Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Von der
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Von der
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen! Wir haben im letzten Monat hier im
Deutschen Bundestag ein wichtiges Gesetz beschlossen,
nämlich das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht.
Die Führungsaufsicht dient der Überwachung, Leitung,
Lenkung und Hilfe nach einer Straftat oder der
Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Mit dem Gesetz, das wir heute hier beschließen,
setzen wir einen Schritt früher an. Wir verbessern nämlich
die fachgerechte Behandlung psychisch kranker oder
suchtkranker Straftäter während des Maßregelvollzugs.
Diese Reform ist aus zwei Gründen notwendig: Erstens
wollen wir es den Ländern ermöglichen, die Kapazitäten
des Maßregelvollzugs effizienter zu nutzen, um die hohe
Qualität der in Deutschland vorhandenen Behandlung
weiter sicherzustellen, und zweitens wollen wir den
Rechtsschutz derer verbessern, die einstweilig
untergebracht sind.
Bundesministerin Brigitte ZypriesMehr Effizienz erreichen wir vor allem dadurch, dass
wir mehr Flexibilität schaffen. Bei der Unterbringung in
einer Entziehungsanstalt soll von der starren
Reihenfolge – erst Maßregel-, dann Strafvollzug – in
Einzelfällen abgewichen werden können; denn wie lange jemand
in einer Entziehungsanstalt bleiben muss, muss sich
nach Dauer seiner Therapie richten, also nach der
Antwort auf die Frage, wie krank er ist, und nicht danach,
welche Freiheitsstrafe er bekommen hat. Alles andere
würde nämlich die unnütze Blockade eines wertvollen,
benötigten und auch teuren Therapieplatzes bedeuten.
Es kann deshalb sinnvoll sein, mit dem Strafvollzug
– und nicht, wie heute, mit dem Maßregelvollzug – zu
beginnen und die Therapie hinterher anzuschließen. Das
gilt im Übrigen auch für ausreisepflichtige Ausländer. Es
macht keinen Sinn, eine Therapie zu beginnen, von der
man weiß, dass man sie nicht abschließen wird.
– Weil es keinen Sinn macht, eine Therapie anzufangen,
die man nicht abschließen kann; das ist doch logisch.
Dann bringt sie nämlich nichts. Dies wäre vergeudeter
Platz und vergeudetes Geld. Wir brauchen also mehr
Flexibilität bei der Reihenfolge der Vollstreckung.
Auf Anregung des Bundesrates haben wir eine
Regelung aufgenommen, die das Verbot der sogenannten
Reformatio in Peius betrifft, also den Grundsatz,
wonach die Entscheidung bei Einlegung eines
Rechtsmittels nicht zulasten des Betroffenen verschärft werden
soll. Das ist ja eine Schutzvorschrift für den Verurteilten.
Lassen Sie mich nur ganz kurz etwas dazu sagen, weil
das im Rechtsausschuss durchaus streitig war. Wenn
nach dem Urteil ein Angeklagter wegen
Schuldunfähigkeit in der Psychiatrie untergebracht wird, er gegen das
Urteil Revision einlegt und in einer erneuten
Hauptverhandlung dann festgestellt wird, dass er gar nicht
schuldunfähig war, sondern schuldfähig ist, dann würde die
groteske Situation entstehen, dass er aus der
Unterbringung entlassen werden muss, aber nicht mehr bestraft
werden kann, weil dann die Reformatio in Peius gelten
würde. Ich glaube, das kann nicht richtig sein. Es ist
rechtsstaatlich nicht geboten. Deswegen hat sich der
Rechtsausschuss insgesamt dazu verstanden, hier eine
Korrektur vorzunehmen.
Ein wichtiges Ergebnis für die Betroffenen – das habe
ich eben schon einmal gesagt – sind die Rechtsmittel
bei der einstweiligen Unterbringung. Künftig wird
nach sechs Monaten vom Oberlandesgericht darüber
entschieden. Das ähnelt jetzt den Vorschriften zur
Haftprüfung bei der Untersuchungshaft und wird dazu führen,
dass die Verfahren mit der gebotenen Schnelligkeit
behandelt werden.
Meine Damen und Herren, mit dem heutigen
Gesetzesbeschluss bringen wir eine Debatte zum Abschluss,
die mehr als zehn Jahre gedauert hat. Im
Rechtsausschuss ist es uns gelungen, die Vorstellungen der
Bundesregierung und des Bundesrates zu einer vernünftigen
Synthese zusammenzufügen. Dafür möchte ich mich bei
allen Beteiligten sehr herzlich bedanken. Dieser Dank
schließt neben den Kolleginnen und Kollegen von denKoalitionsfraktionen auch die Kollegen vom
Bündnis 90/Die Grünen und von der FDP ein.
Ich würde mich freuen, wenn wir das Gesetz hier im
Deutschen Bundestag mit einer ähnlichen Mehrheit wie
im Rechtsausschuss verabschieden würden; denn die
Gerichte und Kliniken warten seit längerer Zeit auf diese
Reform des Maßregelrechts. Wir brauchen mehr
Flexibilität, um mit den vorhandenen Plätzen effizienter
umgehen zu können. Das verbessert die Situation für die zu
Behandelnden, und das gibt zugleich mehr Sicherheit für
die Bevölkerung.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)