Entschließung des Bundesrates - "Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen"
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Entschließung des Bundesrates - "Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen"
[Bundesrat Drucksache 137/25
27.03.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates - „Agrarpolitik gemeinsam
weiterentwickeln und vereinfachen“
Der Ministerpräsident Mainz, 27. März 2025
des Landes Rheinland-Pfalz
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als
Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates - „Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln
und vereinfachen“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1053. Sitzung am 11. April 2025 aufzunehmen und
anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schweitzer
Entschließung des Bundesrates – „Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln
und vereinfachen“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Die Land- und Forstwirtschaft befindet sich in einem dynamischen
Transformationsprozess, geprägt von vielfältigen Herausforderungen. Steigende regulatorische
Anforderungen, volatile Märkte, klimatische Veränderungen erhöhen den
Anpassungsdruck auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Aufgabe der Agrarpolitik ist
es, die landwirtschaftlichen Unternehmen in diesem komplexen Prozess zu
begleiten und geeignete Rahmenbedingungen für eine resiliente und zukunftsfähige
Lebensmittelversorgung zu schaffen. Dies erfordert eine praxistaugliche, effiziente
und langfristig tragfähige Strategie. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den
mit der Zukunftskommission Landwirtschaft begonnenen, konsensorientierten
Prozess auf politischer Ebene weiterzuführen, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu
erarbeiten und die Agrarpolitik zielgerichtet weiterzuentwickeln.
2. Der Bundesrat hält es für dringend geboten, den eingeleiteten Prozess der
Bürokratievereinfachung und des Bürokratieabbaus mit hoher Intensität fortzuführen,
um die Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft und die Verwaltung zu
verringern. Zudem gilt es, neue bürokratische Belastungen möglichst zu vermeiden.
3. Der Bundesrat hält eine Überprüfung der umfangreichen fachrechtlichen Vorgaben
in der Landwirtschaft auf mögliche Vereinfachungen und Harmonisierungen für
erforderlich. Auch sollte – wo immer möglich – auf detaillierte Einzelregelungen
verbunden mit einer Vielzahl von Ausnahmetatbeständen zugunsten eines klaren
und praxistauglichen Handlungsrahmens für die Betriebe verzichtet werden. Bei
der nationalen Umsetzung von EU-Recht sind zusätzliche bürokratische
Belastungen und Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten zu
vermeiden.
4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, während der laufenden GAP-Förderperiode
bis 2027 aufgrund der begrenzten verbleibenden Umsetzungszeit nur noch solche
Anpassungen am nationalen GAP-Strategieplan vorzunehmen, die Vorgaben
vereinfachen, technisch erforderlich sind oder bereits gesetzlich oder europarechtlich
beschlossen sind.
5. Der Bundesrat hält eine konstruktive und praxisnahe Weiterentwicklung der GAP
ab 2028 für erforderlich, mit dem Ziel, die Regelungen deutlich zu vereinfachen und
die gesteckten Ziele mit effizienten Maßnahmen zu erreichen. Die
Bundesregierung wird gebeten, gegenüber der EU-Kommission für eine erleichterte,
zielorientierte Umsetzung der GAP-Regelungen einzutreten, insbesondere in
Bezug auf Berichtspflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der EU. Ein zentraler
Aspekt der Weiterentwicklung sollte die Schaffung eines einfacheren und
transparenteren Systems zur Umsetzung von Agrarumwelt-, Klima- und
Tierwohlmaßnahmen sein, wozu eine klare Abgrenzung zwischen Maßnahmen der
1. und der 2. Säule der GAP notwendig ist. Zudem betont der Bundesrat, dass die
Förderung des ländlichen Raums über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) weiterhin ein integraler Bestandteil
der GAP bleiben muss, da Landwirtschaft und ländliche Entwicklung untrennbar
miteinander verbunden sind.
6. Der Bundesrat sieht die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) als maßgebliches nationales Förderinstrument für
die Land- und Forstwirtschaft, die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume und
den Küstenschutz. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass die Bundesmittel
für den regulären Rahmenplan ab 2024 gekürzt wurden und bittet daher den Bund,
diese Mittelkürzungen rückgängig zu machen. Nur mit einer gesicherten und
langfristig verlässlichen Mittelausstattung kann die GAK die angestrebte Wirkung in der
Land- und Forstwirtschaft und in den ländlichen Räumen zur Schaffung
gleichwertiger Lebensverhältnisse entfalten. Zudem sollte vom Jährlichkeitsprinzip der GAK
Abstand genommen werden, um die Nutzung der vorhandenen Mittel gerade im
investiven Bereich sicherzustellen.
7. In der Diskussion um Pflanzenschutzmittel und Düngeregelungen sieht der
Bundesrat die Notwendigkeit zu mehr Dialogbereitschaft und pragmatischen Ansätzen.
Eine ergebnisoffene Debatte soll sicherstellen, dass sowohl Umwelt- und
Verbraucherschutz als auch die wirtschaftlichen und agronomischen Notwendigkeiten der
Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden. Der Bundesrat bittet die
Bundesregierung, in Bereichen mit Handlungsbedarf, wie beispielsweise beim
Düngegesetz oder der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, strukturierte
Prozesse zu initiieren, die auf Grundlage von Forschung und transparenter
Entscheidungsmechanismen tragbare Lösungen für alle hervorbringen und der
notwendigen Pflanzenschutzmittel- und Düngemittelreduktion Rechnung zu tragen.
8. Der Klimawandel erfordert gezielte Maßnahmen zur Anpassung der Land- und
Forstwirtschaft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Investitionen in
Forschung, Beratung, Bildung und Technologieentwicklung zu intensivieren, um
innovative und nachhaltige Lösungen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz in
der Land- und Forstwirtschaft zu fördern. Risikoreduzierung und vorbeugende
Maßnahmen müssen integraler Bestandteil der Strategie sein, um die Betriebe
widerstandsfähiger gegen Klimarisiken zu machen.
9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es in der Agrarverwaltung einer verbesserten
Zusammenarbeit bei IT-Anwendungen bedarf, um land- und forstwirtschaftliche
Betriebe und die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Automatisierung und neue
Technologien wie Künstliche Intelligenz sollen gezielt genutzt werden, um
Verwaltungskosten zu senken und Prozesse für die Landwirtschaft effizienter zu gestalten.
Die Bundesregierung wird gebeten, hierbei eine koordinierende Funktion
einzunehmen.
10. Der Bundesrat bekennt sich zur Verbesserung von Ökosystemen und zur
Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts und zur Umsetzung der EU-Verordnung über die
Wiederherstellung der Natur. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der
Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung darauf zu achten, dass
Flächennutzungskonflikte weitgehend reduziert und Wiederherstellungsmaßnahmen
möglichst im Rahmen des Vertragsnaturschutzes umgesetzt werden, bevor diese
über das Ordnungsrecht geregelt werden. Originäre Mittel für Landwirtschaft,
Fischerei und Forstwirtschaft sind zu schonen.
Drucksache 137/25- 3 -]
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