Kinderkrankenpflege in Deutschland - Die Lage der Versorgung und der Ausbildung von Pflegekräften in der Pädiatrie (Antwort zu Drs. 21/1687)
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Kinderkrankenpflege in Deutschland - Die Lage der Versorgung und der Ausbildung von Pflegekräften in der Pädiatrie (Antwort zu Drs. 21/1687)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2124
21. Wahlperiode 08.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1687 –
Kinderkrankenpflege in Deutschland – Die Lage der Versorgung und der
Ausbildung von Pflegekräften in der Pädiatrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung nach dem
Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde die bislang eigenständige Ausbildung zur
Gesundheits‑ und Kinderkrankenpflege in die generalistische Ausbildung integriert.
Seitdem ist eine Schwerpunktsetzung in der Pädiatrie über einen sogenannten
Vertiefungseinsatz und eine abweichende Abschlussbezeichnung (§ 62 PflBG)
formal weiterhin möglich. Die praktische Umsetzung dieser Spezialisierung
erfolgt allerdings nur noch in Ausnahmefällen. So haben im Jahr 2023 rund
33 600 Personen die generalistische Ausbildung abgeschlossen. Nur ca. 300
davon haben aber einen Abschluss mit dem Schwerpunkt Gesundheits‑ und
Kinderkrankenpflege erlangt (www.presseportal.de/pm/32102/5829450).
Gleichzeitig wird festgestellt, dass aktuell zu wenige Ausbildungsplätze mit
Schwerpunkt Kinderkrankenpflege vorhanden sind (www.deutschlandfunkkul
tur.de/kinderklinik-krankenhaus-kinder-personalmangel-pflege-pflegenotstan
d-100.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherung der personellen Grundlage für eine gute professionelle Pflege ist
eine der wesentlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre.
Das gilt für die Kinderkrankenpflege genauso wie für die Pflege erwachsener
Menschen. Die Gründe für den – trotz steigender Beschäftigtenzahlen –
feststellbaren Fachkräftemangel in der Pflege sind dabei vielfältig. Neben dem
steigenden Arbeitskräftebedarf aufgrund des demografischen und strukturellen
Wandels sind insbesondere die Arbeitsbedingungen und das Image des
Pflegeberufs in den Blick zu nehmen, die entscheidend sind für den Berufseinstieg
und -verbleib. Für das Neuangebot an Pflegefachkräften ist u. a. auch die Zahl
der Auszubildenden relevant. Die generalistische Pflegeausbildung, im Januar
2020 mit dem Pflegeberufereformgesetz eingeführt, qualifiziert zur Pflege von
Menschen aller Altersstufen – insbesondere auch in den pädiatrischen
Versorgungsbereichen. Neben dem Abschluss als „Pflegefachmann“ oder „Pflege-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 8. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fachfrau“ kann mit einem Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung
auch ein gesonderter Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“
oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ gewählt werden. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein bestimmter Vertiefungseinsatz im
letzten Ausbildungsdrittel keine Bedingung für eine spätere Berufstätigkeit in
dem jeweiligen Bereich ist und er umgekehrt auch eine spätere Berufstätigkeit
in einem anderen Pflegebereich nicht ausschließt. Alle Auszubildenden
absolvieren ihre Ausbildung auch in der pädiatrischen Versorgung und können
diesen Bereich für ihre spätere Berufstätigkeit in Betracht ziehen. Eine Bewertung
der Entwicklung der Auszubildendenzahlen in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege ist gegenwärtig mangels abgeschlossener entsprechender
statistischer Erhebungen nicht möglich, auch wenn erste Daten darauf hinweisen, dass
die Wahl gesonderter Abschlüsse nur selten getätigt wird. Für die bis Ende des
Jahres 2025 vorzunehmende Ermittlung des Anteils der gesonderten
Abschlüsse in der Alten- bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege an der Gesamtheit
der Abschlüsse mit dem entsprechenden Vertiefungseinsatz ist eine gesonderte
Datenerhebung und Berichtserstattung vorgesehen. Die Überprüfung der
Vorschriften über die gesonderten Abschlüsse soll mit Vorschlägen zur Anpassung
des Pflegeberufegesetzes (PflBG) verbunden werden, wenn der jeweilige
Anteil an Auszubildenden des entsprechenden Vertiefungseinsatzes, die den
gesonderten Abschluss gewählt haben, geringer als 50 Prozent ist.
Die Bundesregierung hat die pflegerische Versorgung im Bereich der Pädiatrie
weiterhin im Blick und wird da, wo Handlungsbedarf besteht, auch weiterhin
die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
1. Inwieweit liegen der Bundesregierung aktuelle bundesweite Zahlen vor
zum Anteil der Auszubildenden und Absolventen mit dem Schwerpunkt
Kinderkrankenpflege (bitte nach Jahrgang von 2019 bis 2024
aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Daten zur Art des Abschlusses von erfolgreich beendeten Ausbildungen liegen
dem Statistischen Bundesamt ab dem Berichtsjahr 2022 vor und können der
nachfolgenden Tabelle 1: „Auszubildende im Berichtsjahr: Im Berichtsjahr
erfolgreich beendete Ausbildungen“ entnommen werden.
