Situation der Suchthilfe und Suchtrehabilitation in Deutschland - Versorgungslage, Finanzierung und struktureller Handlungsbedarf
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Situation der Suchthilfe und Suchtrehabilitation in Deutschland - Versorgungslage, Finanzierung und struktureller Handlungsbedarf
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5974
21. Wahlperiode 18.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch
Dahmen, Simone Fischer, Johannes Wagner, Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Situation der Suchthilfe und Suchtrehabilitation in Deutschland –
Versorgungslage, Finanzierung und struktureller Handlungsbedarf
Die drohende Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn zum Ende
Juni 2026 verschärft die bereits angespannte Versorgungssituation in der
Suchtrehabilitation für Kinder und Jugendliche in Deutschland erheblich. Die
Einrichtung stellt derzeit einen wesentlichen Teil der bundesweit verfügbaren
spezialisierten Behandlungsplätze für diese Zielgruppe bereit. Ein Wegfall dieser
Kapazitäten würde die Versorgungslage suchtkranker Kinder und Jugendlicher
deutlich sichtbar verschlechtern und macht zugleich den dringenden
Handlungsbedarf zur Behebung struktureller Defizite im Suchthilfesystem sichtbar.
Das Suchthilfesystem in Deutschland erfüllt eine zentrale Aufgabe der
gesundheitlichen Versorgung und Prävention. Es umfasst insbesondere Angebote der
Suchtberatung, niedrigschwellige Hilfen, Präventionsmaßnahmen sowie
Entgiftungen und Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Gleichzeitig ist das
System durch eine hohe Heterogenität der Angebote, unterschiedliche
Zuständigkeiten und komplexe Finanzierungsstrukturen geprägt.
Insbesondere auf kommunaler Ebene berichten Träger der Suchtberatung und
Suchthilfe seit Jahren von erheblichen Herausforderungen. Dazu zählen eine
oftmals unzureichende und nichtdynamisierte Finanzierung, steigende
Fallzahlen sowie wachsende Anforderungen an die Angebote, etwa durch veränderte
Konsummuster, zunehmenden Mischkonsum und steigende psychosoziale
Belastungen. Hinzu kommt eine angespannte Fachkräftesituation, die die
Aufrechterhaltung bestehender Angebote vielerorts erschwert.
Die Finanzierung der Suchthilfe erfolgt in Deutschland aus unterschiedlichen
Quellen, insbesondere durch Kommunen, Länder sowie
Sozialversicherungsträger. Entgiftungen und Reha-Leistungen sind in der Regel durch Kranken-
und Rentenversicherungsträger finanziert. Dabei bestehen teilweise erhebliche
regionale Unterschiede in der Ausstattung und Verfügbarkeit von Angeboten.
Eine bundeseinheitliche Steuerung oder ein klar definierter
Sicherstellungsauftrag für eine flächendeckende Versorgung existiert bislang nicht.
Ein wesentlicher Teil der Suchtberatung und insbesondere auch der
niedrigschwelligen Suchthilfe wird in Deutschland als freiwillige Leistung durch die
Kommunen finanziert. Umfang, Qualität und Verfügbarkeit der Angebote
hängen daher häufig von der jeweiligen Haushaltslage vor Ort ab, was zu
erheblichen regionalen Unterschieden in der Versorgung führt. Zwar besteht mit § 16a
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) eine Möglichkeit,
Suchtberatung als kommunale Eingliederungsleistung anzubieten, jedoch handelt es sich
hierbei um eine Kann-Leistung ohne bundeseinheitlich gesicherte
Ausgestaltung.
In der Praxis sind viele Angebote zudem projektbezogen und befristet
finanziert. Dies erschwert eine verlässliche Planung, die langfristige Bindung von
Fachkräften sowie die Sicherstellung kontinuierlicher Unterstützungsangebote
und trägt dazu bei, dass bestehende Versorgungsstrukturen vielerorts nicht
bedarfsgerecht ausgebaut werden können.
