Sanierungsoffensive für Deutschland - Heizkostensenkung durch eine vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Text
Sanierungsoffensive für Deutschland - Heizkostensenkung durch eine vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Antrag
der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Kassem Taher Saleh, Katrin Uhlig,
Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Julia Schneider, Sandra
Stein, Hanna Steinmüller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sanierungsoffensive für Deutschland – Heizkostensenkung durch eine
vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Gebäudesektor weist eine erhebliche Klimaziellücke auf und ist für rund ein
Drittel der Treibhausgasemissionen in Deutschland und Europa verantwortlich. Zugleich
zeigen geopolitische Krisen und steigende Preise fossiler Energien immer wieder, wie
teuer und riskant die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist. Jahr um Jahr
verfehlt der Gebäudesektor die im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgegebenen Sektorziele.
Die konsequente Dekarbonisierung sowie eine deutliche Steigerung der
Energieeffizienz sind daher zentrale Schlüssel, um Klimaziele zu erreichen, Bürger*innen sowie
Unternehmen finanziell zu entlasten und langfristig Wohlstand und Lebensgrundlagen
zu sichern.
Mit der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) wurden verbindliche Ziele für die
energetische Sanierung und Dekarbonisierung des Gebäudebestands festgelegt. Mit
dem nun veröffentlichen Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgsetz
(GModG) wird die Bundesregierung dem Ziel der EPBD nicht gerecht, bis 2050 einen
klimaneutralen Gebäudebestand in der Europäischen Union zu erreichen. Außerdem
wird mit dieser mangelhaften Umsetzung der EPBD und der gleichzeitigen Streichung
der §§ 71 und 72 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Weg zur Nutzung von fossilen
Brennstoffen frei gemacht. Die nationalen Klimaziele bis 2045 rücken in weite Ferne
und die Menschen müssen die fossilen Kostenrisiken tragen. Es gilt nun, die Vorgaben
der EPBD vollständig in nationales Recht zu überführen, damit alle Menschen Zugang
zu einem bezahlbaren, gut gedämmten und klimafreundlichen Zuhause erhalten.
Durch die im GModG geplante Streichung der Vorgaben für erneuerbares Heizen
(§ 71 GEG) und des Betriebsverbots für fossile Heizkessel ab 2045 (§ 72 GEG),
werden vor allem einkommensschwache Menschen, die häufig in schlecht gedämmten
Gebäuden leben, überproportional von hohen Heizkosten betroffen sein.
Ohne umfassende Sanierungen drohen die sogenannten „Worst Performing Buildings“
selbst, wenn sie mit moderner Heiztechnik ausgestattet wurden oder an Wärmenetze
angeschlossen sind, zur Heizkostenfalle zu werden. Deshalb braucht es ein
Zusammenspiel aus wirtschaftlich tragfähigen Sanierungskonzepten, gezieltem Einsatz
erneuerbarer Energien und unterstützenden Instrumenten wie Beratungsangeboten,
Sanierungsfahrplänen und wirksamen Maßnahmen gegen Energiearmut, um die Men-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6005
21. Wahlperiode 19.05.2026
schen vor hohen Nebenkosten, Hitze und Kälte zu schützen und die Klimaziele im
Gebäudesektor zu erreichen.
Gerade in Anbetracht der fossilen Energiepreiskrise wäre eine vollständige Umsetzung
der Richtlinie der richtige Weg zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor. Hierdurch
könnte die fossile Heizkostenfalle abgewendet werden. Insbesondere jetzt braucht es
ein klares Signal der Regierung, dass sie die Abhängigkeit von Öl und Gas
entschlossen reduziert.
Nur durch eine vollständige Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie kann die
Wärmewende sozial gerecht ausgestaltet werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die europäischen Vorgaben für den klimaneutralen Gebäudesektor, welche in der
EPBD festgehalten wurden, vollständig umzusetzen, insbesondere durch
1. das Festhalten an allen aktuellen Fristen und Vorgaben der EPBD und
insbesondere die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Ende Mai 2026,
einschließlich des Hinwirkens auf einen Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen
betriebenen Heizkesseln bis 2040, die zeitnahe Vorlage eines überarbeiteten
Nationalen Gebäuderenovierungsplans zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands
inklusive nationaler Ziele und messbarer Indikatoren unter Berücksichtigung
sozialer Aspekte und flankiert von entsprechenden Förderungen;
2. die folgende Ausgestaltung von Mindesteffizienzstandards (MEPS), nach denen
die energetisch schlechtesten Gebäude vorrangig saniert werden („worst first“),
a) mit stufenweisem Zeitpfad und geeigneten Härtefall- sowie
Ausnahmeregelungen,
b) mit dem Ziel, die Sanierungsrate auf mindestens 2 % pro Jahr anzuheben,
c) mit Maßnahmen für einen wirksamen Vollzug,
d) mit anlassbezogenen Sanierungsfenstern für Wohngebäude bei
Eigentumsübergang oder Neuvermietung des gesamten Gebäudes,
e) mit einer Weiterführung der bestehenden Anforderungen für die
Nichtwohngebäude (NWG) nach dem Jahr 2033, welche darauf abzielt, dass bis zum
Jahr 2036 die energetisch ineffizientesten 40 % der NWG saniert werden
und bis zum Jahr 2040 die energetisch ineffizientesten 50 % der NWG;
f) durch die Streichung der pauschalen Erfüllungsoption in § 40 Absatz 3 und
4 des GModG-Referentenentwurfs, nach dem die Angabe der genutzten
Energieträger (Wärmepumpe, Biomasse und Fernwärme) zur Erfüllung der
MEPS als ausreichend gilt;
3. die vollständige Umsetzung der Vorgaben zur Installation von Solaranlagen auf
neuen und bestehenden Gebäuden. Um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-
Aufdachanlagen zu erhalten, muss eine angemessene Förderung erhalten und am
EEG-Förderinstrument der Einspeisevergütung festgehalten werden;
4. die Bereitstellung der Informationen aus Energieausweisen in einer integrierten
Gebäudedatenbank;
5. den Aufbau eines Gebäudeenergiekatasters, das rechtskonforme,
datenschutzwahrende Bestands- und Sanierungsinformationen über die Gesamteffizienz von
Gebäuden für Planung, Monitoring und Förderung bereitstellt;
6. den flächendeckenden Zugang zu fundierter individueller Beratung und die
kostenfreie Bereitstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP), inklusive
Qualitätssicherung und Verknüpfung mit Förderinstrumenten;
7. die Einführung von One Stop Shops, die flächendeckend auf kommunaler bzw.
