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Frage von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)

dip / rede 06.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die libysche Küstenwache eine Einrichtung sei, die auf operativer Ebene für ganz Libyen zuständig ist (vergleiche www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2025-004025-ASW_DE.pdf), vor dem Hintergrund ihrer Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 21/4673, wonach sowohl die „Libyan Coast Guard and Port Security“ (LCGPS) als auch die „West-LCG“ der Regierung der Nationalen Einheit (GNU) und die Küstenwache im Osten Libyens der Libyschen Nationalarmee (LNA) unterstellt ist, bzw. welcher Akteur der libyschen Seenotrettung ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter dem Dach der Gemeinsamen Militärkommission angesiedelt und somit im Westen wie im Osten Libyens operativ tätig? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die in der Antwort vom 11. März 2026 auf Frage 10 (Bundestagsdrucksache 21/4673) getroffenen Aussagen zur libyschen Küstenwache entsprechen weiter den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen. Der Gemeinsamen Militärkommission sind nach Kenntnis der Bundesregierung keine Akteure der libyschen Seenotrettung nachgeordnet.

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