Tabelle 1: „Auszubildende im Berichtsjahr: Im Berichtsjahr erfolgreich
beendete Ausbildungen“
Jahr
Insgesamt
Pflegefachmann/
Pflegefachfrau
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Altenpfleger/in
Pflegefachmann/
Pflegefachfrau in
Prozent
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in in
Prozent
Altenpfleger/in in
Prozent
2024 37 419 37 053 288 78 99 1 0
2023 33 570 33 144 303 123 99 1 0
2022 129 126 0 0 98 0 0
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2025, Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung 2024, Tabelle 21241-23)
§ 62 Absatz 2 PflBG ordnet eine zeitlich befristete Erhebung zum Zwecke der
Berichterstattung an den Deutschen Bundestag bis 31. Dezember 2025 an.
Grundlage des Berichts sind die Meldungen der für die Durchführung des
Finanzierungsverfahrens zuständigen Stellen in den Ländern an das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Erhebung erfolgte
erstmals für den Abschlussjahrgang 2023.
Nach den Meldungen der Länder wählten die Absolventinnen und Absolventen
des Jahres 2023 ihre Vertiefungseinsätze wie folgt.
Vertiefungseinsatz Anzahl der Absolventinnen und Absolventen
allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen 17 810
allgemeine Langzeitpflege in stationären Einrichtungen 10 917
allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege 2 055
allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege mit der
Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege
1 309
pädiatrische Versorgung 968
psychiatrische Versorgung 248
Das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 PflBG (Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege) übten nach diesen Meldungen 259 Absolventinnen und Absolventen
aus. Das Wahlrecht nach § 59 Absatz 3 PflBG (Altenpflege) übten 110
Absolventinnen und Absolventen aus.
Im Übrigen wird auf die Darstellung im Abschlussbericht der
Ausbildungsoffensive Pflege hingewiesen (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikation
en/ausbildungsoffensive-pflege-2019-2023--246066).
Die Meldungen für den Abschlussjahrgang 2024 werden zurzeit plausibilisiert.
Die Veröffentlichung erfolgt im Bericht für den Deutschen Bundestag.
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Einführung der
generalistischen Pflegeausbildung (PflBG) ggf. ergriffen, um bundesweit die
Kapazität für Ausbildungsplätze mit Schwerpunkt Kinderkrankenpflege
signifikant zu erhöhen?
3. Welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung ggf., um den Anteil verpflichtender pädiatrischer Ausbildungs- und
Praxiseinsätze innerhalb der generalistischen Pflegeausbildung zu erhöhen
(z. B. Anpassung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
[PflAPrV], Ermöglichung zusätzlicher Pflichtstunden, Förderung von
Vertiefungseinsätzen)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit den für die Durchführung
der Pflegeausbildung zuständigen Ländern sowie mit Pflegeberufsverbänden,
insbesondere auch zur Situation der Kinderkrankenpflege. So können Fragen
frühzeitig geklärt werden. Aufgrund der grundgesetzlichen
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hat die Bundesregierung darüber hinaus
keinen Einfluss auf die Ausbildungskapazitäten im Bereich der Vertiefung
„Pädiatrische Versorgung“. Eine Bewertung der Entwicklung der
Auszubildendenzahlen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist erst nach der bis Ende des
Jahres 2025 vorzunehmenden Überprüfung der Vorschriften über die
gesonderten Abschlüsse in der Alten- bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
möglich.
4. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für die Krankenhäuser und
Einrichtungen mit pädiatrischer Versorgung Anreizmodelle (finanzielle
Anreize, zusätzliche Ausbildungsbudgets, Kooperationsofferten) zu
schaffen, um mehr pädiatrische Praktikums‑ und Ausbildungsplätze
bereitzustellen, wenn ja, welche und in welchem zeitlichen Rahmen, und wenn
nein, warum nicht?
5. Plant die Bundesregierung eine gezielte finanzielle Förderung oder
Sonderregelung im Bundeshaushalt (z. B. Zuschläge, Förderprogramme oder
Sonderbudgets) zur Stärkung der Ausbildung in der Kinderkrankenpflege
für das Haushaltsjahr 2026 bzw. anschließend (wenn ja, bitte Höhe,
Zweckbindung und Begünstigte angeben)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Zuständig für die Durchführung der Ausbildungsregelungen sind grundsätzlich
die Länder. Es ist davon auszugehen, dass die Einrichtungsträger in ihrem
eigenen Interesse bedarfsgerecht in den für sie relevanten Schwerpunktgebieten
ausbilden. Gezielte finanzielle Förderungen durch Regelungen im
Bundeshaushalt sind nicht vorgesehen.
6. Hat sich die Bundesregierung zu der Argumentation, dass die
Generalisierung der Ausbildung wegen beschränkter praktischer Kapazitäten dazu
geführt habe, dass die pädiatrische Spezialisierung faktisch nur noch in
Ausnahmefällen umgesetzt wird, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn
ja, wie lautet diese?
