Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten (Antwort zu Drs. 21/1128)
Text
Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten (Antwort zu Drs. 21/1128)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1296
21. Wahlperiode 19.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Knuth
Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1128 –
Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Opfer extremistischer Gewalt sehen sich häufig nicht nur den unmittelbaren
physischen und psychischen Folgen der Tat ausgesetzt, sondern geraten auch
in wirtschaftliche Notlagen. Um der besonderen Lebenssituation der
Betroffenen Rechnung zu tragen und eine angemessene Unterstützung sicherzustellen,
wurden Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten
eingeführt (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Entschaedigung/Extremism
usTerrorismus/Extremismus/Extremismus_node.html). Diese Leistungen
sollen sicherstellen, dass Opfer sowie deren Hinterbliebene in akuten
Notlagen schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten – unabhängig von einer
abschließenden strafrechtlichen Bewertung der Tat oder der etwaigen
Durchsetzung von Schmerzensgeld- oder Entschädigungsansprüchen auf
zivilrechtlichem Weg.
Es ist nach Auffassung der Fragesteller von erheblichem öffentlichem
Interesse, in welchem Umfang dieses Instrument eingesetzt wird, wie viele Anträge
gestellt und bewilligt wurden, wie sich die Bewilligungspraxis auf
verschiedene Gruppen von Betroffenen verteilt und in welcher Höhe finanzielle Mittel
tatsächlich bereitgestellt wurden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei den Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten
handelt es sich um Haushaltsmittel, die der Deutsche Bundestag jährlich
zweckgebunden mit der Haushaltsaufstellung zur Verfügung stellt. Die Mittel
werden vom Bundesamt für Justiz (BfJ) seit dem 26. August 2021 nach der
Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und
extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt bewirtschaftet.
Als Ausfluss der Zusammenführung der Richtlinien zur Zahlung von
Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe vom 18. Dezember 2009 (Kapitel
0718 Titel 681 01) und der Richtlinie für Opfer terroristischer Straftaten vom
21. Dezember 2006 (Kapitel 0718 Titel 681 02) mit Erlass vom 25. August
2021 werden die bereitgestellten Mittel seit dem Haushaltsjahr 2023 gemein-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 19. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sam in Kapitel 0718 des Einzelplans 07 im einheitlichen Titel 681 01
bewirtschaftet. Der vor dem Haushaltsjahr 2023 noch eigenständig bestehende Titel
681 02 ist in dem Titel 681 01 unter Zusammenführung der Mittelhöhe
aufgegangen.
Unter Anschluss an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD zu
„Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten, Stand: 30. Juni
2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/3231 werden die nachfolgenden Angaben
zu den Fragen jeweils für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025
gefasst.
1. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer
Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich von Hinterbliebenen und
Opfern beim Bundesamt für Justiz gestellt für
a) rechtsextremistische,
b) antisemitische,
c) linksextremistische,
d) islamistische und
e) sonstige Übergriffe
(bitte nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten
Anträge und nach Jahren auflisten)?
a) Rechtsextremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
insgesamt 256 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen
rechtsextremistischer Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in
denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 8 26 34
2023 3 87 90
2024 9 86 95
2025 1 36 37
b) Antisemitismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
insgesamt sieben Anträge auf Härteleistungen von Opfern antisemitischer Taten
gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das
BfJ erfasst wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 0 0 0
2023 0 2 2
2024 0 4 4
2025 0 1 1
c) Linksextremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
insgesamt zwei Anträge auf Härteleistungen von Opfern linksextremistischer
Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch
das BfJ erfasst wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 0 1 1
2023 0 1 1
2024 0 0 0
2025 0 0 0
d) Islamismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
insgesamt 119 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen
islamistischer Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der
Antrag durch das BfJ erfasst wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 0 7 7
2023 5 12 17
2024 5 9 14
2025 3 78 81
e) Sonstiger Extremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
insgesamt 64 Anträge auf Härteleistungen von Opfern sonstiger extremistisch
motivierter Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der
Antrag durch das BfJ erfasst wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 0 8 8
2023 0 31 31
2024 0 17 17
2025 0 8 8
f) Mehrfachnennungen
Die Einordnung der Anträge in die verschiedenen oben genannten Bereiche
erfolgt nach Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller. Im
Betrachtungszeitraum haben fünf Antragstellerinnen und Antragsteller in ihren Anträgen
jeweils mehrere Bereiche angegeben, die gleichzeitig betroffen seien. Diese
werden nachfolgend im Einzelnen aufgeführt (und zwar aufgeteilt nach
Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 0 0 0
2023 0 3 (A/S; S/I; A/I)* 3
2024 0 1 (I/A/S)* 1
2025 0 1 (I/A)* 1
* A: Antisemitismus
* S: Sonstiger Extremismus
* I: Islamismus
g) Keine Angabe
In dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 wurden
zwei Anträge auf Härteleistungen von Opfern extremistisch motivierter Taten
gestellt, bei denen im Antrag keine Angabe zum extremistischen Motiv
erfolgte.
