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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/328, 21/556)

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/579 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/328, 21/556) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/579 21. Wahlperiode 24.06.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Niklas Wagener, Harald Ebner, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksachen 21/328, 21/556 – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Neue Öko-Regelungen im Rahmen der GAP-Förderung sind zentral für Weidetierhaltung und den Ausbau des Biotopverbunds in der Agrarlandschaft. Eine Verschiebung ist kontraproduktiv für Biodiversität, Klima und Betriebe mit Weidetierhaltung. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist entscheidend, um die Ernährung langfristig in Deutschland sichern zu können. Landwirtschaftliche Betriebe, die durch ihre Wirtschaftsweise Boden und Wasser schützen, Artenvielfalt fördern und Tiere besser halten, sollten deshalb finanziell unterstützt werden. In der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können Leistungen für den Umwelt-, Tier- und Klimaschutz bspw. über Prämien der Öko-Regelungen honoriert werden. Dafür muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens ein Viertel seines Agrarbudgets zur Verfügung stellen. Um diesen Anteil zu erreichen, hat der Bundestag in der 20. Wahlperiode beschlossen, dass ab 2026 zwei neue Öko-Regelungen eingeführt werden. Eine Öko-Regelung für Weidehaltung in Milchbetrieben und eine zur Förderung von Biotopverbunden, um die Artenvielfalt zu fördern. Die Einführung dieser Öko-Regelungen ist auch deshalb wichtig, da die aktuelle GAP das Ziel, die biologische Vielfalt zu schützen und zu fördern, verfehlt. Die Mittel für die neuen Öko-Regelungen gehen nicht zu Lasten der Betriebsprämie für die landwirtschaftlichen Betriebe. Durch die von der Bundesregierung geplante Verschiebung neuer Öko- Regelungen wird jedoch mehr Geld nach Fläche verteilt und nicht für Umwelt-, Klima- und Tierschutz eingesetzt. Betriebe mit Weidehaltung werden dadurch benachteiligt, weil sie nun bei der Agrarförderung des Bundes leer ausgehen. Dabei ist Tierhaltung in Kombination mit Weide nicht nur artgerechter, sie sorgt auch für mehr Biodiversität, trägt zum Klimaschutz bei und ist prägend für unsere Kulturlandschaft. Die Förderung von Biotopverbünden in der Agrarlandschaft ist essenziell, um Arten zu erhalten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die neuen Öko-Regelungen für Weidehaltung und Biotopverbund wie bisher geplant ab 2026 einzuführen und dafür die vorgesehenen Mittel zur Verfügung zu stellen. Berlin, den 24. Juni 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Die Verschiebung der Öko-Regelungen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag ist, als wohlgemerkt die allererste Amtshandlung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in dieser Wahlperiode, ein fatales und falsches Zeichen. Dieser Schritt bestätigt den geplanten Rückschritt der anti-ökologischen Koalition. Es verdeutlicht, dass die Bundesregierung nicht ernsthaft Anreize für Klima- und Umweltschutz setzen, sondern rein Steuergelder mit der Gießkanne versenken will. Zudem widerspricht ihr Vorhaben den Klima- und Umweltzielen, zu denen sich Deutschland international verpflichtet hat. Die Verschiebung honoriert so lediglich die Größe eines Betriebes, nicht jedoch dessen gesellschaftliche Leistungen. Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) ist das wichtigste Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe, Umwelt-, Klima- und Tierschutz umzusetzen. Der auf eine lebenswerte Zukunft ausgerichtete Green New Deal, sowie die Ergebnisse des „Strategischen Dialogs“ betonen die Dringlichkeit, gesellschaftliche Leistungen stärker zu honorieren. Um die bisher nicht erreichten Nachhaltigkeitsziele zukünftig zu erreichen, will die Europäische Kommission stärker auf Anreize, statt auf Vorgaben setzen. Die aktuellen Beschlüsse auf europäischer sowie nationaler Ebene bauen jedoch bereits gesetzte Standards ab, anstatt diese zu halten oder hochzusetzen. Beispielsweise geht das am 14. Mai 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene „Vereinfachungspaket“ insbesondere zulasten des für den Arten- und Klimaschutz so wichtigen Dauergrünlandes. Die Europäische Kommission wird in diesem Sommer ihre Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sowie die GAP nach 2027 vorstellen. Wir brauchen eine gut ausgestattete GAP, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und die Ernährung langfristig in Europa zu sichern. Die Mittel müssen grundsätzlich an Umwelt-, Klima- und Tierschutz-Kriterien geknüpft sein, sodass öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen verwendet werden. Entscheidend sind ebenso, die ländlichen Räume zu fördern und gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Europäischen Kommission würden die ländlichen Räume hingegen vernachlässigen. Eine starke GAP ist nur dann legitimiert, wenn die Gelder zielgerichtet eingesetzt werden, um das Klima, die Böden, das Grundwasser und die Tiere zu schützen, sowie den ländlichen Raum zu unterstützen. Um in Zeiten der Klimakrise mehr Wasser in der Landschaft zu halten, brauchen wir humusreiche Böden, mehr Bäume und Hecken, kleinere Schläge, mehr Wiesen und wiedervernässte Moore. Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und die Potenziale in ländlichen Räumen zu nutzen, müssen die Förderstrukturen und -gelder für die ländliche Entwicklung erhalten bleiben. Die Agrarministerinnen und -minister, Agrarsenatorinnen und -senatoren aus Bund und Ländern finden sich am 10. Juli zu einer Sonder-Agrarministerkonferenz-Sitzung zusammen, um insbesondere über die GAP nach 2027 zu beraten. Die Vorschläge und Beratungen müssen wissenschaftliche Erkenntnisse sowie bestehende Einigungen berücksichtigen und auf den Erhalt unserer Lebensgrundlagen ausgerichtet sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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