Frage von Lea Reisner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Lea Reisner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Wie trifft die Bundesregierung unter Verweis auf die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/34 konkret Entscheidungen darüber, ob und in welcher Weise Einstufungen und Listungen durch die Vereinigten Staaten (insbesondere Sanktions- und sogenannte Terrorlisten) in die Abwägung und Ausgestaltung der deutschen Sanktionspolitik einfließen?
Antwort des Staatsministers Gunther Krichbaum:
Wird die Bundesregierung über den Entschluss eines Partners, bestimmte Einstufungen und/oder Listungen vorzunehmen, informiert, so fließt dieser Entschluss in die politische Abwägung zur Ausgestaltung der Sanktionspolitik der Bundesregierung als einer von verschiedenen Faktoren ein. Dies gilt auch für Listungsentscheidungen der USA. Deutschland verhängt selbst keine nationalen Sanktionen, sondern bringt sich in die Abstimmung von Sanktionen auf EU-Ebene ein. Werden dort neue Sanktionen einstimmig durch die EU-Mitgliedstaaten im Rat beschlossen, kommen diese in allen EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung. Voraussetzung für eine Listungsentscheidung durch die EU ist immer, dass die in den EU-Rechtstexten vorgesehenen Listungsgründe erfüllt sind. Diese sind unabhängig von den Listungsgründen unserer Partner.
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