Ankündigungen und Umsetzung - Bilanz der gesundheitspolitischen Vorhaben der Bundesministerin für Gesundheit nach einem Jahr Amtszeit (Antwort zu Drs. 21/6038)
Text
Ankündigungen und Umsetzung - Bilanz der gesundheitspolitischen Vorhaben der Bundesministerin für Gesundheit nach einem Jahr Amtszeit (Antwort zu Drs. 21/6038)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6583
21. Wahlperiode 19.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Simone
Fischer, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6038 –
Ankündigungen und Umsetzung – Bilanz der gesundheitspolitischen Vorhaben
der Bundesministerin für Gesundheit nach einem Jahr Amtszeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das deutsche Gesundheitswesen steht vor erheblichen Herausforderungen.
Steigende Kosten und die angespannte Finanzlage der Krankenkassen treffen
auf strukturelle Probleme in der Versorgung: Über-, Unter- und
Fehlversorgung bestehen nebeneinander, falsche Anreize erschweren eine effiziente
Steuerung, und zugleich wächst der Druck durch den demografischen Wandel,
insbesondere in der Pflege und der Versorgung älterer Menschen. Gesundheit
ist dabei weit mehr als ein einzelnes Politikfeld – sie ist ein zentraler
Bestandteil der sozialen Sicherung, der Daseinsvorsorge und damit auch des
gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Gerade in einer solchen Lage braucht es eine Bundesregierung, die
entschlossen handelt, klare Prioritäten setzt und notwendige Reformen mit Mut und
Konsequenz vorantreibt. Stattdessen entsteht bei den Fragestellerinnen und
Fragestellern zunehmend der Eindruck, dass zentrale Vorhaben verzögert,
innerhalb der Bundesregierung strittig verhandelt oder nach öffentlicher
Ankündigung durch eigene Bundesregierungs- und Parteimitglieder wieder
relativiert werden. Notwendige strukturelle Reformen bleiben aus, während
kurzfristige Maßnahmen dominieren und Partikularinteressen einzelner Akteure
stärker berücksichtigt werden als das übergeordnete Ziel einer nachhaltigen
und solidarischen Gesundheitsversorgung.
Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken
ist daher eine kritische Bestandsaufnahme geboten. Trotz zahlreicher
Ankündigungen und vermeintlich ambitionierter Zielsetzungen bleibt aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller die Umsetzung vielfach hinter den
Erwartungen zurück. Dies wiegt umso schwerer, als Vertrauen in politische
Verlässlichkeit eine zentrale Voraussetzung dafür ist, tiefgreifende Reformen im
Gesundheitswesen erfolgreich umzusetzen. Wer große Reformen ankündigt,
muss sie auch liefern – andernfalls droht ein weiterer Vertrauensverlust in
politisches Handeln insgesamt.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragestellerinnen und Fragesteller,
zu evaluieren, in welchem Umfang die von der Bundesgesundheitsministerin
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 19. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
angekündigten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden, welche Vorhaben
weiterhin ausstehen und in welchen Bereichen die Bundesregierung hinter
ihren eigenen Zusagen zurückbleibt. Angesichts der drängenden
Herausforderungen kann sich das Gesundheitswesen kein weiteres Zögern leisten.
Erforderlich sind aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller jetzt Transparenz,
Verlässlichkeit und konkrete Fortschritte – nicht weitere Ankündigungen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vereinbarten
gesundheits- und pflegepolitischen Vorhaben mit einem Schwerpunkt auf
finanzieller Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der
sozialen Pflegeversicherung (SPV), struktureller Modernisierung der Versorgung
sowie Bürokratieabbau sukzessive um.
Neben den bereits abgeschlossenen und teils bereits in Kraft getretenen
Vorhaben wie dem Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze, dem Gesetz zur
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), dem Gesetz
zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, dem Gesetz zur
Anpassung der Krankenhausreform, dem Dritten Gesetz zur Änderung des
Transplantationsgesetzes, dem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren
ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen sowie zuletzt dem am
12. Juni 2026 den Bundesrat abschließend passierenden Gesetz zur
Weiterentwicklung der Apothekenversorgung und einer Reihe von abgeschlossenen
Verordnungsvorhaben werden weitere Vorhaben derzeit innerhalb der
Bundesregierung erarbeitet beziehungsweise im parlamentarischen Verfahren beraten.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht dem Ausschuss für
Gesundheit des Deutschen Bundestages darüber hinaus in regelmäßigen
Abständen für Berichte und die Beantwortung von Nachfragen zur Verfügung.
Das BMG veröffentlicht alle aktuellen Vorhaben, Gesetze, Verordnungen und
Anordnungen des BMG, die Verantwortungsreife erreicht haben, mit den
wesentlichen Eckdaten transparent in seinem Internetangebot unter www.bunde
sgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.
1. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie sieht der weitere Zeitplan hinsichtlich
der Stabilisierung beziehungsweise Weiterentwicklung des
Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung aus, nachdem
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am 15. April 2026 im Ausschuss für
Gesundheit erklärt hatte, sie hoffe lediglich, das derzeitige Niveau halten
zu können?
Der Bundeszuschuss zur GKV beträgt seit dem Jahr 2017 unverändert
14,5 Mrd. Euro jährlich. Vor dem Hintergrund der notwendigen Konsolidierung
des Bundeshaushalts hat die Bundesregierung im Rahmen des am 29. April
2026 vom Kabinett beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
(GKV-BStabG) entschieden, das derzeitige Niveau des Bundeszuschusses
grundsätzlich beizubehalten. In den Jahren 2027 bis 2030 ist eine Reduzierung
um 2 Mrd. Euro im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgesehen. Zugleich
wird der Bund über eine Streckung der Tilgung von in den Jahren 2023, 2025
und 2026 gewährten Liquiditätsdarlehen in Höhe von insgesamt rund 5,6 Mrd.
Euro zur Beitragssatzstabilität beitragen.
2. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie sieht der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der
Regierungsbefragung am 25. Februar 2026 angekündigten Finanzierung der
Behandlungskosten von Bürgergeldempfängerinnen und
Bürgergeldempfängern aus dem Bundeshaushalt aus – insbesondere vor dem
Hintergrund der von der Bundesministerin selbst aufgeworfenen
Gerechtigkeitsfrage, inwieweit eine staatliche Aufgabe weiterhin durch die
Versichertengemeinschaft finanziert werden soll?
Mit dem am 29. April 2026 vom Kabinett beschlossenen GKV-BStabG ist ein
Einstieg in die stärkere Finanzierung der Beiträge für
Grundsicherungsbeziehende vorgesehen, indem die vom Bund gezahlten Beitragspauschalen
zusätzlich zur jährlich üblichen Anhebung schrittweise erhöht werden. Die
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden hierdurch bereits im Jahr 2027 um
zusätzliche 250 Mio. Euro entlastet. Im Jahr 2031 wird die Entlastung bereits
2 Mrd. Euro betragen. Die parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf
bleiben abzuwarten. Ein Abschluss der Beratungen ist vor der Sommerpause
geplant.
3. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie sieht der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der
Regierungsbefragung vom 25. Februar 2026 angekündigten Reform der
sozialen Pflegeversicherung aus, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die
dort angekündigte Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden
Angehörigen durch die zuletzt vom RedaktionsNetzwerk Deutschland
(RND) am 21. April 2026 veröffentlichten Eckpunkte nach Auffassung
der Fragestellerinnen und Fragesteller eher konterkariert als gestärkt
wird?
4. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
steuerfinanzierten Erstattung pandemiebedingter Mehrkosten der
Pflegeversicherung, deren Übernahme Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
öffentlich unter anderem am 17. Mai 2025 gegenüber n-tv gefordert
hatte?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMG hat am 3. Juni 2026 die Abstimmung mit den Ressorts und am
5. Juni 2026 das Anhörungsverfahren zu einem Referentenentwurf für ein
Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) eingeleitet. Der Entwurf
umfasst Maßnahmen zur Förderung von Prävention und Rehabilitation, ein
Maßnahmenpaket zur Stärkung der häuslichen Pflege und der pflegenden An-
und Zugehörigen sowie Maßnahmen zur weiteren Entbürokratisierung und für
mehr Innovationsanreize für Pflegeeinrichtungen. Gleichermaßen beinhaltet er
Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung auf der
Ausgaben- und Einnahmenseite. Der Entwurf ist auf den Internetseiten des
BMG zusammen mit einer umfangreichen Erläuterung zu den Inhalten
veröffentlicht (www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verord
nungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog). Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 166 des Abgeordneten
Thomas Dietz auf Bundestagsdrucksache 21/2665 verwiesen.
5. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Einführung des von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken unter anderem
im Interview mit der „FAZ“ vom 14. Januar 2026 als zentrales
Reformprojekt angekündigten Primärversorgungssystems?
Mit der Einführung eines Primärversorgungsystems soll die ambulante
Versorgung mit einem bedarfsgerechten Zugang zu den Fachärztinnen und Fachärzten
zielgerichtet ausgestaltet und damit sowohl die Versorgung verbessert als auch
Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal in den Praxen
entlastet werden. Ein wichtiges Ziel ist zudem die Verringerung von Wartezeiten
in der fachärztlichen Versorgung bei dringlichen medizinischen Anliegen.
Medizinisch unnötige Arzttermine sollen im Gegenzug reduziert werden, um die
für die Versorgung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehenden
Ressourcen bestmöglich zu nutzen.
