Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/328)
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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/328)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/556
21. Wahlperiode 24.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 21/328 –
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
A. Problem
Mit der Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (GAPDZG) im Jahr 2024
wurden zwei neue Öko-Regelungen eingeführt und die finanziellen Mittel zu ihrer
Finanzierung für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen. Es hat sich gezeigt, dass
für die Einführung dieser Regelungen ein längerer Vorlauf benötigt wird und
daher die Einführung der beiden neuen Öko-Regelungen verschoben werden soll.
B. Lösung
Änderung des GAPDZG, durch die die Einführung der beiden neuen Öko-
Regelungen um zwölf Monate verschoben wird.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
AfD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden nicht erörtert.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Wurde nicht erörtert.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Wurde nicht erörtert.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Wurden nicht erörtert.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Wurde nicht erörtert.
F. Weitere Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/328 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 24. Juni 2025
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Christian Reck
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Christian Reck, Dr. Franziska
Kersten, Dr. Ophelia Nick und Ina Latendorf
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 11. Sitzung am 6. Juni 2025 den Gesetzentwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/328 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sieht im Wesentlichen die Verschiebung der
Einführung der neuen Öko-Regelungen um zwölf Monate vor.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 3. Sitzung am
24. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Drucksache 21/328 anzunehmen. Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 21(10)8 wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abgelehnt.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD auf Drucksache 21/328 in seiner 3. Sitzung am 24. Juni 2025 abschließend beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zu dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag auf
Ausschussdrucksache 21(10)8 mit folgendem Wortlaut ein:
„Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Neue Öko-Regelungen im Rahmen der GAP-Förderung sind zentral für Weidetierhaltung und den Ausbau des
Biotopverbunds in der Agrarlandschaft. Eine Verschiebung ist kontraproduktiv für Biodiversität, Klima und
Betriebe mit Weidetierhaltung.
Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist entscheidend, um die Ernährung langfristig in Deutschland
sichern können. Landwirtschaftliche Betriebe, die durch ihre Wirtschaftsweise Boden und Wasser schützen,
Artenvielfalt fördern und Tiere besser halten, sollten deshalb finanziell unterstützt werden. In der aktuellen
Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können Leistungen für den Umwelt-, Tier- und Klimaschutz bspw.
über Prämien der Öko-Regelungen honoriert werden.
Dafür muss jeder EU-Mitgliedsstaat mindestens ein Viertel seines Agrarbudgets zur Verfügung stellen. Um diesen
Anteil zu erreichen, hat der Bundestag in der 20. Wahlperiode beschlossen, dass ab 2026 zwei neue Öko-
Regelungen eingeführt werden. Eine Öko-Regelung für Weidehaltung in Milchbetrieben und eine zur Förderung von
Biotopverbunden, um die Artenvielfalt zu fördern. Die Einführung dieser Öko-Regelungen ist auch deshalb
wichtig, da die aktuelle GAP das Ziel, die biologische Vielfalt zu schützen und zu fördern, verfehlt. Die Mittel für die
neuen Öko-Regelungen gehen nicht zu Lasten der Betriebsprämie für die landwirtschaftlichen Betriebe.
Durch die von der Bundesregierung geplante Verschiebung neuer Öko-Regelungen, wird jedoch mehr Geld nach
Fläche verteilt und nicht für Umwelt-, Klima- und Tierschutz eingesetzt.
Betriebe mit Weidehaltung werden dadurch benachteiligt, weil sie nun bei der Agrarförderung des Bundes leer
ausgehen. Dabei ist Tierhaltung in Kombination mit Weide nicht nur artgerechter, sie sorgt auch für mehr
Biodiversität, trägt zum Klimaschutz bei und ist prägend für unsere Kulturlandschaft. Die Förderung von
Biotopverbünden in der Agrarlandschaft ist essenziell, um Arten zu erhalten.
2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die neuen Öko-Regelungen für Weidehaltung und Biotopverbund wie bisher geplant ab 2026 einzuführen und
dafür die vorgesehenen Mittel zur Verfügung zu stellen.“
Die Fraktion der CDU/CSU* bemerkte, im Gespräch mit Landwirtinnen und Landwirten fielen regelmäßig zwei
Schlagworte, mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie. Auf europäischer Ebene werde aktuell bereits die
Diskussion um die nächste Förderperiode der GAP geführt. Jetzt noch einmal zwei neue Standards einzuführen,
bringe zusätzliche Bürokratie und schaffe keine Planungssicherheit, weil sie nur für ein oder zwei Jahre gälten.