regionaler Ebene unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für
Bürger*innen schaffen, die sie von der Energieberatung über die Finanzierung
bis zur Ausführung durch den gesamten Sanierungsprozess begleiten;
8. die Einführung einer kurzfristig wirkenden Abwrackprämie und eine stärkere
soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung (Bundesförderung für
effiziente Gebäude, BEG) – je geringer das Einkommen und je größer die
Einsparwirkung, desto höher der Zuschuss,
a) einschließlich Kombinationsmöglichkeiten mit kommunalen/landesweiten
Programmen und
b) zielgruppenspezifischen Bonuslinien z. B. für serielle Sanierung,
c) sowie verbraucherfreundlichen Lösungen, wie z. B. einen Härtefallzuschuss
oder Social Leasing, sodass grüne Wärme für alle zugänglich wird,
unabhängig von der Kreditwürdigkeit oder der Möglichkeit in Vorleistung zu
gehen;
d) und eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie auf alte Öl- und
Gasheizungen für zwei Jahre in der BEG (EM Heizungstausch) einzuführen, die
zusätzlich 10 % Förderung im ersten Jahr, und 5 % Förderung im zweiten Jahr
ermöglicht, sodass die Förderung sozial ausgestaltet befristet auf bis zu 80 %
Förderung ansteigt und danach wieder absinkt – es soll deutlich attraktiver
sein, jetzt die Heizung auszutauschen als erst in vier oder fünf Jahren;
9. die Einführung eines Drittelmodells zur Wahrung der Warmmietenneutralität bei
energetischen Modernisierungen, das
a) die Modernisierungsumlage im Mietrecht deutlich reduziert und gleichzeitig
Fördermittel so ausgestaltet, dass sie zusätzlich zur Finanzierung beitragen
– und nicht von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden müssen.
Dadurch werden klimafreundliche Sanierungen für Vermieter*innen
wirtschaftlich attraktiv und für Mieter*innen bezahlbar;
b) die Kosten energetischer Sanierungen gerecht zwischen Vermieter*innen,
Mieter*innen und Staat verteilt, damit ein tragfähiges Modell, das
Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander verbindet entsteht;
10. weitere Maßnahmen zur Schließung der Klimaziellücke im Gebäudesektor zu
ergreifen, insbesondere durch ein Festhalten an der 65-%-Regel für erneuerbares
Heizen im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Berlin, den 19. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu 9.: Für Bürger*innen ist eine umfassende und leicht zugängliche Beratung insbesondere im Rahmen der
Einrichtung von „One Stop Shops“ vorgeschrieben. Die Bündelung von Beratungsangeboten ermöglicht allen einen
niedrigschwelligen, ganzheitlichen Zugang zu den komplexen Themen Heizen und energetische
Gebäudesanierung; nur durch klare Informationen, verständliche Aufklärung und qualifizierte Begleitung können
Unsicherheiten abgebaut, Fördermöglichkeiten optimal genutzt und nachhaltige Investitionen in Heiztechnik und Dämmung
erfolgreich umgesetzt werden.
Zu 12.: Der Expertenrat für Klimafragen betont in seiner Stellungnahme, dass der im Koalitionsvertrag
vorgesehene, und durch das jüngste Eckpunktepapier bestätigte Wegfall des sogenannten „Heizungsgesetzes“ als
kontraproduktive Maßnahme im Hinblick auf die THG-Minderungswirkung mitzudenken ist. Gleichwohl enthält
auch das Klimaschutzprogramm 2026 keine kompensierenden Maßnahmen im Gebäudesektor.1 Somit ist von
einer steigenden Ziellücke im Gebäudesektor auszugehen, welche auch vom Öko-Institut quantifiziert wird.2
Auch im aktuellen Entwurf des nationalen Gebäuderenovierungsplans wird die 65-%-Regel aus dem aktuell
geltenden GEG als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Bundesregierung muss daher entweder an dieser
Regel festhalten oder gleichwirksame Maßnahmen ergreifen, um einen klimaneutralen Gebäudesektor zu schaffen.
1 Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026 (Stand: 18. März 2026)
2 www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Auswirkungen-GebaudeModG-Klimaziele.pdf
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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