Protokoll der 33. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 33. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Plenarprotokoll 20/33
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
33. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2022
Inhalt:
Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung
Änderung der Tagesordnung
Absetzung des Tagesordnungspunktes 28
Geänderte Ausschussüberweisung
Wahl der Abgeordneten Helge Lindh, Nadja Sthamer, Ansgar Heveling und Florian Hahn als Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Nationalbibliothek
Wahl der Frau Petra Morawe in das Beratungsgremium nach § 39 Absatz 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Wahl der Abgeordneten Anja Liebert in den Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur
Wahl des Abgeordneten Thomas Hacker als ordentliches Mitglied und der Abgeordneten Anikó Merten als persönliche Stellvertreterin des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Dr. Günter Krings (CDU/CSU)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Dr. Günter Krings (CDU/CSU)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Manuel Höferlin (FDP)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Dr. Johannes Fechner (SPD)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Stephan Brandner (AfD)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Stephan Brandner (AfD)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Peter Heidt (FDP)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Robert Farle (AfD)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Clara Bünger (DIE LINKE)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Clara Bünger (DIE LINKE)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Martin Reichardt (AfD)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Martin Reichardt (AfD)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Beatrix von Storch (AfD)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Beatrix von Storch (AfD)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Andrea Lindholz (CDU/CSU)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Andrea Lindholz (CDU/CSU)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Katrin Helling-Plahr (FDP)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Katrin Helling-Plahr (FDP)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Ates Gürpinar (DIE LINKE)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Ates Gürpinar (DIE LINKE)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Tobias Matthias Peterka (AfD)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Katrin Helling-Plahr (FDP)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Andrea Lindholz (CDU/CSU)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Andrea Lindholz (CDU/CSU)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Stefan Keuter (AfD)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister BMJ
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 20/1678
Mündliche Frage 1
Stephan Brandner (AfD)
Stromerzeugung durch Flüssigsalzreaktoren
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Zusatzfragen
Stephan Brandner (AfD)
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Mündliche Frage 2
Stephan Brandner (AfD)
Entwicklung des Müllaufkommens, insbesondere von Plastikabfall, während der Coronapandemie
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Zusatzfragen
Stephan Brandner (AfD)
Mündliche Frage 5
Dr. Michael Kaufmann (AfD)
Nichtverlängerung der Laufzeit der letzten Atomkraftwerke in Deutschland und Risiko von Störungen in der öffentlichen Stromversorgung
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Zusatzfragen
Dr. Michael Kaufmann (AfD)
René Bochmann (AfD)
Mündliche Frage 6
Christian Hirte (CDU/CSU)
Ausnahmen und Sonderregelungen zum beschleunigten naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land und zum Ausbau von LNG-Terminals
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Zusatzfragen
Christian Hirte (CDU/CSU)
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Mündliche Frage 7
Oliver Grundmann (CDU/CSU)
Umweltpolitische Bewertung der Bundesregierung zum Anteil von Biokraftstoffen an den erneuerbaren Energien im Straßenverkehr
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Zusatzfragen
Oliver Grundmann (CDU/CSU)
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Mündliche Frage 8
Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU)
Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie zu einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Zusatzfragen
Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU)
Mündliche Frage 9
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Mögliche Abschaffung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Zusatzfragen
Dr. Rainer Kraft (AfD)
René Bochmann (AfD)
Mündliche Frage 10
Volker Mayer-Lay (CDU/CSU)
Beschluss des angekündigten Aktionsprogramms „Reparieren statt Wegwerfen“
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Zusatzfragen
Volker Mayer-Lay (CDU/CSU)
Mündliche Frage 11
Klaus Mack (CDU/CSU)
Einschätzung der Bundesregierung zu den Chancen auf Einrichtung eines globalen Biodiversitätsfonds
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Zusatzfragen
Klaus Mack (CDU/CSU)
Mündliche Frage 12
Klaus Mack (CDU/CSU)
Einschätzung der Bundesregierung zum Erhaltungszustand des Wolfes und zu dessen Behandlung im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Zusatzfragen
Klaus Mack (CDU/CSU)
Zusatzpunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU: Hunger vermeiden – Mehr Lebensmittel produzieren statt Ackerflächen stilllegen
Steffen Bilger (CDU/CSU)
Dr. Franziska Kersten (SPD)
Stephan Protschka (AfD)
Cem Özdemir, Bundesminister BMEL
Ina Latendorf (DIE LINKE)
Carina Konrad (FDP)
Sven Schulze, Minister (Sachsen-Anhalt)
Peggy Schierenbeck (SPD)
Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Gero Clemens Hocker (FDP)
Albert Stegemann (CDU/CSU)
Susanne Mittag (SPD)
Artur Auernhammer (CDU/CSU)
Tagesordnungspunkt 3:
Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)
Drucksache 20/1761
Annalena Baerbock, Bundesministerin AA
Jürgen Hardt (CDU/CSU)
Christine Lambrecht, Bundesministerin BMVg
Joachim Wundrak (AfD)
Dr. Marcus Faber (FDP)
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Dr. Karamba Diaby (SPD)
Henning Otte (CDU/CSU)
Tagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften
Drucksache 20/1723
Axel Müller (CDU/CSU)
Dr. Johannes Fechner (SPD)
Thomas Seitz (AfD)
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ates Gürpinar (DIE LINKE)
Stephan Thomae (FDP)
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU)
Heike Engelhardt (SPD)
Axel Müller (CDU/CSU)
Sebastian Fiedler (SPD)
Tagesordnungspunkt 5:
Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Fähigkeitsaufbau der Europäischen Union im Sahel mit Schwerpunkt Niger (EUTM Mali)
Drucksache 20/1762
Christine Lambrecht, Bundesministerin BMVg
Dr. Katja Leikert (CDU/CSU)
Katja Keul, Staatsministerin AA
René Springer (AfD)
Ulrich Lechte (FDP)
Ali Al-Dailami (DIE LINKE)
Christoph Schmid (SPD)
Thomas Lutze (DIE LINKE)
Thomas Silberhorn (CDU/CSU)
Tagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Clankriminalität effektiv bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen
Drucksache 20/1743
Dr. Bernd Baumann (AfD)
Sebastian Fiedler (SPD)
Moritz Oppelt (CDU/CSU)
Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Martina Renner (DIE LINKE)
Manuel Höferlin (FDP)
Matthias Helferich (fraktionslos)
Carlos Kasper (SPD)
Dr. Silke Launert (CDU/CSU)
Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sebastian Fiedler (SPD)
Nächste Sitzung
Anlage 1
Entschuldigte Abgeordnete
Anlage 2
Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Mündliche Frage 3
Tobias Matthias Peterka (AfD)
Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Verwendung von „Einweg to go“-Verpackungen
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Mündliche Frage 4
Tobias Matthias Peterka (AfD)
Ausschluss einer Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken in Deutschland durch die Bundesumweltministerin
Antwort
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin BMUV
Mündliche Frage 13
Stephan Albani (CDU/CSU)
Vorhaben der Bundesregierung in der Dekade gegen Krebs
Antwort
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Parl. Staatssekretär BMBF
Mündliche Frage 14
Stephan Albani (CDU/CSU)
Zeitplan der Bundesregierung zur Ausgestaltung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation
Antwort
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Parl. Staatssekretär BMBF
Mündliche Frage 15
Dr. Ingeborg Gräßle (CDU/CSU)
Mittelabfluss aus dem 8. und 9. EU-Forschungsrahmenprogramm durch deutsche Universitäten und Forschungseinrichtungen
Antwort
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Parl. Staatssekretär BMBF
Mündliche Frage 16
Katrin Staffler (CDU/CSU)
Umsetzung der jährlichen Dynamisierung der Mittel des Zukunftsvertrags Studium und Lehre
Antwort
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Parl. Staatssekretär BMBF
Mündliche Frage 17
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Möglicher BAföG-Anspruch von aus der Ukraine geflohenen Auszubildenden und Studierenden ohne Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes
Antwort
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Parl. Staatssekretär BMBF
Mündliche Frage 18
Thomas Jarzombek (CDU/CSU)
Einschätzung der Expertenkommission Forschung und Innovation zum Reformbedarf des Projektträgermodells
Antwort
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Parl. Staatssekretär BMBF
Mündliche Frage 19
Thomas Jarzombek (CDU/CSU)
Ausgestaltung von Freiräumen für die Forschungspolitik im Haushalts- und Beihilferecht
Antwort
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Parl. Staatssekretär BMBF
Mündliche Frage 20
Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU)
Internationale Klimafinanzierung und Stärkung der ODA-Koordinierungskompetenz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Antwort
Dr. Bärbel Kofler, Parl. Staatssekretärin BMZ
Mündliche Frage 21
Paul Ziemiak (CDU/CSU)
Entwicklungshilfe zur Prävention einer Hungersnot im Libanon seit Beginn des Ukrainekrieges
Antwort
Dr. Bärbel Kofler, Parl. Staatssekretärin BMZ
Mündliche Frage 22
Paul Ziemiak (CDU/CSU)
Erkenntnisse der Bundesregierung über mögliche Folgen des Ausbruchs einer Hungersnot im Libanon für das Land und die Region
Antwort
Dr. Bärbel Kofler, Parl. Staatssekretärin BMZ
Mündliche Frage 23
Thomas Rachel (CDU/CSU)
Erreichung des 25-Prozent-Ziels hinsichtlich der entwicklungspolitischen Ausgaben für Bildung und berufliche Bildung
Antwort
Dr. Bärbel Kofler, Parl. Staatssekretärin BMZ
Mündliche Frage 24
Thomas Rachel (CDU/CSU)
Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Covid-19-bedingte Bildungskrise in Entwicklungs- und Schwellenländern
Antwort
Dr. Bärbel Kofler, Parl. Staatssekretärin BMZ
Mündliche Frage 25
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU)
Bewertung des Genehmigungsüberhangs von knapp 800 000 Wohneinheiten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Antwort
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär BMWSB
Mündliche Frage 26
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU)
Haltung der Bundesregierung zur möglichen Nichtbeteiligung der Vermieter von Gebäuden mit EH‑55-Standard an den CO2-Kosten
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 27
Caren Lay (DIE LINKE)
Bundesmittel für die mögliche Entwicklung eines Garnisonsstandortes in der sächsischen Lausitz
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 28
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Stärkung des Games-Standorts Deutschland und diesbezügliche Planungen der Bundesregierung
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 29
Dr. Ingeborg Gräßle (CDU/CSU)
Zeitpunkt der Verfügbarkeit von Grünem Wasserstoff über Pipelines in Baden-Württemberg
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 30
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers zur Notwendigkeit von LNG-Terminals für die Versorgungssicherheit
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 31
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Anzahl der Übernahmen von durch andere Länder gebuchten LNG-Tankern oder schwimmenden Flüssiggasterminals durch Deutschland seit Beginn des Ukrainekriegs
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 32
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einschätzung der Bundesregierung zur Inkompatibilität einer Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 33
Lars Rohwer (CDU/CSU)
Mögliche Kontrollen zum Betrieb neu eingebauter Heizungen und Wärmepumpen mit erneuerbaren Energien ab Januar 2024
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 34
Lars Rohwer (CDU/CSU)
Einbeziehung denkmalgeschützter Häuser in das 65-Prozent-Ziel beim Betrieb neu eingebauter Heizungen mit erneuerbaren Energien ab Januar 2024
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 35
Katrin Staffler (CDU/CSU)
Bedarfsgerechte und flexible Ausgestaltung von Förderprogrammen des Bundes
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 36
Gökay Akbulut (DIE LINKE)
Vorhaben der EU zur Möglichkeit der temporären Streichung von Handelspräferenzen im Fall mangelnder Kooperation bei der Rückführung von Staatsangehörigen
Antwort
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär BMWK
Mündliche Frage 37
Bernd Schattner (AfD)
Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus Äußerungen der Tierschutzorganisation PETA für deren Gemeinnützigkeit
Antwort
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 38
Christian Görke (DIE LINKE)
Im Bundesfinanz- und ‑wirtschaftsministerium sowie im Bundeskanzleramt im Jahr 2022 aufgewendete Arbeitszeit für das Thema Übergewinnsteuer
Antwort
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 39
Christian Görke (DIE LINKE)
Mögliche Berechnungen der Bundesregierung zum geschätzten Steueraufkommen durch die Einführung einer Übergewinnsteuer nach italienischem Vorbild
Antwort
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 40
Jan Korte (DIE LINKE)
Offenlegung von Einflüssen Dritter bei der Vorbereitung bzw. Erstellung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung
Antwort
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 41
Caren Lay (DIE LINKE)
Mögliche Unterstützung von Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine in nicht KdU-fähigen Wohnungen
Antwort
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 42
Gökay Akbulut (DIE LINKE)
Anzahl angezeigter Gewaltdelikte im Amt durch Angehörige der Bundespolizei seit 2018
Antwort
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 43
Martina Renner (DIE LINKE)
Erkenntnisse der Bundesregierung über Mitgliederzahlen und Tätigkeitsschwerpunkte der Organisation Samidoun in Deutschland
Antwort
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 44
Martina Renner (DIE LINKE)
Erkenntnisse der Bundesregierung über einen Angriff auf einen Zug in den Bahnhöfen Chemnitz und Glauchau am 1. Mai 2022
Antwort
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 45
Clara Bünger (DIE LINKE)
Konsequenzen aus Medienberichten über Beteiligungen deutscher Frontex-Beamter an illegalen Pushbacks der griechischen Küstenwache
Antwort
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 46
Clara Bünger (DIE LINKE)
Ergebnisse der Abstimmungen über Schutz- und Aufnahmemöglichkeiten für politisch verfolgte Russinnen und Russen
Antwort
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 47
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Mögliche Aufnahme des Begriffs „Sport“ in den Namen des für die Sportpolitik zuständigen Bundesministeriums
Antwort
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 48
Stefan Seidler (fraktionslos)
Haltung und mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Ausweitung der gesellschaftlichen Debatte zum jüdischen Leben in Deutschland
Antwort
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 49
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Souveränität von Staaten des indopazifischen Raums hinsichtlich des Abschlusses bilateraler Sicherheitsvereinbarungen
Antwort
Katja Keul, Staatsministerin AA
Mündliche Frage 50
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Kenntnisstand über die Beteiligung von NATO-Soldaten am Ukrainekrieg
Antwort
Katja Keul, Staatsministerin AA
Mündliche Frage 51
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Einschätzung zur Rolle Deutschlands im Ukrainekonflikt vor dem Hintergrund geplanter Einweisungen ukrainischer Soldaten in die Bedienung gelieferter Waffen
Antwort
Katja Keul, Staatsministerin AA
Mündliche Frage 52
Bernd Schattner (AfD)
Möglicher Schutz von ortsüblichen Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe
Antwort
Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin BMEL
Mündliche Frage 53
Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU)
Einsatz von Mitteln der Entwicklungshilfe in der Ukraine zur Umsetzung der geplanten Übernahme von kritischen Patienten aus Krankhäusern
Antwort
Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär BMG
Mündliche Frage 54
Stephan Pilsinger (CDU/CSU)
Stand der Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Transparenz und Einrichtung Medizinischer Versorgungszentren
Antwort
Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär BMG
Mündliche Frage 55
Stephan Pilsinger (CDU/CSU)
Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte analog zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen
Antwort
Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär BMG
Präsidentin Bärbel Bas:
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich wünsche einen schönen Tag.
Vor Beginn noch einige Anmerkungen zur Tagesordnung.
Heute folgt nach der Fragestunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Hunger vermeiden – Mehr Lebensmittel produzieren statt Ackerflächen stilllegen“.
Morgen folgt nach den Wahlen zu Gremien eine Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion Die Linke mit dem Thema „Haltung der Bundesregierung zu den sozialen Folgen eines Ölembargos – Schutzschirm für Ostdeutschland jetzt“.
Interfraktionell wurde vereinbart, dass am Donnerstag nach Tagesordnungspunkt 12 der Tagesordnungspunkt 26 mit einer Debattenzeit von 39 Minuten beraten wird. Tagesordnungspunkt 17 wird bei den Ohne-Debatte-Punkten aufgerufen. Neu aufgesetzt wird an dieser Stelle Zusatzpunkt 7. Nach Tagesordnungspunkt 20 wird Tagesordnungspunkt 30 mit einer Debattenzeit von 26 Minuten aufgerufen. Tagesordnungspunkt 21 wird nach Tagesordnungspunkt 22 beraten.
Am Freitag wird nach Tagesordnungspunkt 25 der Tagesordnungspunkt 13 mit einer Debattenzeit von 68 Minuten aufgerufen. Tagesordnungspunkt 28 wird abgesetzt. Nach Tagesordnungspunkt 29 wird Zusatzpunkt 11 neu aufgesetzt.
Die weiteren interfraktionell vereinbarten Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung können Sie der Zusatzpunkteliste entnehmen:
ZP 1 Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU
Hunger vermeiden – Mehr Lebensmittel produzieren statt Ackerflächen stilllegen
ZP 2 Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG)
Drucksache 20/1742
Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Klimaschutz und Energie (f) Auswärtiger Ausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Wirtschaftsausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Haushaltsausschuss
ZP 3 Wahlvorschläge der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und DIE LINKE
Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“
Drucksachen 20/1747, 20/1748, 20/1749, 20/1750, 20/1751, 20/1752
ZP 4 Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren
(Ergänzung zu TOP 32)
Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG)
Drucksache 20/…
Überweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss (f) …
ZP 5 Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE
Haltung der Bundesregierung zu den sozialen Folgen eines Ölembargos – Schutzschirm für Ostdeutschland jetzt
ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (24. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Steffen Kotré, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Kraftstoffpreise senken – Wirtschaft unterstützen – Wirtschaftskrise verhindern
Drucksachen 20/707, 20/1093
ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Zaklin Nastic, Ali Al-Dailami, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
Kein Eintritt Deutschlands in den Ukraine-Krieg – Ausbildung an schweren Waffen in Deutschland beenden und künftig ausschließen
Drucksache 20/1753
ZP 8 Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)
Drucksache 20/1740
Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Inneres und Heimat Rechtsausschuss Wirtschaftsausschuss Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
ZP 9 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
Drucksache 20/737
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
Drucksache 20/…
ZP 10 Beratung des Antrags der Abgeordneten Joachim Wundrak, Petr Bystron, Dr. Alexander Gauland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Eine nationale sicherheitspolitische Gesamtstrategie für realpolitisches Handeln im deutschen Interesse insbesondere vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine
Drucksache 20/1746
Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Ausschuss für Inneres und Heimat Rechtsausschuss Verteidigungsausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für Digitales Ausschuss für Klimaschutz und Energie Federführung offen
ZP 11 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU
Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und der ermäßigten Biersteuersätze
Drucksache 20/1727
Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden.
