Arbeitsaufträge der Kommissionen zur Zukunft der Gesundheit- und Pflegeversicherung
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Arbeitsaufträge der Kommissionen zur Zukunft der Gesundheit- und Pflegeversicherung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3189
21. Wahlperiode 10.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Dr. Michael
Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin
Gebel, Christian Görke, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina
Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek,
Zada Salihović, David Schliesing, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt,
Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Arbeitsaufträge der Kommissionen zur Zukunft der Gesundheit- und
Pflegeversicherung
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung hat ein gewaltiges
Finanzierungsproblem. Beitragssatzsteigerungen für die kommenden Jahre sind
absehbar, wenn nicht wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden (www.tagesscha
u.de/inland/gesellschaft/krankenkasse-rechnungshof-100.html). Dennoch hat
die Bundesregierung bisher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, das Problem der defizitären
Finanzierung zu lösen. Das Finanzvolumen der aktuellen Einsparungsvorschläge
reicht nicht aus, um den Beitragssatz zu stabilisieren (www.tagesschau.de/inlan
d/gesundheitswesen-krankenkassen-beitrag-100.html). Doch genau das hatte
die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, versprochen (www.tagessc
hau.de/inland/innenpolitik/bab-warken-100.html).
Statt sofort zu handeln, hat die Bundesregierung eine Kommission zur
Erarbeitung von „Maßnahmen für eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung“ (www.bundesgesundheitsministeriu
m.de/presse/pressemitteilungen/finanzkommission-gesundheit-pm-12-09-202
5.html) sowie eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die „sich auf das
weitere Vorgehen für eine Reform der Pflegeversicherung“ verständigen soll
(www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bund-laend
er-ag-zur-pflegereform-gestartet-pm-07-07-25.html).
Für den Arbeitsauftrag der Kommission machte Bundesministerin Nina Warken
immer wieder deutlich, dass es „keine Denkverbote“ geben soll (beispielhaft
www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bab-warken-100.html, www.aerztezeitu
ng.de/Politik/Gesundheitsministerin-Warken-Keine-Denkverbote-im-Reformhe
rbst-460141.html, www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/rede/ha
ushalt-2025-bt-17-09-25.html). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller ist der Arbeitsauftrag an die Finanzkommission Gesundheit (FKG) aber
gar nicht so ergebnisoffen formuliert, wie Bundesministerin Nina Warken es
darstellt (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downlo
ads/F/FinanzKommission_Gesundheit/250908_Kommission_Arbeitsauftrag_F
KG.pdf). Ebenso sind der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Reform der
Pflegeversicherung enge Grenzen gesetzt. So werden die Facharbeitsgruppen
im Arbeitsauftrag angewiesen, dass „keine Vorschläge unterbreitet werden
sollen, die zu Mehrausgaben führen“ (www.bundesgesundheitsministerium.de/file
admin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegereform/250707_AG-Arbeitsauftraege-be
schlossen.pdf). Dadurch wird die Idee einer Pflegevollversicherung, die die
tatsächlichen Pflegekosten übernimmt, von vornherein ausgeschlossen.
Die Fragen 1 bis 27 dieser Kleinen Anfrage nehmen Bezug auf den
Arbeitsauftrag der FKG, während sich ab Frage 28 auf den Arbeitsauftrag der BLAG
bezogen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Widerspruch zwischen den
Aussagen der Bundesministerin Nina Warken, dass es „keine
Denkverbote“ gibt, und der Formulierung des Arbeitsauftrags an die FKG besteht?
2. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie das in ihrem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel, „die
Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die
Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden“, bereits verfehlt hat, mit Blick auf
die voraussichtliche Steigerung des durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatzes auf 2,9 Prozent im kommenden Jahr, und wenn nein, wie rechtfertigt
sie diese Entwicklung?
