Schriftliche Frage 11 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Versteht die Bundesregierung die Zuckergetränkesteuer, auf die sie sich mit dem Kabinettbeschluss vom 6. Juli 2026 zu dem Regierungsentwurf…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 11 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Versteht die Bundesregierung die Zuckergetränkesteuer, auf die sie sich mit dem Kabinettbeschluss vom 6. Juli 2026 zu dem Regierungsentwurf…
Frage 11 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Versteht die Bundesregierung die Zuckergetränkesteuer, auf die sie sich mit dem Kabinettbeschluss vom 6. Juli 2026 zu dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und des Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030 verständigt hat, vornehmlich als Maßnahme der Prävention, mit der eine Lenkungswirkung hin zu einem niedrigeren Zuckergehalt in Getränken verbunden sein soll, oder als Maßnahme der Haushaltskonsolidierung, mit der möglichst hohe Steuereinnahmen erzielt werden sollen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. September 2026:
Die Bundesregierung greift mit der geplanten Zuckergetränkesteuer eine Empfehlung aus dem ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30. März 2026 auf. Ein Entwurf für eine Zuckergetränkesteuer wird derzeit durch die Bundesregierung erarbeitet. Da die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Festlegungen mitgeteilt werden.
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