Besonders deutlich treten strukturelle Defizite im Bereich spezialisierter
Angebote zutage, etwa bei der Suchtrehabilitation für Kinder und Jugendliche oder
für Gehörlose in Gebärdensprache. Diese auf eine bestimmte Zielgruppe
ausgerichteten Angebote sind in Deutschland nur in sehr begrenztem Umfang
verfügbar.
Nach übereinstimmenden Einschätzungen aus Fachkreisen existieren
bundesweit derzeit für Kinder und Jugendliche lediglich rund 85 bis 90 spezialisierte
Rehabilitationsplätze, ein erheblicher Anteil davon in der Dietrich-Bonhoeffer-
Klinik in Ahlhorn. Neben dieser Einrichtung bestehen nur zwei weitere
Angebote mit vergleichbarem Profil und deutlich geringeren Kapazitäten. Sollte die
Klinik – wie es derzeit zu befürchten steht – schließen, würden bundesweit
voraussichtlich nur noch etwa 20 bis 30 spezialisierte Behandlungsplätze
verbleiben.
Zum Vergleich: Für erwachsene Menschen mit Suchterkrankungen stehen
bundesweit über 13 000 Rehabilitationsplätze zur Verfügung. Der mögliche
Wegfall der Klinik in Ahlhorn würde die ohnehin bereits angespannte
Versorgungssituation für Kinder und Jugendliche erheblich verschärfen.
Gleichzeitig ist die Behandlung suchtkranker Kinder und Jugendlicher
besonders komplex und erfordert spezialisierte, interdisziplinäre
Versorgungsstrukturen, die medizinische, psychotherapeutische und sozialpädagogische Ansätze
eng miteinander verzahnen. Suchterkrankungen in diesem Alter gehen häufig
mit weiteren psychischen Belastungen, Traumata und
Entwicklungsverzögerungen einher und erfordern daher spezifisch ausgerichtete, häufig längerfristige
Behandlungsangebote.
Fachliche Einschätzungen, unter anderem der Deutschen Hauptstelle für
Suchtfragen (www.dhs.de/unsere-arbeit/dhs-jahrbuch-sucht/), verweisen auf
bestehende Versorgungslücken insbesondere bei spezialisierten Angeboten sowie auf
zunehmende Herausforderungen im Suchthilfesystem insgesamt.
Auch der Drogen- und Suchtbericht des Bundesministeriums für Gesundheit
(www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/drogen-
und-suchtbericht.html) hebt die Bedeutung bedarfsgerechter, unkompliziert
zugänglicher und frühzeitig greifender Hilfeangebote hervor.
Strukturelle Herausforderungen ergeben sich auch aus der derzeitigen
Finanzierungs- und Zuständigkeitslogik: Die medizinische Suchtrehabilitation
wird überwiegend durch die Deutsche Rentenversicherung (www.deutsche-rent
enversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Sucht-Reha/sucht-reh
a.html) getragen, deren gesetzlicher Auftrag primär auf die Wiederherstellung
der Erwerbsfähigkeit ausgerichtet ist. Bei Kindern und Jugendlichen, die in der
Regel noch nicht erwerbstätig waren, entsteht hier ein strukturelles
Spannungsfeld hinsichtlich der sachgerechten Zuordnung von Zuständigkeiten und
Finanzierungsverantwortung.
Vor diesem Hintergrund besteht erheblicher politischer Klärungsbedarf
hinsichtlich der aktuellen Versorgungslage, der Finanzierungsstrukturen sowie
möglicher Reformansätze zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten,
flächendeckenden und langfristig gesicherten Versorgung im Suchthilfesystem in
Deutschland.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankungen benötigen nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine Suchtrehabilitation in
Deutschland?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Wartezeiten auf
Suchtrehabilitationsplätze für Kinder und Jugendliche vor?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Versorgungssituation in der Suchtrehabilitation für Kinder und Jugendliche in Deutschland
vor, insbesondere
a) zur Anzahl der bestehenden Angebote,
b) zur Anzahl der verfügbaren Plätze sowie
c) zu regionalen Unterschieden
(bitte die bekannten Einrichtungen und deren Kapazitäten auflisten)?
