Die Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen eindämmen
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Die Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen eindämmen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3048
21. Wahlperiode 02.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener,
Dr. Armin Grau, Michael Kellner, Steffi Lemke, Johannes Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen eindämmen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind ein zunehmendes Problem für
unsere Umwelt und eine Gefahr für unsere Gesundheit. Diese „Ewigkeitschemikalien“
zerfallen nur sehr langsam oder überhaupt nicht. Sie bleiben dauerhaft, teils sogar für
immer in der Umwelt und reichern sich z. B. im Grundwasser und in der
Nahrungskette an. Eine nachträgliche Entfernung ist sehr teuer und in großem Stil nicht
umsetzbar. Die PFAS sind schon jetzt in Gewässern, im Grundwasser, im Meer, in
Lebensmitteln, in Tieren und im menschlichen Körper nachweisbar. Dies gilt insbesondere
für Trifluoressigsäure (TFA), das häufiger nachgewiesen wird als jedes andere PFAS.
In Deutschland wurden bereits mehr als 1500 Boden- und
Grundwasserkontaminationen mit PFAS festgestellt (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/
archiv/2023/Jahrhundertgift-PFAS-Wie-verseucht-ist-Deutschland,pfas104.html).
Doch auch außerhalb von Hotspots sind PFAS fast überall zu finden.
Trifluoressigsäure bedroht inzwischen die Grundlage der Trinkwasserversorgung und der
Nahrungsmittelproduktion und wird zusehends eine Bedrohung für die
Ökosystemgrenzen.
Die Wissenschaft warnt zunehmend vor den Folgen. So haben deutsche Behörden
Trifluoressigsäure, das flächendeckend und beispiellos unser Wasser belastet, die
Einstufung als „wahrscheinlich fruchtbarkeitsschädigend bei Menschen“ beantragt. Eine
skandinavische Analyse geht in der EU von etwa 12 000 Toten im Jahr in Verbindung
mit erhöhten PFAS-Werten aus. Die gesundheitsbezogenen Folgekosten liegen danach
bei 50 bis 80 Mrd. Euro pro Jahr im Europäischen Wirtschaftsraum (vgl.
http://dx.doi.org/10.6027/TN2019-516). Mehr als 20 Prozent der Kinder und
Jugendlichen in Deutschland haben signifikante Mengen Perfluoroktansäure (PFOA) im Blut
(www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kinder-jugendliche-haben-
zuviel-pfas-im-blut). Besondere Vorsicht ist geboten, weil wir alle den Substanzen
dauerhaft und in steigendender Konzentration ausgesetzt sind (siehe:
https://pubs.acs.org/doi/10.1021/acs.est.4c06189).
Die wichtigsten Quellen für die Belastung von Menschen und Umwelt mit PFAS sind
fluorierte Pestizide, fluorierte Gase als Kühlmittel, Abwässer der chemischen Industrie
und imprägnierte Textilien sowie weitere Alltagsprodukte und deren Beseitigung in
Müllverbrennungsanlagen (vgl. www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/
emerging-chemical-risks-in-europe).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuweisen,
alle Pflanzenschutzmittel vom Markt zu nehmen, die zu TFA zerfallen oder
aufgrund ihrer chemischen Struktur sehr wahrscheinlich zu TFA zerfallen;
– klarzustellen, dass die Einleitung von PFAS in Gewässer nicht
genehmigungsfähig nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes ist;
– die Herstellung und Verwendung von mit PFAS behandelten Papieren zu
verbieten;
– die 2023 begonnene wissenschaftliche Bewertung eines Gruppenverbots im
Rahmen von REACH zu unterstützen, damit nicht tausende Substanzen einzeln
intensiv geprüft werden müssen, sondern extrem persistente PFAS ohne viel
Bürokratie und Tierversuche schnell verboten werden können;
– sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass fluorierte Gase, die nur ein
geringes Treibhausgaspotential haben, aber zu TFA zerfallen, ebenso zu
verbieten wie die besonders klimaschädlichen F-Gase;
– die Forschung an Alternativen für PFAS zu fördern;
– die Marktüberwachungsbehörden zu stärken, sodass auch Importprodukte streng
auf PFAS kontrolliert werden und abschreckende Sanktionen
Wettbewerbsgerechtigkeit sicherstellen und
– Inverkehrbringer – Hersteller und Importeure – von PFAS gemäß dem
Verursacherprinzip für die toxischen Belastungen finanziell zur Verantwortung zu
ziehen.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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