Deshalb sei diese Verschiebung richtig. Es gehe selbstverständlich darum, z. B. beim Thema Weidetierhaltung
verbesserte Regelungen einzuführen. Aber die Weidetierhalter seien mehr in Sorge beim Thema Wolf als wegen
Prämienzahlungen. Deshalb sei es wichtig, dass die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen hier
demnächst auch jagdrechtliche Änderungen vorlegten. In den Ländern bestünden durch die zweite Säule viele
Programme. Jetzt kurz vor Ablauf dieser Förderperiode etwas zu ändern, würde auch die Länder in Schwierigkeiten
bringen. Zur Planungssicherheit sollten die letzten Jahre dieser GAP-Förderperiode so durchlaufen werden, wie
sie in den Betrieben einigermaßen zu organisieren seien. Die Betriebe seien darauf angewiesen. Es gehe auch ein
stückweit um Einkommenswirksamkeit in dieser GAP-Förderperiode. Das sollte auch dem Ausschuss wichtig
sein. Dabei helfe keine Renationalisierung der GAP, da Renationalisierung auch einen Ausstieg aus dem
europäischen Markt bedeute, was allseits nicht gewünscht sei. Deshalb solle jetzt zunächst der Einführung der beiden
Ökoregelungen verschoben und nachgedacht werden, was besser zu machen sei, um sich dann für die nächste
GAP-Laufzeit gut aufzustellen.
Die Fraktion der AfD bezeichnete die mit dem Gesetzentwurf bezweckte Verschiebung der Einführung zweier
neuer Ökoregelungen um ein Jahr als nachvollziehbar. Sie löse aber das grundlegende Problem nicht. Was sich
abzeichne sei keine verantwortungsvolle Agrarpolitik, sondern ein Flickenteppich aus Überforderung, Bürokratie
und praxisferner Symbolpolitik. Die geplanten Ökoregelungen stellten in der Realität für viele Betriebe eine
zusätzliche Belastung dar. Sie bedeuteten mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten und kaum produktiven Nutzen für
die Betriebe. Gleichzeitig erfolge die Finanzierung innerhalb eines begrenzten Budgets. Die Ökoregelung zögen
Mittel aus der Basisprämie ab, die den Landwirten Planungssicherheit gebe. Das schwäche nicht nur die Liquidität
der Betriebe, sondern untergrabe auch die Akzeptanz für Umweltmaßnahmen insgesamt. Wer ökologische Ziele
erreichen wolle, müsse die wirtschaftliche Realität der Höfe im Blick behalten. Das passiere mit diesem
Gesetzentwurf nicht. Dass die Einführung verschoben werden müsse, zeige vor allem, dass die aktuelle EU-Agrarpolitik
überreguliert, technisch überfrachtet und operativ kaum noch steuerbar sei. Nationale Verwaltungen agierten
zunehmend als reine Erfüllungsgehilfen einer EU-Bürokratie, mit immer weniger Gestaltungsspielraum und immer
größerem Umsetzungsdruck, gerade zum Ende der aktuellen Förderperiode. Diese Entwicklung sei gefährlich,
denn Agrarpolitik brauche Nähe zum Betrieb, nicht Entfernung zur Realität und vor allem eine zeitliche
Planungssicherheit. Deshalb fordere die Fraktion der AfD eine Renationalisierung der Agrarförderung. Deutschland müsse
wieder mehr Verantwortung und Entscheidungsspielraum bei der Ausgestaltung seiner eigenen Förderinstrumente
erhalten. Nur so könne eine Politik gestaltet werden die ökologisch sinnvoll, ökonomisch tragfähig und
bürokratisch zumutbar sei. Daher lehne die Fraktion den Gesetzentwurf nicht wegen der Verschiebung an sich, sondern
* Der Berichterstatter der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordnete Artur Auernhammer, legte nach § 49 des Abgeordnetengesetzes eine
Interessenverknüpfung offen, da er als Landwirt tätig sei.
weil er Symptom eines tieferliegenden Systemfehlers sei, ab. Es brauche eine agrarpolitische Neuordnung,
Praxisnähe, mehr Freiheit und mehr Vertrauen in die Landwirte.