Die Umsetzung des im Koalitionsvertrag avisierten Vorhabens erfordert einen
umfassenden und wohl durchdachten Transformationsprozess in der
ambulanten Versorgung. Die Ergebnisse des im Januar 2026 gestarteten
Dialogprozesses mit den für die ambulante Versorgung maßgeblichen Akteurinnen und
Akteuren der Selbstverwaltung und der Versorgungslandschaft werden derzeit
ausgewertet. Erste Grundlagen für die Einführung des Primärversorgungssystems
werden in einem vorgelagerten Gesetz für Daten und digitale Innovation im
Gesundheitswesen (GeDIG) gelegt, welches zurzeit in der Abstimmung
zwischen den Ressorts und vor der Kabinettfassung ist. Das BMG plant zudem
einen Referentenentwurf für die Einführung des Primärversorgungssystems
vorzulegen.
6. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten gesetzlichen Regelung zur Regulierung investorenbetriebener
Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ), zu der
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der Regierungsbefragung im Deutschen
Bundestag am 25. Februar 2026 ankündigte, einen entsprechenden Passus im
Hilfsmittel- und Bürokratieabbau-Gesetz zu verankern?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, mehr Transparenz über die
Trägerstrukturen Medizinischer Versorgungszentren herzustellen sowie Fehlanreize durch
finanzinvestorengetragene Trägerschaften zu vermeiden.
Entsprechende Regelungen werden derzeit im Rahmen eines vom BMG
geplanten Gesetzgebungsvorhabens erarbeitet.
7. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf dem
129. Deutschen Ärztetag am 27. Mai 2025 in Leipzig sowie im Interview
mit dem „Deutschen Ärzteblatt“ im Oktober 2025 angekündigten
Reform der Gebührenordnung für Ärzte?
Die letzte umfassende Anpassung der Gebührenordnung für Ärzte erfolgte zum
1. Januar 1996. Eine Modernisierung ist zwischen allen Beteiligten unstrittig.
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten
Krankenversicherung (PKV-Verband) haben hierzu einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet,
der die Grundlage für die fachliche Überarbeitung bildet.
Im BMG wurde Anfang Dezember 2025 eine Projektgruppe eingerichtet, die
den vorliegenden Vorschlag in engem Austausch mit der BÄK und dem PKV-
Verband prüft. Die Prüfungsergebnisse werden bis Ende des Jahres 2026
erwartet.
8. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserung der
psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie im
ländlichen Raum?
Um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen
beim Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu
tragen, ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, die
Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch
tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu
schaffen. Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah einen Regelungsvorschlag
zur Umsetzung des Koalitionsvertrages vorzulegen.
9. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur Stärkung
der psychosomatischen Grundversorgung, insbesondere zum Abbau von
Regressen für Hausärztinnen und Hausärzte sowie zum Aufbau
wohnortnaher psychosomatischer Institutsambulanzen?
Die Bundesregierung verfolgt im Einklang mit dem Koalitionsvertrag das Ziel,
die psychosomatische Grundversorgung in der hausärztlichen Praxis zu stärken.
Die konkrete Ausgestaltung wird gegenwärtig unter anderem im
Zusammenhang mit der geplanten Primärversorgungsreform (vgl. Antwort zu Frage 5)
erarbeitet.
10. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung über die mit dem Gesetz zur
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie in der
Ärztezulassungsverordnung geschaffenen Regelungen hinaus, und wie ist der
weitere Zeitplan zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten
Sicherstellung der Finanzierung der psychotherapeutischen
Weiterbildung?
Mit dem BEEP sowie in der Ärztezulassungsverordnung wurden erste
Voraussetzungen geschaffen, um die Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten im ambulanten Bereich zu erleichtern. Die im
Koalitionsvertrag angekündigte dauerhafte Sicherstellung der Finanzierung der
psychotherapeutischen Weiterbildung wird gegenwärtig geprüft. Hierzu prüft die
Bundesregierung verschiedene Finanzierungsmodelle.
11. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Ausweitung der
Kostenübernahme und Verbesserung der Versorgung bei
Schwangerschaftsabbrüchen sowie der hierzu von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
im „Tagesspiegel“ vom 27. Februar 2026 skizzierten Maßnahmen, und
plant die Bundesregierung eine Anpassung des Einheitlichen
Bewertungsmaßstabs (EBM) zur angemessenen Vergütung von Beratungs- und
Behandlungsleistungen beim medikamentösen ambulanten
Schwangerschaftsabbruch, um die im internationalen Vergleich überproportionale
und medizinisch nicht begründete Rate interventioneller Eingriffe zu
reduzieren, die flächendeckende ambulante Versorgung zu verbessern und
gleichwertige Lebensverhältnisse sicherzustellen, und wenn ja, in
welchem Zeitrahmen?
