polradar

Frage von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)

dip / rede 06.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662) Inwieweit stimmt das Bundesministerium für Gesundheit seiner eigens einberufenen FinanzKommission Gesundheit in ihrer Analyse zu, dass der übermäßige Konsum von Zucker sowohl einen erheblichen negativen Effekt auf die Gesundheit hat als auch zu hohen Folgekosten für das deutsche Gesundheitssystem führt (vergleiche Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, Kapitel 8, www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf), und von welcher Größenordnung geht es bei ebendiesen Schäden aus? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Die FinanzKommission Gesundheit erörtert in ihrem am 30. März 2026 veröffentlichten ersten Bericht den Konsum von zuckergesüßten Getränken. Sie legt unter Hinzuziehung wissenschaftlicher Literatur nachvollziehbar dar, dass der übermäßige Konsum zuckergesüßter Getränke mit negativen Effekten für die Gesundheit und somit mit hohen Folgekosten für das deutsche Gesundheitssystem verbunden ist. Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine eigenen Berechnungen zu Folgekosten aus dem übermäßigen Konsum von zuckergesüßten Getränken vor. Die Bundesregierung wird ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen. Die Frage wird gemäß Nr. 9 Satz 2 der Richtlinien für die Fragestunde (Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) nicht beantwortet.

Relationen