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Frage von Stephan Brandner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Stephan Brandner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Welche Maßnahmen plant die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen wirksam entgegenzuwirken (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/fachkraefte-mangel-gesundheit-pflegekraefte-bau-100.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Ein sorgsamer Umgang mit den personellen Ressourcen im Gesundheits- und Pflegewesen ist mit Blick auf die Fachkräftesituation dringend geboten. In verschiedenen Berufsfeldern konnten in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. Die Anzahl an Berufstätigen im Gesundheits- und Pflegewesen ist in der Gesamtschau so hoch wie noch nie. Gleichzeitig erzeugt insbesondere der wachsende Versorgungsbedarf in einer alternden Gesellschaft einen steigenden Bedarf an qualifiziertem Gesundheits- und Pflegepersonal. Die Bundesregierung hat daher zahlreiche Maßnahmen für den Gesundheits- und Pflegebereich initiiert und arbeitet an weiteren, um in verschiedenen Handlungsfeldern den besonderen Bedarfen zur Sicherung, Stärkung und zum Ausbau von Personal gerecht zu werden. Hierunter fallen zum Beispiel folgende Regelungen und Initiativen: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind Reformen der Berufsgesetze für die Physiotherapie, die Logopädie und die Ergotherapie vereinbart, die die Bundesregierung vorbereitet. Durch das bereits im letzten Jahr beschlossene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege werden die vorhandenen Kompetenzen von Pflegefachpersonen in der Versorgung besser genutzt. Gleichzeitig stärkt es die Pflege als Profession. Zudem bereitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für das Berufsbild der sogenannten „Advanced Practice Nurse“ vor. Durch eine hochschulische, bundeseinheitliche Ausbildung auf Masterniveau sollen den Absolventinnen und Absolventen die notwendigen Kompetenzen vermittelt werden, um eine eigenverantwortliche Rolle in der Versorgung einzunehmen, beispielsweise auch durch die Übernahme von heilkundlichen Tätigkeiten. Mit der geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems sollen die Versorgung mit einem bedarfsgerechten Zugang zur fachärztlichen Versorgung zielgerichtet und effizient ausgestaltet und damit sowohl die ambulante Versorgung verbessert als auch Ärztinnen und Ärzte sowie anderes medizinisches Personal in den Praxen entlastet werden. Dabei ist eine stärkere Einbindung des nichtärztlichen Personals ein wichtiger Baustein der Reform, wodurch die Attraktivität dieser Berufe erhöht wird. Als Ergänzung zu den notwendigen Maßnahmen im Inland wurde die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland bereits deutlich erleichtert, beispielsweise unterstützt durch das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ oder internationale Kooperationen wie die Global Skills Partnerships (GSP) mit Indien. Und schließlich arbeitet die Bundesregierung kontinuierlich an Vereinfachungen in den Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sowie an der Errichtung der sogenannten Work-and-Stay-Agentur, mit der die Fachkräftegewinnung und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen weiter beschleunigt und digitalisiert wird.

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