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 0 0 0
2023 0 0 0
2024 0 2 2
2025 0 0 0
2. Wie viele Anträge von Hinterbliebenen und Opfern auf Härteleistungen
für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022
jährlich bewilligt
a) rechtsextremistische,
b) antisemitische,
c) linksextremistische,
d) islamistische und
e) sonstige Übergriffe
(bitte getrennt nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der
genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?
Die zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 erfolgten Bewilligungen
werden nach Art des Extremismus und nach Jahrgängen aufgelistet. Die
Bewilligungen bezogen sich nicht nur auf Anträge, die in dem Betrachtungszeitraum
eingegangen sind, sondern teilweise auch auf ältere Anträge.
a) Rechtsextremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
insgesamt 192 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen
rechtsextremistischer Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in
denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 8 19 27
2023 3 101 104
2024 6 46 52
2025 5 4 9
b) Antisemitismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
insgesamt vier Anträge auf Härteleistungen von Opfern antisemitischer Taten
bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch
das BfJ entschieden wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 0 1 1
2023 0 1 1
2024 0 2 2
2025 0 0 0
c) Linksextremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
keine Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen
linksextremistischer Taten bewilligt.
d) Islamismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
insgesamt 89 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen
islamistischer Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen
über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 0 6 6
2023 5 13 18
2024 4 3 7
2025 3 55 58
e) Sonstiger Extremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
insgesamt 16 Anträge auf Härteleistungen von Opfern sonstiger extremistisch
motivierter Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über
den Antrag durch das BfJ entschieden wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 0 0 0
2023 0 3 3
2024 0 5 5
2025 0 8 8
f) Mehrfachnennungen
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025
insgesamt vier Anträge von Antragstellerinnen und Antragsteller, die in ihren
Anträgen jeweils mehrere betroffene Bereiche angegeben hatten, bewilligt (und
zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ
entschieden wurde).
Jahr Hinterbliebene Opfer Gesamt
2022 0 1(A/I)* 1
2023 0 1 (A/I)* 1
2024 0 0 0
2025 0 2 (A/S; A/I)* 2
* A: Antisemitismus
* S: Sonstiger Extremismus
* I: Islamismus
3. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für
Opfer extremistischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?
In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden 60 Anträge
abgelehnt. Die Ablehnungen bezogen sich nicht nur auf Anträge, die in dem
Betrachtungszeitraum eingegangen sind, sondern teilweise auch auf ältere
Anträge. Die Ablehnungen erfolgten, da die in der Richtlinie zur Zahlung von
Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem
Bundeshaushalt vom 26. August 2021 dargelegten Voraussetzungen
hinsichtlich eines extremistischen Tatmotivs nicht mit dem Beweismaßstab der hohen
Wahrscheinlichkeit angenommen werden konnten. Die Gründe im Einzelnen
werden statistisch nicht erfasst.
4. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer
Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich gestellt
In dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 wurden
beim Bundesamt für Justiz insgesamt 298 Anträge auf Härteleistung von
Hinterbliebenen und Opfern terroristischer Taten gestellt, davon 66 in Bezug auf
Taten im Inland und 232 in Bezug auf Taten im Ausland.
a) im Inland sowie
Jahr gestellte Anträge
2022 1
2023 5
2024 35
2025 25
b) im Ausland
(bitte nach Jahren auflisten)?
Jahr gestellte Anträge
2022 9
2023 14
2024 167
2025 42
5. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer
Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt
In dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 wurden
244 Anträge auf Härteleistungen von Hinterbliebenen und Opfern
terroristischer Taten bewilligt, davon 38 in Bezug auf Taten im Inland und 206 in Bezug
auf Taten im Ausland.
a) im Inland sowie
Jahr bewilligte Anträge
2022 0
2023 0
2024 18
2025 20
b) im Ausland
(bitte nach Jahren auflisten)?
Jahr bewilligte Anträge
2022 9
2023 11
2024 150
2025 36
6. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für
Opfer terroristischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?
In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden 25 Anträge
auf Bewilligung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Taten abgelehnt.
Die Anträge wurden abgelehnt, da die in der Richtlinie zur Zahlung von
Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem
Bundeshaushalt vom 26. August 2021 dargelegten Voraussetzungen hinsichtlich eines
terroristischen Tatmotivs nicht mit dem Beweismaßstab der hohen
Wahrscheinlichkeit angenommen werden konnten. Die Gründe im Einzelnen werden
statistisch nicht erfasst.
7. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige
und Opfer von terroristischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren
auflisten)?
In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden folgende
Härteleistungsbeträge an Hinterbliebene und Opfer von terroristischen Taten
ausgezahlt.
