Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation der Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie ihrer sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende
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Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation der Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie ihrer sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3545
21. Wahlperiode 21.01.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation
der Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
sowie ihrer sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende
I. Gesetzlicher Auftrag nach § 2 Absatz 1d Satz 3 des Transplantationsgesetzes
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16. März 2020 (BGBl. I
S. 497), das am 1. März 2022 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber in § 2 Absatz 1d Satz 1 des
Transplantationsgesetzes (TPG) eine Regelung zur regelmäßigen wissenschaftlichen Evaluation der Aufklärungsunterlagen
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie ihrer sonstigen Informationsangebote zur
Organ- und Gewebespende ins TPG aufgenommen. Gemäß § 2 Absatz 1d Satz 3 TPG berichtet die Bundesregierung
jeweils dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation, erstmals im Jahr 2024.
Vor diesem Hintergrund wurde Ende des Jahres 2024 zunächst ein Zwischenbericht der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 20/14870) vorgelegt, der insbesondere den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Sachstand der
wissenschaftlichen Evaluation aufzeigte. Der vorliegende Bericht beinhaltet nunmehr die abschließenden Ergebnisse
der wissenschaftlichen Evaluation.
II. Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger, § 2 Absatz 1d Satz 2 TPG
Der Gesetzgeber hat in § 2 Absatz 1d Satz 2 TPG vorgesehen, dass die wissenschaftliche Evaluation unter
Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger, die im
Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt werden, durchzuführen ist.
Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Gesundheit hat die BZgA ein offenes Verfahren im Sinne des § 15
der Vergabeverordnung (Titel: „Evaluation Aufklärungsarbeit Organ- und Gewebespende“) durchgeführt. Da
beide Bieter im ersten Ausschreibungsverfahren den Nachweis über die fachliche Eignung nicht erbringen
konnten, wurde das Verfahren mangels weiterer Bieter aufgehoben. Im Anschluss wurde die Ausschreibung als offenes
Verfahren wiederholt.
Nach Herstellung des nach § 2 Absatz 1d Satz 2 TPG erforderlichen Einvernehmens mit dem Deutschen
Bundestag am 6. Juni 2024 erfolgte am 17. Juni 2024 die Zuschlagserteilung an die Prognos AG (Auftragnehmerin).
Die erforderliche Wiederholung des Ausschreibungsverfahrens hat zu einem verzögerten Beginn der Evaluation
geführt. Dieser Umstand wirkt sich wesentlich auf den Zeitpunkt der Vorlage dieses Berichtes der
Bundesregierung aus.
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. Januar 2026 gemäß § 2 Absatz 1d Satz 3
des Transplantationsgesetzes.
III. Ziel und Gegenstand der wissenschaftlichen Evaluation
Mit der wissenschaftlichen Evaluation der Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote der BZgA
zur Organ- und Gewebespende soll eine zielgruppenspezifische, adressatengerechte und an den Bedürfnissen der
Bürgerinnen und Bürger angepasste Information über die Organ- und Gewebespende gewährleistet werden.
Diesem Evaluationsziel entsprechend ist der Gegenstand der Evaluation die Aufklärungsarbeit der BZgA zur
Organ- und Gewebespende in ihrem gesamten Umfang.
Die öffentlichen Haushalte und die Haushalte der Sozialversicherungen werden durch den Bericht nicht
präjudiziert. Maßnahmen, die finanzielle Belastungen oder personelle Mehrbedarfe für den Bundeshaushalt zur Folge
haben, präjudizieren weder die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen. Etwaige Mehrbedarfe durch
aufgeführte Maßnahmen oder daran anknüpfende zukünftige Maßnahmen können grundsätzlich nur dann durch
den Bund finanziert werden, wenn ihm hierfür die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz zusteht. Sie sind
außerdem von dem betroffenen Einzelplan innerhalb der geltenden Haushaltsansätze und innerhalb des
Stellenplans bei der Aufstellung des jeweiligen Bundeshaushalts zu decken.
