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Entschließung des Bundesrates - "Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen"

dip / drucksache 27.03.2025 · WP 21 · 137/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates - "Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen" [Bundesrat Drucksache 137/25 27.03.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Rheinland-Pfalz Entschließung des Bundesrates - „Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen“ Der Ministerpräsident Mainz, 27. März 2025 des Landes Rheinland-Pfalz An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates - „Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen“ zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 1053. Sitzung am 11. April 2025 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Alexander Schweitzer Entschließung des Bundesrates – „Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen“ Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Die Land- und Forstwirtschaft befindet sich in einem dynamischen Transformationsprozess, geprägt von vielfältigen Herausforderungen. Steigende regulatorische Anforderungen, volatile Märkte, klimatische Veränderungen erhöhen den Anpassungsdruck auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Aufgabe der Agrarpolitik ist es, die landwirtschaftlichen Unternehmen in diesem komplexen Prozess zu begleiten und geeignete Rahmenbedingungen für eine resiliente und zukunftsfähige Lebensmittelversorgung zu schaffen. Dies erfordert eine praxistaugliche, effiziente und langfristig tragfähige Strategie. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den mit der Zukunftskommission Landwirtschaft begonnenen, konsensorientierten Prozess auf politischer Ebene weiterzuführen, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten und die Agrarpolitik zielgerichtet weiterzuentwickeln. 2. Der Bundesrat hält es für dringend geboten, den eingeleiteten Prozess der Bürokratievereinfachung und des Bürokratieabbaus mit hoher Intensität fortzuführen, um die Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft und die Verwaltung zu verringern. Zudem gilt es, neue bürokratische Belastungen möglichst zu vermeiden. 3. Der Bundesrat hält eine Überprüfung der umfangreichen fachrechtlichen Vorgaben in der Landwirtschaft auf mögliche Vereinfachungen und Harmonisierungen für erforderlich. Auch sollte – wo immer möglich – auf detaillierte Einzelregelungen verbunden mit einer Vielzahl von Ausnahmetatbeständen zugunsten eines klaren und praxistauglichen Handlungsrahmens für die Betriebe verzichtet werden. Bei der nationalen Umsetzung von EU-Recht sind zusätzliche bürokratische Belastungen und Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden. 4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, während der laufenden GAP-Förderperiode bis 2027 aufgrund der begrenzten verbleibenden Umsetzungszeit nur noch solche Anpassungen am nationalen GAP-Strategieplan vorzunehmen, die Vorgaben vereinfachen, technisch erforderlich sind oder bereits gesetzlich oder europarechtlich beschlossen sind. 5. Der Bundesrat hält eine konstruktive und praxisnahe Weiterentwicklung der GAP ab 2028 für erforderlich, mit dem Ziel, die Regelungen deutlich zu vereinfachen und die gesteckten Ziele mit effizienten Maßnahmen zu erreichen. Die Bundesregierung wird gebeten, gegenüber der EU-Kommission für eine erleichterte, zielorientierte Umsetzung der GAP-Regelungen einzutreten, insbesondere in Bezug auf Berichtspflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der EU. Ein zentraler Aspekt der Weiterentwicklung sollte die Schaffung eines einfacheren und transparenteren Systems zur Umsetzung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen sein, wozu eine klare Abgrenzung zwischen Maßnahmen der 1. und der 2. Säule der GAP notwendig ist. Zudem betont der Bundesrat, dass die Förderung des ländlichen Raums über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) weiterhin ein integraler Bestandteil der GAP bleiben muss, da Landwirtschaft und ländliche Entwicklung untrennbar miteinander verbunden sind. 6. Der Bundesrat sieht die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) als maßgebliches nationales Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft, die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume und den Küstenschutz. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass die Bundesmittel für den regulären Rahmenplan ab 2024 gekürzt wurden und bittet daher den Bund, diese Mittelkürzungen rückgängig zu machen. Nur mit einer gesicherten und langfristig verlässlichen Mittelausstattung kann die GAK die angestrebte Wirkung in der Land- und Forstwirtschaft und in den ländlichen Räumen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse entfalten. Zudem sollte vom Jährlichkeitsprinzip der GAK Abstand genommen werden, um die Nutzung der vorhandenen Mittel gerade im investiven Bereich sicherzustellen. 7. In der Diskussion um Pflanzenschutzmittel und Düngeregelungen sieht der Bundesrat die Notwendigkeit zu mehr Dialogbereitschaft und pragmatischen Ansätzen. Eine ergebnisoffene Debatte soll sicherstellen, dass sowohl Umwelt- und Verbraucherschutz als auch die wirtschaftlichen und agronomischen Notwendigkeiten der Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in Bereichen mit Handlungsbedarf, wie beispielsweise beim Düngegesetz oder der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, strukturierte Prozesse zu initiieren, die auf Grundlage von Forschung und transparenter Entscheidungsmechanismen tragbare Lösungen für alle hervorbringen und der notwendigen Pflanzenschutzmittel- und Düngemittelreduktion Rechnung zu tragen. 8. Der Klimawandel erfordert gezielte Maßnahmen zur Anpassung der Land- und Forstwirtschaft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Investitionen in Forschung, Beratung, Bildung und Technologieentwicklung zu intensivieren, um innovative und nachhaltige Lösungen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft zu fördern. Risikoreduzierung und vorbeugende Maßnahmen müssen integraler Bestandteil der Strategie sein, um die Betriebe widerstandsfähiger gegen Klimarisiken zu machen. 9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es in der Agrarverwaltung einer verbesserten Zusammenarbeit bei IT-Anwendungen bedarf, um land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Automatisierung und neue Technologien wie Künstliche Intelligenz sollen gezielt genutzt werden, um Verwaltungskosten zu senken und Prozesse für die Landwirtschaft effizienter zu gestalten. Die Bundesregierung wird gebeten, hierbei eine koordinierende Funktion einzunehmen. 10. Der Bundesrat bekennt sich zur Verbesserung von Ökosystemen und zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts und zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung darauf zu achten, dass Flächennutzungskonflikte weitgehend reduziert und Wiederherstellungsmaßnahmen möglichst im Rahmen des Vertragsnaturschutzes umgesetzt werden, bevor diese über das Ordnungsrecht geregelt werden. Originäre Mittel für Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft sind zu schonen. Drucksache 137/25- 3 -]

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