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Entwicklung der Pflegebedürftigkeit und der Versorgungssituation von Pflegebedürftigen

dip / drucksache 04.09.2025 · WP 21 · 21/1486 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Entwicklung der Pflegebedürftigkeit und der Versorgungssituation von Pflegebedürftigen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1486 21. Wahlperiode 04.09.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD Entwicklung der Pflegebedürftigkeit und der Versorgungssituation von Pflegebedürftigen Im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde eine Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffes eingeführt (www.bundesgesundheitsministerium.de/serv ice/begriffe-von-a-z/p/pflegestaerkungsgesetz-zweites-psg-ii.html), der mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 zur Ersetzung der vorherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade führte (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadm in/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/PSG_Alle_Leistungen.pdf). Ein offener Brief der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) an die Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken vom 30. Juli 2025 warnt, dass viele Menschen mit hohem Pflegebedarf – insbesondere in der häuslichen und außerklinischen Intensivpflege – durch hohe Eigenanteile zunehmend in finanzielle Not geraten (https://kobinet-nachrichten.org/2 025/08/04/offener-brief-an-nina-warken-eigenanteile-in-ausserklinischen-intens ivpflege-begrenzen/?utm_source=chatgpt.com). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Personen waren in den Jahren von 2017 bis 2025 den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 zugeordnet (bitte tabellarisch nach Jahr, Bundesland und Pflegegrad aufschlüsseln sowie eine bundesweite Gesamtaufstellung angeben und diese nach Jahr und Pflegegrad aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Personen wurden bzw. werden in den jeweiligen Jahren a) im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste betreut, b) im Rahmen einer häuslichen außerklinischen Intensivpflege (AKI) versorgt, c) stationär in Pflegeheimen versorgt (bitte jeweils nach Pflegegrad, Jahr und Bundesland aufschlüsseln sowie eine bundesweite Gesamtaufstellung angeben und diese nach Jahr und Pflegegrad aufschlüsseln)? 3. Wie viele pflegebedürftige Personen haben zwischen 2017 und 2025 zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt und erhalten (bitte jeweils nach Pflegegrad, Jahr und Bundesland aufschlüsseln sowie eine bundesweite Gesamtaufstellung angeben und diese nach Jahr und Pflegegrad aufschlüsseln)? 4. Hat sich die Bundesregierung zu der Aussage im offenen Brief der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. vom 30. Juli 2025, dass Menschen, die in Deutschland auf außerklinische Intensivpflege angewiesen sind, „immer weiter ins finanzielle Abseits“ geraten würden, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? 5. Hat sich die Bundesregierung zu der im selben offenen Brief geäußerten Kritik an der fehlerhaften Anwendung der Kostenabgrenzungsrichtlinien für körperbezogene Pflegeleistungen und außerklinische Intensivpflege, die in dem Schreiben damit begründet wird, dass viele Krankenkassen die Richtlinien auch bei Pflegebeteiligung durch Angehörige oder getrennte Pflegekräfte anwenden würden, was mit der Folge „rechtswidriger Leistungskürzungen und wachsender Unsicherheit für Betroffene“ verbunden sei, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? 6. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Begrenzung der Eigenanteile für körperbezogene Pflege, unabhängig davon, ob die Versorgung zu Hause oder im Heim erfolgt? Berlin, den 28. August 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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