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Schriftliche Frage 97 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung die Weidetierhaltung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, fördern, angesichts der T…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 97 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung die Weidetierhaltung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, fördern, angesichts der T… Frage 97 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung die Weidetierhaltung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, fördern, angesichts der Tatsache, dass sie die bereits vom Deutschen Bundestag beschlossene Öko-Regelung für Weidetierhaltung in milchviehhaltenden Betrieben über das Bürokratierückbaugesetz der Koalition plant abzuschaffen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 24. Juli 2026: Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Förderung der Weidetierhaltung. Die finanzielle Förderung der Weidetierhaltung erfolgt bereits im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Hier enthält der Förderbereich 4 „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ unter Buchstabe F die „Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren“ (Übersicht abrufbar unter Link: www.bmle h.de/SharedDocs/Downloads/DE/_laendliche-Regionen/Foerderungdeslaendlichen-Raumes/GAK/Foerderbereich-4-26.html#Download=1). Die Länder sind für die Umsetzung der GAK-Maßnahmen zuständig und können im Förderbereich 4 Buchstabe F bis zu vier verschiedene Fördermaßnahmen anbieten. Diese setzen unterschiedliche Schwerpunkte und können die Weidehaltung mit anderen Förderkriterien, wie beispielsweise der Haltung im Laufstall, auf Stroh oder mit zusätzlichem Auslauf, kombinieren. Der jährliche Förderbetrag beläuft sich je nach Tierkategorie und Fördermaßnahme auf 60 bis 460 Euro je Großvieheinheit.

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