Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa
Text
Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa
[Bundesrat Drucksache 119/25 (Beschluss)
11.04.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem
Wolf in Deutschland und Europa
Der Bundesrat hat in seiner 1053. Sitzung am 11. April 2025 beschlossen, die
folgende Entschließung zu fassen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass die zunehmende Anzahl und Dichte der
Wolfsbestände in Deutschland zu anhaltender Besorgnis, insbesondere bei der
Bevölkerung in den ländlichen Räumen, führt. Neben bereits erprobten und gelebten
Verfahren der Prävention (Zäunung, Schutzhunde usw.) besteht deshalb
dringender zusätzlicher Handlungsbedarf, um das Management lokaler
Wolfsbestände zukünftig flexibler zu gestalten.
2. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass es bislang nicht gelungen ist,
rechtssichere Regelungen auf Bundesebene zu schaffen, um von Wölfen verursachte
Schäden in der Nutztierhaltung auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Diese
Regelungslücke ist zu schließen.
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für eine zeitnahe
Rechtsänderung auf europäischer Ebene einzusetzen, um den Schutzstatus des Wolfes
insoweit anzupassen, dass ein regional differenziertes Management der Art auf
nationaler Ebene rechtsicher umgesetzt werden kann.
4. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, die erforderlichen nationalen
Rechtsänderungen vorzubereiten und diese den Ländern mitzuteilen. Damit
sollen nach Anpassung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene
dringend die Voraussetzungen für ein verantwortungsbewusstes Management des
Wolfes auf nationaler Ebene geschaffen werden. Hierfür ist gemeinsam mit den
Ländern ein Konzept für ein europarechtskonformes, regional differenziertes
Bestandsmanagement zur Minderung von Schäden in der Nutztierhaltung zu
entwickeln, das den Anforderungen des Artikels 14 in Verbindung mit
Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) entspricht.
5. Schließlich wird die Bundesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass
hinsichtlich der nationalen Bewertung und Meldung des Erhaltungszustandes
eine Methodik zur Anwendung kommt, die der realen Bestandsverbreitung und
-entwicklung der nationalen Bestände des Wolfes stärker Rechnung trägt.
Begründung:
Im Umgang mit dem Wolf hat auf europäischer Ebene bereits ein Umdenken
stattgefunden: Nachdem der Ständige Ausschuss der Berner Konvention
Anfang Dezember 2024 dem Vorschlag der Europäischen Kommission
zugestimmt hat, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“
zu ändern, ist dies im März 2025 in Kraft getreten. Die Europäische
Kommission hat nunmehr einen Verfahrensvorschlag zur Herabstufung des Wolfes im
europäischen Recht vorgelegt, aufgrund dessen mögliche nationale
Rechtsanpassungen vorbereitet werden können.
Die Übernahme des Wolfs in den Anhang V der FFH-Richtlinie hinterlässt die
Art nicht schutzlos. Vielmehr wird europarechtskonformes, regional
differenziertes Bestandsmanagement fachlich sehr anspruchsvoll sein und
wissenschaftlich abgesicherte Entscheidungsgrundlagen verlangen.
Zu Nummer 4:
Der FFH-Bericht der Bundesregierung 2025 an die Europäische Kommission
sieht nach derzeitiger Entwurfslage vor, den Erhaltungszustand des
Wolfsbestandes in der sogenannten kontinentalen biogeographischen Region als
„ungünstig schlecht“ zu bewerten, obwohl in diesem Bereich (Sachsen,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) die meisten Wölfe Deutschlands
vorkommen. Im Vergleich dazu ist für die sogenannte atlantische Region, die nur einen
kleineren Anteil Deutschlands abdeckt, der Erhaltungszustand des dort
vorkommenden Wolfsbestandes (großer Teil Niedersachsens) als „günstig“
eingestuft. Die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes des Wolfs für
Deutschland wird damit als „ungünstig schlecht“ erfolgen. Dieses Bewertungssystem
bildet für die Art Wolf nicht die reale Bestandssituation und -entwicklung ab.
Dies würde Bestandsmanagementmaßnahmen auch bei einer Umlistung des
Wolfs in der FFH-Richtlinie in Anhang V konterkarieren und ist daher von der
Bundesregierung dringend zu korrigieren.]
Relationen
Keine Relationen.