Zusammenarbeit der deutschen Bundesregierung mit der De-facto-Regierung der Taliban im Kontext von Abschiebungen nach Afghanistan
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Zusammenarbeit der deutschen Bundesregierung mit der De-facto-Regierung der Taliban im Kontext von Abschiebungen nach Afghanistan
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6116
21. Wahlperiode 22.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Filiz Polat, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Dr. Konstantin
von Notz, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Jamila Schäfer
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zusammenarbeit der deutschen Bundesregierung mit der De-facto-Regierung der
Taliban im Kontext von Abschiebungen nach Afghanistan
Nach der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 fanden bis 2024
keine Abschiebungen nach Afghanistan statt. Drei Jahre später, im August
2024, wurden zunächst 28 Personen durch Vermittlung des Emirats Katar nach
Afghanistan abgeschoben. Im Juli 2025 wurden 81 Personen mit einem
Charterflug, ebenfalls durch Vermittlung von Katar, nach Afghanistan abgeschoben.
Seit 2026 werden die Charter-Flüge nicht mehr über das Emirat Katar
organisiert, sondern finden direkt nach Afghanistan und aufgrund einer „Handschlag-
Vereinbarung“ der Bundesregierung mit dem Taliban-Regime statt (www.spieg
el.de/politik/deutschland/afghanistan-alexander-dobrindt-veranlasst-weitere-abs
chiebungen-nach-handschlag-mit-taliban-a-b149613f-4eb4-4aa9-ac47-6a4d5d0
03e2d). So wurden im Februar 2026 20 Personen und im April 2026 25
Personen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben.
Unter der aktuellen Bundesregierung wurden somit insgesamt 138 Personen
nach Afghanistan abgeschoben (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-de
utschland-afghanistan-100.html).
Gleichzeitig stimmte die Bundesregierung im Juli 2025 der Einreise zweier
Vertreter der De-facto-Regierung der Taliban für die Erledigung konsularischer
Aufgaben in die Bundesrepublik Deutschland zu, darunter S. H. (www.tagessch
au.de/investigativ/ndr/taliban-diplomaten-deutschland-afghanistan-100.html).
Laut eigener Aussage unterhält die Bundesregierung ausschließlich „technische
Kontakte“ zu Vertretern des Taliban-Regimes, also Kontakte unterhalb der
politischen Ebene (https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/zdf-magazin-royale-
exklusive-recherche-zu-verbindungen-von-bundesbehoerden-mit-taliban-vertr
eter).
Am 17. Mai 2026 fand laut Medienberichterstattung zur Vorbereitung auf
geplante Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan in der Außenstelle des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bonn eine Vorführung von
ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen statt (www.tagesschau.de/inve
stigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html).
Laut dem Bericht war auch S. H. als Vertreter der islamistischen De-facto-
Regierung der Taliban in den Diensträumen der Bonner Außenstelle des BAMF
anwesend. Die Vorführung der afghanischen Staatsangehörigen erfolgte
Medienberichten zufolge zum Zweck der Identifizierung der ausreisepflichtigen
Personen und der Erstellung von Pass- und Passersatzdokumenten. Die
Bundespolizei führt die Beschaffung von Passersatzpapieren für diverse
Herkunftsländer in Amtshilfe für die Bundesländer durch.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung Kontakte oder Gespräche zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung sowie nachgeordneter Stellen
und Behörden und Vertretern der De‑facto‑Regierung der Taliban
grundsätzlich für gerechtfertigt, wenn ja, aus welchen Gründen und zu welchen
politischen Zielen, bzw. teilt sie die Einschätzung, dass solche Kontakte
zu einer schrittweisen Normalisierung der Beziehungen und zu einer
Anerkennung der De-facto-Regierung der Taliban führen können, und wenn
nein, warum nicht?
2. Wie definiert die Bundesregierung, ab welchem Punkt Kontakte oder
Handlungen der deutschen Bundesverwaltung sowie nachgeordneter
Stellen und Behörden gegenüber der De‑facto‑Regierung der Taliban als
Anerkennung oder De-facto-Anerkennung des Taliban‑Regimes gewertet
werden könnten?
