Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/328, 21/556)
Text
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/328, 21/556)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/579
21. Wahlperiode 24.06.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Niklas Wagener,
Harald Ebner, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 21/328, 21/556 –
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Neue Öko-Regelungen im Rahmen der GAP-Förderung sind zentral für
Weidetierhaltung und den Ausbau des Biotopverbunds in der Agrarlandschaft. Eine
Verschiebung ist kontraproduktiv für Biodiversität, Klima und Betriebe mit
Weidetierhaltung.
Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist entscheidend, um die Ernährung
langfristig in Deutschland sichern zu können. Landwirtschaftliche Betriebe, die
durch ihre Wirtschaftsweise Boden und Wasser schützen, Artenvielfalt fördern
und Tiere besser halten, sollten deshalb finanziell unterstützt werden. In der
aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können Leistungen für
den Umwelt-, Tier- und Klimaschutz bspw. über Prämien der Öko-Regelungen
honoriert werden.
Dafür muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens ein Viertel seines Agrarbudgets
zur Verfügung stellen. Um diesen Anteil zu erreichen, hat der Bundestag in der
20. Wahlperiode beschlossen, dass ab 2026 zwei neue Öko-Regelungen
eingeführt werden. Eine Öko-Regelung für Weidehaltung in Milchbetrieben und eine
zur Förderung von Biotopverbunden, um die Artenvielfalt zu fördern. Die
Einführung dieser Öko-Regelungen ist auch deshalb wichtig, da die aktuelle GAP das
Ziel, die biologische Vielfalt zu schützen und zu fördern, verfehlt. Die Mittel für
die neuen Öko-Regelungen gehen nicht zu Lasten der Betriebsprämie für die
landwirtschaftlichen Betriebe.
Durch die von der Bundesregierung geplante Verschiebung neuer Öko-
Regelungen wird jedoch mehr Geld nach Fläche verteilt und nicht für Umwelt-, Klima-
und Tierschutz eingesetzt.
Betriebe mit Weidehaltung werden dadurch benachteiligt, weil sie nun bei der
Agrarförderung des Bundes leer ausgehen. Dabei ist Tierhaltung in Kombination
mit Weide nicht nur artgerechter, sie sorgt auch für mehr Biodiversität, trägt zum
Klimaschutz bei und ist prägend für unsere Kulturlandschaft. Die Förderung von
Biotopverbünden in der Agrarlandschaft ist essenziell, um Arten zu erhalten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die neuen Öko-Regelungen für Weidehaltung und Biotopverbund wie bisher
geplant ab 2026 einzuführen und dafür die vorgesehenen Mittel zur Verfügung zu
stellen.
Berlin, den 24. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die Verschiebung der Öko-Regelungen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag ist, als wohlgemerkt die allererste
Amtshandlung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in dieser Wahlperiode,
ein fatales und falsches Zeichen. Dieser Schritt bestätigt den geplanten Rückschritt der anti-ökologischen
Koalition. Es verdeutlicht, dass die Bundesregierung nicht ernsthaft Anreize für Klima- und Umweltschutz setzen,
sondern rein Steuergelder mit der Gießkanne versenken will. Zudem widerspricht ihr Vorhaben den Klima- und
Umweltzielen, zu denen sich Deutschland international verpflichtet hat. Die Verschiebung honoriert so lediglich
die Größe eines Betriebes, nicht jedoch dessen gesellschaftliche Leistungen.
Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) ist das wichtigste Förderinstrument für landwirtschaftliche
Betriebe, Umwelt-, Klima- und Tierschutz umzusetzen. Der auf eine lebenswerte Zukunft ausgerichtete Green
New Deal, sowie die Ergebnisse des „Strategischen Dialogs“ betonen die Dringlichkeit, gesellschaftliche
Leistungen stärker zu honorieren. Um die bisher nicht erreichten Nachhaltigkeitsziele zukünftig zu erreichen, will die
Europäische Kommission stärker auf Anreize, statt auf Vorgaben setzen. Die aktuellen Beschlüsse auf
europäischer sowie nationaler Ebene bauen jedoch bereits gesetzte Standards ab, anstatt diese zu halten oder
hochzusetzen. Beispielsweise geht das am 14. Mai 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene
„Vereinfachungspaket“ insbesondere zulasten des für den Arten- und Klimaschutz so wichtigen Dauergrünlandes.
Die Europäische Kommission wird in diesem Sommer ihre Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen
(MFR) sowie die GAP nach 2027 vorstellen. Wir brauchen eine gut ausgestattete GAP, um die natürlichen
Lebensgrundlagen zu erhalten und die Ernährung langfristig in Europa zu sichern. Die Mittel müssen grundsätzlich
an Umwelt-, Klima- und Tierschutz-Kriterien geknüpft sein, sodass öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen
verwendet werden. Entscheidend sind ebenso, die ländlichen Räume zu fördern und gleichwertige
Lebensverhältnisse zu schaffen. Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Europäischen Kommission würden die ländlichen
Räume hingegen vernachlässigen. Eine starke GAP ist nur dann legitimiert, wenn die Gelder zielgerichtet
eingesetzt werden, um das Klima, die Böden, das Grundwasser und die Tiere zu schützen, sowie den ländlichen Raum
zu unterstützen. Um in Zeiten der Klimakrise mehr Wasser in der Landschaft zu halten, brauchen wir humusreiche
Böden, mehr Bäume und Hecken, kleinere Schläge, mehr Wiesen und wiedervernässte Moore. Um gleichwertige
Lebensverhältnisse zu schaffen und die Potenziale in ländlichen Räumen zu nutzen, müssen die Förderstrukturen
und -gelder für die ländliche Entwicklung erhalten bleiben.
Die Agrarministerinnen und -minister, Agrarsenatorinnen und -senatoren aus Bund und Ländern finden sich am
10. Juli zu einer Sonder-Agrarministerkonferenz-Sitzung zusammen, um insbesondere über die GAP nach 2027
zu beraten. Die Vorschläge und Beratungen müssen wissenschaftliche Erkenntnisse sowie bestehende Einigungen
berücksichtigen und auf den Erhalt unserer Lebensgrundlagen ausgerichtet sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Harald Ebner (Entschließungsantrag)
- authored ← Julia Verlinden (Entschließungsantrag)
- authored ← Karl Bär (Entschließungsantrag)
- authored ← Niklas Wagener (Entschließungsantrag)
- authored ← Ophelia Nick (Entschließungsantrag)
- authored ← Zoe Mayer (Entschließungsantrag)
- part_of_vorgang → Entschließungsantrag zum Ersten Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Antrag auf Entschließung)