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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entschieden, die Weideprämie für Milchkühe nicht einzuführen, obwohl die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung und auch der Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik angekündigt hatten (vergleiche www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Seite 42), und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen, die auf Grundlage der angekündigten Förderung bereits Investitionen in die gesellschaftlich gewünschte Weidehaltung getätigt haben? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Weideprämie für Milchkühe hätte nur für das Jahr 2027 angeboten werden können. 2027 ist das letzte Jahr der laufenden Förderperiode. Für die konkrete Ausgestaltung der Weideregelung ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Der Bundesrat hat den Bund gebeten, von der Einführung neuer Öko-Regelungen nur für ein Jahr abzusehen, da der bei Verwaltungsbehörden und zum Teil bei Betrieben entstehende Verwaltungsaufwand durch Einführung der neuen Öko-Regelung zur Weidehaltung für nur ein Jahr insofern unverhältnismäßig wäre. Denn 2028 beginnt eine neue Förderperiode, in der keine Öko-Regelungen mehr vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund wird keine Möglichkeit zur Einführung dieser Regelung gesehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass landwirtschaftliche Betriebe auf Grundlage der angekündigten Förderung bereits Investitionen in die Weidehaltung getätigt haben. Die konkret von den Landwirten einzuhaltenden Bedingungen sind im Gesetz nicht enthalten und derzeit auch nicht bekannt. Da den Betrieben zudem bewusst ist, dass nach 2027 eine neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beginnt, wussten sie, dass die Förderung nach 2027 äußerst unsicher ist. Für ein Jahr Förderung hätte sich eine Umstellung für Betriebe nicht rentiert.

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