Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Wie gedenkt die Bundesregierung auf bestehende und sich abzeichnende Versorgungslücken in der Drogen- und Suchthilfe (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen) zu reagieren, und wie stellt sie die dafür notwendige Datengrundlage sicher, um Versorgungsengpässe frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Für die Bundesregierung ist eine bedarfsgerechte Sucht- und Drogenhilfe sehr wichtig. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, insbesondere für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen entsprechende Hilfsmöglichkeiten der Sucht- und Drogenhilfe vorzuhalten. Auf die Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/6257, auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Situation der Suchthilfe und Suchtrehabilitation in Deutschland – Versorgungslage, Finanzierung und struktureller Handlungsbedarf“ wird verwiesen. Dort finden sich detaillierte Informationen über die rechtlichen, finanziellen und praktischen Regelungen der Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten für suchtkranke Kinder und Jugendliche.
Das Suchthilfesystem in Deutschland ist ein komplexes System. Für die Finanzierung von Leistungen für Kinder und Jugendliche sind eine Vielzahl von Akteuren zuständig. Eine bundeseinheitliche Steuerung ist im System nicht vorgesehen. Medizinische und psychiatrische Leistungen werden durch die Krankenversicherungsträger finanziert. Die medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen bei Abhängigkeitserkrankungen liegt in der Zuständigkeit verschiedener Träger, unter anderem Krankenkassen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Trägern der Rentenversicherung. Gemeinsam stellen sie eine umfassende Gesamtversorgung abhängigkeitserkrankter Kinder und Jugendlicher in Deutschland bereit. Suchtberatung und niedrigschwellige Hilfen sind grundsätzlich Aufgaben der Länder im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Zur Steuerung der Versorgung können die genannten Akteure auf die Datenerhebungen der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) sowie auf die Daten der Deutschen Rentenversicherung zurückgreifen.
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