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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2025 wegen Geringfügigkeit (§§ 153, 153a der Strafprozessordnung, StPO) bzw. aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (§ 170 Absatz 2 StPO) eingestellt, und inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zahl dieser Einstellungen und dem von Justizpraktikern wiederholt beklagten Personalmangel bei Staatsanwaltschaften und Gerichten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Verfahrenseinstellungen auf Grundlage der in der Frage genannten Paragrafen der Strafprozessordnung (StPO) dürfen sämtlich nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen werden, an die Staatsanwaltschaften und Gerichte unabhängig von der Personalsituation gebunden sind. Die Regelungen über das Absehen von der Strafverfolgung nach den §§ 153 und 153a StPO sind Ausprägungen des Opportunitätsprinzips, wonach bei sogenannter Bagatellkriminalität bis hin zur leichten Kriminalität eine Einstellung des Verfahrens mit und ohne Auflage erfolgen kann. Einstellungen nach § 170 Absatz 2 StPO erfolgen nicht aus Opportunitätsgründen, sondern weil die Einstellung rechtlich oder tatsächlich geboten ist, weil aus Sicht der Staatsanwaltschaft schon keine Straftat vorliegt oder der Tatnachweis nicht zu führen ist. Dies vorweggeschickt, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung, die auf den vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Statistischen Berichten über Staatsanwaltschaften und Strafgerichte beruht, im Jahr 2024 bei Staatsanwaltschaften und bei Gerichten insgesamt rund 2,4 Millionen Strafverfahren nach den genannten Regelungen eingestellt, im Jahr 2023 waren es insgesamt rund 2,3 Millionen Verfahren. Für das Jahr 2025 liegen diese Zahlen noch nicht vor.

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