Ich mache außerdem auf die geänderte Ausschussüberweisung im Anhang der Zusatzpunkteliste aufmerksam:
Bei dem am 7. April 2022 überwiesenen nachfolgenden Antrag soll die Mitberatung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) und des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) entfallen:
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU
Masterplan Hilfe, Sicherheit und Integration für ukrainische Frauen, Kinder und Jugendliche
Drucksache 20/1335
Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Inneres und Heimat (f) Auswärtiger Ausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Ich gehe davon aus, Sie alle sind damit einverstanden. – Ich höre und sehe auch keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, haben wir noch Wahlen durchzuführen.
In den Verwaltungsrat der Deutschen Nationalbibliothek sollen gewählt werden auf Vorschlag der Fraktion der SPD der Kollege Helge Lindh als ordentliches Mitglied und die Kollegin Nadja Sthamer als stellvertretendes Mitglied sowie auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU der Kollege Ansgar Heveling als ordentliches Mitglied und der Kollege Florian Hahn als stellvertretendes Mitglied. – Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Damit sind die genannten Kolleginnen und Kollegen gewählt.
In das Beratungsgremium nach § 39 Absatz 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes soll auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Petra Morawe gewählt werden. – Auch darüber besteht Einvernehmen. Dann ist Frau Morawe gewählt.
Ich komme zum Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur. Hier soll auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Anja Liebert als Mitglied gewählt werden. – Auch damit sind Sie einverstanden. Damit ist die Kollegin Liebert gewählt.
Schließlich gibt es noch eine Änderung bei der Besetzung im Kuratorium der Stiftung Deutsches Historisches Museum. Als Nachfolger von Hartmut Ebbing soll der Kollege Thomas Hacker als ordentliches Mitglied gewählt werden und die Kollegin Anikó Merten als persönliche Stellvertreterin. – Ich sehe auch hier keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Befragung der Bundesregierung (einleitend BMJ)
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass heute der Bundesminister der Justiz, Herr Dr. Marco Buschmann, zur Verfügung steht.
Herr Bundesminister, Sie haben das Wort für Ihre einleitenden Ausführungen.
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Seit mehr als zweieinhalb Monaten findet in der Ukraine ein blutiger Krieg statt, der alle Politikbereiche erfasst. Natürlich sind die schlimmsten Folgen die, die die Menschen in der Ukraine selber zu tragen haben. Aber dieser Konflikt hat auch schlimme Ausstrahlungswirkung in andere Politikbereiche. Meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kabinett haben dazu berichtet: zur Sicherheitslage, zu unserer eigenen Verteidigungspolitik, zur Energiepolitik und zu den Problemen des Hungers in der Welt. Aber dieser Konflikt hat natürlich auch Auswirkungen auf den Bereich der Rechtspolitik.
Drei Dinge möchte ich in diesem Zusammenhang vortragen.
Wir sind nicht nur mit einem völkerrechtswidrigen Angriff, einem Überfall konfrontiert, sondern auch mit einer Art der Kriegsführung, die verbrecherisch ist. Quasi jedes Zusatzprotokoll der Genfer Konvention wird in der Ukraine systematisch verletzt. Nach allem, was wir wissen – und unterstellt: die Berichte sind wahr –, werden dort eine ganze Reihe von Straftatbeständen erfüllt. Wir als Deutschland haben nach meiner festen Ansicht und auch nach Ansicht der gesamten Bundesregierung eine besondere historische Verantwortung; denn das Völkerstrafrecht beruht in wesentlichen Teilen auf der grundlegenden Arbeit der Nürnberger Prozesse, bei denen es darum ging, das Unrecht von Nazitätern aufzubereiten.
Wir nehmen diese Verantwortung wahr. Wir unterstützen die internationalen Organisationen, insbesondere den Internationalen Strafgerichtshof mit Geld und Personal. Wir selber haben mit dem Generalbundesanwalt eine sehr engagierte Anklagebehörde. Er hat auch schon in der Vergangenheit erfolgreich Kriegsverbrecher in Deutschland vor Gericht gestellt, und er wird das auch in Zukunft mit denjenigen tun, derer wir habhaft werden und denen wir Verbrechen, die sie in der Ukraine verübt haben, nachweisen können.
Wir stimmen uns mit unseren europäischen Partnern eng ab. Wir haben dazu einen JI-Rat durchgeführt. Wir sprechen mit der Europäischen Kommission, um die Rechtsgrundlagen von Eurojust so zu verbessern, dass dort besser koordiniert werden kann. Ich persönlich engagiere mich auch in Formaten außerhalb der Europäischen Union. Beispielsweise beim Arbeitstreffen der deutschsprachigen Justizministerinnen und Justizminister haben wir uns auch mit unseren Freunden in der Schweiz ausgetauscht und Anregungen mitgenommen. Zum Beispiel wollen wir dafür sorgen, dass diejenigen, die aus der Ukraine zu uns kommen und möglicherweise Opfer oder Zeugen schrecklicher Verbrechen waren, sozusagen angeregt werden, ihr Wissen möglichst schnell mit uns zu teilen, damit es nicht verloren geht, sondern für entsprechende Verfahren zur Verfügung steht. Da gibt es eine enge und sehr, sehr gute Kooperation beispielsweise mit dem Innenministerium; ohne sie würde dies auch nicht so gut funktionieren.
Es gibt einen zweiten Punkt, mit dem wir befasst sind und der auch in der öffentlichen Debatte eine Rolle spielt. Viele Menschen stellen sich die Frage: Welche rechtlichen Folgen sind eigentlich an die Waffenlieferungen in die Ukraine geknüpft? Es gibt immer wieder die Sorge, dass sie uns völkerrechtlich zur Kriegspartei machen könnten. Diese Sorge möchte ich hier – das sage ich sehr klar – ausräumen; da sind wir uns auch in der Bundesregierung völlig einig. Diese Sorge kann ich nehmen. Denn seitdem die UN-Charta in Kraft ist, ist das alte Neutralitätsgebot, wie es noch heißt, ein Stück weit überlagert. Krieg ist grundsätzlich verboten. Die einzige legitime Form, Krieg zu führen, ist der Verteidigungskrieg. Das ist in der UN-Charta ausdrücklich so geregelt. Wer ein Land darin unterstützt, sich zu verteidigen, mit Hilfslieferungen, mit zivilen Gütern, auch mit militärischen Gütern und auch mit schweren Waffen, wird dadurch nicht zur Kriegspartei. Das ist völkerrechtlich klar.
Diese Haltung haben wir ja auch schon vor Wochen in völliger Übereinstimmung zwischen Auswärtigem Amt, Justizministerium und der ganzen Bundesregierung so kommuniziert. Dies wurde in den letzten Tagen von sehr prominenten Stimmen auch aus der Völkerrechtswissenschaft unterstützt. Also auch das ist eine klare Aussage, die ich machen kann.
Ein letzter Gedanke dazu, wie wir durch diese Auseinandersetzung in der Rechtspolitik, aber auch weit darüber hinaus betroffen sind: Das ist nicht nur ein territorialer Konflikt. Dort geht es nicht nur um Boden, um Bodenschätze und um geopolitische Zugänge – das sicherlich auch –, sondern es ist auch eine Auseinandersetzung zwischen Autokratie und liberaler Demokratie. Deshalb möchte ich sagen: Bei aller Belastung, die dieser Konflikt bedeutet, müssen wir das Programm, das wir uns als Bundesregierung und auch als Fortschrittskoalition vorgenommen haben, nämlich unsere liberale Demokratie noch liberaler, noch offener, noch toleranter, noch freier und noch moderner zu machen, erst recht fortsetzen. Würden wir dieses Programm stoppen, hätte Wladimir Putin schon ein Stück weit gewonnen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Damit möchte ich meinen Bericht schließen, Frau Präsidentin.
Präsidentin Bärbel Bas:
Vielen Dank. – Wir beginnen damit die Regierungsbefragung zu den einleitenden Ausführungen des Bundesministers und zum Geschäftsbereich sowie zu den vorangegangenen Kabinettssitzungen und kommen dann zu den allgemeinen Fragen.
Das Wort als Fragesteller hat zuerst der Kollege Dr. Günter Krings.
Dr. Günter Krings (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, ich will zunächst einen Satz sagen: Wir und ich stimmen Ihren Ausführungen zur Rolle des Rechtsstaates und der Rechtspolitik in Unterstützung der Ukraine gegen diesen unprovozierten russischen Angriffskrieg zu. Dennoch lebt die Regierungsbefragung davon, nicht nur die Konsenspunkte zu betonen, sondern sich auch mit potenziellen Dissensen zu beschäftigen; deshalb will ich ein strafrechtliches und strafprozessuales Thema ansprechen.
Eines der furchtbarsten Verbrechen in unserer Gesellschaft ist – da sind wir uns hoffentlich alle einig – der sexuelle Missbrauch von Kindern einschließlich der Kinderpornografie, hinter der immer reale Missbräuche von Kindern stehen. Aus diesem Grund bin ich etwas erschrocken, wenn ich höre, dass das Justizministerium die zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs aus unserer Sicht notwendige auch anlasslose Datenspeicherung nicht nur in Teilen, sondern generell ablehnt und offenbar auch nicht bereit ist, die verfassungs- und europarechtlich unproblematische Speicherung von IP-Adressen, also die Verfolgung im Netz, zu unterstützen.
Daher die konkrete Frage an Sie: Sind Sie bereit, den Handlungsspielraum, den vor allem auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes noch für die Datenspeicherung zugunsten des Schutzes von Kindern vor Missbrauch lassen, auszuschöpfen?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Sehr geehrter Herr Kollege Krings, ich bin Ihnen für die Frage sehr dankbar, weil sie mir ermöglicht, ein Missverständnis auszuräumen. Es wird immer wieder – sicherlich nicht von Ihnen; Sie sind ein sachlicher Kollege, den ich sehr schätze – von manchen, vielleicht auch im Journalismus, so getan, als würden wir nicht engagiert gegen diese schlimmen Verbrechen vorgehen. Deshalb: Wir wollen den Ermittlungsbehörden Instrumente in die Hand geben, die sie wirklich nutzen können und die nicht von Gerichten aufgehalten werden. Deshalb arbeiten wir beispielsweise an dem Instrument Quick Freeze, das über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben ist und deshalb auch zur Anwendung kommt; denn die Vorratsdatenspeicherung ist ja – erlauben Sie mir das Bild – ein juristischer Zombie. Sie steht im Gesetz; aber sie kann nicht durchgesetzt werden. Das wissen wir auch, weil wir die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln kennen. Wir wollen den Ermittlungsbehörden etwas geben, was sie wirklich nutzen können, nicht Steine statt Brot.
Ich möchte noch etwas hinzufügen: Das ist ja nicht das Einzige. Wir arbeiten beispielsweise auch an einem Konzept für die Log-in-Falle. Wir arbeiten an Instrumenten, die wir den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen werden, damit sie ihre gute Arbeit machen können. Wir wollen schlimme Straftaten im Rahmen des Rechts, im Rahmen der Verfassung und auch im Rahmen der europäischen Grundrechte effektiv verfolgen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Herr Dr. Krings, Sie können eine Nachfrage stellen.
Dr. Günter Krings (CDU/CSU):
Vielen Dank, das tue ich gerne. – Den Willen wollen ich und wir Ihnen nicht absprechen. Nur, das Mittel Quick Freeze mag verfassungsrechtlich – wie anderes auch – unbedenklich sein; es bleibt aber weitgehend wirkungslos. Ich kann, um im Bild zu bleiben, nur das „einfrieren“, was vorher auch dort liegt. Insofern gibt es Fälle, wo ich diese anlasslose Speichermöglichkeit brauche, wo andere Instrumente eben keinen Erfolg versprechen. Das Bundeskriminalamt hat für die Jahre 2017 bis 2021 fast 20 000 Hinweise festgehalten, die nicht verfolgt werden konnten – nicht weil es keine Vorratsdatenspeicherung im Allgemeinen gibt, sondern weil es speziell die mögliche IP-Datenspeicherung nicht gibt. Also noch einmal die konkrete Frage: Sind Sie bereit, zumindest der Speicherung von IP‑Daten – das ist etwas ganz anderes als die Vorratsdatenspeicherung insgesamt – näherzutreten, auch um den Eltern von Opfern oder den Opfern nicht mehr erklären zu müssen, dass diese Taten nicht verfolgt werden können, dass die Täter nicht zur Strecke gebracht werden können?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herr Kollege Krings, wir beide schätzen ja sehr detaillierte, fachliche und sogar rechtstechnische Debatten. Aber der Obersatz, dass die anlasslose, grenzenlose Speicherung von IP-Daten durch den EuGH unproblematisch zugelassen worden wäre,
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Habe ich so nicht formuliert!)
ist eine – vorsichtig formuliert – steile These, über die wir gerne noch diskutieren können.
Ich würde Folgendes vorschlagen: Wir schätzen, dass der EuGH in einigen Wochen zum wiederholten Male über deutsche Regelungen der Vorratsdatenspeicherung entscheiden wird. Der EuGH hat eine sehr klare und sehr harte Linie. Diese muss man nicht schätzen. Nur gehört es im Rechtsstaat dazu, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zu akzeptieren. Wenn der in Kürze auch über die deutschen Regelungen entschieden hat, dann beugen wir uns gerne gemeinsam darüber. Ich bin sehr sicher, dass von der Vorratsdatenspeicherung danach nicht viel übrig bleiben kann. Und unabhängig davon, wie man das Instrument bewertet, in einem sollten wir einer Meinung sein: Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und EuGH ist zu respektieren.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Ich habe zum gleichen Thema weitere Fragesteller, zuerst den Kollegen Höferlin von der FDP-Fraktion.
Manuel Höferlin (FDP):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben ja genauso wie ich das Thema Vorratsdatenspeicherung schon einige Jahre begleitet. Können Sie uns jetzt aus der Sicht des Ministers sagen, in welchen Zeiträumen der letzten 10, 15 Jahre die immer wieder neu eingeführten Varianten von Vorratsdatenspeicherungen überhaupt als Werkzeug zur Verfügung standen? Sie haben ja ausgeführt, dass wir als Fortschrittskoalition ein Werkzeug in die Hand geben wollen, das rechtssicher anwendbar ist und nicht nur auf dem Papier vorhanden ist, ohne es anwenden zu können.
Das Zweite, was mich interessieren würde, ist, inwieweit nach Ihrer Prüfung im Darknet, in dem die IP-Adressen verschleiert werden, das Herausfinden von IP-Adressen überhaupt zur Strafverfolgung beitragen kann. Benötigt es nicht vielmehr eine sachgerechte und aktive Ermittlungsarbeit, die im Netz geschieht, die zu Ermittlungsergebnissen führen kann, wie die Beispiele der letzten Wochen, Monate und Jahre immer wieder zeigen?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Sehr geehrter Herr Kollege Höferlin, ich bin Ihnen für Ihre Ausführungen sehr dankbar, weil wir in der Tat eine lange gemeinsame Geschichte teilen. Schon in meiner ersten Legislaturperiode hier im Parlament – das war in der 17. Legislaturperiode – war die Vorratsdatenspeicherung ein großes Thema, davor auch schon. Die Geschichte der Versuche, diese verfassungskonform zu regeln, ist quasi eine – um mit Michael Ende zu sprechen – „unendliche Geschichte“, weil eine Vielzahl von Versuchen immer wieder gescheitert ist. Die Zahl der Versuche war so hoch, dass selbst höchstrangige Kollegen aus der CSU – ich verrate jetzt keine Namen, weil ich nicht aus vertraulichen Gesprächen berichten will; ich habe ja auch an Jamaikaverhandlungen als Verhandler teilgenommen – irgendwann gesagt haben: Jetzt haben wir uns bei dem Thema wegen der Anlasslosigkeit so häufig eine blutige Nase geholt. Wir müssen zu einer Lösung kommen, die anlassbezogen ist. – Das ist auch keine verrückte Idee, sondern das ist das Prinzip, das in unserer Strafprozessordnung selbstverständlich ist: Ich habe einen Tatbestand, ich habe einen Anlass, ich habe ein Verdachtsmoment. Aus diesem konkreten Verdachtsmoment heraus ergibt sich eine Eingriffsbefugnis. Die Idee, von jedem alles auf Vorrat zu speichern, ist eben ein ganz schwerer Grundrechtseingriff, der unsere Gesellschaft verändert.
Jetzt komme ich zum zweiten Teil Ihrer Frage.
Präsidentin Bärbel Bas:
Das müsste jetzt etwas schneller gehen.
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Ja. – Genau das ist die Abwägung: Was gewinne ich, wenn die wirklich schlimmen Verbrecher die Möglichkeit haben, auszuweichen, gleichzeitig aber die allgemeine Kommunikation aller rechtstreuen Bürger durch die Chilling Effects, also die Besorgnis, dass etwas über sie gespeichert wird, auskühlt? Das ist eben die Abwägung, die wir vornehmen müssen. Und wo ich und wahrscheinlich auch Sie in der Sache stehen, ist seit mehr als 15 Jahren bekannt.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Präsidentin Bärbel Bas:
Da wir noch sehr viele Fragestellerinnen und Fragesteller haben: Bitte auf die Zeit achten, sodass möglichst viele ihre Frage stellen können.
Als nächste Fragestellerin folgt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Künast.
Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Minister, ich will dieser von Ihnen so bezeichneten „unendlichen Geschichte“ zwei Fragen hinzufügen und um Ihre Bewertung bitten, weil es ja immer um die Fragen geht: Komme ich an Daten? Habe ich sie? Und nutze ich sie auch? Deshalb würde ich gerne einmal zu diesem Punkt eine Bewertung bekommen: Haben Sie es für sinnvoll gehalten und ist es im Augenblick ein Problem, dass im Kontext der Meldepflichten bei der Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes eben nicht die Quick-Freeze-Regelung genommen wurde, sondern gesagt wurde: „Es wird alles gleich von den Anbietern ans BKA geliefert. Dieses beklagt jetzt, dass dies gar nicht durchgeführt wird, auch nicht Quick Freeze.“? Man hat sich doch eigentlich damit geschadet, dass man in diesem Kontext noch einmal versucht hat, eine Art Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Ich will sagen: noch ein Versuch, mit dem wir den Rechtsextremismus nicht erfolgreicher bekämpfen können.
Zweite, kurze Frage: Was halten Sie denn von der Tatsache, dass auch vorhergehende Regierungen vorhandene Daten der Banken zum Thema Geldwäsche nie erfolgreich genutzt haben, obwohl sie vorlagen?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Künast, für diese Fragen. Ich versuche, in der Kürze der Zeit darauf einzugehen. – Auf die erste Frage antworte ich am besten mit einem Bild: Ich bin kurz nach der Einrichtung von Homeland Security, der Behörde in den USA, die die meisten Daten gesammelt und viel Erfahrung mit ihrer Auswertung hat, im Rahmen einer Delegationsreise da hingefahren, und dort hat man mir gesagt: Wir haben ein Problem. Wir suchen die Nadel im Heuhaufen; aber der Heuhaufen wird immer größer.
Will sagen: Das immer weitere Anhäufen von immer mehr Daten macht es den Ermittlern nicht zwingend leichter, in diesem Datenhaufen die Nadel zu finden, die sie brauchen, um die Leute dingfest zu machen; denn dazu braucht man auch die richtigen Methoden. Damals sagte mir die Datenschutzbeauftragte: Wir verlieren zum Teil die Übersicht über das, was wir überhaupt haben. – Damit will ich genau das unterstreichen, was Sie sagen: Einfach immer nur mehr Daten anzuhäufen, führt nicht zu besseren Ergebnissen und auch nicht zu mehr Ermittlungserfolgen und mehr Verurteilungen, dafür braucht man bessere, gezieltere Daten. Deshalb ist die Anlassbezogenheit, glaube ich, auch ein wichtiges Instrument der Effektivität der Strafverfolgung.
Ich glaube, ich habe jetzt schon überzogen.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geldwäsche!)
– Geldwäsche: Wir wollen die Geldwäsche ganz intensiv verfolgen. Wir haben im Koalitionsvertrag schon eine ganze Reihe von Ideen aufgeschrieben, wie wir da effektiver werden. Ich habe kein Verständnis dafür und will auch klar dagegen vorgehen, dass Deutschland in internationalen Kontexten mittlerweile insbesondere im Immobilienbereich zwar nicht eine Art Geldwäscheparadies ist – das wäre übertrieben –, aber ein Problem hat. Wir sind da beispielsweise mit den Notaren im Gespräch, die im Bereich der Immobiliengeschäfte sehr gute Ideen haben, und wir sind in der Bundesregierung, auch in Zusammenarbeit mit dem Finanzminister, sehr hinterher, Geldwäsche effektiv zu bekämpfen.
Präsidentin Bärbel Bas:
Vielen Dank. – Nächster Fragesteller: aus der CDU/CSU-Fraktion Herr Ullrich.
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Frage gestatten. – Herr Bundesminister, Sie haben den Begriff der Vorratsdatenspeicherung ganz generell als Oberbegriff gewählt. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es unterschiedliche Eingriffstiefen gibt. Die Speicherung von IP-Adressen hat eine wesentlich geringere Eingriffstiefe als beispielsweise die Speicherung von Verbindungsdaten oder von Standortdaten. Diese Differenzierung hat übrigens auch der EuGH vorgenommen, indem er die IP-Adressen als weniger belastend angesehen hat als beispielsweise die Standortdaten.
Wäre vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass wir im Bereich des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie gerade auf die IP-Adressen angewiesen sind, nicht zumindest eine Fokussierung auf die Speicherung der IP-Adressen zur Aufklärung und zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Sehr geehrter Herr Kollege Ullrich, herzlichen Dank für die Frage. – Ich will es noch einmal betonen: Wir sind engagiert und sehr hinterher, dass wir unsere Ermittlungsbehörden in die Lage versetzen, schwere und schwerste, insbesondere solche widerliche Kriminalität effektiv verfolgen zu können.
Zweite Auskunft: Es ist richtig, wenn Sie sagen, dass es unterschiedliche Eingriffstiefen gibt. Trotzdem ist es nicht so, dass die Voraussetzungen auch für einen relativ leichten Grundrechtseingriff immer null sind; das sagt übrigens auch der EuGH.
Und dann gibt es auch noch das Phänomen des kumulativen Grundrechtseingriffs, dass ein im Einzelfall leichter Grundrechtseingriff, der aber millionenfach anlasslos gemacht wird, in der Kumulation des Effekts schon problematisch ist. Das ist ja kein Gedanke, den ich mir ausgedacht habe, sondern die Problematik des flächendeckenden, anlasslosen, kumulativen Grundrechtseingriffs hat ja beim Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch bei anderen Vorratsdatenspeicherungsmodellen immer wieder dazu geführt, dass im Ergebnis die Sache für verfassungswidrig gehalten wurde, und daran kommen wir doch alle als rechtstreue Bürger und Politiker nicht vorbei.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Möchten Sie noch eine Nachfrage stellen?
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU):
Ja. – Herr Bundesminister, die kumulative Schwere von Grundrechtseingriffen müssen Sie ja abwägen gegen das bedrohte Rechtsgut. Wir haben es hier mit höchst bedrohten Rechtsgütern zu tun, nämlich der körperlichen Integrität von missbrauchten Kindern. Vor diesem Hintergrund meine ich schon: Sie müssen differenzieren zwischen den IP-Adressen und den Verbindungsdaten. Ich finde vor dem Hintergrund, dass es gerade bei Kinderpornografie praktisch keine anderen Ermittlungsansätze gibt, dass wir letztlich zwingend auf die IP-Adressen zurückgreifen müssen.
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herr Kollege Ullrich, ich beantworte auch die Nachfrage sehr gerne. Diese Unterscheidung nehmen wir ja überall vor. Wir sind in Verhandlungen mit unseren europäischen Freunden, mit der Kommission, beispielsweise im E‑Evidence-Dossier. Da nehmen wir natürlich solche Differenzierungen vor: je schwerer der Grundrechtseingriff, desto höher die Voraussetzungen. Trotzdem sind auch bei leichten Grundrechtseingriffen die Voraussetzungen nicht null, auch in diesen Dossiers; das möchte ich hier noch einmal sagen. Das widerspricht nämlich auch ein bisschen der Logik unserer Strafprozessordnung, die ja im Regelfall Verdachtsmomente oder ‑anlässe voraussetzt.
Der Punkt ist eben – den kann ich nur noch einmal wiederholen –, dass im Rechtsstaat der Grundrechtseingriff an Voraussetzungen gebunden ist, die einen Eingriff rechtfertigen. Das Rechtsgut, das das Bundesverfassungsgericht umschrieben hat, ist ja, dass wir in einer freien Gesellschaft ein Problem damit haben oder, weil das Bundesverfassungsgericht normativ entscheidet, haben sollten, dass von jedem nicht alles, aber bei jedem Kommunikationsvorgang etwas gespeichert wird. Das kann dazu führen, dass sich Menschen überwacht fühlen. Da kommt es gar nicht so sehr darauf an, was konkret gespeichert wird, sondern dieses allgemeine Gefühl selber ist schon eine Bedrohung der Offenheit unserer Gesellschaft. Das ist, wie gesagt, nicht mein Argument, sondern das ist das Argument, das man auch in der Rechtsprechung nachlesen kann, und an die sind wir als zweite Gewalt gebunden.
Präsidentin Bärbel Bas:
Vielen Dank. – Damit verlassen wir dieses Thema, und ich gehe über zum nächsten Fragesteller: aus der SPD-Fraktion Dr. Johannes Fechner, bitte.
Dr. Johannes Fechner (SPD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe eine Frage zum Pakt für den Rechtsstaat. Die besten Gesetze bringen bekanntlich nichts, wenn wir in der Justiz zu wenig Personal für deren Anwendung haben. Deswegen war es aus meiner Sicht ein großer Erfolg, dass wir gemeinsam mit den Ländern und auch über die Fraktionsgrenzen hinweg einen Pakt für den Rechtsstaat geschaffen haben, der über 2 000 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in ihren Dienst gebracht hat. Meine Frage wäre deshalb vor dem Hintergrund, dass wir im Bereich der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz, aber auch der Vermögensabschöpfung erheblichen Personalbedarf haben, wie die weiteren Planungen und konkreten Schritte für den Pakt für den Rechtsstaat, für mehr Personal in der Justiz aus Ihrer Sicht aussehen.
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herr Kollege Fechner, herzlichen Dank. – Dazu möchte ich ausdrücklich etwas sagen, weil es ein Projekt ist, das ja von der Vorgängerregierung vorangetrieben worden ist; meine Fraktion und ich haben das auch aus der Opposition heraus begrüßt. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein Erfolg. Wir können heute sagen, dass etwa 2 700 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen worden sind. Da ist etwas gelungen – das will ich ganz ausdrücklich sagen –; das ist ein parteiübergreifender Erfolg.
Wir wollen an diese Erfolgsgeschichte natürlich anknüpfen, und deshalb haben wir ja für den Pakt für den Rechtsstaat die Formulierung im Koalitionsvertrag gewählt, dass wir ihn verstetigen; darüber hinaus wollen wir ihn mit einem Digitalpakt Justiz verbinden. Das muss so gelingen, dass es in der Praxis funktioniert. Deshalb habe ich mich bereits sowohl mit der Koordinatorin der A-Justizministerseite als auch mit der Koordinatorin der B-Justizministerseite getroffen. Wir haben auch schon eine Arbeitsebene einbezogen; meine Abteilung Z, die dafür ja auch zuständig ist, hat Kontakt zu ihren Pendants in den Ländern aufgenommen, damit wir dort zu einer pragmatischen Lösung kommen. Das wird vermutlich eine Mischung sein: Dabei geht es um Geld, wie auch in der Vergangenheit, aber es gibt durchaus aus den Landesjustizverwaltungen heraus den Wunsch, auch gemeinsam Projekte zu entwickeln, wie wir das zum Beispiel beim Onlineklagetool machen, um Personalressourcen nicht in einer Papierwelt vergeuden zu müssen.
Das sind die Anstrengungen, die wir unternehmen. In Anbetracht der Kürze meiner Amtszeit sind wir da, glaube ich, konzeptionell schon einen guten Schritt vorangekommen.
Präsidentin Bärbel Bas:
Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es zum gleichen Themenkomplex noch eine Frage? – Das sieht nicht so aus.
Dann stellt als Nächster eine Frage für die AfD-Fraktion Stephan Brandner.
Stephan Brandner (AfD):
Ich komme noch mal zurück auf einen Komplex, den Sie zu Beginn Ihrer einleitenden Worte angesprochen haben, und zwar die Frage: Wann wird man Kriegspartei? Dazu hatten Sie sich am 16. April geäußert: Mit Waffenlieferungen alleine würde man im konkreten Geschehen in der Ukraine nicht zur Kriegspartei. – Das ist wohl auch die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Allerdings haben sich jetzt die Konstellationen geändert.
Wir sind ja jetzt seit heute, wenn ich die Medien richtig verfolgt habe, einen Schritt weiter, wenn man so will. Inzwischen werden ukrainische Soldaten tatsächlich in Deutschland an deutschen Waffensystemen ausgebildet, und die Waffensysteme samt den dann ausgebildeten Soldaten sollen zurück in die Ukraine. Dazu sagte der Wissenschaftliche Dienst bereits am 16. März 2022: Den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung würde man verlassen, wenn neben der bloßen Lieferung von Waffen auch die Einweisung einer Konfliktpartei in Rede stünde. – Das ist jetzt der Fall.
Ist es Zeit, Herr Buschmann, Ihre Einschätzung zu überdenken, oder warum halten Sie die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes für falsch?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Grundsätzlich ist es so: Als Regierung werden wir keine Gutachten, die im Organisationsbereich der ersten Gewalt liegen, benoten oder bewerten.
Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass die Formulierungen – ich habe mir das Gutachten natürlich angeschaut – extrem vorsichtig gewählt sind. Da ist jede Möglichkeit des Konjunktivs gewählt. Warum? Weil die einzige Quelle, wenn man in die Fußnoten schaut – ich gehöre noch zu dieser älteren Generation, die sowohl Fußnoten setzt wie sie auch liest –,
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
auf die Bezug genommen wird, ein Interview mit einem Völkerrechtler in der „Neuen Zürcher Zeitung“ ist. Das ist sozusagen die einzige Literaturangabe, die da gewählt wird. Auch dieser Völkerrechtler hat aber im Ergebnis nicht gesagt, dass man durch eine Ausbildungsleistung zur Kriegspartei wird, sondern er hat im Ergebnis eigentlich das Gegenteil gesagt.
Deshalb bleibe ich bei meiner Haltung. Diese Haltung ist übrigens auch von extrem namhaften Völkerrechtlern – ich nenne beispielsweise Herrn Herdegen aus Bonn; wirklich eine Institution auf dem Gebiet – immer wieder bestätigt worden, sodass ich glaube, dass durch den Sachverhalt, den Sie beschreiben, sich die völkerrechtliche Lage nicht geändert hat.
Präsidentin Bärbel Bas:
Möchten Sie eine Nachfrage stellen?
Stephan Brandner (AfD):
Ja. – Ich hoffe sehr, dass Ihre Einschätzung in Zukunft nicht zu einer falschen Fußnote wird oder vielleicht Ihre Amtszeit, weil Sie eine falsche Einschätzung getroffen haben; also da bin ich bei Ihnen.
(Timon Gremmels [SPD]: Die AfD ist eine Fußnote!)
Sie haben gesagt: Es gibt viele Konjunktive; das kann man so und so sehen. – Man kann freilich darüber streiten. Aber ich kenne Sie als strategisch denkenden Menschen. Sie haben ein Ministerium mit 300, 400 hoch qualifizierten Juristen. Da wird man sich ja darüber Gedanken gemacht haben: Was passiert denn, wenn sich diese aus Ihrer Sicht so geschilderte „Mindermeinung“ durchsetzt und wir tatsächlich Kriegspartei werden?
Deshalb meine Frage vor diesem Hintergrund: Was würde sich für uns Deutsche, was würde sich für Deutschland konkret ändern, wenn wir tatsächlich plötzlich Kriegspartei in dem Krieg in der Ukraine werden würden?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Ich kann Ihnen als Justizminister eine rechtliche Einschätzung geben, die die rechtliche Einschätzung von – ich würde jetzt mal schätzen – 95 Prozent der Völkerrechtswissenschaft ist. Die habe ich Ihnen gegeben; die hat sich auch nicht geändert. Die kann ich im Übrigen auch beliebig ausführlich begründen, weil wir hier im Fachdiskurs von einer Überformung des alten Neutralitätsgebotes, wie wir es noch aus dem 19. Jahrhundert kannten, durch das Inkrafttreten der UN-Charta sprechen.
Die UN-Charta hat nämlich eines festgelegt: Krieg ist verboten. – Früher war Krieg ein normales Instrument der Auseinandersetzung; da galt nur: Man hält sich raus, oder man macht mit. – Das war sehr schnell der Fall. Aber durch das Inkrafttreten der UN-Charta gilt: Krieg ist grundsätzlich verboten, mit einer geschriebenen Ausnahme, nämlich dem Verteidigungskrieg. Deshalb ist die Ukraine im Recht und Russland im Unrecht.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und Russland soll nicht das Recht bekommen, Deutschland dafür zu beschießen, dass wir der Ukraine etwas liefern, womit sie ihren legitimen Verteidigungskrieg führen kann. Das ist der Gedanke, das ist die Idee hinter dieser Rechtseinschätzung.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die ist, finde ich, treffend und plausibel und kann wirklich ganz engmaschig aus der UN-Charta heraus abgeleitet werden.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Ich habe zu diesem Themenkomplex weitere Fragesteller. Der erste ist Helge Limburg aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, ich würde gern vor dem Hintergrund des russischen Überfalls auf die Ukraine doch eher wieder den Fokus auf die Opfer dieses Krieges lenken wollen, wie auch Sie das in Ihren einleitenden Bemerkungen gemacht haben, nämlich auf die Menschen in der Ukraine. Sie haben ausgeführt, dass dort in der Tat schreckliche Kriegsverbrechen verübt werden. Man darf sagen, dass es allen Anschein hat, als würde nahezu jedes im deutschen Völkerstrafgesetzbuch aufgelistete Kriegsverbrechen dort an der einen oder anderen Stelle durch die russische Armee tatsächlich begangen werden.