Auf Grundlage des § 62 Absatz 1 PflBG ermitteln das BMBFSFJ und das
BMG bis zum 31. Dezember 2025, welcher Anteil der Auszubildenden jeweils
das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 PflBG ausgeübt hat und berichten dem
Deutschen Bundestag hierüber. Diese Erhebung und Berichterstattung dient der
Überprüfung der Vorschriften über die gesonderten Abschlüsse und soll mit
Vorschlägen zur Anpassung des Pflegeberufegesetzes verbunden werden, wenn
der jeweilige Anteil an Auszubildenden, die den gesonderten Abschluss
gewählt haben, geringer als 50 Prozent ist. Der Deutsche Bundestag entscheidet
dann über die weiteren Weichenstellungen. Das Bundesinstitut für
Berufsbildung ist mit dem Monitoring und der Begleitforschung zur Pflegeausbildung
und zum Pflegeberuf beauftragt. Wesentliche systematische Probleme
hinsichtlich der generalistischen Pflegeausbildung sind daraus bisher nicht ersichtlich.
7. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Praxiskapazitäten hält die
Bundesregierung ggf. für geeignet?
Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit den für die Durchführung
der Pflegeausbildung zuständigen Ländern sowie mit Pflegeberufsverbänden,
insbesondere auch zur Situation der Kinderkrankenpflege. Aufgrund der
grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hat die
Bundesregierung keinen Einfluss auf die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten im
Bereich der Vertiefung „Pädiatrische Versorgung“ und Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege.
8. Welche Rolle sieht die Bundesregierung ggf. für private Bildungsträger,
Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen bei der Schaffung
zusätzlicher pädiatrischer Ausbildungsplätze, und welche konkreten
Unterstützungs- oder Steuerungsinstrumente sind hierzu ggf. vorgesehen?
Im Rahmen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern wurde mit
der generalistisch ausgerichteten Ausbildung vorbehaltene Tätigkeiten, wie die
Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation,
Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie dessen Evaluation und
Analyse, die Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität sowie ergänzend
zur beruflichen Pflegeausbildung ein primärqualifizierendes Pflegestudium
eingeführt. Darüber hinaus wurde die Ausbildungsfinanzierung unter Einführung
eines sektorenübergreifenden Umlageverfahrens grundsätzlich neu geregelt.
Auszubildende erhalten in Pflegeberufen eine deutlich überdurchschnittliche
Ausbildungsvergütung. Zuletzt wurde mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz
die Attraktivität insbesondere der hochschulischen Pflegeausbildung erhöht.
Mit dem sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf
eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung soll die personelle Basis der Pflege auch unterhalb des
Fachkraftniveaus gestärkt werden. Mit dem ebenfalls im parlamentarischen
Verfahren befindlichen Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege wird der Fokus auf die Kompetenzen der beruflich
Pflegenden gelegt und ihre Befugnisse entsprechend ihrer Kompetenzen
erweitert. Darauf aufbauend soll zudem auf Basis eines bundeseinheitlichen
Masterstudiengangs ein neues Berufsbild der Advanced Practice Nurse geschaffen
werden. Durch diese Initiativen entsteht ein vielfältiges, attraktives und
durchlässiges Bildungssystem von der Pflegefachassistenzausbildung über die
berufliche Pflegeausbildung bis hin zum Masterstudiengang.
9. Gibt es auf Bundesebene ein gesamtstaatliches Konzept oder eine
langfristige Strategie, die über punktuelle Maßnahmen hinausgehend den
dauerhaften Fachkräftebedarf in der Kinderkrankenpflege adressiert (wenn ja,
bitte Maßnahmen, Zeitplan und zu erwartende Wirkungen darlegen, und
wenn nein, aus welchen Gründen nicht)?
Das BMG arbeitet aktuell an einem Konzept zur Verbesserung der
Fachkräftesituation für den Gesundheits- und Pflegebereich. Dabei geht es darum, in
verschiedenen Handlungsfeldern den Bedarfen zur Sicherung, Stärkung und
Ausbau von Personal gerecht zu werden und mit Maßnahmen zur
Fachkräftesicherung dem Personalmangel im Gesundheitswesen aktiv entgegenzuwirken. Um
künftige politische Entscheidungen auf eine möglichst aussagekräftige und
bundesweit einheitliche Datengrundlage zum Fachkräfteangebot und -bedarf im
Gesundheitswesen sowie auf verlässliche Prognosen stützen zu können, wurde
Ende des Jahres 2024 ein Fachkräftemonitoring für das BMG gestartet.
Die Gewinnung von Pflegekräften wie zum Beispiel für die
Kinderkrankenpflege ist für die pflegerische Versorgung der Bevölkerung zentral. Ein wichtiges
Instrument hierfür ist die Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe. Sie
sollten weiterentwickelt und dabei alle Qualifikationsebenen – von der
Fachassistenz bis hin zum Master – berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass
viele Herausforderungen in diesem Bereich grundsätzlich in der Zuständigkeit
der Länder liegen. Für die Attraktivität des Pflegebereichs spielt die Stärkung
und Weiterentwicklung von Pflegekompetenzen eine wichtige Rolle. Hierzu
befinden sich Gesetzentwürfe zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege und zur Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung im parlamentarischen Verfahren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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