Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Zieht die Bundesregierung aus der wiederholten Verlängerung der Sperrung des Uferwegs (angekündigte Sperrung bis 30. April 2025, dann 20. Oktober 2025, dann 30. April 2026, aktuell bis 31. Dezember 2026) an der Spree in Berlin im Zuge der Erweiterung des Bundeskanzleramts grundsätzliche Schlussfolgerungen zu den Ursachen solcher Verzögerungen, gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über schnelleres Bauen und des angekündigten „Bauturbos“, und, wenn ja, welche?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol:
Es ist ein übergeordnetes Ziel der Bundesregierung, Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen und verlässlicher zu gestalten. Der sogenannte Bau-Turbo betrifft jedoch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen im Bereich des Wohnungsbaus. Ein Zusammenhang mit dem angesprochenen Sachverhalt besteht daher nicht. Aus den Entscheidungen über verkehrsrechtliche Sperrungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Raum können keine allgemeinen Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung planungs- und genehmigungsrechtlicher Beschleunigungsinstrumente abgeleitet werden.
Die im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes erforderlichen Sperrungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen am Uferweg sind von der baulichen Projektverantwortung zu unterscheiden. Der Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes wird als ziviles Bundesbauprojekt in Regie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) realisiert. Die hoheitliche Anordnung, Ausgestaltung, Verlängerung und Überwachung von Verkehrsführungen, Sperrungen, Beschilderungen, Umleitungen und sonstigen Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum liegt jedoch nicht im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
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