IV. Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation
Die Auftragnehmerin hat die Ergebnisse der im Rahmen der Evaluation durchgeführten Erhebungen ausgewertet
und alle Evaluationsergebnisse nebst Handlungsempfehlungen in einem Ergebnisbericht zusammengefasst. Die
Auftragnehmerin hat den Ergebnisbericht mit einer zweimonatigen Verzögerung, aufgrund von Abweichungen
im Projektverlauf, der BZgA am 30. Juni 2025 vorgelegt. Der Ergebnisbericht nebst Anhängen ist diesem Bericht
als Anlage beigefügt. Somit liegen die abschließenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation im Sinne
des § 2 Absatz 1d Satz 3 TPG vor, die Grundlage dieses Berichtes der Bundesregierung sind.
1. Aufklärungsarbeit der BZgA zur Organ- und Gewebespende
Die Aufklärungsarbeit der BZgA, seit Februar 2025 umbenannt in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
(BIÖG), richtet sich an die Allgemeinbevölkerung ab 14 Jahren (Adressatengruppe) und besteht aus zahlreichen
Informationsangeboten, die zusammenwirken sollen. Informationsangebote sind u. a. Printmedien wie Flyer,
Broschüren und Organspendeausweise, Plakate, Online-Banner, die Website organspende-info.de, Social-Media-
Kanäle, Videos, Podcasts, das Infotelefon Organspende und Veranstaltungen. Multiplikatoren wie Krankenkassen,
Hausärztinnen und Hausärzte, Lehrkräfte sowie vielfältige Kooperationspartner wie Verbände und Unternehmen
sollen zudem Materialien verbreiten und die Information der Bürgerinnen und Bürger unterstützen.
2. Evaluationsauftrag und Methodik
Der Evaluationsauftrag beinhaltete die Beantwortung von neun Forschungsfragen zur Verfügbarkeit, Reichweite,
Inanspruchnahme und zum Wirkpotenzial der einzelnen Informationsangebote sowie der Aufklärungsarbeit der
BZgA insgesamt. Die zur Feststellung des Wirkpotenzials untersuchten Aspekte bilden die Voraussetzung für
mögliche tatsächliche Effekte der Aufklärungsarbeit, weshalb der Nachweis des Wirkpotenzials für die
tatsächliche Wirkung der Aufklärungsarbeit wegweisend ist.
In einer Bestandsaufnahme wurden die Materialien und Aktivitäten, die im Rahmen der Aufklärungsarbeit der
BZgA zur Organ- und Gewebespende entwickelt und verbreitet bzw. durchgeführt wurden, analysiert. Die
Bestandsaufnahme wurde durch eine Literaturrecherche ergänzt. Als Betrachtungszeitraum für die
Bestandsaufnahme hat die Auftragnehmerin einen Zeitraum von fast zehn Jahren gewählt (1. Januar 2015 bis 30. Juni 2024),
um eine Perspektive auf die längerfristigen Entwicklungen und Wirkungen der Aufklärungsarbeit der BZgA im
Bereich der Organ- und Gewebespende zu ermöglichen und eine mögliche Verzerrung durch Effekte während der
COVID-19-Pandemie zu vermeiden. Damit übersteigt der Betrachtungszeitraum der erstmalig durchgeführten
Evaluation deutlich das in § 2 Absatz 1d TPG für künftige Evaluierungen vorgesehene Intervall von vier Jahren.
Dem Betrachtungszeitraums entsprechend beziehen sich die Evaluationsergebnisse auf die Aufklärungsarbeit der
BZgA vor der Umbenennung in BIÖG. Die neue Institutsbezeichnung wird im Bericht demnach ausschließlich
verwendet, wenn sich die Ergebnisse der Evaluation auf die aktuelle oder zukünftige Aufklärungsarbeit des BIÖG
beziehen.