3. Plant die Bundesregierung nach Vorlage des ersten Berichts der
Kommission Ende März noch innerhalb des Jahres 2026 weitere frühere
Maßnahmen, um ihrem Versprechen der Beitragssatzstabilität unterjährig
nachzukommen, oder wird hierzu kein Bedarf gesehen, und wenn nein, warum
nicht?
4. Wieso beinhaltet der Arbeitsauftrag für den ersten Bericht der
Kommission nicht die explizite Analyse der gerechteren Verteilung der
Beitragslast, obwohl Maßnahmen in diese Richtung kurzfristig Beitragssätze
stabilisieren oder sogar reduzieren können (z. B. Erhöhung der
Beitragsbemessungsgrenze, Einbeziehung weiterer Einkommensarten etc.)?
5. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die
Kommission um eine Einschätzung zu bitten, welchen Einfluss die in der
ambulanten Versorgung fast komplett privatwirtschaftliche, gewinnorientierte
Leistungserbringung auf die von der Bundesregierung mehrfach
angesprochenen Ineffizienzen im deutschen Gesundheitssystem hat und welche
Reformoptionen es hier gibt?
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Unternehmensgewinne, die im Gesundheitssystem erwirtschaftet werden (bitte nach
Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie, Krankenhäusern,
ambulanten medizinischen Einrichtungen, Therapiepraxen etc. aufschlüsseln)?
7. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die
Kommission explizit um eine Einschätzung zu bitten, welchen Einfluss die
kleinteilige ambulante Organisation über Einzelpraxen gegenüber
größerer, verstärkt kooperativ arbeitender Versorgungsstrukturen hat und
welche Reformoptionen es hier gibt?
8. Aus welchem Grund wurden nicht neben Über- und Fehlversorgungen
auch Unterversorgung mit an die Kommission adressiert?
9. Was meint die Bundesregierung, wenn sie die Effizienz und Effektivität
bei Versicherten stärken möchte?
10. Welche Rolle spielt die medizinische Versorgung bei der Attraktivität
einer Region und der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten, und
inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die fehlende oder
verspätete Behandlung einer Erkrankung aufgrund von Unterversorgung
letztlich auch ein gesundheitsökonomisches und gesamtwirtschaftliches
Risiko (Arbeitsfähigkeit, Fachkräftemangel etc.)?
11. Welche Überlegungen existieren innerhalb der Bundesregierung selbst,
inwieweit größere ambulante Versorgungsstrukturen qualitativ besser und
auch effizienter arbeiten und so zu den selbst genannten Reformzielen der
Bundesregierung beitragen können, und welche Berücksichtigung finden
diese Überlegungen bei der Ausgestaltung des angekündigten
Primärarztsystems?
12. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Arbeitsauftrag,
Eigenverantwortung zu fördern „auch mit Blick auf Zuzahlungen und
Leistungsumfang“, im Widerspruch mit dem Ziel steht, keine pauschalen
Leistungskürzungen vorzunehmen?
13. Falls durch höhere oder neue Zuzahlungen die Finanzierungslast der
Versicherten erhöht werden soll, wird dann auch ein korrespondierender
Beitrag zur Stabilisierung der Kassenfinanzen vonseiten der Arbeitgeber
erwartet, damit die Lastenverteilung zwischen Arbeitgebern und
Versicherten nicht weiter verschoben wird?
14. Weshalb sieht der Auftrag nicht vor, zur Stabilisierung der Finanzen der
Pflege- und Krankenkassen auch einen Beitrag der Arbeitgeber zu
untersuchen?
15. Steht die Bundesregierung zur Erreichung versorgungspolitischer oder
gesundheitsökonomischer Ziele einer Reduzierung des Wettbewerbs im
Gesundheitswesen genauso offen gegenüber wie der im Arbeitsauftrag
formulierten „Förderung des Wettbewerbs“?
16. Auf Grundlage welcher Erkenntnisse geht die Bundesregierung von
vornherein davon aus, dass eine Stärkung des Wettbewerbs an der Grenze von
gesetzlicher und privater Krankenversicherung positive Effekte hätte, und
welche wären das?
