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Schriftliche Frage 11 von Stephan Brandner (AfD): Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit dem Jahr 2000 anlässlich ihres Geburtstags von den Fraktionen veranstaltete Geburtstagsfeie…

dip / schriftliche_frage 21.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 11 von Stephan Brandner (AfD): Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit dem Jahr 2000 anlässlich ihres Geburtstags von den Fraktionen veranstaltete Geburtstagsfeie… Frage 11 (Stephan Brandner, AfD): Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit dem Jahr 2000 anlässlich ihres Geburtstags von den Fraktionen veranstaltete Geburtstagsfeiern besucht, wie Friedrich Merz anlässlich seines 70. Geburtstages (www.t-online.de/nachrichten/d eutschland/innenpolitik/id_100993390/ friedrichmerz-so-will-der-kanzler-seinen-70-geburtstag-fei ern.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. November 2025: Das parlamentarische Fragewesen soll eine Kontrolle der Bundesregierung durch die Abgeordneten gewährleisten. Es ermöglicht keine Überprüfung der Fraktionen des Deutschen Bundestages, da Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag sind. Die Frage bezieht sich unmittelbar auf Veranstaltungen der Fraktionen und ist daher nicht von der Bundesregierung zu beantworten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass für Schriftliche Fragen nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen ist. Der Antwortumfang ist daher auf die innerhalb dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen sowie aufwendige Aktenrecherchen in großen Informationsbeständen sind in dieser Frist nicht leistbar. Für eine Beantwortung Ihrer Frage müssten die Leitungsbereiche aller Ressorts abgefragt werden. Aufgrund des abgefragten Zeitraums von mehr als 25 Jahren und den gesetzlichen Löschverpflichtungen ist davon auszugehen, dass die erfragten Informationen nicht mehr vollständig vorhanden sind. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar ist, Informationen der angefragten Art zu erfassen und zu dokumentieren.

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