Auf Grundlage der Bestandsaufnahme und des aktuellen Forschungsstands wurde ein Erhebungsdesign
entwickelt, in welchem qualitative und quantitative Erhebungen kombiniert wurden, um zielgruppenspezifische
Aspekte zur Beantwortung der Forschungsfragen zu untersuchen. Das Erhebungsdesign beinhaltet eine
bevölkerungsrepräsentative Zielgruppenbefragung, narrative Interviews mit Personen der Zielgruppen,
Experteninterviews und die Durchführung von Fokusgruppen. Dabei wurden auch potenzielle Zielgruppen der
Aufklärungsarbeit herausgearbeitet und charakterisiert, sowie Erkenntnisse zur Rolle der Multiplikatoren der BZgA gewonnen.
3. Ergebnisse zur Verfügbarkeit des Informationsangebots
Laut Ergebnisbericht zeigt die Analyse zur Verfügbarkeit der unterschiedlichen Informationsangebote der BZgA
und ihrer differenzierten Zugangswege, dass die BZgA eine Vielzahl von massenmedialen und dialogischen
Kommunikationswegen zur Erreichung der Adressatengruppe nutzt, die allesamt kostenfrei und regelmäßig online
verfügbar sind. Zudem werden die Informationsangebote der Adressatengruppe durch die Unterstützung und
Mitwirkung der Multiplikatoren zugänglich gemacht. Insgesamt wird die Verfügbarkeit von Informations- und
Dokumentationsmöglichkeiten für die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende (z. B. Organspendeausweis) in
der Adressatengruppe im Betrachtungszeitraum als hoch eingestuft. Es ließ sich indes nicht bewerten, ob die
Verfügbarkeit für spezifische Zielgruppen innerhalb der Adressatengruppe in ausreichendem Maße gewährleistet
ist.
4. Ergebnisse zur Reichweite des Informationsangebots
Unter der Reichweite des Informationsangebots wird im Rahmen der Evaluation die Anzahl der Personen
verstanden, die potenziell mit den Angeboten der BZgA zur Organ- und Gewebespende erreicht werden könnte
(potenzielle Reichweite) bzw. tatsächlich erreicht wird (realisierte Reichweite). Wie im Ergebnisbericht dargestellt,
ergab die Bestandsaufnahme eine hohe potenzielle Reichweite der Aufklärungsarbeit insgesamt, insbesondere
durch die Flyer und Organspendeausweise, die millionenfach beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen
verbreitet wurden sowie Plakate, Online-Angebote und den jährlichen Tag der Organspende. Auch die o. g.
Multiplikatoren bestellten zahlreiche Informationsmaterialien und Organspendeausweisen zur Verbreitung in der
Adressatengruppe. Darüber hinaus arbeite die BZgA mit verschiedenen Institutionen und Unternehmen zusammen,
um das Thema Organ- und Gewebespende etwa in deren Newslettern und auf Veranstaltungen zu platzieren.
Die realisierte Reichweite ließ sich laut Ergebnisbericht nicht vollständig bestimmen, da hierfür die
entsprechenden Datengrundlagen nur teilweise vorlägen. So könne beispielsweise bei Versandaktionen oder Bestellungen
durch Multiplikatoren nicht im Detail nachvollzogen werden, in welchem Rahmen die Printmedien tatsächlich in
der Adressatengruppe verteilt werden. Folglich ließ sich auch nicht die realisierte Reichweite in Subgruppen (z. B.
Altersgruppen) ermitteln, obgleich Befragungsergebnisse Anhaltspunkte dafür lieferten, dass Personen mit
niedrigem Bildungsniveau sowie ältere Menschen im Verhältnis zur gesamten Adressatengruppe in geringerem
Umfang erreicht werden.
