Frage von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Welches Bundesministerium wäre bei einer möglichen Einführung einer Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, wie sie die FinanzKommission Gesundheit empfiehlt und die die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 29, Plenarprotokoll 21/73, Seite 8798 (A), derzeit prüft, federführend bei der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs zuständig?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels:
Die Bundesregierung wird ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen. Die Federführung für die Erarbeitung eines Regelungsentwurfs und die Umsetzung dieser Maßnahme liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
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