17. Kann die Bundesregierung nach Jahrzehnten, in denen die Stärkung und
nicht die Reduktion des Wettbewerbs stets Ziel in der Gesundheitspolitik
war, einen entsprechenden Erfolg messen (bitte belegen)?
18. Sind stärker wettbewerblich organisierte Gesundheitssysteme nach
Kenntnis der Bundesregierung günstiger, effizienter oder gerechter als stärker
staatlich regulierte Systeme im internationalen Vergleich (z. B. USA vs.
skandinavische Systeme)?
19. Wie sind die im Arbeitsauftrag formulierte „Eigenverantwortung“ und das
Solidarprinzip nach Ansicht der Bundesregierung miteinander vereinbar?
20. Warum subsummiert die Bundesregierung Zuzahlungen unter dem
Stichwort „Eigenverantwortung“, wo es sich fast ausschließlich um ärztlich
verordnete Leistungen handelt und die Entscheidung aufseiten der
Patientinnen und Patienten im Sinne einer Eigenverantwortung nur im
Unterlassen der verordneten Behandlung bestehen kann?
21. Warum subsummiert die Bundesregierung Leistungskürzungen unter dem
Stichwort „Eigenverantwortung“, wo die Entscheidung aufseiten der
Patientinnen und Patienten im Sinne einer Eigenverantwortung nur im
Unterlassen oder Eigenfinanzierung einer bislang als medizinisch notwendig
erachteten Behandlung liegen kann?
22. Wieso wartet die Bundesregierung auf den zweiten Bericht der
Kommission Ende 2026, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch
eine strengere Regulierung von Alkohol, Tabak und Zucker von den
hohen Krankheitsfolgekosten durch den Konsum zu entlasten, obwohl der
wirtschaftliche Schaden wie auch die Wirksamkeit von Regulation bereits
seit Jahren wissenschaftlich belegt ist?
23. Wieso soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine gerechtere Verteilung
der Beitragslast auf unterschiedliche Einkommen bezüglich der
Reformvorschläge auf der Einnahmeseite nicht analysiert werden, und wenn
doch, warum wird es nicht explizit erwähnt?
24. Was meint die Bundesregierung im Arbeitsauftrag mit den Worten
„Steigerung der Beitragseffizienz“?
25. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Widerspruch
zwischen dem Arbeitsauftrag, die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den
Krankenkassen zu prüfen, und dem Arbeitsauftrag, „Anreize der
Krankenkassen für eine stärkere Förderung der Gesundheitsprävention“ zu
verbessern, besteht?
26. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Arbeitsauftrag, „die Dualität des
bestehenden Systems von gesetzlicher und privater Krankenversicherung
im Grundsatz“ zu respektieren, bei gleichzeitigem Anspruch der
Kommission, „keine Denkverbote“ zu erteilen?
27. Schließt die Bundesregierung eine Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) über die übliche jährliche Anpassung hinaus von
vornherein aus, oder warum wird im Arbeitsauftrag für die Kommission nicht die
konkrete Prüfung der Folgen einer Anhebung bzw. Abschaffung der
Beitragsbemessungsgrenze aufgetragen, ist die Prüfung höherer
Beitragsbemessungsgrenzen, die Verbeitragung von Kapitaleinkommen oder die
Ausweitung des Versichertenkreises Teil des Auftrags, z. B. der
Formulierung „die Beitragsbasis stärken“ (S. 4)?
28. Wie definiert die Bundesregierung im Kontext der angestrebten Reform
der Pflegeversicherung die Ziele der Generationengerechtigkeit und
Nachhaltigkeit?
29. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ziels der
Generationengerechtigkeit die Gefahr einer doppelten Belastung der
jüngeren Generation, die zugleich den Aufbau eines laut Arbeitsauftrag zu
prüfenden kapitalgedeckten Pflegefonds und die Finanzierung des
bestehenden Umlagesystems tragen müsste?
