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Frage von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)

dip / rede 08.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835) Welche Vorschläge hat die Bundesregierung, um in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, und wie setzt sich die Bundesregierung für dieses Level Playing Field in den aktuellen Verhandlungen auf EU-Ebene ein, vor dem Hintergrund, dass auch der Vorschlag von EP-Berichterstatter Norbert Lins (www.europarl.europa.eu/doceo/document/AGRI-PR-787635_EN.pdf) zur Ausgestaltung der GAP in meinen Augen wenig konkrete Vorschläge für soziale und ökologische Mindeststandards macht, Mindestbudgets für diese Standards fehlen und die hohen Kofinanzierungssätze nicht adressiert werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 sehen insgesamt größere Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten vor. Umso wichtiger ist es, EU-weit vergleichbare Wettbewerbsbedingungen und ein angemessenes Ambitionsniveau sicherzustellen. In ökologischer Hinsicht enthält der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission Schutzpraktiken im Rahmen des sogenannten Farm Stewardship, deren konkrete Ausgestaltung weitgehend den Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Dadurch besteht das Risiko, dass sich die Anforderungen zwischen den Mitgliedstaaten deutlich unterscheiden und Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Die Bundesregierung setzt sich deshalb in den laufenden Verhandlungen dafür ein, dass es auf EU-Ebene ausreichend verbindliche Leitplanken für die Ausgestaltung dieser Schutzpraktiken gibt. Gleichzeitig muss das Zusammenspiel mit den Agrarumwelt- und Klimaaktionen klar geregelt und das System insgesamt gegenüber der bisherigen Konditionalität deutlich vereinfacht werden. Die soziale Konditionalität wurde im Jahr 2025 in Deutschland eingeführt und hat zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die öffentlichen Verwaltungen geführt. Aus Sicht der Bundesregierung trägt sie damit zu einer weiteren Verkomplizierung der GAP bei. Faire Arbeitsbedingungen sind bereits durch das geltende Arbeits- und Sozialrecht sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob die Einhaltung sozialer Standards unionsweit nicht wirksamer und deutlich bürokratieärmer über bestehende fachrechtliche Kontroll- und Sanktionssysteme sichergestellt werden könnte, anstatt zusätzliche Anforderungen im Rahmen der GAP vorzusehen.

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