polradar

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/328)

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/556 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/328) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/556 21. Wahlperiode 24.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 21/328 – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes A. Problem Mit der Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (GAPDZG) im Jahr 2024 wurden zwei neue Öko-Regelungen eingeführt und die finanziellen Mittel zu ihrer Finanzierung für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen. Es hat sich gezeigt, dass für die Einführung dieser Regelungen ein längerer Vorlauf benötigt wird und daher die Einführung der beiden neuen Öko-Regelungen verschoben werden soll. B. Lösung Änderung des GAPDZG, durch die die Einführung der beiden neuen Öko- Regelungen um zwölf Monate verschoben wird. Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Wurden nicht erörtert. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Wurde nicht erörtert. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Wurde nicht erörtert. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Wurden nicht erörtert. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Wurde nicht erörtert. F. Weitere Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/328 unverändert anzunehmen. Berlin, den 24. Juni 2025 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Artur Auernhammer Berichterstatter Christian Reck Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Ina Latendorf Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Christian Reck, Dr. Franziska Kersten, Dr. Ophelia Nick und Ina Latendorf A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 11. Sitzung am 6. Juni 2025 den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/328 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sieht im Wesentlichen die Verschiebung der Einführung der neuen Öko-Regelungen um zwölf Monate vor. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 3. Sitzung am 24. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/328 anzunehmen. Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 21(10)8 wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abgelehnt. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/328 in seiner 3. Sitzung am 24. Juni 2025 abschließend beraten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zu dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 21(10)8 mit folgendem Wortlaut ein: „Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Neue Öko-Regelungen im Rahmen der GAP-Förderung sind zentral für Weidetierhaltung und den Ausbau des Biotopverbunds in der Agrarlandschaft. Eine Verschiebung ist kontraproduktiv für Biodiversität, Klima und Betriebe mit Weidetierhaltung. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist entscheidend, um die Ernährung langfristig in Deutschland sichern können. Landwirtschaftliche Betriebe, die durch ihre Wirtschaftsweise Boden und Wasser schützen, Artenvielfalt fördern und Tiere besser halten, sollten deshalb finanziell unterstützt werden. In der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können Leistungen für den Umwelt-, Tier- und Klimaschutz bspw. über Prämien der Öko-Regelungen honoriert werden. Dafür muss jeder EU-Mitgliedsstaat mindestens ein Viertel seines Agrarbudgets zur Verfügung stellen. Um diesen Anteil zu erreichen, hat der Bundestag in der 20. Wahlperiode beschlossen, dass ab 2026 zwei neue Öko- Regelungen eingeführt werden. Eine Öko-Regelung für Weidehaltung in Milchbetrieben und eine zur Förderung von Biotopverbunden, um die Artenvielfalt zu fördern. Die Einführung dieser Öko-Regelungen ist auch deshalb wichtig, da die aktuelle GAP das Ziel, die biologische Vielfalt zu schützen und zu fördern, verfehlt. Die Mittel für die neuen Öko-Regelungen gehen nicht zu Lasten der Betriebsprämie für die landwirtschaftlichen Betriebe. Durch die von der Bundesregierung geplante Verschiebung neuer Öko-Regelungen, wird jedoch mehr Geld nach Fläche verteilt und nicht für Umwelt-, Klima- und Tierschutz eingesetzt. Betriebe mit Weidehaltung werden dadurch benachteiligt, weil sie nun bei der Agrarförderung des Bundes leer ausgehen. Dabei ist Tierhaltung in Kombination mit Weide nicht nur artgerechter, sie sorgt auch für mehr Biodiversität, trägt zum Klimaschutz bei und ist prägend für unsere Kulturlandschaft. Die Förderung von Biotopverbünden in der Agrarlandschaft ist essenziell, um Arten zu erhalten. 