Jahr Ausgezahlte Härteleistungen (in Euro)
2022 428 400
2023 365 700
2024 3 007 000
2025 649 000
8. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige
und Opfer von extremistischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach
Jahren auflisten)?
In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden folgende
Härteleistungsbeträge an Hinterbliebene und Opfer von extremistischen Taten
ausgezahlt.
Jahr Ausgezahlte Härteleistungen (in Euro)
2022 470 750
2023 1 097 250
2024 616 150
2025 513 880
9. Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der Höhe der Mittel, die
an Opfer und Hinterbliebene ausgereicht wird?
Die Grundlage für die Bewilligung von Härteleistungen an Opfer terroristischer
und extremistischer Taten ist die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen
für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt
vom 26. August 2021. Die wesentlichen Leistungen sind:
Hinterbliebene
Nach § 5 Absatz 1 der Richtlinie werden an Hinterbliebene pauschale
Härteleistungen für den Verlust einer oder eines nahen Angehörigen sowie zur
Abmilderung eines möglichen Unterhaltsverlusts bewilligt.
Gemäß § 5 Absatz 2 der Richtlinie erhalten Hinterbliebene, die ihren
Ehepartner, ein Kind oder einen Elternteil verloren haben, eine Pauschale in Höhe von
30 000 Euro und Hinterbliebene, die einen Geschwisterteil verloren haben, eine
Pauschale in Höhe von 15 000 Euro.
Darüber hinaus können nach § 5 Absatz 3 der Richtlinie Pauschalen zur
Abmilderung eines Unterhaltsverlusts für Hinterbliebene bewilligt werden. Die
Pauschale zur Abmilderung eines möglichen Unterhaltsverlusts beträgt für
hinterbliebene Ehepartner 25 000 Euro. Die Pauschale für hinterbliebene Kinder ist
abhängig von deren Alter zum Zeitpunkt der Tötung ihres Elternteils:
Für Kinder bis zu 6 Jahren: 45 000 Euro.
Für Kinder von 7 bis 12 Jahren: 35 000 Euro.
Für Kinder von 13 bis 18 Jahren 25 000 Euro.
Nach Maßgabe von § 5 Absatz 4 der Richtlinie können Härteleistungen für
Bestattungskosten bewilligt werden (grundsätzlich eine Pauschale für ein Grabmal
in Höhe von 2 000 Euro, gegebenenfalls restliche Bestattungskosten).
Verletzte Opfer
Verletzte Opfer erhalten Härteleistungen nach Maßgabe von § 6 der Richtlinie
zum Ausgleich immaterieller Schäden für gesundheitliche Beeinträchtigungen
oder für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Bei der Festsetzung der Höhe
der Härteleistung für die immateriellen Schäden erfolgt eine Orientierung an
den von der Zivilrechtsprechung entwickelten Grundsätzen bei der Festsetzung
von Schmerzensgeldern und an den Zielen der Richtlinie (§ 6 Absatz 2 der
Richtlinie).
Gemäß § 6 Absatz 3 der Richtlinie kann darüber hinaus gegebenenfalls zur
Abmilderung möglicher Nachteile beim beruflichen Fortkommen eine Pauschale
gezahlt werden. Diese beträgt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, die kausal auf
die Tat zurückzuführen ist, 20 000 Euro, bei geringerer Dauer der
Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger.
10. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine
extremistische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?
Bei der Prüfung der Frage, ob die Tat, die einem Antrag auf Bewilligung einer
Härteleistung zugrunde liegt, einen extremistischen Hintergrund hat, orientiert
sich das BfJ grundsätzlich an dem Definitionssystem der Politisch motivierten
Kriminalität.
Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in
Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters/der
Täterin Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer
zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder
Engagements gerichtet sind beziehungsweise aufgrund von Vorurteilen des
Täters/der Täterin bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit,
Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/
oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle
Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden.
Ob hinsichtlich der konkreten Tat von einem extremistischen Hintergrund
ausgegangen werden kann, wird in jedem Einzelfall geprüft. Hierfür müssen
hinreichende objektive Anhaltspunkte vorliegen, die in einer Gesamtschau
gewürdigt werden. Nach § 3 Absatz 4 der Richtlinie kann eine Härteleistung bewilligt
werden, wenn ihre Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt
werden können.
11. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine
terroristische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?
Das BfJ orientiert sich bei der Prüfung eines Antrags auf Gewährung einer
Härteleistung, der in Bezug auf eine terroristische Tat gestellt wird, an den
Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Wenn dieser ein
Ermittlungsverfahren gemäß § 129a beziehungsweise § 129b des
Strafgesetzbuches einleitet, wird davon ausgegangen, dass die Tat mit hoher
Wahrscheinlichkeit einen terroristischen Hintergrund aufweist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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