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Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung als Hinterbliebene bzw. Geschädigte der Mord-, Anschlags- und Raubüberfälle des Nationalsozialistischen Untergrunds Entschädigungszahlungen erhalten (bitte unter Nennung des jeweiligen Fonds bzw. der gesetzlichen Grundlage sowie der jeweiligen Gesamtpersonenzahl und der jeweiligen Gesamtsumme pro Fonds/gesetzlicher Grundlage), und plant die Bundesregierung eine über die bisherigen Entschädigungsquellen hinausgehende Entschädigung der vorbenannten Personengruppe? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Auf Grundlage der zum Tatzeitpunkt geltenden Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe aus dem Bundeshaushalt erhielten die Betroffenen der Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sogenannte Härteleistungen. Hierbei handelt es sich um finanzielle Mittel, die der Deutsche Bundestag als Billigkeitsleistung jährlich zur Verfügung stellt, auch als Zeichen der Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern. Nachdem 2018 die pauschalen Leistungen für Hinterbliebene, das sogenannte „Angehörigenschmerzensgeld“, rückwirkend verdreifacht wurden, erhielten auch die NSU-Betroffenen die entsprechend erhöhten Leistungen. Insgesamt wurden Härteleistungen in Höhe von 2 093 911,99 Euro an 117 Betroffene der Taten des NSU gezahlt. Das Land Thüringen hat seinerseits einen Fonds in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Betroffenen des NSU aufgelegt. Daraus konnten die Familien der Getöteten jeweils pro Familie 100 000 Euro erhalten. Die restlichen 500 000 Euro sollten auf die weiteren Betroffenen verteilt werden. Inwieweit die Betroffenen diese Leistungen tatsächlich beantragt und erhalten haben, ist der Bundesregierung aufgrund der Landeszuständigkeit nicht bekannt. Inwiefern Betroffene Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten haben, ist ebenfalls nicht bekannt, da die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht in der Verantwortung der Länder liegt. Die Bundesregierung plant keine über die bisherigen Entschädigungsquellen hinausgehende Entschädigung der Betroffenen der NSU-Taten. Maßgeblich ist hier der Grundsatz der Gleichbehandlung der von extremistischen oder terroristischen Taten betroffenen Menschen.

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