Auf Grundlage des Koalitionsvertrags strebt die Bundesregierung
Verbesserungen der Versorgung ungewollt Schwangerer an. Hierzu zählen insbesondere der
weitere Ausbau der wohnortnahen ambulanten Versorgung, die Stärkung der
Beratungsstrukturen sowie eine sachgerechte Vergütung der ambulanten
Leistungen.
Eine Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zur Vergütung
von Beratungs- und Behandlungsleistungen beim medikamentösen ambulanten
Schwangerschaftsabbruch liegt in der Zuständigkeit der Selbstverwaltung. Die
Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bundes der Krankenkassen
(GKV-SV) und prüft, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine gesetzliche
Klarstellung geboten ist, um den medikamentösen Abbruch als gleichwertige
Versorgungsoption zu stärken.
12. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur
Steigerung der Organ- und Gewebespenden sowie zur Verbesserung der
Aufklärung zusätzlich zu den Regelungen im Rahmen des Dritten Gesetzes
zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der
Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen, und wie passt
der Wegfall der ärztlichen Beratungsvergütung zur Organ- und
Gewebespende, der bislang in § 87 Absatz 2b des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert ist, in die die Organspende betreffende Strategie
der Bundesregierung?
Mit dem am 26. März 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Dritten
Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes wurden die
Voraussetzungen für die Überkreuz-Lebendnierenspende und die anonyme, nicht gerichtete
Nierenspende geschaffen sowie der Spenderschutz gestärkt. Mit dem Gesetz
wird zudem die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen medizinischer Behandlung
entnommene Gewebe (sogenannte chirurgische Residuen) zu spenden und
Gewebeeinrichtungen an das Organ- und Gewebespende-Register beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anzubinden.
Über die genannten Regelungen hinaus arbeitet die Bundesregierung an einer
Weiterentwicklung der Aufklärung zur Organ- und Gewebespende sowie der
Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern.
13. Wie ist der aktuelle Stand und wie sind die konkreten inhaltlichen
Eckpunkte der Erarbeitung sowie der konkrete weitere Zeitplan zur
Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Berufsbilds der Advanced Practice
Nurse, das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bereits im
Juni 2025 auf dem Hauptstadtkongress sowie erneut im November 2025
beim Deutschen Pflegetag angekündigt wurde?
Aufbauend auf den berufs- und leistungsrechtlichen Regelungen des BEEP soll
im sogenannten Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz ein neues
Berufsbild für Pflegeberufe auf Masterniveau bundeseinheitlich geregelt
werden. Mit dem neuen Berufsbild wird ein weiterer Schritt für eine
zukunftsfähige und attraktive Ausbildung- und Entwicklungsmöglichkeiten für die
Pflegeberufe gegangen. Zugleich soll eine effizientere gesundheitliche und
pflegerische Versorgung in der Fläche, insbesondere auch im ländlichen Raum, erzielt
werden. Zudem sollen Ärztinnen und Ärzte durch eine große
Eigenverantwortlichkeit der Pflege- und Gesundheitsexpertinnen und Pflege- und
Gesundheitsexperten von bestimmten Aufgaben entlastet werden.
Die Erarbeitung eines Referentenentwurfs erfolgt derzeit im BMG in
Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend.
14. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der im Koalitionsvertrag sowie beim Therapiegipfel im November
2025 angekündigten Reform der Berufsgesetze für Physiotherapie,
Ergotherapie und Logopädie?
Das BMG bereitet zurzeit die Reformen der Berufsgesetze für die
Physiotherapie, die Logopädie und die Ergotherapie vor. Ziel der Reformen ist es, die
Berufe attraktiver zu gestalten sowie zukunftsgerecht weiterzuentwickeln und die
Qualität der Ausbildungen zu verbessern – auch in Umsetzung der Eckpunkte
des „Gesamtkonzeptes Gesundheitsfachberufe“ von Bund und Ländern. Das
BMG steht zur Ausgestaltung der Reformen auch im Austausch mit den
Ländern.
15. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der in der Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie
angekündigten Integration weiterer klinischer Datentypen in die elektronische
Patientenakte sowie deren KI-gestützte (KI = Künstliche Intelligenz)
Auswertung?
Mit der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für das
Gesundheitswesen und die Pflege vom 10. Februar 2026 wurde die elektronische
Patientenakte (ePA) als zentrales Instrument einer modernen Versorgung festgelegt.
Vorgesehen ist die schrittweise Integration weiterer klinischer Datentypen (unter
anderem strukturierte Befund- und Laborbefunde, radiologische Befunde,
Pflegedokumentation) sowie weiterer Anwendungen (digitale Ersteinschätzung,
digitale Terminvermittlung, E-Überweisung).