Die Fraktion der SPD hob hervor, es gebe kein Zurück vom Umbau der GAP. Die Zukunftskommission
Landwirtschaft, der strategische Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU und praktisch die gesamte
Agrarwissenschaft forderten eine deutlich stärkere Berücksichtigung der Ökosystemleistung der Landwirtschaft im
Rahmen der GAP. Die Fraktion wolle einkommenswirksame Honorierungen der Klima-, Umwelt- und Tierwohl-
Leistungen. Dies sei auch im Koalitionsvertrag so vereinbart. Die zwei neuen Ökoregelungen seien ein Schritt in
die richtige Richtung. In Bezug auf die Weidetierhaltung bei Milchvieh gebe es eine gewisse Unwucht für
Betriebe mit Mastvieh gegenüber Kombinationsbetrieben. Insofern solle eine Lücke für milchviehhaltende Betriebe
mit Weidehaltung sowie für innerbetriebliche Biotop-Verbünde geschlossen werden. Biodiversität solle nicht nur
auf Flächen mit 30 Bodenpunkten oder weniger, sondern auch auf höherwertigen Böden gefördert werden.
Erhebliche Bedenken der Länder wegen eigener paralleler Programme würden berücksichtigt, da diese nun an das
Vorhaben des Bundes angepasst werden könnten. Die Kommunikation zwischen dem Bundesministerium und
den Ländern sei in der vergangenen Legislaturperiode nicht immer problemlos gewesen. Die Sorgen der Länder
würden ernstgenommen und gehört, wo Fachleute Probleme sähen. Von der Umgestaltung solle die
Landwirtschaft insgesamt profitieren und Planungssicherheit für die Betriebe und die Verwaltung geschaffen werden.
Daher lehne die Fraktion der SPD auch den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte – ergänzend zu den Inhalten des vorgelegten
Entschließungsantrags –, Biodiversität, Klimaschutz und auch eine bessere Tierhaltung seien dringende Themen der
Landwirtschaft. Deswegen seien auch diese beiden Ökoregelungen eingeführt worden. Daher sei wichtig zu erfahren,
was die Bundesregierung stattdessen in diesen Themenfeldern plane und ob die Einführung der Ökoregelungen
tatsächlich nur aufgeschoben und nicht aufgehoben werde.
Die Fraktion Die Linke erinnerte daran, Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität seien bereits 2023
ausgehebelt worden. Stattdessen sei auf freiwillige Anreize gesetzt worden. Selbst diese sollten nun um ein weiteres Jahr
verschoben werden. Der Faktencheck Biodiversität zeige, dass handeln geboten sei. Das Grundgesetz habe die
Verantwortung für künftige Generationen und die natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel festgeschrieben,
dem man sich verpflichtet fühlen solle. Die Bundesregierung müsse daher erklären, wie die Artenvielfalt geschützt
werden solle, wenn selbst minimale Maßnahmen wie Weidetierhaltung und Biodiversitätsflächen nicht zeitnah
umgesetzt würden. Hier müsse verpflichtend geregelt und nicht nur auf freiwillige Maßnahmen gesetzt werden.
Vertrauen in Agrarpolitik könne nicht bestehen, wenn sichtbar werde, dass die Regierung zögerlich handele, keine
klaren Aussagen mache und immer wieder Verzögerungen einträten. Das politische Signal, das damit einhergehe,
sei fatal. Notwendig sei die Koexistenz mit naturnahen Landschaften. Für den Entschließungsantrag hätte sich die
Fraktion Die Linke mehr inhaltliche Forderungen an die Bundesregierung und nicht lediglich die Aufforderung
gewünscht, dass von dieser Aussetzung abgesehen werde. Sie appelliere, mehr Gemeinwohl, mehr Gerechtigkeit
und Nachhaltigkeit in die Agrarpolitik zu bringen, um ökologisch tragfähig für die Zukunft zu sein.
Die Bundesregierung verwies darauf, der Gesetzentwurf sehe allein die Verschiebung des Zeitpunkts der
Einführung der 2024 gesetzlich geregelten neuen Öko-Regelungen vor. Die Länder würden damit nicht zufrieden
sein. Es werde auch abzuwarten sein, welchen Stand die GAP-Verhandlungen in einem Jahr erreicht hätten. Es
sei aktuell nicht vorhersehbar, wann die neuen Regelungen in Kraft träten. Biodiversität und Ökoregelungen
würden durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht abgeschafft.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke den
Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 21(10)8 abzulehnen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/328 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 24. Juni 2025
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Christian Reck
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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