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Schriftliche Frage 104 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was plant die Bundesregierung zur Stärkung der Suchtprävention (insbesondere um die finanzielle Situation der Suchtberatungsstellen zu verbe…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 104 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was plant die Bundesregierung zur Stärkung der Suchtprävention (insbesondere um die finanzielle Situation der Suchtberatungsstellen zu verbe… Frage 104 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was plant die Bundesregierung zur Stärkung der Suchtprävention (insbesondere um die finanzielle Situation der Suchtberatungsstellen zu verbessern), und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Eckpunkten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) für gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Suchtberatung (vgl. www.dhs.de/fileadmin/user_upload/2023-09-26-E ckpunkte_Finanzierung.pdf)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 28. Oktober 2025: Suchthilfe und -beratung sind Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und liegen vorrangig in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Gemäß dem im Grundgesetz und im Sozialrecht verankerten Subsidiaritätsprinzip werden Suchthilfe- und Suchtberatungsprogramme von einer Vielzahl von freien und staatlichen Trägern sowie von Sozialleistungsträgern auf unterschiedlichen Ebenen durchgeführt. Sozialleistungsträger erbringen entsprechend ihren gesetzlichen Aufgaben Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Die derzeitige angespannte finanzielle Lage steht einer Übernahme zusätzlicher Leistungen oder institutioneller Förderungen durch Sozialleistungsträger entgegen.

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