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Kinderkrankenpflege in Deutschland - Die Lage der Versorgung und der Ausbildung von Pflegekräften in der Pädiatrie (Antwort zu Drs. 21/1687)

dip / drucksache 08.10.2025 · WP 21 · 21/2124 · Antwort · Original ↗

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Kinderkrankenpflege in Deutschland - Die Lage der Versorgung und der Ausbildung von Pflegekräften in der Pädiatrie (Antwort zu Drs. 21/1687) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2124 21. Wahlperiode 08.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1687 – Kinderkrankenpflege in Deutschland – Die Lage der Versorgung und der Ausbildung von Pflegekräften in der Pädiatrie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde die bislang eigenständige Ausbildung zur Gesundheits‑ und Kinderkrankenpflege in die generalistische Ausbildung integriert. Seitdem ist eine Schwerpunktsetzung in der Pädiatrie über einen sogenannten Vertiefungseinsatz und eine abweichende Abschlussbezeichnung (§ 62 PflBG) formal weiterhin möglich. Die praktische Umsetzung dieser Spezialisierung erfolgt allerdings nur noch in Ausnahmefällen. So haben im Jahr 2023 rund 33 600 Personen die generalistische Ausbildung abgeschlossen. Nur ca. 300 davon haben aber einen Abschluss mit dem Schwerpunkt Gesundheits‑ und Kinderkrankenpflege erlangt (www.presseportal.de/pm/32102/5829450). Gleichzeitig wird festgestellt, dass aktuell zu wenige Ausbildungsplätze mit Schwerpunkt Kinderkrankenpflege vorhanden sind (www.deutschlandfunkkul tur.de/kinderklinik-krankenhaus-kinder-personalmangel-pflege-pflegenotstan d-100.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Sicherung der personellen Grundlage für eine gute professionelle Pflege ist eine der wesentlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre. Das gilt für die Kinderkrankenpflege genauso wie für die Pflege erwachsener Menschen. Die Gründe für den – trotz steigender Beschäftigtenzahlen – feststellbaren Fachkräftemangel in der Pflege sind dabei vielfältig. Neben dem steigenden Arbeitskräftebedarf aufgrund des demografischen und strukturellen Wandels sind insbesondere die Arbeitsbedingungen und das Image des Pflegeberufs in den Blick zu nehmen, die entscheidend sind für den Berufseinstieg und -verbleib. Für das Neuangebot an Pflegefachkräften ist u. a. auch die Zahl der Auszubildenden relevant. Die generalistische Pflegeausbildung, im Januar 2020 mit dem Pflegeberufereformgesetz eingeführt, qualifiziert zur Pflege von Menschen aller Altersstufen – insbesondere auch in den pädiatrischen Versorgungsbereichen. Neben dem Abschluss als „Pflegefachmann“ oder „Pflege- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. fachfrau“ kann mit einem Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung auch ein gesonderter Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ gewählt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein bestimmter Vertiefungseinsatz im letzten Ausbildungsdrittel keine Bedingung für eine spätere Berufstätigkeit in dem jeweiligen Bereich ist und er umgekehrt auch eine spätere Berufstätigkeit in einem anderen Pflegebereich nicht ausschließt. Alle Auszubildenden absolvieren ihre Ausbildung auch in der pädiatrischen Versorgung und können diesen Bereich für ihre spätere Berufstätigkeit in Betracht ziehen. Eine Bewertung der Entwicklung der Auszubildendenzahlen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist gegenwärtig mangels abgeschlossener entsprechender statistischer Erhebungen nicht möglich, auch wenn erste Daten darauf hinweisen, dass die Wahl gesonderter Abschlüsse nur selten getätigt wird. Für die bis Ende des Jahres 2025 vorzunehmende Ermittlung des Anteils der gesonderten Abschlüsse in der Alten- bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege an der Gesamtheit der Abschlüsse mit dem entsprechenden Vertiefungseinsatz ist eine gesonderte Datenerhebung und Berichtserstattung vorgesehen. Die Überprüfung der Vorschriften über die gesonderten Abschlüsse soll mit Vorschlägen zur Anpassung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) verbunden werden, wenn der jeweilige Anteil an Auszubildenden des entsprechenden Vertiefungseinsatzes, die den gesonderten Abschluss gewählt haben, geringer als 50 Prozent ist. Die Bundesregierung hat die pflegerische Versorgung im Bereich der Pädiatrie weiterhin im Blick und wird da, wo Handlungsbedarf besteht, auch weiterhin die notwendigen Maßnahmen ergreifen. 