Vor dem Hintergrund noch mal die konkrete Nachfrage: Welche Maßnahmen der Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden anderer Länder oder mit internationalen Strafverfolgungsbehörden unternehmen deutsche Behörden, um erst mal Beweise zu sammeln und um dann später mögliche Strafverfahren gegen Kriegsverbrecher in diesem schrecklichen Krieg durchführen zu können?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herr Kollege Limburg, für die Frage bin ich Ihnen sehr dankbar. Es ist jetzt wichtig, dass wir schnell Beweise sichern und schnell Zeugenaussagen, Opferaussagen aufnehmen; denn Kriegsverbrechen sind besonders schlimme Verbrechen. Die Menschen sind traumatisiert, und die Kriminalpsychologen sagen uns, dass diese Traumatisierung dazu führen kann, dass das Erlebte verdrängt wird, dass dabei wichtige Informationen – auch für eine mögliche Anklage wichtige Informationen – verloren gehen können. Deshalb bemühen wir uns im Moment darum, möglichst viele Beweismittel zu sichern, zu erfassen, aufzunehmen, um sie dann den Anklagebehörden zur Verfügung zu stellen. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt. Ich hatte vorhin schon gesagt: Innerhalb der Europäischen Union gibt es schon einen engen Austausch, und er soll auch noch enger werden. Wir reden im Moment mit der Kommission über eine Anpassung der Rechtsgrundlagen von Eurojust, damit da noch besser koordiniert werden kann. Wir unterstützen den Internationalen Strafgerichtshof mit Geld. Wir versuchen auch, mit noch mehr Personal zu unterstützen. Nur, da ist es ja wichtig, dass wir erfahrene Staatsanwälte, die mit diesen Dingen etwas anfangen können, schicken, und nicht Leute, die unerfahren sind. Wir wollen ja helfen und nicht, dass da eine Ausbildungsleistung erbracht wird.
Es ist wahnsinnig kompliziert. Wir brauchen auch technischen Sachverstand, weil wir es ja häufig auch mit Fotos, mit Bewegtbildaufnahmen zu tun haben, die erst mal auf ihre Wahrheitsgemäßheit, also ihre Werthaltigkeit, überprüft werden müssen. Deshalb sind wir da im engen Austausch. Ich selber plane sogar eine Reise in die USA, weil ich mich dort mit den Strafverfolgungsbehörden auch persönlich darüber austauschen möchte, wie wir noch besser kooperieren können.
Also: All das, glaube ich, was wir als großes Land mit einem dunklen Teil unserer Geschichte, das eine besondere Verantwortung da auch hat, tun können, das tun wir. Und wenn wir noch mehr tun können, werden wir auch noch mehr tun. Aber wir richten wirklich alle unsere Anstrengungen darauf, im internationalen Ermittlungsverbund einen guten Beitrag zu leisten.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Herr Buschmann, es gibt noch ganz viele Nachfragen. Würden Sie vielleicht bei der Beantwortung ein bisschen auf die Zeit achten?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
I’ll do my very best.
Präsidentin Bärbel Bas:
Vielen Dank. – Zum gleichen Themenkomplex habe ich eine weitere Frage aus der FDP-Fraktion: Peter Heidt.
Peter Heidt (FDP):
Ich will mich meinem Vorredner anschließen. – Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Bekämpfung der Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen eine wesentliche Rolle einzunehmen. Das sogenannte Weltrechtsprinzip, dem die Überzeugung zugrunde liegt, dass die Verfolgung von völkerrechtlichen Kernverbrechen im Interesse der Menschen als solchen liegt, und das eine weltweite Verfolgung solcher Taten unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Tatort ermöglicht, gewinnt gerade vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine noch einmal an trauriger Aktualität und Bedeutung.
Derartige Verfahren bringen jedoch einen hohen Kostenfaktor, einen hohen Aufwand sowie eine Reihe von praktischen Problemen mit sich. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, Kapazitäten für das Völkerstrafrecht auszubauen. Das ist, denke ich, vor dem Hintergrund des Krieges wichtiger denn je. Gibt es denn konkrete Vorhaben, konkrete Pläne oder auch Formulierungen dazu, und gibt es vielleicht auch schon eine Abstimmung mit den Bundesländern?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Ganz herzlichen Dank. – Erst mal: Das Weltrechtsprinzip steht in Deutschland nicht nur auf dem Papier, sondern wir haben gezeigt, insbesondere der Generalbundesanwalt hat gezeigt, dass er es zur Anwendung bringt, weil wir erfolgreich Folterknechte Assads in Deutschland nicht nur vor Gericht gestellt, sondern auch zur Verurteilung gebracht haben. Das hat uns weltweit Respekt mit Blick auf die Konsequenz, mit der wir es anwenden, eingebracht.
Zweitens. Das müssen Leute machen. Deshalb bin ich in guten Gesprächen. Ich kann da nicht vorweggreifen; aber ich bin sehr zuversichtlich, dass wir am Ende der Haushaltsberatungen den Generalbundesanwalt noch mal stärken können, dass er seine Kapazitäten ausweiten kann, um seiner wichtigen Aufgabe da nachzukommen. Das ist, glaube ich, ein fraktionsübergreifendes Anliegen aller seriösen Kräfte dieses Hauses. Wir haben dazu auch schon Vorschläge gemacht, als wir darum gebeten wurden, und wir haben uns auch selber dafür engagiert, als wir gesehen haben, dass da jetzt eine große Aufgabe auf uns zukommt, die auch dauerhaft groß sein wird, weil die Vielzahl der Beweismittel uns noch viele, viele Jahre beschäftigen wird.
Präsidentin Bärbel Bas:
Ich gehe davon aus, dass Sie keine Nachfrage mehr stellen. – Dann habe ich jetzt aus der AfD-Fraktion Robert Farle.
Robert Farle (AfD):
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Buschmann, ich unterstütze es voll und ganz, dass Kriegsverbrecher von ordentlichen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden. Jetzt frage ich Sie: Wie ist der Stand Ihrer Ermittlungen hinsichtlich der von ukrainischer Seite verübten Kriegsverbrechen, die augenscheinlich im Ukrainekonflikt bereits stattgefunden haben? Ich beziehe mich besonders auf die schlimmen Bilder, wo ukrainische Soldaten gefesselten russischen Soldaten, die noch sehr jung waren, in die Knie geschossen haben; die konnten sich nicht wehren. Das ist ja wahrscheinlich auch ein Kriegsverbrechen – auch aus Ihrer Sicht. Man müsste doch die Kriegsverbrechen auf beiden Seiten aufdecken. Denn wenn es gerecht zugehen soll, dann sind von Justitia immer beide Seiten der Waage zu berücksichtigen, und dann müssten Sie dieser Frage mal nachgehen. Mehr will ich dazu nicht sagen. Ihre Kriegsdefinition teile ich gar nicht. Was passiert denn, wenn die ukrainische Regierung jetzt auf russisches Territorium vordringt –
Präsidentin Bärbel Bas:
Herr Farle, Sie sollten nur Fragen stellen.
Robert Farle (AfD):
– mit unseren Marder-Panzern und den Krieg nach Russland trägt?
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber da ist sie doch nicht!)
Ist das dann auch ein Angriffskrieg oder nicht?
Präsidentin Bärbel Bas:
Die Frage passte jetzt eigentlich gar nicht zum Themenkomplex; aber ich gehe davon aus, dass Herr Buschmann die Frage beantwortet.
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Ich mache es ganz kurz.
(Zuruf des Abgeordneten Robert Farle [AfD])
Ich beantworte einfach beide Fragen und versuche, das so schnell und so kompakt wie möglich zu machen.
Ich möchte mit der zweiten Frage beginnen. Im Kriegsvölkerrecht ist man sich einig: Wenn man Opfer eines Aggressors ist, darf man sich verteidigen. Das schließt jetzt nicht einen Gegenschlag ein, mit dem man das ganze gegnerische Territorium erobert, aber natürlich darf man in Reaktion auf einen Angriff auch in Grenzbereichen auf gegnerischem Territorium operieren. Es wäre ja verrückt, wenn derjenige, der sich völkerrechtsgemäß verhält, gefesselter in den Konflikt gehen müsste als der illegitime Aggressor.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das war die Antwort auf die zweite Frage.
Zur ersten Frage. Da muss ich eines klarstellen: Nicht ich führe die Ermittlungen. Das ist anders als in den USA; da ist der Justizminister der Chef des FBI, der Anklagebehörde und führt auch selber Ermittlungen. Das bin ich nicht, sondern die Ermittlungsbehörde ist der GBA. Ich pflege ein Verhältnis zum GBA derart, dass ich ihn wie eine unabhängige Justizbehörde behandle, die er eben auch ist. Also: Ich greife nicht selber in Ermittlungen ein; das will ich sozusagen aus pädagogischen Gründen nur noch einmal klarstellen. Nicht der Bundesjustizminister in persona ist der oberste Staatsanwalt, sondern der oberste Staatsanwalt ist der Generalbundesanwalt, und ich bin dafür verantwortlich, dass er die Mittel bekommt und auch vernünftig arbeiten kann.
Ich kann Ihnen Ihre Sorgen nehmen: Wir ermitteln wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Sollte es dazu kommen, dass es Beweise gäbe – ich sage das bewusst im Konjunktiv, weil man sehr vorsichtig sein muss; denn die russische Propaganda hat eine lange Tradition, was die Fälschung von Material und das in Umlaufbringen von gefälschtem Material angeht –, sollte es Beweise für Kriegsverbrechen geben, dann werden wir die genau so behandeln, egal wer sie ausgeübt hat. Das führt Herr Frank – das ist der Generalbundesanwalt – auch schon so durch. Das ist natürlich der Fall; da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Justitia ist in Deutschland nicht blind, auf keinem beider Augen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Wie gesagt, Herr Buschmann, bitte auf die Zeit gucken; denn ich habe wirklich noch eine lange Liste an Nachfragerinnen und Nachfragern. – Als Nächstes fragt jetzt aus der Fraktion Die Linke Clara Bünger.
Clara Bünger (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, ich finde die Errungenschaften des Weltrechtsprinzips und des Völkerstrafrechts ebenfalls sehr wichtig; denn Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dürfen niemals straflos bleiben. Da stehe ich auch an der Seite der zahlreichen NGOs wie dem European Center for Constitutional and Human Rights, die schon seit Jahren im Bereich Völkerstrafrecht arbeiten. Ich denke, der Opferschutz sollte hier an erster Stelle stehen.
Ich stelle mir allerdings die Frage, wie Sie die Arbeit stärken wollen, wie Sie es gesagt haben, wenn Sie die Mittel im Bereich des Völkerstrafrechts, also beim GBA, in diesem Bundeshaushaltsjahr sogar kürzen. Wenn Sie jetzt weitreichende Strukturermittlungen zum Ukrainekrieg führen wollen, wie wollen Sie dann mit dem gekürzten Etat die Erledigung der Arbeit gewährleisten, ohne – ich betone: ohne – dass Ermittlungen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel Syrien, aber auch Belarus, darunter leiden müssen?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herzlichen Dank für die Frage. – Die genannten Kürzungen betreffen ja keine Stellen, sondern die betreffen sogenannte Ausgabenreste, also Geld, das sich angesammelt hat und das nicht ausgegeben worden ist. Niemand muss sich also Sorgen machen, dass man jemandem sozusagen den Schreibtisch oder die Stelle wegnimmt. Das war, sagen wir mal, ein Hinweis des Bundesrechnungshofes, der mein Haus sehr streng ermahnt hat, Ausgabenreste abzubauen. Wir sind aber jetzt schon im Gespräch. Ich will das niemandem vorwerfen, weil nicht jeder Mitglied des Haushaltsausschusses oder Mitglied des Rechtsausschusses ist, deshalb sage ich es hier einfach noch mal: Wir sind im Gespräch. Wir haben mit dem GBA auch gemeinsam Vorschläge entwickelt, wie man seine Arbeit im laufenden Haushaltsverfahren stärken kann – auch mit zusätzlichen Stellen. Und wenn wir hier von der Linksfraktion bis hin zur CDU/CSU-Fraktion – dort habe ich es schon herausgehört; bei der AfD weiß ich es jetzt nicht – einen so breiten Konsens haben, dann dürfte es ein Leichtes sein, diese Vorschläge, die wir entwickelt haben, auch durchs Haushaltsverfahren zu bringen, und dann wird der GBA gestärkt aus diesen Haushaltsberatungen hervorgehen.
Präsidentin Bärbel Bas:
Ich will nur noch mal sagen: Wir waren eigentlich bei dem Themenkomplex „Ausbildung von Soldaten aus der Ukraine“. Das war ursprünglich das Thema. Jetzt werden gerade verschiedene andere Fragen gestellt. Das entspricht nicht dem Prinzip der Fragestunde, weil wir ja eine Liste mit den Fragen haben. Ich bin eigentlich immer noch – deswegen will ich den Hinweis geben – bei dem anderen Thema.
Clara Bünger (DIE LINKE):
Ich würde jetzt trotzdem gerne an das anschließen, was der Bundesminister gesagt hat.
Präsidentin Bärbel Bas:
Ich lasse das jetzt noch zu. Aber ich will nur die, die danach kommen, noch mal darauf hinweisen, dass wir eigentlich bei einem anderen Thema waren.
Clara Bünger (DIE LINKE):
Sie haben ja auch gesagt, der Opferschutzschutz ist Ihnen wichtig und steht an oberster Stelle. Ich hoffe, dass Sie in dem Bereich aufstocken, sodass andere Bereiche wie die Ermittlungen zu Syrien nicht darunter leiden.
Wenn man von Opferschutz spricht, dann muss man doch zur Kenntnis nehmen, dass in der StPO Völkerstraftaten nicht im Katalog der nebenklagefähigen Taten aufgeführt werden, wie man § 395 StPO entnehmen kann. Wie sollen Ihrer Meinung nach Betroffene an Verfahren sinnvoll teilnehmen können und ihre Rechte wahrnehmen, wenn sie nicht ausdrücklich in der StPO verankert sind? Gibt es neben den hehren Versprechungen auch konkrete Ziele, dieses in der StPO aufzunehmen? – Vielen Dank.
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Frau Kollegin, diese Formulierungen wie „hehre Versprechungen“ usw. deuten so ein bisschen an, als ob wir da nicht engagiert wären. Ich will es noch mal sagen: Bereits in der Vergangenheit – und das ist nicht mein Verdienst, sondern das meiner Vorgängerin – wurde dort engagiert gearbeitet. Das ist vor allen Dingen auch das Verdienst der wirklich großartig arbeitenden Kolleginnen und Kollegen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim GBA. Da wird sehr viel getan, und wir treiben das jetzt weiter voran.
Bislang ist das Entscheidende, dass wir Beweismittel sichern, dass wir die Leute zur Anklage bringen. Wir haben da einen weltweiten Standard gesetzt. Ich will das noch mal sagen: Das Urteil des OLG Koblenz, das der GBA gegen die Folterknechte Assads erwirkt hat, ist weltweit, ich will sagen, gefeiert worden. Der Anlass war traurig, aber wir haben bewiesen, dass wir als Deutschland auch unserer historischen Verantwortung für das Völkerstrafrecht gerecht werden, und wir werden alles tun, um daran anzuknüpfen.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Carsten Müller, CDU/CSU-Fraktion.
Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundesminister, vielen Dank auch für Ihre klaren Ausführungen zu dem Komplex, wer wann wodurch Kriegspartei wird oder nicht. Meine Frage an Sie ist: Teilte der Bundeskanzler Ihre klare Rechtsauffassung seit jeher? Wenn ja, wie erklären sich dann eigentlich Äußerungen, die er so um den 21. und 22. April dieses Jahres gemacht hat, und teilt er Ihre Rechtsauffassung derzeit immer noch?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Also, das kann ich nun wirklich ganz klar beantworten: Wir sind ja eine ordentlich arbeitende und – ich darf auch sagen – gut geführte Regierung. Deshalb sind das Auswärtige Amt, das Bundeskanzleramt und mein Haus in so einer entscheidenden Frage natürlich engstens abgestimmt, und deshalb vertritt die gesamte Bundesregierung das, was ich schon vor drei Wochen und auch vorher öffentlich gesagt habe. Wir haben diese Frage auch zum Gegenstand von Kabinettssitzungen gemacht, und wir sind uns da einig. Wie jetzt welche Formulierung dort interpretiert wird, das ist der offenen Gesellschaft überlassen. Aber die Bundesregierung als Organisation, als Institution, als Verfassungsorgan hat diese klare Ansicht, die ich hier nicht nur im Ergebnis vertreten habe, sondern auch versucht habe möglichst gut zu begründen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU):
Vielen Dank. – Eine weitere kurze Nachfrage.
Präsidentin Bärbel Bas:
Ja.
Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU):
Es freut mich. Weite Teile der Öffentlichkeit hatten einen ganz anderen Eindruck vom Bundeskanzler. Ich freue mich auch, dass nach etwa 35 Minuten Regierungsbefragung das Bundeskanzleramt hier eingetrudelt ist.
(Timon Gremmels [SPD]: Kleines Karo! Ganz kleines Karo!)
Ich möchte Ihnen eine weitere Frage zum Komplex Völkerstrafrecht stellen. Der GBA ist angesprochen worden. Sie sind bei Ihrem „Wir müssen da was tun“ etwas blumig geblieben. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur besseren Ausstattung des Generalbundesanwaltes hat keine Mehrheit bekommen. Können Sie uns bitte erklären und Beispiele geben, wie konkret die personelle und sachliche Leistungsfähigkeit des Generalbundesanwaltes kurzfristig gesteigert werden kann und gesteigert werden soll, damit das Thema Kriegsverbrechen sachkundig und zielführend bearbeitet werden kann?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herr Kollege, wir kennen uns lange und schätzen uns. Aber Sie verleiten mich jetzt dazu, den Haushaltausschuss zu brüskieren,
(Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Sie müssen dieser Verleitung widerstehen!)
indem ich behaupte, ich könnte die Ergebnisse seiner Beratungen vorwegnehmen. Es wäre kein guter Stil, das von der Regierungsbank aus zu tun. Es würde unserem gemeinsamen Ziel wahrscheinlich auch nicht dienen.
Weil ich mich nicht für große Reden, sondern für gute Ergebnisse engagieren möchte, würde ich mal so sagen: Ich bin sehr hoffnungsfroh, dass der Haushaltausschuss dem Plenum des Deutschen Bundestages einen sehr guten Vorschlag machen wird, wo der GBA am Ende gestärkt hervorgeht. Es ist am Ende eine Entscheidung nicht des Justizministers, nicht der zweiten Gewalt, sondern der ersten Gewalt. Wenn wir uns so einig sind, wie wir das hier aus der Debatte erfahren konnten, dann wird der GBA am Ende aus dem Haushaltsverfahren gestärkt hervorgehen.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Zu diesem Themenkomplex habe ich noch eine Nachfrage: aus der AfD-Fraktion Martin Reichardt.