3. Was stellt für die Bundesregierung eine De-facto-Anerkennung des
Taliban-Regimes dar?
4. Wie nimmt die Bundesregierung Stellung zur Ausschreibung von
Praktikumsplätzen auf der Internetseite des Generalkonsulats von Afghanistan
in Bonn (https://afghanmissionbonn.de/praktikum.php?lang=de), und sieht
die Bundesregierung ein etwaiges Sicherheitsrisiko für deutsche
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ein solches Praktikum in der
diplomatischen Vertretung unter Anleitung der akkreditierten Taliban-Vertreter
absolvieren könnten?
5. Ist die Bundesregierung der Rechtsauffassung, dass eine Verpflichtung
zum Erscheinen bei der Auslandsvertretung des mutmaßlichen
Herkunftslandes aus § 82 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auch
dann gilt, wenn die Bundesregierung selbst die Regierung des
mutmaßlichen Herkunftslands nicht anerkennt (bitte ausführlich begründen)?
6. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung mit Blick auf die
Qualifikationen und Legitimierung des zur Identitätsfeststellung eingesetzten
Personals in Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen, und wie überprüft die
Bundesregierung diese Qualifikationen?
7. Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, am Verfahren zur
Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen Vertreter der
islamistischen afghanischen De-facto-Autoritäten zu beteiligen, und welche
Alternativen gibt es aus Sicht der Bundesregierung zu einer solchen
Beteiligung?
8. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Personen, die vor dem Taliban-
Regime geflohen sind, im Rahmen des Verfahrens zur
Identitätsfeststellung, Vertretern eben dieses islamistischen Regimes gegenübergestellt
werden und mutmaßlich unter anderem von diesen identifiziert werden
sollen?
9. Wie viele Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen sind 2025 und im laufenden
Jahr 2026 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten
Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen bzw.
vorgeführten Personen sowie beteiligten Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden, getrennt nach den
einzelnen Anhörungen auflisten)?
10. Wie viele Personen, die zu den Anhörungen in Verfahren zur
Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im
laufenden Jahr 2026 (siehe www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deuts
chland-afghanistan-100.html) vorgeladen wurden, wurden im Rahmen der
Anhörungen als afghanische Staatsangehörige identifiziert, und wie viele
Personen wurden in den angegebenen Jahren infolge ihrer Identifizierung
bereits nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach beteiligten
Bundesländer, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen insgesamt
auflisten)?
11. In wie vielen Fällen stellte sich heraus, dass es sich nicht um afghanische
Staatsangehörige handelt, und in wie vielen Fällen konnte die Identität
bzw. Staatsangehörigkeit nicht abschließend geklärt werden?
12. Für wie viele der für Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung geladenen Personen wurden in den Jahren 2025 und 2026
Passersatzpapiere ausgestellt (bitte nach beteiligten Bundesländern, Ort
der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)?
13. Welche Art von Pass oder Passersatz wurde afghanischen
Staatsangehörigen in den Verfahren in den Jahren 2025 und 2026 ausgestellt (bitte
konkrete Anzahl der jeweiligen Ersatzpapiere angeben)?
14. Wie ist die Akzeptanz seitens der Bundesrepublik Deutschland von
Passoder Passersatzdokumenten, die von Vertretern einer Regierung
ausgestellt wurden, die von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt
wird, aus Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen?
15. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur durchschnittlichen Dauer
der bisherigen Befragungen zur Identitätsfeststellung von afghanischen
Staatsangehörigen im Rahmen von Anhörungen durch die afghanische
Auslandsvertretung machen?
16. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, ob die
afghanischen Staatsangehörigen während der Anhörungen zur
Identitätsfeststellung von Rechtsbeiständen begleitet wurden und ob eine solche
Begleitung grundsätzlich möglich war?
17. In welcher Höhe verlangten die De-facto-Autoritäten bzw. ihre Vertreter
im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen
Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 (siehe www.t
agesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html)
Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen, die Ausstellung
von Dokumenten und ggf. weitere Dienste, und wie viel Tagegeld wurde
von der Bundespolizei oder von anderen Behörden für afghanische
Vertreter oder Delegationen aufgewendet (bitte Aufwendungen und Beträge
einzeln auflisten und angeben, ob die Beträge schon ausgezahlt wurden oder
noch ausgezahlt werden sollen)?