30. Auf welche Ziele bezieht sich die Bundesregierung im Arbeitsauftrag an
die Bund-Länder-Runde, „die mit der Einführung der Pflegeversicherung
im Jahr 1995 einhergingen“ (S. 2)?
31. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
pflegebedingten Kosten, die in der ambulanten und der stationären Pflege bei
Einführung der Pflegeversicherung von den Menschen mit Pflegebedarf
selbst zu tragen war, gegenüber dem Anteil, den die Pflegeversicherung
abdeckte, und wie ist das Verhältnis heute (falls nicht bekannt, wären auch
Beispielrechnungen etwa mit damaligen Heimpreisen und Leistungshöhen
hilfreich)?
32. Warum werden im Arbeitsauftrag zum „Zukunftspakt Pflege“ der
Bundesregierung Vorschläge, die zu Mehrausgaben führen könnten, von
vornherein und ohne Prüfung möglicher positiver Effekte ausgeschlossen?
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Schwerpunktsetzung der Fach-AG
Finanzierung im Rahmen des Zukunftspakts Pflege, wenn fünf von sechs
der zu diskutierenden Fragestellungen die Ausgabenseite und lediglich
eine die Einnahmeseite betreffen, und sieht sie hierin eine ausgewogene
Betrachtung der Finanzierungsfragen?
34. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Widerspruch
zwischen dem Ausschluss von Mehrausgaben im Arbeitsauftrag und den
Aussagen von Bundesministerin Nina Warken, dass es „keine Denkverbote“
geben wird, besteht?
35. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem im
Beschluss zum „Zukunftspakt Pflege“ formulierten Ziel, pflegende
Angehörige besser zu unterstützen, und dem im Arbeitsauftrag an die Bund-
Länder-Runde vorgesehenem Verzicht auf Vorschläge, die mit
Mehrausgaben verbunden wären?
36. Warum ist nach Ansicht der Bundesregierung die im Arbeitsauftrag
angelegte Dynamisierung, „zunächst über die Frage einer Festlegung auf und
die etwaige Höhe der Dynamisierung und deren Finanzwirkung zu
entscheiden“, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorrang der
Finanzierbarkeit gegenüber den Zielen einer bedarfsgerechten, würdevollen
Pflege nach § 2 Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI),
und steht dieser Arbeitsauftrag im Widerspruch zu dem in der
vergangenen Wahlperiode in § 30 SGB XI gegebenen Versprechen, dass die
Leistungen der Pflegeversicherung „zum 1. Januar 2028 in Höhe des
kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren“
steigen sollen, fühlt sich die Bundesregierung an diese Regelung noch
gebunden?
37. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Erstellung des Arbeitsauftrags
erwogen, die Finanzabflüsse von Beitragsgeldern an renditeorientierte
Investorinnen und Investoren im Pflegebereich zu analysieren, um mögliche
Einsparpotenziale durch eine Begrenzung solcher Kapitalerträge bzw. die
Wirtschaftlichkeit einer verstärkten Schaffung von Pflegeeinrichtungen in
staatlicher oder kommunaler Verantwortung zu prüfen, und wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
38. Welche Bedingungen stellt die Bundesregierung an die Rückzahlung des
1,7‑Milliarden-Euro-Darlehens an die Pflegeversicherung aus dem
Ergänzungshaushalt 2026?
39. Welche langfristigen Folgen erwartet sich die Bundesregierung für die
Beitragssatzentwicklung der Pflegeversicherung durch die Aufnahme des
Darlehens aus dem Ergänzungshaushalt 2026?
40. Gab es vonseiten der Bundesregierung alternative Überlegungen zur
Beitragssatzstabilisierung anstelle des Darlehens (z. B. steuerfinanzierte
Zuschüsse oder Reformen der Beitragsbemessung), wenn ja, warum wurden
diese nicht umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 24. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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