4. Wie viele spezialisierte Rehabilitationsplätze für suchtkranke Kinder und
Jugendliche gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
bundesweit, und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt?
5. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur geplanten
Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn, insbesondere
a) zu den Gründen der geplanten Schließung,
b) zur Anzahl der dort vorgehaltenen Behandlungsplätze sowie
c) zur Bedeutung der Einrichtung für die bundesweite Versorgung?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen einer möglichen
Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn auf die
Versorgungssicherheit?
7. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant
oder vorgesehen, um den möglichen Wegfall der Kapazitäten durch die
Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn zu kompensieren
oder den Klinikbetrieb zu erhalten?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Versorgungssituation in der Suchtrehabilitation vor, insbesondere hinsichtlich vorhandener
Kapazitäten und Wartezeiten?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Versorgungssituation in der Suchtrehabilitation für Menschen mit Hörschädigung vor, die
auf Gebärdensprache angewiesen sind?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Versorgungslücken
im Bereich der Suchthilfe und Suchtberatung vor, insbesondere
hinsichtlich regionaler Unterschiede sowie bestehender Bedarfe?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Finanzierungssituation der Suchtberatung und Suchthilfe vor, insbesondere im Hinblick auf
die Beteiligung von Kommunen, Ländern und
Sozialversicherungsträgern?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wirtschaftlichen
Situation von Einrichtungen der Suchtberatung und Suchthilfe vor,
insbesondere
a) zur Deckung der tatsächlichen Kosten,
b) zur Planungssicherheit sowie
c) zu Fällen von Einschränkungen oder Schließungen von Angeboten aus
finanziellen Gründen?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Fachkräftesituation
im Bereich der Suchthilfe und Suchtberatung vor?
14. Wie schätzt die Bundesregierung den Fachkräftebedarf und die
Fachkräfteverfügbarkeit in der Suchthilfe und Suchtberatung in den kommenden
Jahren ein?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen steigender
Beratungsbedarfe sowie veränderter Konsummuster auf die bestehenden
Strukturen der Suchthilfe?
16. In wessen Verantwortung sieht die Bundesregierung den
Sicherstellungsauftrag für spezialisierte Angebote der Suchthilfe und Suchtrehabilitation
in Deutschland?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Zuständigkeit der
Deutschen Rentenversicherung für die Finanzierung der Suchtrehabilitation,
insbesondere bei Kindern und Jugendlichen?
18. Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Finanzierungs-
und Zuständigkeitsstrukturen im Suchthilfesystem, und wenn ja, welchen?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation, dass bei einem
Wegfall bestehender Angebote bislang keine eindeutig zuständige Instanz
verpflichtet ist, entstehende Versorgungslücken zu schließen?
20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine bedarfsgerechte,
flächendeckende und langfristig gesicherte Versorgung im
Suchthilfesystem sicherzustellen?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Umsetzung und
Anwendung des § 16a SGB II im Bereich der Suchtberatung vor?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur personellen
Ausstattung der Suchtberatung in Deutschland vor, insbesondere im Hinblick auf
fachliche Orientierungswerte wie das von der Deutschen Hauptstelle für
Suchtfragen (DHS) vorgeschlagene Verhältnis von einer Vollzeitfachkraft
pro 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verfügbarkeit und
regionalen Verteilung niedrigschwelliger Suchthilfeangebote vor?
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu bestehenden Brüchen
in den Versorgungsketten zwischen Suchtberatung, Entgiftung, Therapie
und Nachsorge vor?
25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Reformen, um Brüche in den
Versorgungsketten künftig zu vermeiden, und wenn ja, welche?
Berlin, den 4. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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