2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die neuen Öko-Regelungen für Weidehaltung und Biotopverbund wie bisher geplant ab 2026 einzuführen und dafür die vorgesehenen Mittel zur Verfügung zu stellen.“ Die Fraktion der CDU/CSU* bemerkte, im Gespräch mit Landwirtinnen und Landwirten fielen regelmäßig zwei Schlagworte, mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie. Auf europäischer Ebene werde aktuell bereits die Diskussion um die nächste Förderperiode der GAP geführt. Jetzt noch einmal zwei neue Standards einzuführen, bringe zusätzliche Bürokratie und schaffe keine Planungssicherheit, weil sie nur für ein oder zwei Jahre gälten. Deshalb sei diese Verschiebung richtig. Es gehe selbstverständlich darum, z. B. beim Thema Weidetierhaltung verbesserte Regelungen einzuführen. Aber die Weidetierhalter seien mehr in Sorge beim Thema Wolf als wegen Prämienzahlungen. Deshalb sei es wichtig, dass die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen hier demnächst auch jagdrechtliche Änderungen vorlegten. In den Ländern bestünden durch die zweite Säule viele Programme. Jetzt kurz vor Ablauf dieser Förderperiode etwas zu ändern, würde auch die Länder in Schwierigkeiten bringen. Zur Planungssicherheit sollten die letzten Jahre dieser GAP-Förderperiode so durchlaufen werden, wie sie in den Betrieben einigermaßen zu organisieren seien. Die Betriebe seien darauf angewiesen. Es gehe auch ein stückweit um Einkommenswirksamkeit in dieser GAP-Förderperiode. Das sollte auch dem Ausschuss wichtig sein. Dabei helfe keine Renationalisierung der GAP, da Renationalisierung auch einen Ausstieg aus dem europäischen Markt bedeute, was allseits nicht gewünscht sei. Deshalb solle jetzt zunächst der Einführung der beiden Ökoregelungen verschoben und nachgedacht werden, was besser zu machen sei, um sich dann für die nächste GAP-Laufzeit gut aufzustellen. Die Fraktion der AfD bezeichnete die mit dem Gesetzentwurf bezweckte Verschiebung der Einführung zweier neuer Ökoregelungen um ein Jahr als nachvollziehbar. Sie löse aber das grundlegende Problem nicht. Was sich abzeichne sei keine verantwortungsvolle Agrarpolitik, sondern ein Flickenteppich aus Überforderung, Bürokratie und praxisferner Symbolpolitik. Die geplanten Ökoregelungen stellten in der Realität für viele Betriebe eine zusätzliche Belastung dar. Sie bedeuteten mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten und kaum produktiven Nutzen für die Betriebe. Gleichzeitig erfolge die Finanzierung innerhalb eines begrenzten Budgets. Die Ökoregelung zögen Mittel aus der Basisprämie ab, die den Landwirten Planungssicherheit gebe. Das schwäche nicht nur die Liquidität der Betriebe, sondern untergrabe auch die Akzeptanz für Umweltmaßnahmen insgesamt. Wer ökologische Ziele erreichen wolle, müsse die wirtschaftliche Realität der Höfe im Blick behalten. Das passiere mit diesem Gesetzentwurf nicht. Dass die Einführung verschoben werden müsse, zeige vor allem, dass die aktuelle EU-Agrarpolitik überreguliert, technisch überfrachtet und operativ kaum noch steuerbar sei. Nationale Verwaltungen agierten zunehmend als reine Erfüllungsgehilfen einer EU-Bürokratie, mit immer weniger Gestaltungsspielraum und immer größerem Umsetzungsdruck, gerade zum Ende der aktuellen Förderperiode. Diese Entwicklung sei gefährlich, denn Agrarpolitik brauche Nähe zum Betrieb, nicht Entfernung zur Realität und vor allem eine zeitliche Planungssicherheit. Deshalb fordere die Fraktion der AfD eine Renationalisierung der Agrarförderung. Deutschland müsse wieder mehr Verantwortung und Entscheidungsspielraum bei der Ausgestaltung seiner eigenen Förderinstrumente erhalten. Nur so könne eine Politik gestaltet werden die ökologisch sinnvoll, ökonomisch tragfähig und bürokratisch zumutbar sei. Daher lehne die Fraktion den Gesetzentwurf nicht wegen der Verschiebung an sich, sondern * Der Berichterstatter der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordnete Artur Auernhammer, legte nach § 49 des Abgeordnetengesetzes eine Interessenverknüpfung offen, da er als Landwirt tätig sei. weil er Symptom eines tieferliegenden Systemfehlers sei, ab. Es brauche eine agrarpolitische Neuordnung, Praxisnähe, mehr Freiheit und mehr Vertrauen in die Landwirte. Die