18. Wurden die von der afghanischen Auslandsvertretung erhobenen
Gebühren im Kontext von Anhörungen zur Identitätsklärung und
Passersatzausstellungen von afghanischen Staatsangehörigen durch Frontex oder andere
EU-Gelder refinanziert?
19. In welcher Höhe sind 2025 und im bisherigen Jahr 2026 weitere Kosten
für die Bundespolizei oder andere Behörden im Rahmen solcher
Anhörungen entstanden (bitte nach Kostenpunkten auflisten und jeweils
Anhörungsgebühren, Unterkunft, Sprachmittlung, Personalkosten gesondert
aufführen)?
20. In welchen Räumlichkeiten fanden Anhörungen im Rahmen von
Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr
2025 und im laufenden Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung
statt (bitte einzeln unter Angabe des Ortes, der Funktion der Räumlichkeit,
der beherbergenden Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde und des
Datums auflisten)?
21. Welche Bundes- oder Landesministerien, Bundes-, Landes- oder
Kommunalbehörden waren bei den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025
und im laufenden Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
anwesend (bitte Behörden, Abteilungen und Referate sowie
Personenanzahl und Funktion im Rahmen der Anhörung angeben)?
22. Welche Bundes- oder Landesministerien und Bundes-, Landes- oder
Kommunalbehörden waren an der Organisation, Koordination und logistischen
Umsetzung der Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im
laufenden Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils beteiligt (bitte
Behörden, Abteilungen und Referate sowie Personenanzahl und Funktion
angeben)?
23. Welche Bundes- oder Landesministerien und Bundes-, Landes- oder
Kommunalbehörden waren an der Vorführung von Personen mit afghanischer
Staatsangehörigkeit zur Identitätsfeststellung im Jahr 2025 und 2026 nach
Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, welche wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung über die Anhörungen informiert, und welche hatten
Kenntnis von diesem Vorgang (bitte Bundesministerien bzw. Behörden,
Abteilungen und Referate sowie Personenanzahl und Funktion angeben)?
24. Welche Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf
die Anhörungen zur Identitätsklärung von afghanischen Staatsangehörigen
in den Jahren 2025 und 2026 Anordnungen nach § 82 Absatz 4 des
Aufenthaltsgesetzes erteilt?
25. Welche konkreten Maßnahmen und Arbeitsschritte umfasst die Amtshilfe
der Bundespolizei nach § 71 Absatz 3 Nummer 7 des Aufenthaltsgesetzes
mit Blick auf die Vorführungen und Anhörungen zur Identitätsklärung und
Passersatzerstellung von afghanischen Staatsangehörigen, insbesondere
im Rahmen
a) der Ladung,
b) der zwangsweisen Vorführung,
c) während der Anhörungen,
d) der Organisation der Anhörungen und
e) der Kommunikation mit der Auslandsvertretung der De-facto-
Regierung der Taliban?
26. Hat das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) oder eine andere
Stelle nach Kenntnis der Bundesregierung eine Arbeitshilfe für die
Bundesländer zur Rückkehr nach Afghanistan erstellt, wenn ja, welche Inhalte
sind Teil der Arbeitshilfe, und beinhaltet die Arbeitshilfe
a) eine Übersicht über den Rückkehrprozess und
b) Informationen zur Passersatzpapierbeschaffung?
27. Welche Mechanismen zur Qualitätskontrolle und Aufsicht wurden
vonseiten der deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen von Anhörungen in Verfahren zur Identitätsfeststellung von
afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026
(siehe www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-1
00.html) geschaffen, und waren Mitarbeitende der zuständigen
Bundesbehörden, der Bundespolizei und bzw. oder der zuständigen zentralen oder
kommunalen Ausländerbehörden bei den Anhörungen zugegen (bitte
auflisten und jeweilige deutsche Behörde nennen)?