Martin Reichardt (AfD):
Herr Minister, vielen Dank. – Ich habe eine Frage vor dem Hintergrund, dass Ihr Ministerkollege Lindner hier verkündet hat, wir müssten der Ukraine bis zum Sieg helfen. Das sind ja auch die Dinge, von denen Sie gesprochen haben: Waffenlieferungen, Ausbildung usw. Hierzu folgende Frage: Welche Kriterien hat die Bundesregierung für den Sieg? Wann ist dieser Sieg erreicht, und wann können diese Maßnahmen entsprechend beendet werden?
Ich sage das auch deswegen, weil deutsche Politiker gerade im vergangenen Jahrhundert schon häufiger vom Sieg schwadroniert haben. Am Ende hat das deutsche Volk immer im Dreck gelegen,
(Timon Gremmels [SPD]: Kam ja eher aus Ihrer Richtung! Eher Ihre Denkschule! – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)
und wir haben uns hier gefragt: Wie konnte es dazu kommen?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Sehr geehrter Herr Kollege, der Maßstab für die Bundesregierung ist und bleibt – und wird auch immer sein – das Völkerrecht.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Völkerrecht schützt die territoriale Integrität jedes Staates auf der Erde. Deshalb ist es das legitime Ziel des Verteidigungskampfes, den das Volk der Ukraine führt, die territoriale Integrität ihres Landes zu verteidigen. Wenn sie das durchsetzen möchte, dann wird sie darin durch uns immer unterstützt werden. Die territoriale Integrität der Ukraine ist das Ziel, das durch das Völkerrecht legitimiert ist.
Das ist es, was wir meinen, wenn wir sagen: Putin darf diesen Krieg nicht gewinnen. – Er darf der Ukraine keinen Siegfrieden aufoktroyieren. Es müssen Friedensverhandlungen auf Augenhöhe stattfinden. Wenn die Ukraine ihr Territorium erhalten und es verteidigen will, dann hat sie jedes Recht des Völkerrechts dazu, und wir werden die Ukraine darin unterstützen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Möchten Sie noch eine Nachfrage stellen?
Martin Reichardt (AfD):
Ich verstehe Sie also so, dass man die Ukraine im Zweifel so lange unterstützt, bis zum Beispiel auch die ostukrainischen Provinzen durch ukrainische Truppen zurückerobert sind, und dass wir dann eben auch in Kauf nehmen, dass sich dieser Krieg eventuell noch über sehr lange Zeit hinzieht und wir dort sehr lange Unterstützung leisten werden?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Liebe Herr Reichardt, ich will Ihnen nichts unterstellen; aber die Frage tut ein bisschen so, als ob wir hier Täter und Opfer verwechseln.
(Beifall bei der FDP, der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Russland hat die Ukraine überfallen – völkerrechtswidrig –, ist auf ihr Territorium vorgedrungen. Sie darf sich dagegen verteidigen in ihrem gesamten Territorium.
Präsidentin Bärbel Bas:
Vielen Dank. – Zu diesem Themenkomplex gibt es jetzt keine weitere Nachfrage.
Ich komme dann zur nächsten Fragestellung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg.
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich würde gerne noch zu einem anderen Thema kommen. Sie haben ja in Ihrer einleitenden Bemerkung am Ende ausdrücklich den Anspruch formuliert, dass wir als Demokratie, als Rechtsstaat noch moderner, noch liberaler, noch fortschrittlicher werden müssen. Sie können sich denken, dass meine Fraktion und ich das ausdrücklich teilen.
Wie Sie wissen, hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2017 endlich die sogenannte Ehe für alle eingeführt, also die Möglichkeit geschaffen, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Was damals unterblieben ist, ist, auch das Abstammungsrecht anzupassen. Sie wissen, dass bei heterosexuellen Paaren der Ehegatte der Mutter auch rechtlich als Vater gilt für ein Kind, das in die Ehe geboren wird – unabhängig davon, wer tatsächlich leiblich der Vater ist. Das ist bei lesbischen Paaren, die ein Kind bekommen, anders. Es gibt gegenwärtig auch zwei Vorlagebeschlüsse beim Bundesverfassungsgericht – einer aus Celle, einer aus Berlin –, die diese Frage klären lassen wollen.
Jetzt frage ich Sie ganz konkret: Welche gesetzgeberischen Maßnahmen planen Sie auf den Weg zu bringen, um diese Ungleichbehandlung von lesbischen Paaren bezogen auf die Rechtsstellung des Kindes und der Eltern zu korrigieren?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herzlichen Dank, Herr Kollege Limburg. – Für die Frage bin ich sehr dankbar, weil wir dazu im Haus schon relativ weit sind. Ich teile völlig die Einschätzung: Wir leben in einer Gesellschaft, die tolerant ist. – Übrigens wissen wir auch, dass es für das Kindeswohl gut ist. Es gibt sehr viel empirische Evidenz dafür, dass Kinder auch in homosexuellen Partnerschaften sehr liebevoll, sehr gut behütet aufwachsen, auch gute Bildungskarrieren haben. Aus der Sicht des Kindeswohls sind das Familien, wie wir sie uns wünschen, die sich um das Kindeswohl bemühen und sehr gut zusammenarbeiten. Deshalb ist es meiner Meinung nach eine Ungerechtigkeit, dass ein Mann – unabhängig von der Frage, ob er biologischer Vater ist –, wenn er mit der Mutter verheiratet ist, automatisch der rechtliche Vater ist und dass wir hier die Ehe zwischen zwei Frauen anders behandeln.
Um das zu ändern, gehen wir jetzt schrittweise vor. Der erste Schritt, um möglichst schnell möglichst viel Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist, dass wir bei den etwas unproblematischeren Fällen jetzt sehr schnell das Abstammungsrecht anpassen, beispielsweise bei der anonymen Samenspende, wo der biologische Vater selber klargemacht hat, dass er sich nicht an der Kindererziehung beteiligen möchte.
Etwas schwieriger ist es in den berühmten Dreiecksverhältnissen. Wir haben ja in diesen Fällen einen biologischen Vater, der sich an der Erziehung beteiligen möchte. Dessen Rechte müssen natürlich auch Berücksichtigung finden. Deshalb sind diese Fälle etwas komplizierter. Da werden wir das Abstammungsrecht in einem zweiten Schritt anpassen. Aber ein Gesetzentwurf für diesen ersten Schritt wird in Kürze – sehr schnell – das Parlament erreichen.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Präsidentin Bärbel Bas:
Sie dürfen noch eine Nachfrage stellen.
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Minister, für diese sehr erfreulichen Ausblicke. – In der öffentlichen Diskussion wird manchmal darauf verwiesen: So groß sei dieses rechtliche Problem gar nicht; es gebe ja die Möglichkeit der Stiefkindadoption: Das Kind wird in eine lesbische Partnerschaft geboren, und die Ehegattin kann später im Wege der Stiefkindadoption – rechtlich zumindest – ebenfalls Mutter werden.
Können Sie – um deutlich zu machen, wo eines der konkreten Probleme der jetzigen Rechtslage liegt – noch mal ausführen, was es für eine Wirkung hat, wenn bei der Geburt die leibliche Mutter stirbt, was in wenigen Fällen leider immer noch vorkommt? Wie ist die rechtliche Beziehung ab dem Zeitpunkt der Geburt zwischen dem neugeborenen Kind, das seine leibliche Mutter verloren hat, und der Ehepartnerin der leiblichen Mutter nach der jetzigen Rechtlage, und wie wäre sie nach der von Ihnen geplanten neuen Rechtslage?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Man kann es in einem Wort zusammenfassen: Die stehen wie Fremde voreinander und werden vom Recht wie Fremde behandelt. Das steht in völligem Widerspruch zu dem, was sich die verstorbene Mutter für die Beziehung zwischen ihrem leiblichen Kind und ihrer Partnerin eigentlich gewünscht hat.
Das halte ich für falsch. Das führt im Ergebnis dazu, dass diese Beziehung möglicherweise im Konflikt getrennt wird. Daran zeigt sich auch die Ungleichbehandlung: Wäre der Partner der angeheiratete Mann, ist er, wie selbstverständlich, der rechtliche Vater mit allen Rechten, die dazugehören. Das ist, wie gesagt, eine Ungleichbehandlung.
Ich will noch ein Zweites sagen zum Argument: Regt euch doch nicht so auf. Es gibt doch noch einen komplizierteren, schwereren anderen Weg, aber es gibt einen. – Wenn wir den Menschen ihr Leben leichter machen wollen, warum machen wir es nicht? Das ist jedenfalls das Prinzip der Rechtspolitik, für die wir stehen.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Präsidentin Bärbel Bas:
Zu diesem Themenkomplex habe ich Nachfragen: einmal aus der AfD-Fraktion Frau von Storch.
Beatrix von Storch (AfD):
Vielen Dank. – Herr Minister, gedenken Sie also auch, den § 1591 BGB zu ändern, der definiert: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“? Oder etwas abstrakter gefragt: Was ist eine Mutter für ein Kind? – Was der Vater für ein Kind ist, wissen wir. Aber wenn zwei Frauen die Mütter sein können, dann frage ich Sie: Was ist die Mutter?
Gedenken Sie, den § 1591 BGB zu ändern, und vor allen Dingen: Wie?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Frau von Storch, Sie haben es zwar so nicht ausgedrückt, aber möglicherweise wollen Sie jetzt den Widerspruch konstruieren: Kann die Ehefrau einer Frau, die das Kind geboren hat, Mutter sein, ohne das Kind selber geboren zu haben? Ich halte das offen gestanden für Sophismus; denn entscheidend ist, dass es zwei Elternteile gibt, die das Kind lieben und sich in der Erziehung engagieren. Wenn sie das gut machen, ist das gut für das Kind.
(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Wenn der Partner der leiblichen Mutter eine Frau ist, habe ich kein Problem damit, wenn man sie auch als Mutter bezeichnet. Mutter oder zweites Elternteil – ich will mich nicht um Worte streiten –, das ist Technik. Materiell ist entscheidend, dass es zwei Menschen gibt, die sich rührend und liebend um das Wohlergehen eines Kindes kümmern.
(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Möchten Sie eine Nachfrage stellen?
Beatrix von Storch (AfD):
Ich finde, das ist kein Sophismus. Wir denken in Worten und Vokabeln, und die haben Bedeutung. Deswegen frage ich Sie: Was ist die Bedeutung des Wortes „Mutter“, und was ist die Bedeutung des Wortes „Vater“? Ist es so, dass, wer ein Kind liebt, die Mutter ist? Kommen wir dahin? Können es dann auch mehr als zwei sein, vielleicht fünf?
(Timon Gremmels [SPD]: Ach Gott! Was für ein altes Familienbild!)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Liebe Frau von Storch, selbst wenn es so wäre: Wo ist denn der Schaden für das Kind?
(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Ich glaube, in Adelskreisen ist es üblich, dass Kinder mehr als zwei Paten haben;
(Beatrix von Storch [AfD]: Sechs, um es genauer zu sagen!)
manchmal haben sie zehn Paten, weil man offenbar gesagt hat: Je mehr Menschen sich beteiligen wollen, desto besser. Das gilt für Eltern natürlich nicht; das will ich ausdrücklich dazusagen. Aber es wird immer wieder der Versuch unternommen, das rhetorisch ins Absurde zu ziehen.
(Stephan Brandner [AfD]: Ist es auch! Es ist ja auch absurd!)
Wo ist denn das Problem, wenn sich zwei Menschen gleichen Geschlechts rührend und fürsorglich um ein Kind kümmern? Da sind wir in der Gesellschaft vielleicht weiter, als einige meinen mögen. Jedenfalls bekomme ich sehr viele Zuschriften von homosexuellen, aber auch von heterosexuellen Paaren, die das verstehen. Das ist alles, was ich Ihnen dazu sagen kann, liebe Frau von Storch.
(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Präsidentin Bärbel Bas:
Die nächste Fragestellerin zu diesem Komplex: aus der CDU/CSU-Fraktion Andrea Lindholz.
Andrea Lindholz (CDU/CSU):
Sehr geehrter Herr Buschmann, ich habe dazu eine Nachfrage. Der Eingangsfall, auf den Sie Bezug genommen haben, hat sich auf die anonyme Samenspende bezogen. Sie haben gesagt, man wolle das Adoptionsverfahren aufheben und die Elternschaft von Anfang an gleichstellen – ein nachvollziehbarer Weg, da es um eine anonyme Samenspende geht – und dass es grundsätzlich auch gut und richtig sei, wenn sich zwei Elternteile um ein Kind kümmern; das habe für ein Kind nur Vorteile.
Nicht ganz verstanden habe ich den zweiten Fall, den Sie eben nur angerissen haben: ein gleichgeschlechtliches Paar und ein biologischer Vater, der auch Vater sein will. Können Sie uns vielleicht einmal erläutern, wie weit Sie an dieser Stelle sind und ob Sie möglicherweise beabsichtigen, die biologische Vaterschaft aufzuheben zugunsten einer – ich nenne es jetzt mal so – sozialen Elternschaft oder wie man das formulieren mag? Wie stellen Sie sich das genau vor?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Also, es gibt ja Gründe, warum ich gesagt habe: Es gibt einen ersten Schritt, der relativ einfach ist, und einen zweiten Schritt, der komplexer ist. – Ich glaube, dass wir das auch nicht salopp formulieren können. Wir brauchen da einen ganz engen Austausch; denn – ich will es noch einmal sagen; das ist eine rechtliche Selbstverständlichkeit – natürlich haben auch Väter Rechte. Und in einem solchen Dreiecksverhältnis müssen wir auch für die Rechte der Väter sorgen. Für ein solches Dreiecksverhältnis – zwei Frauen sind miteinander verheiratet, und es gibt einen biologischen Vater, der nicht anonymer Samenspender ist – müssen wir eine angemessene Lösung finden, damit alle drei zu ihrem Recht gelangen. Dafür – das will ich Ihnen klar sagen – habe ich noch keine perfekte Blaupause; wir arbeiten daran. Das wird wahrscheinlich auch noch etwas dauern, weil es eben kompliziert ist und weil es natürlich sehr viele Menschen gibt, die sich Sorgen machen und nicht beispielsweise aus der Erziehung des Kindes herausgedrängt werden wollen. Diese Sorgen will ich den Betroffenen nehmen. Wir werden eine Lösung finden, die für einen vernünftigen Ausgleich in diesem Dreiecksverhältnis sorgen wird.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Andrea Lindholz (CDU/CSU):
Ich möchte noch eine Nachfrage stellen. – Die Ausführungen werden jetzt schon etwas konkreter. Wo sehen Sie an dieser Stelle eigentlich das Kind mit seinen Rechten? Wie berücksichtigen Sie die Kinderrechte? Können Sie sich, ausgehend von dem, was Sie erläutert haben, auch vorstellen, dass drei Personen Elternteil werden, oder sagen Sie: „Diese Lösung schließe ich kategorisch aus“?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Diese Lösung will ich gar nicht ausschließen; denn wenn drei erwachsene Menschen, die durch das Kind miteinander verbunden sind, sich einig sind, wie sie gemeinsam zum Besten des Kindes miteinander für die Erziehung sorgen wollen, dann ist das das Wunderbarste, was man sich vorstellen kann,
(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
weil es dann keinen Streit gibt, weil es keinen Konflikt gibt, der auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.
Das Zweite, was ich sagen muss: Der oberste Maßstab für uns ist immer das Kindeswohl. Wir sind hier ja nicht im Bereich des Sachenrechts, wo man um ein Auto oder ein Haus streitet. Es geht um ein Kind mit eigener Persönlichkeit, das selber Grundrechtsträger ist – Rechtssubjekt, wie Juristen es technisch sagen –; es geht um ein Kind, um einen Menschen, und deshalb ist das Kindeswohl der oberste Maßstab bei allem, was wir hier vorbereiten.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Frau Kollegin Lindholz, Sie waren jetzt Nutznießerin des Präsidiumswechsels. Eigentlich hatten Sie eine Nachfrage zu der Frage, die aufgerufen war, und jetzt haben Sie schon eine weitere gestellt.
Die nächste Frage zu diesem Komplex stellt die Kollegin Helling-Plahr, und dann machen wir erst mal in der Reihenfolge weiter.
Katrin Helling-Plahr (FDP):
Vielen Dank. – Herr Minister, ich glaube, es ist schon deutlich geworden, dass Sie eine sehr ehrgeizige Agenda vorgelegt haben, gerade auch auf dem Gebiet des Familienrechts. Da liegt wirklich vieles im Argen; die Vorgängerregierungen haben es völlig unterlassen, unser Familienrecht an unsere moderne Gesellschaft anzupassen. Wir haben uns als Koalition wirklich viel vorgenommen, um die Situation der Kinder in Trennungsfamilien, in Regenbogenfamilien zu verbessern. Ein Projekt, das Sie in diesem Zusammenhang schon angekündigt haben, ist die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft. Mich würde interessieren, welchen Konstellationen Sie mit diesem Instrument konkret helfen wollen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herzlichen Dank. – Die Verantwortungsgemeinschaft ist letztendlich eine Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen. Wir leben in einer Gesellschaft, in der die Menschen glücklicherweise älter werden. Das heißt aber, dass es auch immer mehr ältere Menschen auch ohne Partner gibt, die vielleicht nicht ins Pflegeheim wollen und sich mit anderen zusammentun, um ihre Selbstständigkeit zu erhalten, die WGs bilden. Dann stellen sich möglicherweise mietrechtliche Fragen, Fragen der Auskunftsansprüche im Krankenhaus usw. usf. Darauf wollen wir eine Antwort geben.