Fraktion der SPD hob hervor, es gebe kein Zurück vom Umbau der GAP. Die Zukunftskommission Landwirtschaft, der strategische Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU und praktisch die gesamte Agrarwissenschaft forderten eine deutlich stärkere Berücksichtigung der Ökosystemleistung der Landwirtschaft im Rahmen der GAP. Die Fraktion wolle einkommenswirksame Honorierungen der Klima-, Umwelt- und Tierwohl- Leistungen. Dies sei auch im Koalitionsvertrag so vereinbart. Die zwei neuen Ökoregelungen seien ein Schritt in die richtige Richtung. In Bezug auf die Weidetierhaltung bei Milchvieh gebe es eine gewisse Unwucht für Betriebe mit Mastvieh gegenüber Kombinationsbetrieben. Insofern solle eine Lücke für milchviehhaltende Betriebe mit Weidehaltung sowie für innerbetriebliche Biotop-Verbünde geschlossen werden. Biodiversität solle nicht nur auf Flächen mit 30 Bodenpunkten oder weniger, sondern auch auf höherwertigen Böden gefördert werden. Erhebliche Bedenken der Länder wegen eigener paralleler Programme würden berücksichtigt, da diese nun an das Vorhaben des Bundes angepasst werden könnten. Die Kommunikation zwischen dem Bundesministerium und den Ländern sei in der vergangenen Legislaturperiode nicht immer problemlos gewesen. Die Sorgen der Länder würden ernstgenommen und gehört, wo Fachleute Probleme sähen. Von der Umgestaltung solle die Landwirtschaft insgesamt profitieren und Planungssicherheit für die Betriebe und die Verwaltung geschaffen werden. Daher lehne die Fraktion der SPD auch den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte – ergänzend zu den Inhalten des vorgelegten Entschließungsantrags –, Biodiversität, Klimaschutz und auch eine bessere Tierhaltung seien dringende Themen der Landwirtschaft. Deswegen seien auch diese beiden Ökoregelungen eingeführt worden. Daher sei wichtig zu erfahren, was die Bundesregierung stattdessen in diesen Themenfeldern plane und ob die Einführung der Ökoregelungen tatsächlich nur aufgeschoben und nicht aufgehoben werde. Die Fraktion Die Linke erinnerte daran, Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität seien bereits 2023 ausgehebelt worden. Stattdessen sei auf freiwillige Anreize gesetzt worden. Selbst diese sollten nun um ein weiteres Jahr verschoben werden. Der Faktencheck Biodiversität zeige, dass handeln geboten sei. Das Grundgesetz habe die Verantwortung für künftige Generationen und die natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel festgeschrieben, dem man sich verpflichtet fühlen solle. Die Bundesregierung müsse daher erklären, wie die Artenvielfalt geschützt werden solle, wenn selbst minimale Maßnahmen wie Weidetierhaltung und Biodiversitätsflächen nicht zeitnah umgesetzt würden. Hier müsse verpflichtend geregelt und nicht nur auf freiwillige Maßnahmen gesetzt werden. Vertrauen in Agrarpolitik könne nicht bestehen, wenn sichtbar werde, dass die Regierung zögerlich handele, keine klaren Aussagen mache und immer wieder Verzögerungen einträten. Das politische Signal, das damit einhergehe, sei fatal. Notwendig sei die Koexistenz mit naturnahen Landschaften. Für den Entschließungsantrag hätte sich die Fraktion Die Linke mehr inhaltliche Forderungen an die Bundesregierung und nicht lediglich die Aufforderung gewünscht, dass von dieser Aussetzung abgesehen werde. Sie appelliere, mehr Gemeinwohl, mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in die Agrarpolitik zu bringen, um ökologisch tragfähig für die Zukunft zu sein. Die Bundesregierung verwies darauf, der Gesetzentwurf sehe allein die Verschiebung des Zeitpunkts der Einführung der 2024 gesetzlich geregelten neuen Öko-Regelungen vor. Die Länder würden damit nicht zufrieden sein. Es werde auch abzuwarten sein, welchen Stand die GAP-Verhandlungen in einem Jahr erreicht hätten. Es sei aktuell nicht vorhersehbar, wann die neuen Regelungen in Kraft träten. Biodiversität und Ökoregelungen würden durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht abgeschafft. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke den Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 21(10)8 abzulehnen. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/328 unverändert anzunehmen. Berlin, den 24. Juni 2025 Artur Auernhammer Berichterstatter Christian Reck Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Ina Latendorf Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen