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Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Welche Argumente hat Bundeskanzler Friedrich Merz bereits von der Partei Alternative für Deutschland (AfD) „gelten lassen“, und wo hat der Bundeskanzler Friedrich Merz in Erwägung gezogen, dass Personen dieser Partei „auch recht haben könnten“, vor dem Hintergrund seiner Äußerung auf dem Tag des Lokaljournalismus (Friedrich Merz: „Deswegen möchte ich, […] dass wir uns aber auch zuhören, dass wir auch Argumente gelten lassen und dass wir auch immer mit dem Anspruch in eine Diskussion gehen, der andere könnte auch recht haben. So, und das ist jedenfalls meine Überzeugung. Ob mir das immer gelingt, das müssen Sie beurteilen, können Sie besser beurteilen als ich selbst. Da bin ich befangen“, Tag des Lokaljournalismus: „Town-Hall“ mit Friedrich Merz, 30. April 2026, www.youtube.com/live/vD12UWKri-M?t=3015)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius: Eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen besteht grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen. Dies ist hier nicht ersichtlich. Die in Bezug genommene Äußerung des Bundeskanzlers steht insoweit für sich.

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