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Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten (Antwort zu Drs. 21/1128)

dip / drucksache 19.08.2025 · WP 21 · 21/1296 · Antwort · Original ↗

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Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten (Antwort zu Drs. 21/1128) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1296 21. Wahlperiode 19.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1128 – Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Opfer extremistischer Gewalt sehen sich häufig nicht nur den unmittelbaren physischen und psychischen Folgen der Tat ausgesetzt, sondern geraten auch in wirtschaftliche Notlagen. Um der besonderen Lebenssituation der Betroffenen Rechnung zu tragen und eine angemessene Unterstützung sicherzustellen, wurden Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten eingeführt (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Entschaedigung/Extremism usTerrorismus/Extremismus/Extremismus_node.html). Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Opfer sowie deren Hinterbliebene in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten – unabhängig von einer abschließenden strafrechtlichen Bewertung der Tat oder der etwaigen Durchsetzung von Schmerzensgeld- oder Entschädigungsansprüchen auf zivilrechtlichem Weg. Es ist nach Auffassung der Fragesteller von erheblichem öffentlichem Interesse, in welchem Umfang dieses Instrument eingesetzt wird, wie viele Anträge gestellt und bewilligt wurden, wie sich die Bewilligungspraxis auf verschiedene Gruppen von Betroffenen verteilt und in welcher Höhe finanzielle Mittel tatsächlich bereitgestellt wurden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei den Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten handelt es sich um Haushaltsmittel, die der Deutsche Bundestag jährlich zweckgebunden mit der Haushaltsaufstellung zur Verfügung stellt. Die Mittel werden vom Bundesamt für Justiz (BfJ) seit dem 26. August 2021 nach der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt bewirtschaftet. Als Ausfluss der Zusammenführung der Richtlinien zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe vom 18. Dezember 2009 (Kapitel 0718 Titel 681 01) und der Richtlinie für Opfer terroristischer Straftaten vom 21. Dezember 2006 (Kapitel 0718 Titel 681 02) mit Erlass vom 25. August 2021 werden die bereitgestellten Mittel seit dem Haushaltsjahr 2023 gemein- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 19. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sam in Kapitel 0718 des Einzelplans 07 im einheitlichen Titel 681 01 bewirtschaftet. Der vor dem Haushaltsjahr 2023 noch eigenständig bestehende Titel 681 02 ist in dem Titel 681 01 unter Zusammenführung der Mittelhöhe aufgegangen. Unter Anschluss an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD zu „Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten, Stand: 30. Juni 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/3231 werden die nachfolgenden Angaben zu den Fragen jeweils für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 gefasst.  1. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich von Hinterbliebenen und Opfern beim Bundesamt für Justiz gestellt für a) rechtsextremistische, b) antisemitische, c) linksextremistische, d) islamistische und e) sonstige Übergriffe (bitte nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)? a) Rechtsextremismus Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 256 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen rechtsextremistischer Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 8 26 34 2023 3 87 90 2024 9 86 95 2025 1 36 37 b) Antisemitismus Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt sieben Anträge auf Härteleistungen von Opfern antisemitischer Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 0 0 0 2023 0 2 2 2024 0 4 4 2025 0 1 1 c) Linksextremismus Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt zwei Anträge auf Härteleistungen von Opfern linksextremistischer Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 0 1 1 2023 0 1 1 2024 0 0 0 2025 0 0 0 d) Islamismus Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 119 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen islamistischer Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 0 7 7 2023 5 12 17 2024 5 9 14 2025 3 78 81 e) Sonstiger Extremismus Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 64 Anträge auf Härteleistungen von Opfern sonstiger extremistisch motivierter Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 0 8 8 2023 0 31 31 2024 0 17 17 2025 0 8 8 f) Mehrfachnennungen Die Einordnung der Anträge in die verschiedenen oben genannten Bereiche erfolgt nach Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller. Im Betrachtungszeitraum haben fünf Antragstellerinnen und Antragsteller in ihren Anträgen jeweils mehrere Bereiche angegeben, die gleichzeitig betroffen seien. Diese werden nachfolgend im Einzelnen aufgeführt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 0 0 0 2023 0 3 (A/S; S/I; A/I)* 3 2024 0 1 (I/A/S)* 1 2025 0 1 (I/A)* 1 * A: Antisemitismus * S: Sonstiger Extremismus * I: Islamismus g) Keine Angabe In dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 wurden zwei Anträge auf Härteleistungen von Opfern extremistisch motivierter Taten gestellt, bei denen im Antrag keine Angabe zum extremistischen Motiv erfolgte. Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 0 0 0 2023 0 0 0 2024 0 2 2 2025 0 0 0  2. Wie viele Anträge von Hinterbliebenen und Opfern auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt a) rechtsextremistische, b) antisemitische, c) linksextremistische, d) islamistische und e) sonstige Übergriffe (bitte getrennt nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)? Die zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 erfolgten Bewilligungen werden nach Art des Extremismus und nach Jahrgängen aufgelistet. Die Bewilligungen bezogen sich nicht nur auf Anträge, die in dem Betrachtungszeitraum eingegangen sind, sondern teilweise auch auf ältere Anträge. a) Rechtsextremismus Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 192 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen rechtsextremistischer Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 8 19 27 2023 3 101 104 2024 6 46 52 2025 5 4 9 b) Antisemitismus Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt vier Anträge auf Härteleistungen von Opfern antisemitischer Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 0 1 1 2023 0 1 1 2024 0 2 2 2025 0 0 0 c) Linksextremismus Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 keine Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen linksextremistischer Taten bewilligt. d) Islamismus Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 89 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen islamistischer Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 0 6 6 2023 5 13 18 2024 4 3 7 2025 3 55 58 e) Sonstiger Extremismus Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 16 Anträge auf Härteleistungen von Opfern sonstiger extremistisch motivierter Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 0 0 0 2023 0 3 3 2024 0 5 5 2025 0 8 8 f) Mehrfachnennungen Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt vier Anträge von Antragstellerinnen und Antragsteller, die in ihren Anträgen jeweils mehrere betroffene Bereiche angegeben hatten, bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde). Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt 2022 0 1(A/I)* 1 2023 0 1 (A/I)* 1 2024 0 0 0 2025 0 2 (A/S; A/I)* 2 * A: Antisemitismus * S: Sonstiger Extremismus * I: Islamismus  3. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt? In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden 60 Anträge abgelehnt. Die Ablehnungen bezogen sich nicht nur auf Anträge, die in dem Betrachtungszeitraum eingegangen sind, sondern teilweise auch auf ältere Anträge. Die Ablehnungen erfolgten, da die in der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt vom 26. August 2021 dargelegten Voraussetzungen hinsichtlich eines extremistischen Tatmotivs nicht mit dem Beweismaßstab der hohen Wahrscheinlichkeit angenommen werden konnten. Die Gründe im Einzelnen werden statistisch nicht erfasst.  4. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich gestellt In dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 wurden beim Bundesamt für Justiz insgesamt 298 Anträge auf Härteleistung von Hinterbliebenen und Opfern terroristischer Taten gestellt, davon 66 in Bezug auf Taten im Inland und 232 in Bezug auf Taten im Ausland. a) im Inland sowie Jahr gestellte Anträge 2022 1 2023 5 2024 35 2025 25 b) im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)? Jahr gestellte Anträge 2022 9 2023 14 2024 167 2025 42  5. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt In dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 wurden 244 Anträge auf Härteleistungen von Hinterbliebenen und Opfern terroristischer Taten bewilligt, davon 38 in Bezug auf Taten im Inland und 206 in Bezug auf Taten im Ausland. a) im Inland sowie Jahr bewilligte Anträge 2022 0 2023 0 2024 18 2025 20 b) im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)? Jahr bewilligte Anträge 2022 9 2023 11 2024 150 2025 36  6. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt? In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden 25 Anträge auf Bewilligung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Taten abgelehnt. Die Anträge wurden abgelehnt, da die in der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt vom 26. August 2021 dargelegten Voraussetzungen hinsichtlich eines terroristischen Tatmotivs nicht mit dem Beweismaßstab der hohen Wahrscheinlichkeit angenommen werden konnten. Die Gründe im Einzelnen werden statistisch nicht erfasst.  7. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von terroristischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)? In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden folgende Härteleistungsbeträge an Hinterbliebene und Opfer von terroristischen Taten ausgezahlt. Jahr Ausgezahlte Härteleistungen (in Euro) 2022 428 400 2023 365 700 2024 3 007 000 2025 649 000  8. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von extremistischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)? In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden folgende Härteleistungsbeträge an Hinterbliebene und Opfer von extremistischen Taten ausgezahlt. Jahr Ausgezahlte Härteleistungen (in Euro) 2022 470 750 2023 1 097 250 2024 616 150 2025 513 880  9. Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der Höhe der Mittel, die an Opfer und Hinterbliebene ausgereicht wird? Die Grundlage für die Bewilligung von Härteleistungen an Opfer terroristischer und extremistischer Taten ist die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt vom 26. August 2021. Die wesentlichen Leistungen sind: Hinterbliebene Nach § 5 Absatz 1 der Richtlinie werden an Hinterbliebene pauschale Härteleistungen für den Verlust einer oder eines nahen Angehörigen sowie zur Abmilderung eines möglichen Unterhaltsverlusts bewilligt. Gemäß § 5 Absatz 2 der Richtlinie erhalten Hinterbliebene, die ihren Ehepartner, ein Kind oder einen Elternteil verloren haben, eine Pauschale in Höhe von 30 000 Euro und Hinterbliebene, die einen Geschwisterteil verloren haben, eine Pauschale in Höhe von 15 000 Euro. Darüber hinaus können nach § 5 Absatz 3 der Richtlinie Pauschalen zur Abmilderung eines Unterhaltsverlusts für Hinterbliebene bewilligt werden. Die Pauschale zur Abmilderung eines möglichen Unterhaltsverlusts beträgt für hinterbliebene Ehepartner 25 000 Euro. Die Pauschale für hinterbliebene Kinder ist abhängig von deren Alter zum Zeitpunkt der Tötung ihres Elternteils: Für Kinder bis zu 6 Jahren: 45 000 Euro. Für Kinder von 7 bis 12 Jahren: 35 000 Euro. Für Kinder von 13 bis 18 Jahren 25 000 Euro. Nach Maßgabe von § 5 Absatz 4 der Richtlinie können Härteleistungen für Bestattungskosten bewilligt werden (grundsätzlich eine Pauschale für ein Grabmal in Höhe von 2 000 Euro, gegebenenfalls restliche Bestattungskosten). Verletzte Opfer Verletzte Opfer erhalten Härteleistungen nach Maßgabe von § 6 der Richtlinie zum Ausgleich immaterieller Schäden für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Bei der Festsetzung der Höhe der Härteleistung für die immateriellen Schäden erfolgt eine Orientierung an den von der Zivilrechtsprechung entwickelten Grundsätzen bei der Festsetzung von Schmerzensgeldern und an den Zielen der Richtlinie (§ 6 Absatz 2 der Richtlinie). Gemäß § 6 Absatz 3 der Richtlinie kann darüber hinaus gegebenenfalls zur Abmilderung möglicher Nachteile beim beruflichen Fortkommen eine Pauschale gezahlt werden. Diese beträgt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, die kausal auf die Tat zurückzuführen ist, 20 000 Euro, bei geringerer Dauer der Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. 10. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine extremistische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden? Bei der Prüfung der Frage, ob die Tat, die einem Antrag auf Bewilligung einer Härteleistung zugrunde liegt, einen extremistischen Hintergrund hat, orientiert sich das BfJ grundsätzlich an dem Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität. Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters/der Täterin Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind beziehungsweise aufgrund von Vorurteilen des Täters/der Täterin bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/ oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Ob hinsichtlich der konkreten Tat von einem extremistischen Hintergrund ausgegangen werden kann, wird in jedem Einzelfall geprüft. Hierfür müssen hinreichende objektive Anhaltspunkte vorliegen, die in einer Gesamtschau gewürdigt werden. Nach § 3 Absatz 4 der Richtlinie kann eine Härteleistung bewilligt werden, wenn ihre Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können. 11. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine terroristische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden? Das BfJ orientiert sich bei der Prüfung eines Antrags auf Gewährung einer Härteleistung, der in Bezug auf eine terroristische Tat gestellt wird, an den Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Wenn dieser ein Ermittlungsverfahren gemäß § 129a beziehungsweise § 129b des Strafgesetzbuches einleitet, wird davon ausgegangen, dass die Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen terroristischen Hintergrund aufweist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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