28. Welche Organisationseinheiten des BAMF haben, nach Kenntnis der
Bundesregierung, an den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im
laufenden Jahr 2026 oder an deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über
das Vorgehen informiert oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis
erlangen können (bitte konkrete Organisationseinheiten auflisten)?
29. Welche Organisationseinheiten des Auswärtigen Amts haben an den
Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von
afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 oder
an deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen informiert
oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen können (bitte
konkrete Organisationseinheiten auflisten)?
30. Welche Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts haben an den
Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von
afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 oder
an deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen informiert
oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen können (bitte
konkrete Organisationseinheiten auflisten)?
31. Welche Organisationseinheiten des Bundesministeriums des Innern haben
an den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung
von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr
2026 oder an deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen
informiert oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen
können (bitte konkrete Organisationseinheiten auflisten)?
32. Welche Organisationseinheiten in der Bundespolizei sind mit
Passersatzbeschaffung betraut?
33. Welche konkreten Aufgaben übernehmen die Organisationseinheiten der
Bundespolizei zur Passersatzbeschaffung (bitte detailliert antworten), und
wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den Organisationseinheiten
tätig?
34. Gibt es eine Untereinheit bei der Bundespolizei, die speziell zur
Passersatzbeschaffung für afghanische Staatsangehörige arbeitet, wenn ja, um
welche Einheit handelt es sich, und wie viele Beamtinnen und Beamte
sind in der Einheit tätig?
35. Ist das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr in Vorführungen und
Anhörungen zur Identitätsklärung und Passersatzbeschaffung von
afghanischen Staatsangehörigen involviert, und wenn ja, bitte Involvierung
detailliert beschreiben?
36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der früheren
Aktivitäten der beiden von den Taliban entsandten Konsuln innerhalb des
Taliban-Regimes und im Vorfeld des Machtübernahme 2021 vor?
37. Was ist das Ergebnis mit Blick auf die Sicherheitsabfragen im
Visumsprozess der beiden von den Taliban entsandten Konsuln?
38. Wieso wurde für die von den Taliban entsandten Mitarbeiter in den
Konsularen und Botschaften in Deutschland keine gesonderte
Sicherheitsüberprüfung, wie beispielsweise in Form von Sicherheitsinterviews, sondern
lediglich die standardmäßige Überprüfung im Rahmen von Visaverfahren
durchgeführt?
39. Wie lange im Vorhinein müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Personen bzw. muss die Personenliste für eine Abschiebemaßnahme nach
Afghanistan der De-facto-Regierung der Taliban bekannt gegeben
werden?
40. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen von Abschiebungen nach
Afghanistan sowohl im Vorfeld der Maßnahme als auch nach Ankunft in
Afghanistan sicher, dass betroffene Personen nicht Gefahr laufen, Opfer
von Folter oder unmenschlicher bzw. erniedrigender Behandlung oder
Bestrafung zu werden, gibt es dazu eine Vereinbarung mit der De-facto-
Regierung der Taliban, und wenn nein, warum nicht?
41. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung sind für die entsprechende
Prüfung und fortlaufende Überwachung zuständig?
42. Hat die Bundesregierung seitens der De-facto-Regierung in Afghanistan
direkt oder indirekt Sicherheitsgarantien für die Personen erhalten, die von
den Abschiebemaßnahmen 2025 und 2026 nach Afghanistan betroffen
waren (bitte einzeln nach Sammelabschiebungen und Einzelmaßnahmen
auflisten)?
43. Wurde die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter im Vorfeld über die
Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan in den Jahren 2025 und 2026
informiert, wenn nein, warum nicht, und konnten Mitarbeitende der
Nationalen Stelle die Maßnahmen begleiten (bitte einzeln nach Maßnahme
auflisten)?
44. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Personen, die in den Jahren
2025 und 2026 nach Afghanistan abgeschoben wurden, sich zuvor in
psychiatrischer Behandlung befunden haben (www.sueddeutsche.de/bayer
n/abschiebung-psychisch-krank-kritik-debatte-afghanistan-bayern-li.329
2476), und wie rechtfertigt die Bundesregierung die Abschiebung von
Personen aus einer Psychiatrie heraus in ein Land, in dem ihnen
mutmaßlich Folter und andere unmenschliche Behandlung droht und eine
angemessene Weiterbehandlung ungewiss ist, aus menschenrechtlicher
Perspektive?
