Rede von Katja Keul (Staatsministerin im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 72. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Katja Keul (Staatsministerin im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
Die Bundesregierung spricht mit ihren europäischen Partnern über die Möglichkeit einer Ausweitung der Sanktionen. Die rechtlichen Voraussetzungen
dürften Ihnen bekannt sein. Eine Möglichkeit für die Aufnahme auf die EU-Terrorliste bestünde erstens, wenn es in einem der EU-Mitgliedstaaten bereits entweder
Ermittlungen oder eine Strafverfolgung wegen einer terroristischen Handlung oder des Versuchs, eine terroristische Handlung zu begehen oder sie zu erleichtern,
gibt, oder zweitens, wenn es eine Verurteilung wegen derartiger Handlungen durch eine zuständige nationale Institution gibt. Entsprechende Ermittlungen oder eine
Verurteilung im Zusammenhang mit den Islamischen Revolutionsgarden gibt es bislang in keinem EU-Mitgliedstaat.
Darüber hinaus muss sich die betreffende nationale Entscheidung auf Aktivitäten beziehen, die unter die Definition von terroristischen Handlungen fallen,
die im Sanktionsrahmen des Gemeinsamen Standpunkts 931 der EU festgelegt ist. Sobald diese rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, werden wir entsprechende
Beschlüsse fassen.
Relationen
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