Die Künstliche Intelligenz (KI)-gestützte Auswertung klinischer Daten in der
ePA soll durch den in Abstimmung zwischen den Ressorts und vor der
Kabinettfassung befindlichen Entwurf des GeDIG sowie nachfolgende
Rechtsverordnungen ermöglicht werden. Erste Anwendungen sollen ab dem Jahr 2027
stufenweise zur Verfügung stehen.
16. Wie ist der Stand der Erarbeitung, welche konkreten inhaltlichen
Eckpunkte verfolgt die Bundesregierung und wie gestaltet sich der weitere
Zeitplan für die Veröffentlichung der in der Fortschreibung der
Digitalisierungsstrategie vom 10. Februar 2026 angekündigten Interoperabilitäts-
Roadmap?
Die im Rahmen der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie vom
10. Februar 2026 angekündigte Interoperabilitäts-Roadmap wird gegenwärtig
im BMG gemeinsam mit der Gesellschaft für Telematik (gematik), dem Interop
Council sowie den weiteren maßgeblichen Akteuren erarbeitet. Inhaltlicher
Schwerpunkt ist unter anderem der internationale Anschluss an den
Europäischen Gesundheitsdatenraum.
17. Wie ist der Stand der Erarbeitung, welche konkreten inhaltlichen
Eckpunkte verfolgt die Bundesregierung und wie gestaltet sich die weitere
Zeitplanung für die flächendeckende Einführung der in der
Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie vom 10. Februar 2026 angekündigten
KI-gestützten Dokumentation in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen?
In der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für das
Gesundheitswesen und die Pflege ist das Ziel festgehalten, dass 70 Prozent der Einrichtungen
bis zum Jahr 2028 Anwendungen zur KI-gestützten KI-Dokumentation nutzen.
Die Ergebnisse des 3. DigitalRadars Krankenhaus zeigen, dass Anfang des
Jahres 2026 bereits 60 Prozent der Krankenhäuser KI nutzen; KI-gestützte
Dokumentation (Text- und Sprachverarbeitung) ist dabei der häufigste
Anwendungsfall. Mit der Weiterentwicklung der ePA und der
Interoperabilitätsanforderungen an medizinische Software, einschließlich Dokumentationssoftware, stellt
das BMG die Weichen, um die Nutzung von KI-gestützten
Dokumentationswerkzeugen in der Praxis zu vereinfachen und damit zu beschleunigen. Im
Rahmen des derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Entwurfs des PNOG ist
vorgesehen, dass Pflegeeinrichtungen künftig auch ausdrücklich Fördermittel
für Schulungen zum sachgerechten Umgang mit KI in der Langzeitpflege
erhalten können. Diese Neuerung dient der Konkretisierung des bereits bestehenden
Förderprogramms zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen und hebt die
Bedeutung und das künftige Potenzial des Einsatzes von KI in der Langzeitpflege
beispielsweise bei der Pflegedokumentation hervor.
18. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung, welche konkreten inhaltlichen
Eckpunkte verfolgt die Bundesregierung und wie ist der konkrete weitere
Zeitplan zur Vorlage des von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
mehrfach angekündigten Hilfsmittel- und Bürokratieabbaugesetzes, das
beispielsweise in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag am
25. Februar 2026 sowie erneut im „FAZ“-Interview vom 3. April 2026
thematisiert wurde?
Das BMG erarbeitet derzeit einen Referentenentwurf für ein Hilfsmittel- und
Bürokratieabbaugesetz.
19. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zu der von
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der Regierungsbefragung
vom 25. Februar 2026 angekündigten Weiterentwicklung des
Präventionsgesetzes?
Die Bundesregierung beabsichtigt eine Weiterentwicklung des
Präventionsgesetzes mit dem Ziel, die Präventionsstrukturen zu verstetigen,
lebensphasenspezifische Präventionsangebote zu stärken und die Verzahnung zwischen GKV,
SPV, Bund, Ländern und Kommunen zu verbessern. Das BMG beabsichtigt
dabei auch Länder, Kommunen sowie sonstige maßgebliche Akteure eng in
diesen Prozess mit einzubeziehen.
20. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung des im Koalitionsvertrag sowie in der Vorhabenplanung
angekündigten Suizidpräventionsgesetzes?
Das BMG bereitet zurzeit die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs für
ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention vor. Es ist unter
anderem geplant, dass die Prävention durch Maßnahmen der Information,
Aufklärung, Forschung und Unterstützung gestärkt und verbessert wird.
21. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Sicherstellung einer Anschlussfinanzierung des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) nach Auslaufen des Pakts für den ÖGD Ende 2026, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt?
Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) läuft
vereinbarungsgemäß zum 31. Dezember 2026 aus. Bund und Länder haben sich darauf
verständigt, dass die Personalstärkungen im ÖGD verstetigt und über das Jahr 2026
hinaus weitergeführt werden müssen. Hierzu befinden sich Bund und Länder
im Austausch.
22. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur Vorlage
des von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der
Regierungsbefragung des Deutschen Bundestages am 25. Februar 2026 angekündigten
Gesundheitssicherstellungsgesetzes?
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem Gesundheitssicherstellungsgesetz
einen einheitlichen, verbindlichen Rechtsrahmen für die koordinierte
Zusammenarbeit aller Akteure im Krisenfall (Pandemie, Großschadenslagen,
Bündnis- und Verteidigungsfall) zu schaffen. Ein Referentenentwurf wird durch das
BMG gegenwärtig erarbeitet.
23. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim „BILD“-
Frauengesundheitsgipfel am 12. November 2025 angekündigten
Schwerpunktsetzung im Bereich Frauengesundheit – insbesondere mit Blick auf
(1) die Verankerung geschlechtersensibler Medizin in der
Approbationsordnung, (2) die Schließung des Gender Data Gaps, (3) den im
November 2025 gestarteten Dialogprozess Wechseljahre mit geplanter
Ergebnispräsentation im Herbst 2026, (4) die Weiterentwicklung und den Ausbau
des im Januar 2026 aufgelegten Förderprogramms in Höhe von 10 Mio.
Euro für Versorgungsforschung und Nachwuchsgruppen im Bereich
Frauengesundheit sowie (5) die Forschungsförderung zur
Frauengesundheit über das o. g. Förderprogramm hinaus?
Die Bundesregierung verfolgt im Bereich Frauengesundheit folgende
Schwerpunkte:
Geschlechtersensible Medizin in der Approbationsordnung für Ärzte
(ÄApprO): Im Rahmen der geplanten Reform des Medizinstudiums ist die
Verankerung der geschlechtssensiblen Medizin als eigenständiges Fach in der
ÄApprO vorgesehen. Zudem soll sich das Medizinstudium verbindlich nach
dem Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin richten, in dem
geschlechtsspezifische Aspekte der Behandlung von Krankheiten durchgängig
verankert sind. An der Reform des Medizinstudiums hält die Bundesregierung
in dieser Legislaturperiode fest.
Gender Data Gap: Die Schließung des Gender Data Gaps ist
Querschnittsaufgabe. Hierzu werden insbesondere im Rahmen der Forschungsförderung
systematisch geschlechtsdifferenzierte Auswertungen vorgeschrieben und das
Forschungsdatenzentrum Gesundheit entsprechend ausgerichtet.
Dialogprozess Wechseljahre: Im Rahmen des am 24. November 2025
gestarteten Dialogprozesses Wechseljahre finden seit Januar 2026 Fachgespräche in
vier Handlungsfeldern statt (Forschung und Daten, Information und
Aufklärung, Versorgung, Arbeitswelt und betriebliche Gesundheitsförderung). Eine
öffentliche Ergebnispräsentation ist für Herbst 2026 vorgesehen.
Förderprogramm Frauengesundheit des BMG: Kernelemente des im Januar
2026 aufgelegten Förderprogramms sind zwei Förderrichtlinien zur Förderung
der Versorgungsforschung und von Nachwuchsforschungsgruppen. Bis zum
Jahr 2031 stellt das BMG hierfür bis zu 10 Mio. Euro zur Verfügung. Dafür
wurden im Januar 2026 zwei Förderrichtlinien veröffentlicht. Mit der ersten
Förderrichtlinie werden Projekte gefördert, die sich mit der
patientinnenzentrierten Versorgung von Frauen befassen. Ziel ist es, wissenschaftliche Evidenz
zu gewinnen für eine Verbesserung der Versorgung von Frauen in Deutschland.
Mit der zweiten Förderrichtlinie sollen gezielt Nachwuchsgruppen an
(Fach-)Hochschulen sowie außeruniversitären Einrichtungen im Themenfeld
Frauengesundheit aufgebaut werden und das Entstehen institutioneller
Kapazitäten in der Versorgungsforschung angestoßen werden. Bis zum Stichtag
13. Februar 2026 sind über 234 Bewerbungen eingereicht worden. Die Projekte
sollen spätestens zum 1. Januar 2027 starten und können jeweils bis zu drei
Jahre sowie für die Nachwuchsgruppen bis zu fünf Jahre laufen.
Forschungsförderung zum Thema erfolgt im Rahmen der laufenden
Ressortforschung des BMG sowie insbesondere über verschiedene Maßnahmen des
Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Das
BMFTR nimmt dabei nicht nur Erkrankungen, die besonders Frauen betreffen,
in den Blick, sondern fokussiert auf geschlechtersensible Forschung, um in
Zukunft allen Menschen eine passgenaue medizinische Behandlung zu
ermöglichen.
