Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Plänen des Vereinigten Königreichs, mittels des Future Homes Standards ab 2028 Solaranlagen und Wärmepumpen bei Gebäuden durch eine 75-Prozent-Energieeinspar-Regel verpflichtend zu machen (vergleiche www.focus.de/earth/in-england-werden-solaranlagen-und-waermepumpen-zur-pflicht_4cef7611-49ed-40d2-a7d9-e0e02b03e780.html), und plant sie, hinsichtlich steigender Preise und Knappheiten fossiler Energieträger, die Elektrifizierung von Heizungen wie den Anteil von Solar auf Dach zu erhöhen und den Entwurf der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) in dieser Richtung anzupassen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Der Bundesregierung liegen keine Details zu der angesprochenen Regelung vor. Aus dem empfohlenen Zeitungsartikel geht hervor, dass es hier um Neubauanforderungen geht.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden auch die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie eins zu eins umgesetzt. Zum 1. Januar 2028 wird die Kategorie des Nullemissionsgebäudes für neue öffentliche Nichtwohngebäude und zum 1. Januar 2030 für alle neuen Gebäude eingeführt. Ein Nullemissionsgebäude ist ein Gebäude, das unter anderem keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen an seinem Standort verursacht. Die europäische Vorgabe ist technologieoffen und wird auch so umgesetzt. Ebenfalls umgesetzt werden im Gebäudemodernisierungsgesetz die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zur Nutzung von Solarenergie in Gebäuden.
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