Es gibt auch mehr Alleinerziehende in unserer Gesellschaft. Wenn man berufstätig ist und ein Kind erziehen will, dann ist das eine große Belastung. Es gibt Menschen, die sich zusammentun, die sich unterstützen wollen; sie wollen nicht heiraten, aber sie wollen sich einfach gegenseitig helfen. Von solchen Beispielen lassen sich viele finden. Auch ist es heute normal, dass die erwachsenen Kinder manchmal Hunderte Kilometer weit weg leben; da kann man nicht mal eben zu Hause bei den alten Eltern vorbeischauen.
Was ich nie verstanden habe, ist, dass wir in einem Land leben, das beim Geldverdienen den Menschen einen ganz breiten Strauß an Möglichkeiten passgenau zur Verfügung stellt: GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft usw. usf. Aber wenn sich Menschen im Alltag helfen wollen, dann haben wir im Moment nur Adoption und Ehe. Das wollen die Menschen, die ich beschrieben habe, einfach nicht. Ihnen bieten wir die Verantwortungsgemeinschaft an.
(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich muss noch einmal nachfragen – das sei entschuldigt, weil ich, wie gesagt, gerade reingewechselt bin –: War da noch eine Nachfrage zu diesem Komplex aus der Unionsfraktion? – Nein.
Sie bekommen dann die 30‑Sekunden-Variante als letzte Frage zu diesem Komplex, und dann kommen wir zur fünften Ausgangsfrage.
Katrin Helling-Plahr (FDP):
Ganz herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich glaube, Sie haben sehr deutlich gemacht, wie groß der Bedarf in der Gesellschaft für ein solches Instrument ist und wie vielfältig die Konstellationen sind, denen wir damit helfen könnten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie noch Ausführungen zur näheren Ausgestaltung, wie Sie sich dieses Rechtsinstrument konkret vorstellen, machen könnten. – Vielen Dank.
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Es gibt dazu Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode, es gibt auch Ausführungen im Koalitionsvertrag. All das wollen wir jetzt in ein Eckpunktepapier zusammenführen, um mit allen, die guten Willens sind, über die Sache konstruktiv zu sprechen, auch gerne in einen kritischen Dialog eintreten. Denn egal wie gut ein Vorschlag ist, man kann ihn immer noch besser machen. Das wollen wir in Kürze vorlegen, und dann werden wir mit allen beteiligten Kreisen darüber sprechen.
Ich will mich gar nicht zu sehr bei bestimmten Themen festbeißen. Es wird sehr intensiv über die Frage gestritten, welche steuerliche Bedeutung das hat. Ich glaube, im Alltag vieler Menschen ist die Frage gar nicht so bedeutsam, weil die älteren Menschen im Regelfall nicht so hohe Einkommen haben wie zu der Zeit, als sie noch berufstätig waren. Das ist da nicht so bedeutsam. Wir sollten uns nicht – das ist meine persönliche Auffassung – an Nebenkriegsschauplätzen festbeißen. Ich bin daran interessiert, dass wir keine Konflikte aufbauen bzw. keinen Kulturkampf um dieses Instrument führen, sondern mit allen einen pragmatischen und vernünftigen Dialog führen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie kommen mir im Moment sehr entgegen; denn die Nachfrage ist gestrichen. Damit haben wir, wenn ich von meinem Recht Gebrauch mache, die Regierungsbefragung um maximal 15 Minuten zu verlängern, die Chance, mit zwei Fraktionen, deren jeweilige Ausgangsfrage noch gar nicht aufgerufen wurde, weitermachen zu können.
Der Kollege Ates Gürpinar hat eine Frage.
Ates Gürpinar (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, Ihr Kollege, Herr Minister Lauterbach, hat vor einigen Tagen die Legalisierung von Cannabis noch in diesem Jahr angekündigt, was wir als Linke begrüßen. Ich sage es mal so: Der Begriff „links-gelbe Koalition“ aus den Anfängerschulungen für Parlamentarier/-innen der CDU/CSU trifft hier sozusagen zu. Dieser Schritt betrifft ja auch Ihren Verantwortungsbereich, den Bereich der Justiz. Insofern hoffe ich, dass Sie im Gegensatz zu den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses nicht erst letzte Woche davon erfahren haben, dass dies noch in diesem Jahr passieren soll.
Meine Frage an Sie ist: Werden Sie die umgehende Entkriminalisierung des Cannabiskonsums umsetzen, um bereits vor der Legalisierung Tausende unnötige Strafverfahren zu vermeiden?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herzlichen Dank. – Dass Parteien an der Stelle etwas tun wollten, war schon der Fall, als die Partei Die Linke diesen Namen noch gar nicht trug. Insofern brauchten wir da sicherlich keine Nachhilfe, wenn ich das als Erstes so vorwegschicken darf.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zweitens. Wir wollen ja hier ein Gesamtkonzept verfolgen. Wir wollen dafür sorgen, dass wir – ich darf es mal so flapsig sagen – den Dealer arbeitslos machen. Wir wollen dafür sorgen, dass sich die Konsumenten auf vernünftige Produktqualität verlassen können, und wir wollen dafür sorgen, dass Missbrauch dadurch vermieden wird, dass wir qualifizierte Verkaufsstellen haben. Das ist ein Gesamtkonzept. Und in diesem Gesamtkonzept wirkt der Gesundheitsminister natürlich federführend, aber da wirkt auch Cem Özdemir mit, und da wirke ich mit. Vielleicht hat dazu, dass wir da jetzt hoffentlich schnell vorankommen, auch beigetragen, dass wir darüber in Meseberg zu dritt noch einmal sehr intensiv gesprochen haben.
Darüber, dass der Gesundheitsminister jetzt diesen Aufschlag gemacht hat, freue ich mich sehr. Es wird so sein: Wenn man einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, braucht dieser ja schon ein paar Monate, um durch das Parlament zu kommen. Mein persönliches Ziel ist, dass wir im nächsten Jahr so weit sind, dass vielleicht der erste legale Joint verkauft werden kann.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur Nachfrage.
Ates Gürpinar (DIE LINKE):
Ich gehe davon aus, dass Sie in diesem Jahr dann nur zu dritt miteinander gesprochen haben.
Sehr geehrter Herr Minister, meine daran anschließende Frage ist – vielleicht braucht es da noch die Unterstützung von der Linken –: Was passiert denn mit den Menschen, die bis dahin mit Cannabis – auch geringe Mengen Cannabis sind in manchen Bundesländern wie in Bayern strafbewehrt – angetroffen werden? Wie gedenken Sie mit den vielen laufenden Strafverfahren umzugehen, wenn das erst in naher Zukunft legal werden soll?
(Zuruf des Abg. Stefan Keuter [AfD])
Werden Sie eine Amnestie für diese Verfahren anordnen? Was sind Ihre Ideen, schon im Vorhinein Möglichkeiten der Entkriminalisierung anzuwenden?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Erstens. Es wird immer wieder so getan, als ob im liberalen Verfassungsstaat der Justizminister sagen könnte, dass Gesetze nicht mehr gelten. Das ist aber nicht so. Die Rechtslage kann ich nicht par ordre du Bundesjustizminister verändern.
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Gott sei Dank!)
Ich möchte als überzeugter Demokrat sagen: Es ist auch gut so, dass die Regierung sich nicht aussuchen kann, an welche Gesetze sie sich hält.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Das gilt in Deutschland, also auch in Bayern.
Zum Zweiten. Wir haben natürlich durchgeprüft, was man tun kann. Aber die Strafverfolgung und die Praxis der Staatsanwaltschaften werden in den Ländern festgelegt. Jetzt kann man Kritik am Föderalismus üben, aber es ist so, wie es ist. Zu der Möglichkeit, die immer wieder diskutiert wird, es gebe im Justizministerium einen Knopf, den ich nur drücken müsste, und dann würde keine Strafverfolgung mehr stattfinden, obwohl Straftatbestände vorliegen, die geltendes Recht sind, muss ich Ihnen sagen: Diesen Knopf gibt es nicht. Wenn es die Illusion geben sollte, dass es ihn irgendwo gebe, muss ich sagen: Ich habe ihn nicht gefunden. Ich habe alle meine 851 Beamten gefragt, aber keiner kennt diesen Knopf, und ich kenne ihn auch nicht.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Der Abgeordnete Peterka hat das Wort zu einer Nachfrage.
Tobias Matthias Peterka (AfD):
Vielen Dank für die Möglichkeit. – Herr Minister, Sie haben in Ihren einleitenden Ausführungen durchaus löblich auch das Völkerrecht herausgekehrt. Dann kennen Sie im Zusammenhang mit der Cannabislegalisierung sicherlich das sogenannte Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe der UN, bei dem Deutschland zurzeit noch Mitzeichner ist, welches eine Legalisierung von Cannabis für unzulässig erklärt. Deswegen meine Frage: Wird das ignoriert, wie es zum Beispiel Kanada tut, und quasi der UN-Vertrag verletzt, oder steigt Deutschland fristgerecht aus diesem Vertrag aus, wenn Cannabis legalisiert wird?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Diese Dinge sind natürlich Ergebnis einer – ich darf es so offen sagen – jahrzehntelang verfehlten Drogenpolitik, die im Bereich der weichen Drogen auf Prohibition und Repression gesetzt hat. Diese Überzeugung gab es über viele Jahrzehnte auch in Mehrheiten, und es gab sie in vielen Staaten. Deshalb schlagen sich solche Ansichten natürlich auch in internationalen Übereinkünften nieder.
Wir wollen das verändern. Wir sehen doch beispielsweise bei unserem Nachbarn, den Niederlanden – eine wirklich vorbildliche demokratische Nation; parlamentarisch, noch bevor es Großbritannien geworden ist –, dass sie es geschafft haben, einen guten Weg hinzubekommen. Wenn ich es ganz offen sagen darf: Die demokratische und rechtsstaatliche Tradition Kanadas ist älter als unsere. Und wenn diese Staaten es hinbekommen, dann bekommen wir das auch hin.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Zur Erläuterung: Ich habe die Regierungsbefragung schon verlängert und auch das Ziel erklärt, nämlich dass wir mindestens einmal durchkommen wollen und alle Fraktionen mindestens einmal eine Frage oder einen Komplex hier einbringen können. Deshalb lasse ich jetzt keine Nachfrage zu, sondern rufe als sechste Fragestellerin Katrin Helling-Plahr auf.
Katrin Helling-Plahr (FDP):
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie nehmen in Ihrem Ressort auch die Digitalisierung sehr ernst und sind da ehrgeizig vorangegangen. Mich würde besonders der Aspekt der Digitalisierung im Gesellschaftsrecht interessieren. Sie haben ja einen Gesetzentwurf zu virtuellen Hauptversammlungen vorgelegt. Welche Chancen sehen Sie in diesem Zusammenhang in der dauerhaften Einführung der Onlinehauptversammlung von Aktiengesellschaften?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Ganz herzlichen Dank. – Wir werden in dieser Woche noch Gelegenheit haben, darüber zu debattieren; der Gesetzentwurf kommt ja in erster Lesung in dieses Haus.
Wir haben Folgendes gesehen: Die virtuelle Hauptversammlung war eigentlich eine Art Notnagel in der Pandemie. Man hat vorher immer wieder darüber nachgedacht, hat sich aber nicht getraut. Dann musste man es machen, weil es nicht anders ging, und – siehe da – man hat festgestellt: So schlimm war das gar nicht; es hat sogar gut funktioniert. Die Zahl der Fragen der Aktionäre ist gestiegen, die Qualität der Antworten ist gestiegen, und es hat auch technisch funktioniert. Deshalb haben wir im Hause gesagt: Dann machen wir daraus jetzt eine Dauerlösung.
Es ist natürlich so: Wir erleichtern Menschen das Leben. Wenn ich in Hamburg lebe und Aktionär eines Unternehmens mit Sitz in München bin, das dort seine Hauptversammlung abhält, dann muss ich mich eben nicht acht Stunden in den Zug setzen und zwei Tage freinehmen, um meine Rechte wahrzunehmen, sondern kann mich virtuell aufschalten. Das ist ein weiterer Schritt der Digitalisierung. Digitalisierung ist nie l’art pour l’art, sondern dient immer dazu, das Leben der Menschen ein Stück weit leichter zu machen, es leichter zu machen, die eigenen Rechte wahrzunehmen. Und das machen wir auch bei der digitalen Hauptversammlung.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben keine Nachfrage. – Damit haben wir die Chance, die Frage der Kollegin Andrea Lindholz aufzurufen.
Andrea Lindholz (CDU/CSU):
Dafür bedanke ich mich ganz herzlich. – Herr Buschmann, ich will auf den eingangs genannten Ukrainekrieg zurückgehen und zunächst noch einmal dem GBA und seinem Team für die wirklich hervorragende Arbeit danken.
Was uns beschäftigt, ist: Eine Möglichkeit, Russland unter Druck zu setzen, ist ja, das Vermögen von Oligarchen einzufrieren. Es ist jetzt so: Wenn das Geld eingefroren ist, kann es nicht mehr genutzt werden. Anders ist es bei Jachten, bei Immobilien – im schönen Süden Bayerns und an anderer Stelle. Es kann zwar nicht mehr verwertet, aber immer noch genutzt werden. Meine Frage ist: Finden Sie es okay, dass Oligarchen ihr Vermögen quasi noch nutzen dürfen, noch bewohnen dürfen, einfach noch damit verfahren dürfen?
(Zuruf von der AfD: Reiner Neid!)
Wenn nein: Beabsichtigen Sie, das zu ändern? Denn das widerspricht ja dem Gedanken des Einfrierens.
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Die Frage so zu formulieren, heißt, sie implizit beantwortet zu haben. Wir sind als Bundesregierung schon aktiv geworden. Just heute ist im Kabinett ein Entwurf des Finanzministers durchgegangen, der die Durchsetzung der Sanktionen gegen Personen, die auf der Sanktionsliste stehen, verbessern soll, beispielsweise indem man eine Auskunftspflicht etabliert. Das ist ein bisschen wie bei der Steuererklärung. Da sagen wir als Staat: Du als Steuerbürger sagst uns, was du für Einkünfte hast. Wir ermitteln nicht gegen dich, sondern du sagst uns erst einmal, was du hast. – Dieses Prinzip überträgt der Finanzminister – das liegt nahe für einen Finanzminister – auf den Bereich der Durchsetzung von Sanktionen, damit wir überhaupt wissen, wem was gehört, wer etwas nutzen kann. So wollen wir die Ermittlung von Vermögensgegenständen, die Festsetzung von Vermögensgegenständen und auch das Einfrieren von Vermögensgegenständen verbessern.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur Nachfrage.
Andrea Lindholz (CDU/CSU):
Ich kenne den Entwurf, vielen Dank. Deswegen meine explizite Frage: Es geht nicht nur darum, zu wissen, wem die Immobilie gehört, sondern auch darum, dass, wenn wir wissen, wem sie gehört, sie nicht mehr genutzt werden kann. Das steht meines Erachtens nicht in dem Entwurf. In Italien zum Beispiel ist das aber der Fall. Deswegen ist meine Frage: Setzen Sie sich dafür ein – wenn es noch nicht geregelt ist, wovon ich ausgehe, nachdem ich den Entwurf gelesen habe –, dass man auch bei uns die Nutzungsuntersagung für Sachgüter explizit festschreibt, wie es zum Beispiel in Italien der Fall ist? Ansonsten kann man nicht verstehen, warum wir das nicht mit erledigen.
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Wir tun das, was wir tun können, um die Sanktionsbeschlüsse, die wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern getroffen haben, auch durchzusetzen. Da will ich jetzt gar nicht Einzelnes herausgreifen. Es ist das Ziel und die Aufgabe der Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass wir beschlossene Sanktionen effektiv und zügig durchsetzen können.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Es gibt eine Nachfrage aus der AfD-Fraktion.
Stefan Keuter (AfD):
Herr Justizminister, Sie haben gerade angesprochen, dass Sie darauf hinwirken, dass Sanktionen nicht unterlaufen werden. Just in den letzten Tagen kam eine Pressemitteilung, wonach in der Entwicklungszusammenarbeit mehrere Milliarden Euro an Unterstützung für Indien vorgesehen sind. Indien ist Teil der BRICS-Staaten, und Indien kauft gerade in großem Stil Öl auf; die Medien berichten von etwa einem Viertel der russischen Ölproduktion. Ist das nicht ein Unterlaufen unserer Sanktionen? Und ist dem Steuerzahler glaubhaft zu vermitteln, dass wir Milliarden deutsches Steuergeld nach Indien zahlen und hier Öl und Gas gekauft wird? Schlimmstenfalls kaufen wir dann Öl von Indien, wenn der Gashahn zu Russland abgestellt ist, und zahlen es dann zwei- oder dreimal. Wie stehen Sie dazu?
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz:
Zunächst einmal: Ich bin der Bundesjustizminister und nicht der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Trotzdem will ich der Frage nicht ausweichen.
Ich finde es nicht gut, dass, wenn wir versuchen, gute Beziehungen mit Indien zu haben, einem der größten Länder der Welt, einem der bevölkerungsreichsten Länder der Welt, einem der immer wichtiger werdenden Länder der Welt, das auch in der Gestaltung der Zukunft unseres Planeten eine große Rolle spielen wird, das ins Lächerliche gezogen wird.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, gute Beziehungen zu Indien zu haben. Das kann ich als Vertreter der Bundesregierung dazu sagen. Alles Weitere, was die Verwendung von Mitteln angeht und wie sich diese guten Beziehungen im Detail am besten aufbauen lassen, ist eine hervorragende Frage für die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
(Beifall des Abg. Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. – Ich beende die Befragung.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde
Drucksache 20/1678
Die mündlichen Fragen auf Drucksache 20/1678 werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auf. Zur Beantwortung steht bereit die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann.
Ich bitte aber erst einmal alle, die an diesem Tagesordnungspunkt teilhaben wollen, Platz zu nehmen und die notwendige Aufmerksamkeit herzustellen.