So fördert das BMFTR bereits zahlreiche Projekte, um belastbare Daten über
geschlechtsspezifische Unterschiede bei Erkrankungen zu generieren. Eine
weitere Bekanntmachung zu diesem Thema wurde im Dezember 2025
veröffentlicht. Insgesamt stehen hierfür bis zu 12 Mio. Euro zur Verfügung. Im Mai
2026 wurde zudem eine Förderrichtlinie zur geschlechtersensiblen
Krebsforschung veröffentlicht.
Für die Stärkung der Forschung zu Endometriose werden derzeit fünf
Forschungsverbünde mit insgesamt bis zu rund 29 Mio. Euro gefördert. Zudem hat
das BMFTR im Januar 2026 eine Förderrichtlinie zur Erforschung der
Wechseljahre veröffentlicht und wird hierfür rund 21 Mio. Euro bereitstellen. Im
Bereich der reproduktiven Gesundheit fördert das BMFTR derzeit fünf
interdisziplinäre Forschungszentren. Hierfür sind insgesamt bis zu rund 31 Mio. Euro
vorgesehen. Für die Forschung zu innovativen Verhütungsmethoden stellt das
BMFTR bis zu rund 12 Mio. Euro für vier Forschungsverbünde bereit.
24. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie sieht der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der
Regierungsbefragung vom 25. Februar 2026 angekündigten Verbesserung der
medizinischen Versorgung und Beweissicherung für Betroffene
sexualisierter Gewalt aus, insbesondere im Hinblick auf eine bessere
Unterstützung der Länder bei der Sicherstellung vertraulicher Spurensicherung
sowie die von der Bundesministerin als „wünschenswert“ bezeichnete
Prüfung einer eigenen EBM-Abrechnungsziffer (EBM = Einheitlicher
Bewertungsmaßstab) für eine vollständige medizinische Akutversorgung
einschließlich STI-Testung (STI = Sexually transmitted infections),
Prophylaxe und notwendiger Medikation?
Die Bundesregierung unterstützt die Länder dabei, eine flächendeckende
vertrauliche Spurensicherung für Betroffene sexualisierter Gewalt sicherzustellen.
Die von der Bundesministerin für Gesundheit am 25. Februar 2026 als
„wünschenswert“ bezeichnete Prüfung einer eigenen EBM-Abrechnungsziffer für
die akutmedizinische Versorgung (einschließlich Testung auf sexuell
übertragbare Infektionen, Postexpositionsprophylaxe und notwendiger Medikation)
liegt in der Zuständigkeit der KBV und des GKV-SV.
25. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Interview
mit der „Pharmazeutischen Zeitung“ vom 11. November 2025
angekündigten Maßnahmen zur stärkeren Beteiligung von Frauen in
Führungspositionen im Gesundheitswesen?
Die Bundesministerin für Gesundheit hat im November 2025 kein Interview
mit der Pharmazeutischen Zeitung geführt.
26. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie ist der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der im Koalitionsvertrag formulierten Ziele im Bereich globaler
Gesundheit vor dem Hintergrund zuletzt erfolgter Haushaltskürzungen?
Die Bundesregierung hält am Ziel fest, internationale Verantwortung im
Bereich der globalen Gesundheit wahrzunehmen. Deutschland gehört zu den
größten Gebern im Bereich der globalen Gesundheit und leistet damit einen
zentralen gesundheits- und entwicklungspolitischen Beitrag zur Stärkung der
Gesundheitssysteme in Partnerländern, insbesondere in ärmeren und vulnerablen
Staaten. Durch die Förderung von Prävention, Gesundheitsversorgung und
Resilienz gegenüber Krisen trägt das Engagement Deutschlands direkt zur
Armutsminderung, sozialen Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung bei.
Zugleich stärkt ein wirksamer globaler Gesundheitsschutz auch die
Gesundheitssicherheit in Deutschland und reduziert das Risiko grenzüberschreitender
Gesundheitskrisen.
Angesichts der notwendigen Haushaltskonsolidierung konzentriert sich die
Bundesregierung auf strategische Schwerpunkte: Die Stärkung der
Weltgesundheitsorganisation, die Pandemievorsorge (insbesondere im Rahmen der
Verhandlungen des internationalen Pandemieabkommens und als Mitglied im
Pandemic Fund), die Stärkung der globalen Gesundheitsforschung sowie die
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (unter anderem über den Globalen Fonds
zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria und der Impfallianz
Gavi).
Trotz erforderlicher Haushaltsanpassungen bleibt ein erheblicher Beitrag
Deutschlands zu den globalen Gesundheitsinitiativen erhalten. Dabei setzt sich
die Bundesregierung gezielt für eine bessere Koordinierung der vielfältigen
Akteure im Bereich globale Gesundheit ein, um Überschneidungen zu
verringern, Wirksamkeit und Effizienz zu steigern und die verfügbaren Mittel
bestmöglich im Sinne der Partnerländer einzusetzen. Die Strategie der
Bundesregierung zur globalen Gesundheit bildet hierfür den fortgeführten
Handlungsrahmen.
27. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkrete regulatorische Umsetzung ist
vorgesehen und wie sieht der weitere Zeitplan für die von
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der Regierungsbefragung vom
25. Februar 2026 angekündigte sogenannte Chronikerlösung für alle aus,
nachdem die Bundesministerin erklärt hatte, diese sei bereits angestoßen
worden und werde kommen – insbesondere im Hinblick auf die konkrete
Ausgestaltung innerhalb der geplanten Primärversorgungsreform sowie
mögliche Regelungen zu Überweisungsmodellen, Zugangssteuerung und
der Versorgung chronisch erkrankter Patientinnen und Patienten?
Die sogenannte Chronikerlösung wird im Rahmen der Einführung eines
Primärversorgungsystem (vgl. Antwort zu Frage 5) ausgestaltet werden.
28. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie sieht der weitere Zeitplan zur
Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungsprävention aus,
nachdem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der
Regierungsbefragung am 25. Februar 2026 erklärte, sie sei „sehr offen für alle
Vorschläge“, die zu gesünderer Ernährung beitragen, und warum wurden
trotz dieser Ankündigung zentrale Empfehlungen der
Regierungskommission zur Reduktion gesundheitsschädlicher Konsumrisiken –
insbesondere im Bereich Zucker und Alkohol – bislang nicht umgesetzt?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Ernährungsprävention insbesondere
bei Kindern und Jugendlichen zu stärken. Hierzu wird unter anderem die
Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in
Fertigprodukten fortgeführt und im Rahmen der Weiterentwicklung des
Präventionsgesetzes (vgl. Antwort zu Frage 19) flankiert. Die Bundesregierung prüft im
Rahmen der ressortübergreifenden Abstimmung die Empfehlungen der
Regierungskommission „Reduktion gesundheitsschädlicher Konsumrisiken“,
einschließlich fiskalischer Instrumente.
Die am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerte zum
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 sehen die Einführung einer
Zuckerabgabe in Federführung des BMG vor. Der ebenfalls am 29. April 2026 im
Bundeskabinett beschlossene Kabinettentwurf für ein GKV-BStabG sieht vor,
dass die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab dem Jahr 2028 eingeführt
werden soll. Die konkrete Umsetzung wird zurzeit geprüft und vorbereitet.
29. Wie ist der aktuelle Stand, welche konkreten inhaltlichen Eckpunkte
verfolgt die Bundesregierung und wie sieht der weitere Zeitplan zur
Umsetzung der im Politico vom 22. April 2026 beschriebenen Pläne für ein
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) noch bis Ende 2026?
Die Pharma- und Medizintechnikstrategie wird durch einen ressortübergreifend
ausgestalteten Pharma- und Medizintechnikdialog unter der Federführung des
BMG vorbereitet. Die in den Arbeitsgruppen erarbeiteten
Handlungsempfehlungen dienen als Grundlage für die Entwicklung der Pharma- und
Medizintechnikstrategie.
30. Wie bewertet die Bundesregierung ihre bisherige gesundheitspolitische
Bilanz ein Jahr nach Amtsantritt von Bundesgesundheitsministerin Nina
Warken vor dem Hintergrund zahlreicher bislang nicht umgesetzter oder
verzögerter eigener Ankündigungen und Reformvorhaben, und wie
begründet sie, dass sich ein erheblicher Teil der derzeit im
parlamentarischen Verfahren befindlichen gesundheitspolitischen Gesetzgebung –
insbesondere die Apothekenreform, die Notfallreform, das
Medizinregistergesetz, die Reform der Lebendorganspende sowie zentrale
Digitalisierungsvorhaben – auf Initiativen der vorherigen Bundesregierung
zurückführen lässt und damit nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller bislang nur begrenzt ein eigenständiges
gesundheitspolitisches Agenda-Setting der aktuellen Bundesregierung erkennen lässt?
Die Bundesregierung kann sich der Interpretation der Fragesteller ausdrücklich
nicht anschließen. Die genannten Vorhaben wurden im Vergleich zur letzten
Legislaturperiode in wesentlichen Punkten überarbeitet bzw. verändert, was im
Ergebnis bei Betroffenen für eine erhebliche Steigerung der Akzeptanz gesorgt
hat. Die Fragesteller übersehen zudem, dass eine wesentliche Herausforderung
der Bundesregierung in der Stabilisierung der Finanzsituation der GKV und
SPV liegt, die sich bereits in den Jahren vor dem Amtsantritt der derzeitigen
Bundesregierung zugespitzt hat.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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