5. Ergebnisse zur Inanspruchnahme des Informationsangebots
Die Inanspruchnahme des Informationsangebots zur Organ- und Gewebespende meint laut Ergebnisbericht die
kognitive Auseinandersetzung mit den Informationsmaterialien (z. B. das Betrachten eines Plakats oder das Lesen
einer Broschüre) oder eine intendierte Nutzung der Informationsangebote (z. B. den Anruf beim Infotelefon
Organspende oder den Besuch der Website organspende-info.de). Die Inanspruchnahme des Informationsangebots
zur Organ- und Gewebespende durch die Adressatengruppe und einzelne Subgruppen konnte laut Bericht auf
Grundlage der vorhandenen Daten nicht vollständig untersucht werden. Insbesondere die Inanspruchnahme von
Printmedien und Plakaten lasse sich kaum datenbasiert erfassen und nachvollziehen, während für digitale
Angebote wie die Website www.organspende-info.de/ und Social-Media-Aktivitäten sowie für das Infotelefon
Organspende entsprechende Nutzungsdaten, also Informationen über die tatsächliche Inanspruchnahme, vorliegen, die
eine differenzierte Analyse der Nutzung ermöglichen. Die Nutzungsdaten der digitalen Angebote zeigten
beispielsweise laut Ergebnisbericht im untersuchten Zeitraum einen tendenziellen Aufwärtstrend bei der
Inanspruchnahme der Website und des Instagram-Kanals der BZgA zum Thema Organ- und Gewebespende, während die
Anrufendenzahlen des Infotelefons Organspende rückläufig sind.
6. Ergebnisse zum Wirkpotenzial der Kommunikationswege
Die Ergebnisse zum Wirkpotenzial beziehen sich laut Bericht vor allem auf die wahrgenommene Bewertung der
Informationsmaterialien durch die Adressatengruppe, nicht jedoch auf tatsächliche kausale Effekte der
Verbreitung der Materialien (z. B. Wissens-, Einstellungs- und Verhaltensänderungen in der Adressatengruppe). Die
Evaluation zeige, dass die Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende größtenteils den
Bedürfnissen der Adressatengruppe entsprechen – insbesondere hinsichtlich Gestaltung und Verständlichkeit der
Angebote – und hierdurch zur Entscheidungsfindung sowie zur Dokumentation der Entscheidung anregen.
Im Rahmen der Erhebungen zum Wirkpotenzial konnten aber auch Potenziale des Informationsangebots
aufgezeigt werden: Insgesamt zeige sich ein Bedarf, bestimmte Dokumentationsarten bekannter zu machen und
verbreitete Fehlinformationen zu korrigieren. Insbesondere jüngere Menschen wünschten sich der Befragung zufolge
vermehrt Informationen zur Organ- und Gewebespende über alltägliche Kommunikationswege, beispielsweise
das Internet einschließlich Social-Media, während ältere Personen Printmedien und das Fernsehen als
Informationsquelle bevorzugen.
7. Ergebnisse zur Erhöhung der Inanspruchnahme des Informationsangebots durch
unterschiedliche Kommunikationswege
Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass reichweitenstarke Kommunikationswege wie Plakate, Online-Banner und
Social-Media gut geeignet sind, um Aufmerksamkeit für das Thema Organ- und Gewebespende zu erzeugen und
eine weitergehende Beschäftigung mit dem Thema anzustoßen. Websites und Broschüren ermöglichen eine
selbstgesteuerte Auseinandersetzung mit der Thematik und seien ebenfalls geeignet, um das Auffinden von
relevanten Informationen zu fördern. Darüber hinaus habe sich gezeigt, dass die Multiplikatorenarbeit und die
Durchführung von Veranstaltungen durch persönliche Gesprächs- und Diskussionsangebote geeignet sind, die
Informationssuche und Entscheidungsfindung inklusive der Dokumentation der Entscheidung zu unterstützen. Insgesamt
bewertet die Auftragnehmerin den im Rahmen der Aufklärungsarbeit der BZgA zur Organ- und Gewebespende
bereits vorhandenen medienübergreifenden Ansatz, der verschiedene Kommunikationswege nutzt, als
unerlässlich, um die Inanspruchnahme von Informationsangeboten in der Adressatengruppe zu fördern und
unterschiedliche Zielgruppen bedürfnisgerecht zu erreichen.