1. Inwieweit liegen der Bundesregierung aktuelle bundesweite Zahlen vor zum Anteil der Auszubildenden und Absolventen mit dem Schwerpunkt Kinderkrankenpflege (bitte nach Jahrgang von 2019 bis 2024 aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Daten zur Art des Abschlusses von erfolgreich beendeten Ausbildungen liegen dem Statistischen Bundesamt ab dem Berichtsjahr 2022 vor und können der nachfolgenden Tabelle 1: „Auszubildende im Berichtsjahr: Im Berichtsjahr erfolgreich beendete Ausbildungen“ entnommen werden. Tabelle 1: „Auszubildende im Berichtsjahr: Im Berichtsjahr erfolgreich beendete Ausbildungen“ Jahr Insgesamt Pflegefachmann/ Pflegefachfrau Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Altenpfleger/in Pflegefachmann/ Pflegefachfrau in Prozent Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in in Prozent Altenpfleger/in in Prozent 2024 37 419 37 053 288 78 99 1 0 2023 33 570 33 144 303 123 99 1 0 2022 129 126 0 0 98 0 0 (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2025, Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung 2024, Tabelle 21241-23) § 62 Absatz 2 PflBG ordnet eine zeitlich befristete Erhebung zum Zwecke der Berichterstattung an den Deutschen Bundestag bis 31. Dezember 2025 an. Grundlage des Berichts sind die Meldungen der für die Durchführung des Finanzierungsverfahrens zuständigen Stellen in den Ländern an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Erhebung erfolgte erstmals für den Abschlussjahrgang 2023. Nach den Meldungen der Länder wählten die Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023 ihre Vertiefungseinsätze wie folgt. Vertiefungseinsatz Anzahl der Absolventinnen und Absolventen allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen 17 810 allgemeine Langzeitpflege in stationären Einrichtungen 10 917 allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege 2 055 allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege mit der Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege 1 309 pädiatrische Versorgung 968 psychiatrische Versorgung 248 Das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 PflBG (Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) übten nach diesen Meldungen 259 Absolventinnen und Absolventen aus. Das Wahlrecht nach § 59 Absatz 3 PflBG (Altenpflege) übten 110 Absolventinnen und Absolventen aus. Im Übrigen wird auf die Darstellung im Abschlussbericht der Ausbildungsoffensive Pflege hingewiesen (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikation en/ausbildungsoffensive-pflege-2019-2023--246066). Die Meldungen für den Abschlussjahrgang 2024 werden zurzeit plausibilisiert. Die Veröffentlichung erfolgt im Bericht für den Deutschen Bundestag. 2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung (PflBG) ggf. ergriffen, um bundesweit die Kapazität für Ausbildungsplätze mit Schwerpunkt Kinderkrankenpflege signifikant zu erhöhen? 3. Welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., um den Anteil verpflichtender pädiatrischer Ausbildungs- und Praxiseinsätze innerhalb der generalistischen Pflegeausbildung zu erhöhen (z. B. Anpassung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung [PflAPrV], Ermöglichung zusätzlicher Pflichtstunden, Förderung von Vertiefungseinsätzen)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit den für die Durchführung der Pflegeausbildung zuständigen Ländern sowie mit Pflegeberufsverbänden, insbesondere auch zur Situation der Kinderkrankenpflege. So können Fragen frühzeitig geklärt werden. Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hat die Bundesregierung darüber hinaus keinen Einfluss auf die Ausbildungskapazitäten im Bereich der Vertiefung „Pädiatrische Versorgung“. Eine Bewertung der Entwicklung der Auszubildendenzahlen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist erst nach der bis Ende des Jahres 2025 vorzunehmenden Überprüfung der Vorschriften über die gesonderten Abschlüsse in der Alten- bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möglich. 4. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für die Krankenhäuser und Einrichtungen mit pädiatrischer Versorgung Anreizmodelle (finanzielle Anreize, zusätzliche Ausbildungsbudgets, Kooperationsofferten) zu schaffen, um mehr pädiatrische Praktikums‑ und Ausbildungsplätze bereitzustellen, wenn ja, welche und in welchem zeitlichen Rahmen, und wenn nein, warum nicht? 5. Plant die Bundesregierung eine gezielte finanzielle Förderung oder Sonderregelung im Bundeshaushalt (z. B. Zuschläge, Förderprogramme oder Sonderbudgets) zur Stärkung der Ausbildung in der Kinderkrankenpflege für das Haushaltsjahr 2026 bzw. anschließend (wenn ja, bitte Höhe, Zweckbindung und Begünstigte angeben)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Zuständig für die Durchführung der Ausbildungsregelungen sind grundsätzlich die Länder. Es ist davon auszugehen, dass die Einrichtungsträger in ihrem eigenen Interesse bedarfsgerecht in den für sie relevanten Schwerpunktgebieten ausbilden. Gezielte finanzielle Förderungen durch Regelungen im Bundeshaushalt sind nicht vorgesehen. 