nach Geschlechtern,
Altersgruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Wie lang waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
fünf Jahren die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Therapieplatz für
gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche (bitte nach Altersgruppen,
differenziert nach Bundesländern aufschlüsseln, und für jedes Bundesland
einen Durchschnittswert für Landkreise sowie kreisfreie Städte angeben)?
a) Inwiefern sieht die Bundesregierung hier eine strukturelle
Unterversorgung insbesondere in einkommensschwachen oder ländlichen
Regionen?
b) In wie vielen Fällen haben Kinder und Jugendliche nach Kenntnis der
Bundesregierung ein Jahr bis zwei Jahre auf einen Therapieplatz
warten müssen, in wie vielen Fällen zwei Jahre und länger?
c) In wie vielen Fällen haben Kinder und Jugendliche nach Kenntnis der
Bundesregierung trotz Bedarf keinen Therapieplatz bekommen?
3. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um
Wartezeiten auf psychotherapeutische Hilfe für Kinder und Jugendliche zu
verringern?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Versorgungslage in
der Kinder- und Jugendpsychotherapie und befürwortet die
Bundesregierung die Schaffung einer gesonderten Bedarfsplanung für die
psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen?
5. Wie viele Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren wegen psychischer
Probleme stationär im Krankenhaus behandelt (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln), in welchem Umfang kam es zu Verzögerungen
und aus welchen Gründen?
a) In wie vielen Fällen wurden Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren mit
Suizidverletzungen bzw. Folgen von Selbstverletzungen im Krankenhaus
behandelt (bitte Anzahl der behandelten Haupt- und Nebendiagnosen
angeben, nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren zu einer stationären Aufnahme erst bei akuter
Selbst- oder Fremdgefährdung, weil zuvor kein Behandlungsplatz
verfügbar war (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
stationären Betten im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie seit 2020
entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
tagesklinischen Plätze für Kinder und Jugendliche seit 2020 entwickelt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Gruppengröße in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder-
und Jugendpsychiatrie (bitte differenziert nach Altersgruppen und
Versorgungsformen angeben), und inwiefern bewertet die Bundesregierung diese
als fachlich angemessen?
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren die personelle Ausstattung in Kinder- und Jugendpsychiatrien
entwickelt (bitte nach den Berufsgruppen ärztlicher Dienst, psychologischer
Dienst, Pflegepersonal, pädagogisches Personal sowie nach
Bundesländern und Trägerschaften aufschlüsseln)?
10. Welche konkreten Maßnahmen in der Umsetzung der Strategie „Mentale
Gesundheit für junge Menschen“ sind auf Grundlage des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD bis Ende des Jahres 2026 geplant,
welche für 2027 und 2028 (bitte detailliert ausführen)?
11. Plant die Bundesregierung in der Strategie „Mentale Gesundheit für junge
Menschen“ einen Ausbau der Angebote von Schulpsychologinnen und
Schulpsychologen oder einen anderen Ersatz für das eingestellte
Schulprogramm „Mental Health Coaches“?
12. Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der
Bundesregierung das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend geförderte Angebot „[U25] Online-Beratung“ in den Jahren
2020 bis 2025 genutzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der
Bundesregierung das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend geförderte Angebot „krisenchat“ in den Jahren 2020 bis 2025
genutzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
14. Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der
Bundesregierung das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend geförderte Angebot „Nummer gegen Kummer“ in den Jahren
2020 bis 2025 genutzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
15. Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der
Bundesregierung das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend geförderte Angebot „JugendNotmail“ in den Jahren 2020 bis
2025 genutzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
16. Wie bewertet die Bundesregierung niedrigschwellige Onlinehilfsangebote
wie z. B. Krisenchat, gerade für Kinder und Jugendliche, die keinen
Zugang zu Therapieangeboten haben und welche Rolle spielen aus Sicht der
Bundesregierung in diesem Kontext die Schulsozialarbeit und
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die gesundheitlichen,
bildungsbezogenen und volkswirtschaftlichen Langzeitfolgen unbehandelter psychischer
Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, z. B. im Hinblick auf
Bildungsabbrüche, Suchtentwicklungen, spätere Erwerbslosigkeit oder
erhöhte Inanspruchnahme sozialstaatlicher Leistungen?
18. Welche Studien, Modellrechnungen oder gesundheitsökonomischen
Bewertungen zu Folgekosten psychischer Erkrankungen im Kinder- und
Jugendalter liegen der Bundesregierung vor?
19. Welche aktuellen Forschungsvorhaben werden von der Bundesregierung
in welchem Umfang finanziell gefördert im Hinblick auf die psychische
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, und welche der
Forschungsvorhaben beinhalten geschlechtsspezifische Forschungsansätze, um auf
die unterschiedlichen Aspekte der verschiedenen Geschlechter
einzugehen, insbesondere auch im Hinblick auf die Unterschiede von Mädchen
und Jungen im Umgang mit psychischen Krankheiten und die besondere
Unterstützung von trans- und nichtbinären jungen Menschen?