8. Handlungsempfehlungen
Im Ergebnis habe die Evaluation gezeigt, dass die Kommunikation der BZgA zum Thema Organ- und
Gewebespende umfassend und professionell erfolgt. Aus den Evaluationsergebnissen ließen sich gleichwohl Hinweise
und Empfehlungen ableiten, wie bestimmte Bereiche der Aufklärungsarbeit noch verbessert werden können. Der
Ergebnisbericht der Auftragnehmerin enthält daher abschließend sechs Handlungsempfehlungen für die
zukünftige Weiterentwicklung der Aufklärungsarbeit zur Organ- und Gewebespende auf Basis der
Evaluationsergebnisse. Im Einzelnen:
(1) Stärkerer Fokus auf zielgruppenspezifische Kommunikationsstrategien: Es wird vorgeschlagen, für
bestimmte Zielgruppen angepasste Kommunikationsstrategien zu entwickeln und zu testen. Diese sollten die
Aufklärungsarbeit des BIÖG, die sich bislang vornehmlich an die gesamte Adressatengruppe richtet,
ergänzen.
(2) Ausbau digitaler und settingbezogener Kommunikationswege: Das BIÖG sollte seine Social-Media-Präsenz
im Bereich Organ- und Gewebespende erweitern, um die Reichweite durch zielgruppenspezifische Inhalte
zu erhöhen. Angesichts der zunehmenden Nutzung von KI-Tools für die Informationssuche sollten
Informationen so bereitgestellt werden, dass sie effektiv in KI-generierten Antworten genutzt werden können. Die
Reichweite und Inanspruchnahme der Aufklärungsarbeit sollten durch maßgeschneiderte
Informationsmaterialien und/oder erweiterte Kooperationen mit Multiplikatoren in systematisch gewählten Settings erhöht
werden.
(3) Ausbau der Multiplikatorenkommunikation: Um die Arbeit von Multiplikatoren zu unterstützen bzw. zu
stärken, sollten Informationen zu den Settings, in denen die Multiplikatoren agieren, und den
vorherrschenden Informationsbedarfen und Haltungen der sich dort aufhaltenden Zielgruppen zur Organ- und
Gewebespende systematisch erfasst werden. Auf dieser Basis sollten spezifische Multiplikatorenkonzepte erstellt
werden sowie die vorhandenen Konzepte zur Intensivierung und Anpassung der
Multiplikatorenkommunikation überprüft werden.
(4) Tagesaktuelles Medien- und Social-Media-Monitoring inklusive angepasster Reaktionsstrategie: Ein
umfassendes Medien-Monitoring sollte etabliert werden, um relevante Trends möglichst früh zu erkennen, die die
Meinungsbildung zur Organ- und Gewebespende sowie die entsprechende Aufklärungsarbeit des BIÖG
betreffen. Für definierte Szenarien – wie etwa Berichterstattung oder Social-Media-Trends, die
Fehlinformationen verbreiten – sollten zeitnahe und kanalspezifische Reaktionsstrategien entwickelt werden.
