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Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Von der

dip / rede 27.04.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Von der Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben im letzten Monat hier im Deutschen Bundestag ein wichtiges Gesetz beschlossen, nämlich das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht. Die Führungsaufsicht dient der Überwachung, Leitung, Lenkung und Hilfe nach einer Straftat oder der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Mit dem Gesetz, das wir heute hier beschließen, setzen wir einen Schritt früher an. Wir verbessern nämlich die fachgerechte Behandlung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter während des Maßregelvollzugs. Diese Reform ist aus zwei Gründen notwendig: Erstens wollen wir es den Ländern ermöglichen, die Kapazitäten des Maßregelvollzugs effizienter zu nutzen, um die hohe Qualität der in Deutschland vorhandenen Behandlung weiter sicherzustellen, und zweitens wollen wir den Rechtsschutz derer verbessern, die einstweilig untergebracht sind. Bundesministerin Brigitte ZypriesMehr Effizienz erreichen wir vor allem dadurch, dass wir mehr Flexibilität schaffen. Bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt soll von der starren Reihenfolge – erst Maßregel-, dann Strafvollzug – in Einzelfällen abgewichen werden können; denn wie lange jemand in einer Entziehungsanstalt bleiben muss, muss sich nach Dauer seiner Therapie richten, also nach der Antwort auf die Frage, wie krank er ist, und nicht danach, welche Freiheitsstrafe er bekommen hat. Alles andere würde nämlich die unnütze Blockade eines wertvollen, benötigten und auch teuren Therapieplatzes bedeuten. Es kann deshalb sinnvoll sein, mit dem Strafvollzug – und nicht, wie heute, mit dem Maßregelvollzug – zu beginnen und die Therapie hinterher anzuschließen. Das gilt im Übrigen auch für ausreisepflichtige Ausländer. Es macht keinen Sinn, eine Therapie zu beginnen, von der man weiß, dass man sie nicht abschließen wird. – Weil es keinen Sinn macht, eine Therapie anzufangen, die man nicht abschließen kann; das ist doch logisch. Dann bringt sie nämlich nichts. Dies wäre vergeudeter Platz und vergeudetes Geld. Wir brauchen also mehr Flexibilität bei der Reihenfolge der Vollstreckung. Auf Anregung des Bundesrates haben wir eine Regelung aufgenommen, die das Verbot der sogenannten Reformatio in Peius betrifft, also den Grundsatz, wonach die Entscheidung bei Einlegung eines Rechtsmittels nicht zulasten des Betroffenen verschärft werden soll. Das ist ja eine Schutzvorschrift für den Verurteilten. Lassen Sie mich nur ganz kurz etwas dazu sagen, weil das im Rechtsausschuss durchaus streitig war. Wenn nach dem Urteil ein Angeklagter wegen Schuldunfähigkeit in der Psychiatrie untergebracht wird, er gegen das Urteil Revision einlegt und in einer erneuten Hauptverhandlung dann festgestellt wird, dass er gar nicht schuldunfähig war, sondern schuldfähig ist, dann würde die groteske Situation entstehen, dass er aus der Unterbringung entlassen werden muss, aber nicht mehr bestraft werden kann, weil dann die Reformatio in Peius gelten würde. Ich glaube, das kann nicht richtig sein. Es ist rechtsstaatlich nicht geboten. Deswegen hat sich der Rechtsausschuss insgesamt dazu verstanden, hier eine Korrektur vorzunehmen. Ein wichtiges Ergebnis für die Betroffenen – das habe ich eben schon einmal gesagt – sind die Rechtsmittel bei der einstweiligen Unterbringung. Künftig wird nach sechs Monaten vom Oberlandesgericht darüber entschieden. Das ähnelt jetzt den Vorschriften zur Haftprüfung bei der Untersuchungshaft und wird dazu führen, dass die Verfahren mit der gebotenen Schnelligkeit behandelt werden. Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Gesetzesbeschluss bringen wir eine Debatte zum Abschluss, die mehr als zehn Jahre gedauert hat. Im Rechtsausschuss ist es uns gelungen, die Vorstellungen der Bundesregierung und des Bundesrates zu einer vernünftigen Synthese zusammenzufügen. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten sehr herzlich bedanken. Dieser Dank schließt neben den Kolleginnen und Kollegen von denKoalitionsfraktionen auch die Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen und von der FDP ein. Ich würde mich freuen, wenn wir das Gesetz hier im Deutschen Bundestag mit einer ähnlichen Mehrheit wie im Rechtsausschuss verabschieden würden; denn die Gerichte und Kliniken warten seit längerer Zeit auf diese Reform des Maßregelrechts. Wir brauchen mehr Flexibilität, um mit den vorhandenen Plätzen effizienter umgehen zu können. Das verbessert die Situation für die zu Behandelnden, und das gibt zugleich mehr Sicherheit für die Bevölkerung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

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