45. Wurden durch die Abschiebungen Familientrennungen hervorgerufen,
wenn ja, bitte auflisten, in wie vielen Fällen es zu einer Trennung von
Sorgeberechtigten und ihren Kindern und Ehepartnerinnen und Ehepartnern
gekommen ist (bitte, wenn möglich, das Alters der zurückgebliebenen
Kinder angeben)?
46. Werden Informationen zum Gesundheitszustand der abzuschiebenden
Personen (z. B. chronische Erkrankungen wie Diabetes oder
Herzerkrankungen) und wurden benötigte Medikamente nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen des Anmeldeprozesses für die Abschiebungsmaßnahme
an die De-facto-Regierung der Taliban gegeben, und wenn nein, warum
nicht?
47. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den beiden
Sammelabschiebungen nach Afghanistan im Jahr 2026 zum Einsatz von
Festhaltegurten mit Fesselungsvorrichtungen, wenn ja, in wie vielen Fällen, aus
welchen Gründen, und welche Fesselungsvorrichtungen wurden
eingesetzt?
48. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Abschiebungsmaßnahmen für die Verständigung dolmetschende Personen vor Ort, und
wenn nein, warum nicht (bitte nach einzelnen Maßnahmen, Anzahl der
Dolmetschenden und Sprachen auflisten)?
49. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Reisefähigkeit von allen
von der Abschiebemaßnahme Betroffenen von medizinischem
Fachpersonal am Tag der Maßnahme überprüft, wenn nein, warum nicht, und wenn
ja, mit welchem Ergebnis (bitte Zahl der nicht reisefähigen und der
reisefähigen Personen angeben)?
50. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob ausreichend
Medikamente, beispielsweise im Rahmen eines Substitutionsprogramms, für
eine Überbrückungsbehandlung in Afghanistan zur Verfügung stehen bzw.
wurden diese Medikamente den von der Maßnahme betroffenen Personen
zur Verfügung gestellt, und inwiefern wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung die Möglichkeit der Anschlussbehandlungen für bestehende
psychische und physische Krankheiten in Afghanistan im Vorfeld geprüft?
51. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mittel für die
Weiterreise vom Flughafen bis zum endgültigen Zielort in Afghanistan
sowie die für diese Strecke notwendige Verpflegung zur Verfügung gestellt,
und wenn ja, in welcher Höhe?
52. Ist eine Auswertung der Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan geplant?
a) Wenn ja, wann, und von welchen staatlichen und nichtstaatlichen
Behörden soll diese durchgeführt werden?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung will die Bundesregierung keine
solche Auswertung vornehmen?
53. Werden für das zweite Quartal 2026 weitere Anhörungen im Rahmen von
Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen
geplant (bitte Ort, beherbergende Behörde und geplante Anzahl der
Teilnehmenden angeben)?
54. Wie viele Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit befinden sich
aktuell in Abschiebehaft oder Abschiebegewahrsam, und in wie vielen
Fällen liegt ein entsprechender Haftantrag bereits vor (bitte nach
Geschlecht und strafrechtlichen Verurteilungen [ja oder nein bzw. über
90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafe] und Bundesländern separiert aufführen
und Haftgründe anteilig angeben)?
55. Welche Schwere einer Straftat muss vorliegen, damit es aus Sicht der
Bundesregierung zu rechtfertigen ist, eine straffällig gewordene Person
nach Afghanistan abzuschieben?
56. Inwiefern sind Abschiebungen von Personen nach Afghanistan aus Sicht
der Bundesregierung mit dem Non-Refoulement Gebot und mit Artikel 3
der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar?
57. Plant die Bundesregierung, in Zukunft auch Personen nach Afghanistan
abzuschieben, die strafrechtlich in Deutschland nicht in Erscheinung
getreten sind, und wenn ja, mit welchem Zeithorizont?
Berlin, den 18. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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