(5) Stärkere Orientierung an etablierten Konzepten der Medienrezeptions- und Medienwirkungsforschung: Es
wird eine Überarbeitung der theoretischen Basis der Aufklärungsarbeit zur Organ- und Gewebespende in
vier Bereichen empfohlen, um die Anschlussfähigkeit an die aktuelle Forschung sicherzustellen und
wissenschaftlich fundierte Evaluationen der Informationsangebote zu ermöglichen:
⎯ Berücksichtigung individueller Entscheidungsphasen
⎯ Differenzierung zwischen Selektion, Rezeption und Wirkung sowie die dafür jeweils relevanten
kognitiven, emotionalen und konativen Prozesse
⎯ Differenzierung verschiedener Botschaftsstrategien
⎯ Differenzierung intendierter und nichtintendierter Effekte
(6) Durchführung von Pretests und Evaluationen mit experimenteller Wirkungsmessung: Da Pretests bezüglich
vermuteter Wirksamkeit der Materialien nicht mit tatsächlichen Effekten gleichzusetzen sind, wird eine
stärkere Ausrichtung an aktuellen Methoden der Wirkungsforschung empfohlen, wie beispielsweise die Nutzung
randomisierter kontrollierter Studien.
V. Schlussbemerkung
Die Bundesregierung begrüßt die wissenschaftliche Evaluation der Aufklärungsunterlagen der BZgA sowie ihrer
sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende. Trotz der umfangreichen gesetzlichen und
untergesetzlichen Maßnahmen der Vergangenheit ist eine Trendwende bei den Organspendenzahlen bislang nicht
eingetreten. Es sind weiterhin intensive Bemühungen von Staat und Gesellschaft notwendig, um die Bevölkerung
über die Organ- und Gewebespende aufzuklären und sie zu einer persönlichen Entscheidung über die eigene
Bereitschaft zur Spende nach dem Tod zu motivieren. Die Repräsentativbefragung „Wissen, Einstellung und
Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2024“ der BZgA zeigt, dass
zwar 85 Prozent der Befragten der Organ- und Gewebespende positiv gegenüberstehen, das Wissen zur Organ-
und Gewebespende in der Bevölkerung aber weiter verbessert werden muss. Die Repräsentativbefragung belegt
– wie die Evaluation – ein anhaltend hohes Informationsbedürfnis der Bevölkerung. Die Erhebung zum
tatsächlichen Wissensstand macht deutlich, dass 61 Prozent der Befragten nicht ausreichend zur Organ- und
Gewebespende informiert sind. Je besser Menschen informiert sind, desto eher sind sie befähigt und bereit, eine
persönliche Entscheidung zu treffen. Vor diesem Hintergrund ist die Kampagne zur Aufklärung der Bevölkerung über
die Organ- und Gewebespende konsequent fortzuführen.
Der anliegende Ergebnisbericht kommt dem gesetzlichen Auftrag zur wissenschaftlichen Evaluation der
Aufklärungsunterlagen der BZgA sowie ihrer sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende gemäß
§ 2 Absatz 1d Satz 1 TPG nach. Die Ergebnisse zeigen eine hohe Verfügbarkeit, eine hohe potenzielle Reichweite
und eine grundsätzlich adressatengerechte Ausgestaltung der Informationsangebote der BZgA zur Organ- und
Gewebespende. Der bereits etablierte medienübergreifende Ansatz wird im Rahmen des Ergebnisberichts
bestätigt. Die tatsächliche Inanspruchnahme konnte mit der verfügbaren Datengrundlage demgegenüber nur teilweise
gemessen werden.
Die Ergebnisse der erstmaligen wissenschaftlichen Evaluation der Aufklärungsunterlagen und sonstigen
Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende sind vor dem Hintergrund des weitreichenden
Betrachtungszeitraums sowie des kurzen Durchführungszeitraumes der Evaluation zu betrachten. Die künftigen
Evaluationen dürften weitergehende Erkenntnisse bringen, da sie auf den vorliegenden Evaluationsergebnissen aufbauen
können. Hierbei sollte insbesondere eine möglichst umfangreiche Evaluation der tatsächlichen Inanspruchnahme
und Wirkung der Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende in
den Blick genommen werden. Die Umsetzung der vorliegenden Handlungsempfehlungen durch das BIÖG wird
vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Fachaufsicht eng begleitet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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