Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten
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Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1128
21. Wahlperiode 05.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Knuth Meyer-Soltau,
Dr. Christoph Birghan, Christoph Grimm, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Thomas Fetsch, Stefan Möller, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten
Opfer extremistischer Gewalt sehen sich häufig nicht nur den unmittelbaren
physischen und psychischen Folgen der Tat ausgesetzt, sondern geraten auch in
wirtschaftliche Notlagen. Um der besonderen Lebenssituation der Betroffenen
Rechnung zu tragen und eine angemessene Unterstützung sicherzustellen,
wurden Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten
eingeführt (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Entschaedigung/ExtremismusTerr
orismus/Extremismus/Extremismus_node.html). Diese Leistungen sollen
sicherstellen, dass Opfer sowie deren Hinterbliebene in akuten Notlagen schnell
und unbürokratisch Hilfe erhalten – unabhängig von einer abschließenden
strafrechtlichen Bewertung der Tat oder der etwaigen Durchsetzung von
Schmerzensgeld- oder Entschädigungsansprüchen auf zivilrechtlichem Weg.
Es ist nach Auffassung der Fragesteller von erheblichem öffentlichem
Interesse, in welchem Umfang dieses Instrument eingesetzt wird, wie viele Anträge
gestellt und bewilligt wurden, wie sich die Bewilligungspraxis auf
verschiedene Gruppen von Betroffenen verteilt und in welcher Höhe finanzielle Mittel
tatsächlich bereitgestellt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer
Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich von Hinterbliebenen und Opfern
beim Bundesamt für Justiz gestellt für
a) rechtsextremistische,
b) antisemitische,
c) linksextremistische,
d) islamistische und
e) sonstige Übergriffe
(bitte nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge
und nach Jahren auflisten)?
2. Wie viele Anträge von Hinterbliebenen und Opfern auf Härteleistungen
für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022
jährlich bewilligt
a) rechtsextremistische,
b) antisemitische,
c) linksextremistische,
d) islamistische und
e) sonstige Übergriffe
(bitte getrennt nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten
Anträge und nach Jahren auflisten)?
3. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für
Opfer extremistischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?
4. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe
wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich gestellt
a) im Inland sowie
b) im Ausland
(bitte nach Jahren auflisten)?
5. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe
wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt
a) im Inland sowie
b) im Ausland
(bitte nach Jahren auflisten)?
6. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für
Opfer terroristischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?
7. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und
Opfer von terroristischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren
auflisten)?
8. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und
Opfer von extremistischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren
auflisten)?
9. Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der Höhe der Mittel, die
an Opfer und Hinterbliebene ausgereicht wird?
10. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine
extremistische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?
11. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine
terroristische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?
Berlin, den 28. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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