Ich rufe auf die Frage 1 des Abgeordneten Stephan Brandner:
Wie bewertet die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz das theoretische Konzept, dass Flüssigsalzreaktoren Strom erzeugen und dabei gleichzeitig hochstrahlende Atomabfälle in nur wenige Jahrhunderte strahlendes Restmaterial umwandeln sollen (in anderem Zusammenhang WD-8-049-20-pdf-data.pdf; bundestag.de)?
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Brandner, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz verfolgt die internationalen Entwicklungen auf dem Gebiet neuer Reaktoren und Reaktorkonzepte natürlich sehr genau. Reaktorkonzepte wie Flüssigbrennstoff-Kernreaktoren sind schon seit den 1960er-Jahren – das ist eine sehr lange Zeit – bekannt. Ihre Entwicklung stockt seit Jahren, und Betriebserfahrung gibt es weltweit so gut wie keine. Es kann heute nicht verlässlich gesagt werden, ob und wann solche Konzepte tatsächlich Marktreife erlangen. Der Betrieb solcher Reaktoren bringt alle Risiken der Atomkraft mit sich, die wir kennen, während der Nutzen gleichzeitig sehr gering ist, da auch weiterhin ein Endlager für die in diesen Reaktortypen entstehenden schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfälle benötigt wird.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Stephan Brandner (AfD):
Danke schön. – Frau Staatssekretärin, vor einigen Jahrzehnten war Deutschland weltweit führend, was Forschung, Entwicklung und Bau von Kernkraftwerken anging. Damals wurde die richtig fortschrittliche Entwicklung, wie beispielsweise der Schnelle Brüter, nicht weiter verfolgt. Er wurde zwar gebaut, dann aber nicht in Betrieb genommen. Milliarden Mark sind damals in den Sand von Kalkar gesetzt worden. Was schätzen Sie: Welchen Rückstand haben wir zurzeit, was die Forschung und Entwicklung von Kernenergie angeht? Und ich knüpfe an Ihre Antwort an: Welche konkreten Fortschritte bei der Entwicklung von Kernenergie gab es denn in den letzten beiden Jahrzehnten?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Wir forschen in Deutschland weiterhin und sind auf einem guten Kenntnisstand. Wir sehen jetzt aber keine weiteren Schritte zur Umsetzung, weil wir uns mehrheitlich in unserer Gesellschaft für einen Atomausstieg in Kürze entschieden haben. Das ist der Stand heute.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.
Stephan Brandner (AfD):
Das heißt, Sie kennen den aktuellen Entwicklungsstand der Kernenergie gar nicht, haben aber Angst davor und verfolgen das nicht weiter. Habe ich das so richtig verstanden? Mich beeindruckt das jetzt wenig. Entweder kenne ich mich aus und sage: Das ist gefährlich aus den und den Gründen. Aber ich kann doch nicht sagen: Ich weiß nicht, wie der Forschungsstand ist, aber ich bin dagegen, weil die Allgemeinheit oder viele dagegen sind. – Das ist eine Politik, die weiß Gott nicht meine wäre.
Nichts ist ohne Nebenwirkungen. Wir haben ja auch ein Problem bei Windkraftanlagen. Auf der Netzseite Ihres Ministeriums ist zu lesen, eine Einigung beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land sei erzielt worden. Vor diesem Hintergrund ist meine Frage: Für wie viel Quadratmeter Flächenversiegelung war der Ausbau der Windenergie denn in den letzten 10, 15 Jahren verantwortlich?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Zunächst einmal möchte ich auf das zurückkommen, was ich eben gesagt habe. Wir beobachten und analysieren sehr genau, was auf dem Forschungsgebiet der Reaktoren passiert, und deswegen sind wir auf dem Stand des Wissens. Es geht gar nicht darum, dass wir uns diesem Wissen verschließen. Wir setzen es in unserem Land eben nur nicht um.
Natürlich setzen wir auf die erneuerbaren Energien, insbesondere auch auf die Windkraft. Deshalb ist es an der Zeit, jetzt Konzepte zu entwickeln, die dazu führen, dass wir mit dem Windkraftausbau vorankommen. Das tun wir gerade. Wir bereiten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vor, sodass das rechtssicher und auch schnell erfolgen kann.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Die nächste Nachfrage stellt der Abgeordnete Dr. Kraft.
Dr. Rainer Kraft (AfD):
Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, Sie haben zu Recht auf den hohen Stand der Sicherheit in deutschen Kernkraftwerken hingewiesen. Dieser hohe Stand der deutschen Kernkraftwerkstechnik ist ja auch zum Nutzen sämtlicher Kernkraftwerksbetreiber in der Welt, da dieses Wissen über die entsprechende Organisation verteilt wird. Stimmen Sie mir zu, dass, wenn in Deutschland die letzten drei Blöcke abgeschaltet werden und diese Sicherheitstechnik nicht mehr weiterentwickelt wird, dadurch das gesamte Sicherheitsniveau der Kernkraftwerke auf der Welt reduziert wird? Und wie glauben Sie, dass Ihr Ministerium, das dafür verantwortlich ist, das kompensieren kann, da es dann ja für die deutsche Sicherheitstechnik keinen Zugang mehr zu laufenden Kernkraftwerken in Deutschland gibt?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Die Sicherheit unserer deutschen Reaktoren und der in Abbau befindlichen Reaktoren ist natürlich gewährleistet. Wir arbeiten mit einem großen Mitarbeitendenstab und den nachgeordneten Behörden daran, dass das auch über die nächsten Jahrzehnte gesichert ist. Sie wissen sehr genau, dass wir dabei sind, ein Verfahren zur Endlagersuche unter Beteiligung der Öffentlichkeit sehr transparent zu gestalten. Da spielen natürlich die Fragen der Sicherheit eine große Rolle. Andere Länder erfüllen ihre Sicherheitsstandards entsprechend selber, wobei wir aber in sehr engem Austausch bezüglich der Standards und der Gegebenheiten überall vor Ort sind.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Stephan Brandner auf:
Wie hat sich das Aufkommen von Müll und dabei insbesondere von Plastikmüll während der Coronakrise angesichts der großen Mengen an Schnelltests und Masken, die entsorgt werden mussten, entwickelt?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Sehr geehrter Herr Brandner, gebrauchte medizinische Masken, FFP2- oder auch OP‑Masken, sowie Schnelltests werden als nicht gefährliche Abfälle eingestuft und über die Restmülltonne entsorgt. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2020 bei den privaten Haushalten circa 13,3 Millionen Tonnen Abfälle über die Restmülltonne eingesammelt. Das entspricht einer Erhöhung von 2,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019.
Gesonderte Angaben zu Schnelltests oder medizinischen Masken im Restabfall liegen nicht vor. Aufgrund der geringen Masse der medizinischen Masken und Schnelltests ist jedoch nicht davon auszugehen, dass diese die Gesamtmasse an Restabfällen wesentlich beeinflussen. Aktuelle Daten für das Jahr 2021 werden frühestens Mitte 2023 vorliegen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Stephan Brandner (AfD):
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie keine Ahnung haben, um wie viele Masken es sich handelt? Ich gehe, wenn ich einmal grob schätzen darf, davon aus, dass es allein in Deutschland Hunderte von Millionen, vielleicht sogar Milliarden Masken und zig Millionen Schnelltests gewesen sein dürften. Das sind Berge von Plastikmüll, die da verursacht wurden. Aus meiner Sicht waren sie möglicherweise hoch kontaminiert; denn da waren auch positive Schnelltests dabei, wo die gefährlichen Viren sich vielleicht richtig wohlgefühlt haben. Sie haben also keine Ahnung, welche Auswirkungen dieser Coronawahnsinn, dieser Wahnsinn an Schutzmaßnahmen mit Masken und Schnelltests, auf das Müllaufkommen gehabt hat?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Wie Sie wissen, werden diese Materialien nicht getrennt gesammelt. Deswegen stehen dazu keine statistischen Daten bereit. Die Entsorgung von medizinischen Materialien, die in den Laboren anfallen, wird natürlich ganz bewusst und sehr sorgfältig vorgenommen, und davon geht keine Gefahr aus.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.
Stephan Brandner (AfD):
Wenn Sie schon nichts darüber wissen, wie sich die Coronaschutz- und ‑testmaßnahmen mülltechnisch ausgewirkt haben, dann wissen Sie vielleicht, wie sich das Verbot von Einwegplastik ausgewirkt hat. Wir haben Verbote von Plastikbesteck, von Trinkhalmen, von Einweggeschirr, von Luftballonhaltern. Wie hat sich das denn auf das Müllaufkommen ausgewirkt? Hat das dazu geführt, dass das Aufkommen deutlich gesenkt wurde?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Sie adressieren hier die Verpackungsabfälle – zu Recht. Die haben in dieser Zeit natürlich deutlich, so haben wir alle den Eindruck, zugenommen. Im Coronajahr 2020 wurden bei den privaten Haushalten in Deutschland pro Kopf 78 Kilogramm Verpackungsmüll eingesammelt. Das waren pro Person durchschnittlich 6 Kilogramm mehr als im Jahr 2019.
Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg das gesamte Aufkommen an Verpackungsmüll, der vorwiegend in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gesammelt wird – Glas- und Papiermüll wird getrennt vom Restmüll in Containern gesammelt –, um knapp 0,6 Millionen Tonnen oder 9,3 Prozent auf 6,5 Millionen Tonnen im Jahr 2020.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Die Fragen 3 und 4 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka sollen schriftlich beantwortet werden.
Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann auf:
Welche neuen Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU) angesichts der Erklärung der Bundesumweltministerin vom 3. März 2022 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass eine Laufzeitverlängerung der letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar sei, nach denen sich die Sicherheitsbewertung deutscher Kernkraftwerke derart verändert hat, dass zurzeit im Betrieb befindliche Kernkraftwerke zur Sicherung der Energieversorgung nicht über den 31. Dezember 2022 hinaus am Netz bleiben können, und teilen Sie meine Einschätzung, dass im Falle der Abschaltung der letzten drei verbliebenen Kernkraftwerke in Deutschland zum 31. Dezember 2022 bei gleichzeitigem Ausbleiben von Gaslieferungen aus Russland im Falle einer Dunkelflaute ein stark erhöhtes Risiko von schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Stromversorgung besteht?
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Herr Abgeordneter, Deutschland hat die von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragene gesetzliche Entscheidung getroffen, seine Energieversorgung in Zukunft weitestgehend aus erneuerbaren Energien zu decken. Aufgrund signifikanter Restrisiken für Mensch, Umwelt sowie nachfolgende Generationen ist der stufenweise Ausstieg aus der Atomkraft zur kommerziellen Stromerzeugung bis zum Jahr 2022 im Atomgesetz, das hier beschlossen wurde, festgelegt. An diesem Ausstieg hält auch die derzeitige Regierung fest.
Die Betreiber der bisherigen Anlagen haben gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz darauf hingewiesen, dass eine Laufzeitverlängerung für sie nur sinnvoll sei, wenn entweder die Prüftiefe der grundlegenden Sicherheitsanalyse verringert würde oder auf weitreichende Nachrüstungsmaßnahmen, die sich im Zuge der Sicherheitsüberprüfung ergeben könnten, verzichtet würde. Eine Absenkung des Sicherheitsniveaus für Atomkraftwerke ist aus unserer Sicht nicht zu vertreten.
Die Bundesregierung untersucht aktuell gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern die Sicherheit der Stromversorgung im nächsten Winter. Nach jetzigem Stand geht die Bundesregierung davon aus, dass es auch bei einem kompletten Ausfall von Gaslieferungen aus Russland zu keiner Beeinträchtigung der Stromversorgung in Deutschland kommen wird.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur Nachfrage.
Dr. Michael Kaufmann (AfD):
Vielen Dank für die Antwort. – Es ist ja so, dass die letzten Kraftwerke bis Ende des Jahres offenbar sicher genug sind, um laufen zu können. Sie sagen jetzt, es würde großen Aufwand bereiten. Ist denn vom Ministerium einmal eine Analyse durchgeführt wurden, wie viel die sicherheitstechnische Rüstung der Anlagen kosten würde?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Da wir grundsätzlich zu der Einschätzung kommen, dass wir sie nicht weiter betreiben werden, was ausführlich abgewogen wurde, kann ich Ihnen dazu jetzt auch keine Kostenanalyse nennen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.
Dr. Michael Kaufmann (AfD):
Herr Bochmann fragt.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Der Abgeordnete Bochmann hat das Wort.
René Bochmann (AfD):
Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, folgende Frage: Seit Tschernobyl wissen wir, dass auch weite Distanzen für uns gefährlich sein können, was die Anwendung der Kernkraft betrifft. Ist das richtig?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Das ist richtig.
René Bochmann (AfD):
Folgende Frage: Polen, Tschechien, Frankreich und Belgien bauen Kernkraftwerke um uns herum. Sie sind direkte Nachbarn, also anders als die Ukraine, wo Tschernobyl stand. Sie erklären uns jetzt, dass es gefährlich ist, bei uns selber zu bauen. Aber wir investieren dann Geld, um von dort, von unseren Nachbarn, Strom zu kaufen. Uns betrifft offensichtlich nur der Strombedarf, aber die von den Kernkraftwerken ausgehende Gefahr nicht. Ist das richtig?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Jedes Land trifft seine Entscheidung souverän. Ich habe es eben schon begründet: Die Gesellschaft bei uns hat sich dafür entschieden, ohne Atomkraft Energie zu erzeugen. Dass andere Länder das anders tun, ist deren gutes Recht. Natürlich würden wir uns wünschen, dass es viele Staaten in Europa genauso tun wie wir. Aber Sie wissen auch, dass unser Strom- und Energiemarkt eben nicht lokal, sondern global ist und dass wir natürlich im Austausch mit anderen Ländern stehen. Wir beispielsweise exportieren aber an Frankreich, obwohl Frankreich Atomreaktoren hat, und wir exportieren erneuerbare Energien.
René Bochmann (AfD):
Also – –
Vizepräsidentin Petra Pau:
Nein, es gibt hier keinen Dialog. Sie haben das Recht zu einer Nachfrage.
René Bochmann (AfD):
Recht herzlichen Dank.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich rufe die Frage 6 des Kollegen Christian Hirte auf:
Warum gelten die Ausnahmen und Sonderregelungen aus dem Eckpunktepapier vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land sowie die geplanten gesetzlichen Regelungen zum beschleunigten Ausbau von LNG-Terminals nicht für alle für die Transformation Deutschlands erforderlichen Investitionsvorhaben, zum Beispiel Infrastrukturvorhaben?
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist zu Recht eines der Kernprojekte der Bundesregierung; das haben wir auch so im Koalitionsvertrag festgelegt. Vor allem für die Erreichung der Klimaziele ist der Zeitdruck unbestreitbar hoch. Ohne eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren für eine klimafreundliche und zukunftsfeste Infrastruktur wird uns die Klimaneutralität im angestrebten Zeitraum nicht gelingen.
Mit welchen konkreten Maßnahmen eine Beschleunigung bewirkt werden kann, ist jedoch für die unterschiedlichen Vorhaben sehr differenziert zu beurteilen. Es gibt keine „One size fits all“-Lösung. Das wäre ja schön; wir würden uns das alle wünschen. Um zu rechtssicheren und wirksamen Maßnahmen zu kommen, müssen die für die jeweiligen Bereiche unterschiedlichen Ausgangssituationen und dann die rechtlichen und tatsächlichen Spielräume und Grenzen für die Beschleunigung abgewogen werden. Dies ist für die Vereinbarkeit des Ausbaus der Windenergie an Land mit dem Artenschutz, wie das Eckpunktepapier, das unsere Ministerin unter anderem vorgestellt hat, zeigt, möglich und ist auch gelungen. Wir haben darin für eine spezielle Konfliktlage für eine Vielzahl gleichartiger Vorhaben eine sinnvolle Standardisierung vorgesehen. Auf andersgearteten Vorhaben lässt sich die gefundene Lösung schon aus fachlichen Gründen nicht ohne Weiteres übertragen. Es würde wahrscheinlich auch nicht weiterhelfen, da die Konflikte dort eben anders gelagert und jeweils spezifisch sind.
Beim Vorschlag zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land konnten die beiden Ministerien im Übrigen auf die sehr gründlichen und sehr guten Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppen zurückgreifen, die sich mit dieser Frage der Standardisierung von planungsrechtlichen Verfahren schon seit Längerem intensiv befasst haben.
Anders gelagert, aber ebenso wenig verallgemeinerungsfähig, ist das bei dem LNG-Beschleunigungsgesetz: Der Regelungsvorschlag zur beschleunigten Zulassung von LNG-Terminals ist eine notwendige Reaktion auf die echte Krise der Gasversorgung infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Er basiert auf einer Ausnahme, die die EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in sehr bedeutsamen Situationen eröffnet. Deswegen wollen wir diesen Weg gehen. Eine Übertragung dieser Ausnahme auf eine Vielzahl von Projekten der Transformation, die in den Anwendungsbereich der UVP-Richtlinie fallen, also zum Beispiel auch Infrastrukturprojekte ab einer gewissen Größe, würde dagegen den europarechtlichen Spielraum mehr als ausschöpfen. – Danke.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich bitte, im weiteren Verlauf sowohl die vorgegebene Frage- als auch Antwortzeit zu beachten, damit wir möglichst viele Fragen beantworten können. Für diejenigen, die uns hier zuschauen, als Erklärung: Es gibt ein optisches Signal. Das ist wie im Straßenverkehr: Wenn Rot aufleuchtet, wird deutlich, dass die Zeit beendet oder überschritten ist.