6. Hat sich die Bundesregierung zu der Argumentation, dass die Generalisierung der Ausbildung wegen beschränkter praktischer Kapazitäten dazu geführt habe, dass die pädiatrische Spezialisierung faktisch nur noch in Ausnahmefällen umgesetzt wird, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Auf Grundlage des § 62 Absatz 1 PflBG ermitteln das BMBFSFJ und das BMG bis zum 31. Dezember 2025, welcher Anteil der Auszubildenden jeweils das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 PflBG ausgeübt hat und berichten dem Deutschen Bundestag hierüber. Diese Erhebung und Berichterstattung dient der Überprüfung der Vorschriften über die gesonderten Abschlüsse und soll mit Vorschlägen zur Anpassung des Pflegeberufegesetzes verbunden werden, wenn der jeweilige Anteil an Auszubildenden, die den gesonderten Abschluss gewählt haben, geringer als 50 Prozent ist. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann über die weiteren Weichenstellungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist mit dem Monitoring und der Begleitforschung zur Pflegeausbildung und zum Pflegeberuf beauftragt. Wesentliche systematische Probleme hinsichtlich der generalistischen Pflegeausbildung sind daraus bisher nicht ersichtlich. 7. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Praxiskapazitäten hält die Bundesregierung ggf. für geeignet? Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit den für die Durchführung der Pflegeausbildung zuständigen Ländern sowie mit Pflegeberufsverbänden, insbesondere auch zur Situation der Kinderkrankenpflege. Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hat die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten im Bereich der Vertiefung „Pädiatrische Versorgung“ und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. 8. Welche Rolle sieht die Bundesregierung ggf. für private Bildungsträger, Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen bei der Schaffung zusätzlicher pädiatrischer Ausbildungsplätze, und welche konkreten Unterstützungs- oder Steuerungsinstrumente sind hierzu ggf. vorgesehen? Im Rahmen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern wurde mit der generalistisch ausgerichteten Ausbildung vorbehaltene Tätigkeiten, wie die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie dessen Evaluation und Analyse, die Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität sowie ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung ein primärqualifizierendes Pflegestudium eingeführt. Darüber hinaus wurde die Ausbildungsfinanzierung unter Einführung eines sektorenübergreifenden Umlageverfahrens grundsätzlich neu geregelt. Auszubildende erhalten in Pflegeberufen eine deutlich überdurchschnittliche Ausbildungsvergütung. Zuletzt wurde mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz die Attraktivität insbesondere der hochschulischen Pflegeausbildung erhöht. Mit dem sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung soll die personelle Basis der Pflege auch unterhalb des Fachkraftniveaus gestärkt werden. Mit dem ebenfalls im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wird der Fokus auf die Kompetenzen der beruflich Pflegenden gelegt und ihre Befugnisse entsprechend ihrer Kompetenzen erweitert. Darauf aufbauend soll zudem auf Basis eines bundeseinheitlichen Masterstudiengangs ein neues Berufsbild der Advanced Practice Nurse geschaffen werden. Durch diese Initiativen entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem von der Pflegefachassistenzausbildung über die berufliche Pflegeausbildung bis hin zum Masterstudiengang. 9. Gibt es auf Bundesebene ein gesamtstaatliches Konzept oder eine langfristige Strategie, die über punktuelle Maßnahmen hinausgehend den dauerhaften Fachkräftebedarf in der Kinderkrankenpflege adressiert (wenn ja, bitte Maßnahmen, Zeitplan und zu erwartende Wirkungen darlegen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht)? Das BMG arbeitet aktuell an einem Konzept zur Verbesserung der Fachkräftesituation für den Gesundheits- und Pflegebereich. Dabei geht es darum, in verschiedenen Handlungsfeldern den Bedarfen zur Sicherung, Stärkung und Ausbau von Personal gerecht zu werden und mit Maßnahmen zur Fachkräftesicherung dem Personalmangel im Gesundheitswesen aktiv entgegenzuwirken. Um künftige politische Entscheidungen auf eine möglichst aussagekräftige und bundesweit einheitliche Datengrundlage zum Fachkräfteangebot und -bedarf im Gesundheitswesen sowie auf verlässliche Prognosen stützen zu können, wurde Ende des Jahres 2024 ein Fachkräftemonitoring für das BMG gestartet. Die Gewinnung von Pflegekräften wie zum Beispiel für die Kinderkrankenpflege ist für die pflegerische Versorgung der Bevölkerung zentral. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe. Sie sollten weiterentwickelt und dabei alle Qualifikationsebenen – von der Fachassistenz bis hin zum Master – berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass viele Herausforderungen in diesem Bereich grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder liegen. Für die Attraktivität des Pflegebereichs spielt die Stärkung und Weiterentwicklung von Pflegekompetenzen eine wichtige Rolle. Hierzu befinden sich Gesetzentwürfe zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung im parlamentarischen Verfahren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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