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Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten

dip / drucksache 05.08.2025 · WP 21 · 21/1128 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1128 21. Wahlperiode 05.08.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Christoph Birghan, Christoph Grimm, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Thomas Fetsch, Stefan Möller, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten Opfer extremistischer Gewalt sehen sich häufig nicht nur den unmittelbaren physischen und psychischen Folgen der Tat ausgesetzt, sondern geraten auch in wirtschaftliche Notlagen. Um der besonderen Lebenssituation der Betroffenen Rechnung zu tragen und eine angemessene Unterstützung sicherzustellen, wurden Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten eingeführt (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Entschaedigung/ExtremismusTerr orismus/Extremismus/Extremismus_node.html). Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Opfer sowie deren Hinterbliebene in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten – unabhängig von einer abschließenden strafrechtlichen Bewertung der Tat oder der etwaigen Durchsetzung von Schmerzensgeld- oder Entschädigungsansprüchen auf zivilrechtlichem Weg. Es ist nach Auffassung der Fragesteller von erheblichem öffentlichem Interesse, in welchem Umfang dieses Instrument eingesetzt wird, wie viele Anträge gestellt und bewilligt wurden, wie sich die Bewilligungspraxis auf verschiedene Gruppen von Betroffenen verteilt und in welcher Höhe finanzielle Mittel tatsächlich bereitgestellt wurden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich von Hinterbliebenen und Opfern beim Bundesamt für Justiz gestellt für a) rechtsextremistische, b) antisemitische, c) linksextremistische, d) islamistische und e) sonstige Übergriffe (bitte nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?  2. Wie viele Anträge von Hinterbliebenen und Opfern auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt a) rechtsextremistische, b) antisemitische, c) linksextremistische, d) islamistische und e) sonstige Übergriffe (bitte getrennt nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?  3. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?  4. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich gestellt a) im Inland sowie b) im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)?  5. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt a) im Inland sowie b) im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)?  6. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?  7. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von terroristischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?  8. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von extremistischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?  9. Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der Höhe der Mittel, die an Opfer und Hinterbliebene ausgereicht wird? 10. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine extremistische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden? 11. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine terroristische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden? Berlin, den 28. Juli 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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