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Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Welche Ausnahmeregelungen der Verordnung (EU) 2024/1781 und der Delegierten Verordnung (EU) 2026/296 beabsichtigt die Bundesregierung zu übernehmen, und welche Anpassungen oder Abweichungen sind gegebenenfalls vorgesehen (bitte nach Artikel 2 Buchstabe a bis j der Delegierten Verordnung aufschlüsseln)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Bei der Verordnung (EU) 2024/1781 handelt es sich um einen unmittelbar geltenden EU-Rechtsakt. Dieser wird durch die ebenfalls unmittelbar geltende Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 ergänzt. Die Ausnahmeregelungen sind in der Verordnung (EU) 2024/1781 abschließend festgelegt. Die Bundesregierung kann hiervon weder Abweichungen noch Anpassungen vorsehen.

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