Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von 381.111 T Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von 381.111 T Euro
[Bundesrat Drucksache 219/25
27.05.25
Fz
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Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22
- Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe
von 381.111 T Euro
Bundesministerium Berlin, 27. Mai 2025
der Finanzen
Parlamentarischer Staatssekretär
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1
BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des
Bundesministeriums für Verkehr nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 1201
Titel 741 22 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
insgesamt 381.111 T Euro, davon fällig im
Haushaltsjahr 2026 bis zu 191.634 T Euro,
Haushaltsjahr 2027 bis zu 136.322 T Euro,
Haushaltsjahr 2028 bis zu 49.984 T Euro und
Haushaltsjahr 2029 bis zu 3.171 T Euro
erteilt hat.
Die Verpflichtungsermächtigung ist bei Kapitel 1201 Titel 741 22 zum Abschluss
von Verträgen für die Fortführung laufender Baumaßnahmen notwendig.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist eine
Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten.
Bis Ende Mai 2025 sind die Einleitung und die Erteilung von Zuschlägen in
Vergabeverfahren für Fach- und Teillose für eine Vielzahl von
Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen durchzuführen. Eine Verzögerung der zeitlichen
Abläufe bei den Vergaben würde zur Beeinträchtigung schwerwiegender
Staatsinteressen, zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt sowie erheblichen zeitlichen
Verschiebungen bei der Durchführung laufender Baumaßnahmen führen. Außerdem
würde der Bund bei einzelnen Maßnahmen seine Verkehrssicherungspflicht nicht
erfüllen können, da die Beseitigung von Unfallschwerpunkten oder die Vermeidung
von Risiken für Leben und Gesundheit von Anwohnern oder Belastungen durch
zusätzliche Emissionen und Verkehrsaufkommen an Ausweichstrecken nicht
zeitnah beseitigt werden könnten. Insbesondere enden in laufenden Vergabeverfahren
in den kommenden Tagen Bindefristen, die bereits mehrfach verlängert wurden.
Um zu vermeiden, dass der Bieter des wirtschaftlichsten Angebots oder gar keine
zuschlagsfähigen Angebote mehr zur Verfügung stehen, muss die
Zuschlagserteilung unmittelbar erfolgen. Die nächste reguläre Sitzung des
Haushaltsausschusses am 4. Juni 2025 konnte daher nicht abgewartet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde]
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