20. Welche Maßnahmen, die in anderen Staaten angewendet wurden oder
werden, um Suizide bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern, hält die
Bundesregierung für besonders wirksam, und inwiefern zieht sie daraus
Impulse für die Weiterentwicklung der nationalen Präventions- und
Versorgungsstrategie?
21. Welche Programme zur Verbesserung der mentalen Gesundheit fördert die
Bundesregierung in der aktuellen Wahlperiode, die sich dezidiert an
Jugendliche mit Fluchterfahrung richten?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über strukturelle oder
sozial bedingte Hürden in der Inanspruchnahme psychotherapeutischer
Leistungen bei Kindern und Jugendlichen vor und welchen Einfluss haben
dabei die Faktoren soziale Ungleichheit, Bildungsbarrieren oder
Diskriminierungserfahrungen?
23. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung zur
Häufigkeit und Relevanz hochstrittiger elterlicher Konfliktlagen bei
familiengerichtlichen Verfahren mit Blick auf die psychische Belastung und den
Schutzbedarf der betroffenen Kinder und Jugendlichen vor?
24. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Probleme bei der
Aufnahme einer indizierten Psychotherapie aufgrund der fehlenden
Zustimmung der Sorgeberechtigten vor, und wenn ja, welche?
25. Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um
eine fehlende Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Aufnahme einer
Psychotherapie zu kompensieren, wenn eine psychische Erkrankung des
Kindes oder Jugendlichen vorliegt?
a) Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob
Minderjährige ab einem bestimmten Alter (z. B. ab zwölf Jahren) selbstständig
Psychotherapie in Anspruch nehmen können sollten – analog zur
Einwilligungsfähigkeit in andere medizinische Maßnahmen?
b) Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur
eigenständigen Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen durch
Minderjährige – analog zu § 8 Absatz 3 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – für mit dem Grundgesetz vereinbar, und erwägt die
Bundesregierung, eine analoge Regelung hierfür dem Deutschen
Bundestag vorzuschlagen (bitte begründen)?
c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Rechtssicherheit für
psychotherapeutische Fachkräfte herzustellen, die einsichtsfähigen
Minderjährigen eine psychotherapeutische Sprechstunde oder
probatorische Sitzungen auch ohne vorherige Zustimmung der
Sorgeberechtigten anbieten möchten (wenn ja, bitte auflisten)?
26. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
Anwendbarkeit von § 36 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) auf
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), und bedarf es
hier aus Sicht der Bundesregierung eine Konkretisierung für Leistungen
der GKV, insbesondere psychotherapeutische Leistungen, und falls § 36
SGB I auf GKV-Leistungen anwendbar ist, welche rechtlichen oder
fachpolitischen Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen,
dass einsichtsfähige junge Menschen auch einen Behandlungsvertrag nach
§ 630a des Bürgerlichen Gesetzbuches schließen können?
27. Welche unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen gelten nach
Kenntnis der Bundesregierung für gesetzlich und privat versicherte
Minderjährige hinsichtlich Einwilligung, Kostenübernahme und Zugang zu
psychotherapeutischer Behandlung?
28. Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung hinsichtlich
psychotherapeutischer Versorgungsmöglichkeiten und struktureller Zugangsbarrieren
zwischen Kindern und Jugendlichen in ihren Herkunftsfamilien, in
stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Pflegeverhältnissen
(bitte gesondert aufschlüsseln)?
29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in
welchem Umfang Jugendliche aus Haushalten mit Leistungsbezug nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) seltener an
psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsstrukturen angebunden sind als
Gleichaltrige aus Haushalten ohne Leistungsbezug?
30. Welche Daten erhebt die Bundesregierung regelmäßig zur Auswirkung
von Armut auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen,
und welche Maßnahmen gibt es, um Kindern und Jugendlichen, deren
Eltern Sozialleistungen (nach dem SGB II und nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch, inklusive Kinderzuschlag und Wohngeld) beziehen,
psychologische Unterstützung anzubieten, vor allem dann, wenn der
Regelsatz des Existenzminimums der Eltern aufgrund von Sanktionen durch die
Jobcenter gekürzt oder ganz gestrichen wird?
31. Welche Schulungen und Handreichungen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und
Sozialämter (gegebenenfalls vorhandenes Material bitte verlinken oder
anhängen) für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen hinsichtlich
psychischer Belastungserscheinungen und Belastungsrisiken, und in welchem
Turnus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf
sensiblem Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult?
32. Welche Daten erhebt die Bundesregierung regelmäßig zur Versorgung
psychisch belasteter Kinder in der stationären Jugendhilfe oder in
Pflegeverhältnissen, wie fließen diese Daten in die Bedarfsplanung nach § 101
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ein?
33. Inwiefern wird die Versorgung psychisch belasteter Kinder und
Jugendlicher in die kommunale Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII nach
Kenntnis der Bundesregierung einbezogen?
34. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um die
Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie
sowie ambulanten psychotherapeutischen Angeboten auf kommunaler
Ebene zu stärken?
Berlin, den 17. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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