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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)

dip / rede 08.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Personen in Familien mit geringem Einkommen, darunter insbesondere Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, psychosoziale Unterstützungsangebote kennen und möglichst niedrigschwellig nutzen können, wenn der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht darauf hinweist, dass Kinder und Jugendliche in Familien mit geringem Einkommen entsprechende Angebote häufiger nicht in Anspruch nehmen, weil sie ihnen nicht bekannt sind? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Die Bundesregierung nimmt die Befunde des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts sehr ernst. Bereits heute bestehen verschiedene Maßnahmen, um den Zugang zu psychosozialen Unterstützungsangeboten zu erleichtern und deren Bekanntheit zu erhöhen. Zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Sozialgesetzbuches (SGB) II sind derzeit nicht geplant. Die in § 16a SGB II verankerten kommunalen Eingliederungsleistungen einschließlich der psychosozialen Betreuung liegen in der Zuständigkeit und Finanzverantwortung der Kommunen. Der Bund und die Jobcenter haben keinen Einfluss auf die Art und den Umfang dieser Angebote. Der Verweis auf kommunale Eingliederungsleistungen ist jedoch fester Bestandteil der Beratungsarbeit der Jobcenter. Dabei wird die gesamte Bedarfsgemeinschaft und damit auch die Situation der Kinder in den Blick genommen. Darüber hinaus gewährleistet das SGB VIII Hilfen, die von den Kommunen bereitgestellt und niedrigschwellig – also unmittelbar und ohne Einschaltung des Jugendamtes – in Anspruch genommen werden können. Hierzu zählen beispielsweise die Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), die Beratung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 Absatz 3 SGB VIII) sowie weitere ambulante Hilfen. Zudem soll die verstärkte Sozialraumorientierung, wie sie das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht, die Erreichbarkeit und Bekanntheit dieser Angebote weiter verbessern. Ergänzend informiert das Nationale Zentrum Frühe Hilfen auf dessen Internetseite über die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen und bietet über eine Postleitzahlensuche Informationen zu Angeboten vor Ort an. Darüber hinaus stellt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Serviceportal „Lebenskarte.info“ ein niedrigschwelliges digitales Angebot bereit, das Bürgerinnen und Bürger durch kritische Lebensphasen begleitet, Orientierung bietet und an passende Unterstützungsangebote vermittelt.

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