Frage von Stefan Schröder (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schröder (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Welche Gründe sind für die Bundesregierung maßgeblich, die Einführung eines Screenings zur Lungenkrebsfrüherkennung für Raucher voranzutreiben, während Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in anderen Bereichen – insbesondere zusätzliche Krebsfrüherkennung in der gynäkologischen Versorgung sowie die Kostenübernahme für Brillen und Hörgeräte – bislang nur eingeschränkt ausgebaut werden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Prioritätensetzung?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Der Leistungsanspruch der gesetzlich Versicherten auf bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen wird im Einzelnen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als oberstem Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Richtlinien nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin näher konkretisiert. Der G-BA ist unter anderem für die fachliche Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Früherkennung für Erwachsene (§§ 25, 25a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) verantwortlich. Der G-BA trifft seine Entscheidungen im Ergebnis eines antragsbasierten systematischen Bewertungsverfahrens gemäß seiner Verfahrensordnung.
Evidenzgestützte Anträge zu einer zusätzlichen Krebsfrüherkennung in der gynäkologischen Versorgung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht beim G-BA gestellt.
In Deutschland gehört Lungenkrebs mit jährlich insgesamt circa 58 300 Neuerkrankungen und circa 45 000 Sterbefällen zu den häufigsten Krebserkrankungen und -todesursachen (neben Brust-, Prostata- und Darmkrebs). Da Lungenkrebs im frühen Stadium oft keine Beschwerden verursacht, wird die Erkrankung in vielen Fällen spät entdeckt.
Bereits Anfang der 2000er-Jahre initiierte randomisiert-kontrollierte Studien (RCT), insbesondere die US-amerikanische NLST-Studie (National Lung Screening Trial; www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa1102873) und die niederländisch-belgische NELSON-Studie (Nederlands-Leuvens Longkanker Screenings Onderzoek; www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa1911793) zur Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (CT), zeigten eine signifikante Reduktion der lungenkrebsbedingten Mortalität (relative Risikoreduktion 20 Prozent in NLST und 25 Prozent in NELSON nach 10 Jahren Follow-up). Im Lichte dieser und von Ergebnissen weiterer RCTs wurde im Jahr 2022 auf Ebene der Europäischen Union die Etablierung von Lungenkrebsfrüherkennungsprogrammen mittels Niedrigdosis-CT bei starken Raucherinnen und Rauchern und Ex-Raucherinnen und -Rauchern in den Mitgliedstaaten empfohlen (data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14770-2022-INIT/de/pdf).
Untersuchungen, die bisher nicht von den Früherkennungsrichtlinien des G-BA umfasst sind, aber aufgrund von konkreten Beschwerden oder Krankheitsverdacht durchgeführt werden, gehören zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt beispielsweise für Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter, der Eierstöcke oder der weiblichen Brust zu diagnostischen Abklärungszwecken – hierfür werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines Screenings zur Lungenkrebsfrüherkennung für starke aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher eine evidenzbasierte und bevölkerungsmedizinisch prioritäre Maßnahme zur Senkung der hohen Lungenkrebssterblichkeit in Deutschland.
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