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Christian Hirte (CDU/CSU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade aus Sicht Ihres Hauses die Situation, auch die rechtliche Situation, geschildert. Jetzt haben wir kürzlich vernommen, dass Johannes Vogel, der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, sich dahin gehend geäußert hat – ich zitiere –, dass „die schnellen Genehmigungsverfahren für schwimmende LNG-Terminals zeigen, wie schnell es bei Projekten gehen kann“. Und weiter: „Wir sollten das Tempo beim LNG-Terminal als Blaupause begreifen“. Er hat also deutlich gemacht, dass das Ziel „wichtige Modernisierungsmaßnahmen“ nicht mehr in endlosen Verfahren erstickt werden darf. Das teilen wir ausdrücklich. Deswegen frage ich Sie – auch in Bezug auf den Gesetzentwurf, der morgen beraten wird –: Wie soll es denn nun weitergehen? Ist das so zu verstehen, dass das Ihre Auffassung im BMU ist? Kommen Sie zu einer einheitlichen Auffassung zu dem, was Sie als Vertreterin des Umweltministeriums gerade geäußert haben, dass es wirklich nur bei LNG und Wind gilt? Oder ist man der Auffassung, dass es auch bei anderen ganz wichtigen Infrastrukturprojekten, gerade in diesen Zeiten, notwendig ist, etwas zu tun?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Wie eben dargestellt, wollen wir für die einzelnen Bereiche passgenaue Lösungen haben. Deshalb ist es eben gerade keine Blaupause für alles. Beim Wind spielen ganz andere Faktoren eine Rolle als beim Ausbau von LNG-Terminals. Dazu habe ich gerade erläutert, dass es eine absolute Notsituation geben könnte, wenn wir im Winter die Versorgung mit Gas nicht sicherstellen können. Deshalb rechtfertigt diese Situation beschleunigte Verfahren, verkürzte Beteiligungsrechte und auch die Verkürzung auf nur eine Instanz in der Gerichtsbarkeit. Nur unter diesem Aspekt ist das möglich. Beim Windkraftausbau gibt es andere Regelungen, die zwar auch gewisse Ausnahmen ermöglichen, aber nicht so vollumfänglich wie bei anderen genannten Infrastrukturprojekten. Zum Beispiel bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken gibt es wieder andere Herausforderungen. Wir sind intensiv an der Erarbeitung von Lösungen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.
Christian Hirte (CDU/CSU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die von Ihnen genannte Notsituation gibt es durchaus in weiten Teilen unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Das, was bei LNG-Terminals angedacht wird, könnte durchaus auch bei den notwendigen Transformationsprozessen in anderen Bereichen zwingend erforderlich sein. Meine Nachfrage bezieht sich aber darauf, ob nicht die Aussage von Herrn Vogel im Widerspruch zu denen der von Ihrem Haus finanzierten Deutschen Umwelthilfe steht, die große Sorge etwa um die Schweinswale in den Gebieten hat, wo die LNG-Terminals ausgebaut werden sollen.
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Ich sehe da gar keinen Widerspruch. Dieser Wunsch, alle möglichen Verfahren mit dem Argument, es handele sich um eine Notsituation, zu beschleunigen, kommt aus verschiedensten Richtungen. Wir haben die Aufgabe, das fachlich ordentlich abzuarbeiten, und das tun wir. Ich sehe da keinen Konflikt. Die zuständigen Ministerinnen und Minister, unter anderem meine Ministerin, haben sehr einheitlich argumentiert, und nur weil das so ist, haben wir innerhalb dieser Zeit überhaupt eine Lösung gefunden – was vorherigen Regierungen nicht gelungen ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Zu einer Nachfrage hat der Abgeordnete Dr. Kraft das Wort.
Dr. Rainer Kraft (AfD):
Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, es sind gerade die Schweinswale angesprochen worden. Halten Sie – oder Ihr Haus, besser gesagt – die Bedrohung der Schweinswale durch den Ausbau der LNG-Terminals für größer als die Bedrohung durch die Errichtung von Hunderten von Offshorewindrädern mit den entsprechenden Belastungen?
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Thema! Also, jetzt nutzen Sie die Fragestunde nicht aus, um über den Schutz von Schweinswalen zu sprechen! Das ist auch sehr wichtig!)
Welches Szenario ist die größere Bedrohung für die Population der Schweinswale in den deutschen Meeresgebieten?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Eine Bewertung, was schwerer wiegt, muss jeweils für den einzelnen Fall getroffen werden. Das sind harte Abwägungsprozesse. Für uns sind der Artenschutz und der Umweltschutz natürlich sehr wichtig. Von daher setzen wir uns dafür ein, dass alles mitbedacht wird und keine Fehlentwicklungen stattfinden. Natürlich sind auch schmerzhafte Entscheidungen dabei, bei denen wir Kompromisse machen müssen, aber immer in dieser Abwägung: Es geht einerseits um Notsituationen und andererseits um Dauerbelastungen. Selbstverständlich gibt es bei den jetzt bestehenden Ausbauplänen auch Konflikte mit dem Artenschutz. Wir wollen mit zusätzlichen Artenhilfsprogrammen und natürlichem Klimaschutz den Arten einen Lebensraum geben, sodass sie darunter nicht allzu stark leiden müssen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stefan Keuter [AfD]: Da hat der Artenschutz verloren!)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Oliver Grundmann auf:
Wie beurteilt das BMUV unter umweltpolitischen Aspekten die Tatsache, dass Biokraftstoffe derzeit einen Anteil von über 95 Prozent an den erneuerbaren Energien im Straßenverkehr ausmachen (https://kommunalwirtschaft.eu/tagesanzeiger/detail/i50199/c141; https://biokraftstoffverband.de/index.php/detail/items/industrie-lehnt-ueberlegungen-der-umweltministerin-zu-biokraftstoffen-ab.html#:~:text=Er%20verwies%20darauf%2C%20dass%20Biokraftstoffe,Klimaschutz%20auf%20Jahre%20krachend%20verfehlt)?
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Biokraftstoffe können und müssen auch in den kommenden Jahren einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr leisten. Bisher kommen hauptsächlich Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sowie aus Altspeiseölen zum Einsatz. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen künftig deutlich steigen wird. Gleiches gilt auch für die Verwendung von Grünem Wasserstoff und seinen Folgeprodukten sowie für den Einsatz von Strom für Elektrofahrzeuge. Für jedes dieser Energieerzeugnisse ist eine differenzierte Betrachtung der Rohstoffverfügbarkeit sowie der Auswirkungen des Einsatzes auf Natur und Umwelt notwendig.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Oliver Grundmann (CDU/CSU):
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, dazu eine Nachfrage: Wie möchte die Bundesregierung die CO2-Minderungsziele, die sehr ambitioniert sind und gerade erst vor fünf Monaten im Deutschen Bundestag beschlossen wurden, im Bereich Verkehr ohne den Einsatz von Biokraftstoffen erreichen? Dazu auch die Zusatzfrage: Wie stellen Sie sich vor, betroffene Unternehmen und auch Landwirte jetzt zu entschädigen?
Ein deutsches Vorzeigeunternehmen – ich habe es mir vor wenigen Tagen angeschaut – produziert aus minderwertigem Maisstroh hochwertige Energieträger. Aufgrund der Einlassung mehrerer Minister hat dieses Unternehmen in den letzten Tagen fast eine Halbierung seines Börsenwertes erfahren. Ich komme selber aus der Privatwirtschaft; ich habe viele Jahre dort gearbeitet. Investitions- und Planungssicherheit, das sind gerade in Deutschland extrem wertvolle Güter. Tausende Arbeitsplätze sind durch solche Attacken in Gefahr. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Entwicklungen von der FDP und dem Koalitionspartner SPD – vielleicht mit Ausnahme der Entwicklungsministerin – begrüßt werden. Daher meine Frage: Ist der Angriff auf die erneuerbaren Energien im Bereich Verkehr innerhalb der Bundesregierung abgestimmt?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Selbstverständlich wird alles in der Regierung gründlich abgestimmt. Lassen Sie mich das noch einmal kurz erläutern: Die Klimaschutzwirkung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln ist aufgrund von indirekten Landnutzungsänderungen, die wir deutlich erlebt haben, anzuzweifeln. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist es dringend notwendig, den Kraftstoffverbrauch insgesamt zu minimieren bzw. einen schnellen Hochlauf der Elektromobilität zu ermöglichen. Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln sind keine nachhaltige Option. Wichtig ist vor allem der schnelle Umstieg auf die E‑Mobilität. Die Debatte zur weltweiten Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln haben wir in der letzten Sitzungswoche hier intensiv erlebt. Da gab es die Forderung, dass wir alles auf die Nahrungsmittelversorgung setzen und andere Zwecke ausklammern.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.
Oliver Grundmann (CDU/CSU):
Ich hätte da noch eine Frage: Bejahen Sie denn die Produktion und den Import von Bio-LNG als fortschrittlichem Biokraftstoff, beispielsweise aus minderwertigen Pflanzenabfällen und Pflanzenresten, die nicht zu Futterzwecken oder zu Nahrungszwecken eingesetzt werden können, ebenso wie das Herr Bundesminister Habeck in den letzten Tagen groß in einem Fernsehbeitrag kundgetan hat?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Bei der Einrichtung der LNG-Terminals geht es im Augenblick darum, dass wir – leider – noch fossile Energieträger brauchen, um die Sicherheit der Versorgung herzustellen. Selbstverständlich würden wir uns wünschen, dass wir das nicht lange brauchten. Deshalb ist das auch nicht auf Dauer angelegt. Das heißt aber, wir müssen alle Kräfte dafür nutzen, saubere Energie – so will ich es jetzt mal nennen –, ich sage einmal, Grünen Wasserstoff zu erzeugen. Es wird so sein, dass wir das nicht allein bei uns umsetzen können, sondern dafür brauchen wir unsere Partnerländer, am besten natürlich aus Europa.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Zu einer Nachfrage hat der Kollege Ebner das Wort.
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Da es in dieser Debatte nicht nur – das ist schon angesprochen worden – um die Frage der Pflanzenabfälle geht, sondern auch um die Frage, was angebaut wird, um Biokraftstoffe zu erzeugen, will ich nachfragen, ob der Bundesregierung in Zahlen bekannt ist, wie viel Fläche für den Anbau für Biokraftstoffe beansprucht wird, die am Ende nicht der Nahrungsmittelerzeugung zur Verfügung steht.
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Ja, wir haben dazu Zahlen: Rund 9 Prozent der Mengen an Nahrungs- und Futtermitteln, die für den deutschen Biokraftstoffverbrauch eingesetzt werden, stammen aus Deutschland, während über 90 Prozent importiert werden. Gleichzeitig produziert Deutschland auch viel Biokraftstoff für den Export. Nahrungs- und Futtermittel werden ebenso wie Biokraftstoffe auf globalen Märkten gehandelt. Der Druck auf diese globalen Märkte führt auch zu Preissteigerungen in Deutschland, weshalb eine rein lokale Betrachtung aus unserer Sicht viel zu kurz greift. Agrarflächen sind weltweit begrenzt und sollten eben primär der Nahrungsmittelversorgung dienen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Die letzte Nachfrage zur Frage 7 stellt der Abgeordnete Dr. Kraft.
Dr. Rainer Kraft (AfD):
Ja, vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, Sie müssten mir etwas erklären, weil ich etwas gerade nicht verstehe. Sie haben auf die Frage des Kollegen Grundmann ausgeführt, dass die Erzeugung eines synthetischen Kraftstoffes aus biologischen Stoffen nicht unseren Klimazielen dient; insoweit habe ich Sie richtig verstanden. Ich frage mich jetzt,
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen die Regierung befragen, nicht sich selbst!)
wie es sein kann, dass, wenn ich biologische Masse nehme und daraus einen flüssigen synthetischen Kraftstoff erzeuge, dies nicht den Klimazielen dient, wenn ich aber die gleiche Biomasse nehme, sie in ein Biokraftwerk stecke und daraus Gas mache, dieses Gas verstrome und in ein Elektroauto stecke, dies dann aber den Klimazielen dient. Das habe ich jetzt nicht verstanden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir das bitte erklären könnten.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD)
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Ich kann Ihnen das so erklären: Der Weg, den Sie gerade beschrieben haben, hat viel zu viel Energieverluste. Deshalb wollen wir den Strom aus Windkraft und Sonnenenergie erzeugen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Falsch!)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich rufe die Frage 8 der Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber auf:
Wie soll die bestehende Deutsche Anpassungsstrategie zu einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie weiterentwickelt werden, und in welchem Umfang soll dies geändert werden?
Ich mache darauf aufmerksam, dass wir für diesen Tagesordnungspunkt insgesamt noch 18 Minuten zur Verfügung haben, dass ich also zu den Nachfragen der Fragesteller/-innen maximal zwei weitere Nachfragen zu jeder Frage zulasse, damit wir hier entsprechend vorankommen.
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Frau Abgeordnete Weisgerber, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage, weil sie noch einmal den Fokus darauf legt, was wirklich wichtig ist. Wichtig ist, dass wir natürlichen Klimaschutz sehr ernst nehmen, aber auch die Klimaanpassung viel stärker in den Blick nehmen müssen. Das sind die Schwerpunkte, die wir auch in dieser Legislatur angehen wollen.
Wir haben uns in unserem Koalitionsvertrag als wichtigstes Instrument die Klimaanpassung vorgenommen und wollen dazu eben auch gesetzliche Wege gehen. Da stehen wir natürlich noch am Anfang. Für messbare Ziele in der Klimaanpassung gibt es weder bei uns noch international Beispiele, nach denen wir verfahren können. Deswegen sind wir da jetzt in einem gründlichen Vorbereitungsprozess, um das schnellstmöglich angehen zu können.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU):
Vielen Dank. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir haben auch dieses Klimaanpassungsgesetz gefordert und sind jetzt sehr froh, dass die Bundesregierung es auch angekündigt hat. Sie schreiben selbst in Ihrem „Sofortprogramm Klimaanpassung“: Fortschritte darf man nicht dem Zufall überlassen. Deswegen frage ich ganz konkret, ob Sie sich auch messbare Ziele vornehmen, wie die Indikatoren für diese messbaren Ziele sind und ob alle Fraktionen in der Koalition bei diesem Punkt mitgehen.
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Ich bin überzeugt davon, dass alle da mitgehen, dass diese Zieldiskussion natürlich schwierig sein kann, wir diesen Weg aber gehen wollen. Das ist vollkommen klar. Messbare Ziele zur Klimaanpassung sind wichtige Steuerungsinstrumente; denn Ziele schaffen Verbindlichkeit und Planungssicherheit in den verschiedenen Handlungsfeldern der Deutschen Anpassungsstrategie und natürlich auch in den Ressorts und bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Ziele eignen sich zur Festlegung von Prioritäten, unterstützen auch die agile Steuerung und Fortschrittskontrolle. Wir haben bei anderen Beispielen gemerkt, wie wichtig das ist, damit man am Ende vorankommt. Ziele unterstützen auch die Vorbildfunktion des Bundes gegenüber den Ländern und Kommunen, der mit klarer Zielsetzung im Rahmen seiner Zuständigkeit vorangehen wird.
Zur Erarbeitung der Ziele in den einzelnen 15 Handlungsfeldern der Klimaanpassung bedarf es daher einer intensiven wissenschaftlichen Grundlagenarbeit sowie eines breit angelegten Beteiligungsprozesses. Hierzu werden aktuell wesentliche Eckpunkte und Prozessschritte von uns erarbeitet und auch zeitnah vorgelegt.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.
Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU):
Ganz konkret interessieren mich natürlich jetzt diese Prozessschritte und insbesondere auch der Zeitplan. Sie haben es angekündigt: Es hieß, es kommt vielleicht im Herbst. Jetzt hört man, es kommt vielleicht im nächsten Jahr. Wie wird die Öffentlichkeit eingebunden? Wie werden die Bundesländer eingebunden?
Außerdem: Wie stellen Sie sicher, dass der Bund im Katastrophenfall auch schneller tätig werden kann? Wie wird das stärker koordiniert, damit wir auch die Lehren ziehen aus den schrecklichen Ereignissen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vom letzten Sommer?
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Ich bitte um Verständnis. Wir haben im Moment, ich weiß nicht genau, vier oder fünf sehr komplexe Gesetzgebungsverfahren in Bearbeitung. Dem ist vielleicht geschuldet, dass wir noch nicht genau sagen können, wann wir diese Eckpunkte vorstellen können. Aber ich kann Ihnen sagen: Das Klimaanpassungsgesetz soll bis Mitte der Legislaturperiode vorgelegt werden. Das ist ambitioniert und auch ein strammes Programm. Das Gesetz wird unter anderem Regelungen zur Governance auf Bundesebene enthalten. Inwieweit daneben auch eine Verpflichtung von Ländern und Kommunen im Sinne der Klimaanpassung aufgenommen werden kann, das müssen wir natürlich vertieft prüfen. Das ist aufgrund unserer föderalen Strukturen nicht so einfach. Aber wir peilen das bis zur Mitte der Legislatur an.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Die Antwort auf die zweite Frage hat mir jetzt noch gefehlt! Nach den Katastrophen!)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie hatten zwei Nachfragen.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft auf:
Plant die Bundesregierung die Abschaffung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen (www.onvista.de/news/verbio-chefetage-sauer-auf-bundesumweltministerin-steffi-lemke-unbedachte-aeusserungen-baerendienst-fuer-die-energiewende-in-deutschland-537717927)?
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Ich hatte es eben schon erläutert. Die Verwendung von Anbaubiomasse für die Produktion von Biokraftstoffen soll natürlich möglichst bleiben. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine prüft aber die Bundesregierung im Interesse der Sicherung der Lebensmittelversorgung, welche Maßnahmen für eine Reduktion der energetischen Verwertung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen zugunsten einer höheren Getreide- und Ölsaatenproduktion für den Ernährungsbereich ergriffen werden können.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Dr. Rainer Kraft (AfD):
Vielen Dank. – Wer sich an die letzte Legislatur erinnert, weiß – das war schon öfter Thema von mir und meiner Fraktion –, dass wir den Flächenanbau von Energiepflanzen, insbesondere von Mais für die Energieerzeugung, von Biomethan als sogenannte erneuerbare Energie, gefördert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, sehr kritisch sehen, unter anderem mit der Begründung, dass dafür Fläche geopfert wird, die für Nahrungsmittel zur Verfügung steht, des Weiteren, weil der Mais als nichtblühende Pflanze, die keinerlei Blüte
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