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Frage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)

dip / rede 22.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419) Wie beachtet die Bundesregierung bei der notwendigen GKV-Finanzreform zur Stabilisierung und gerechteren, effizienteren und qualitativ besseren Ausgestaltung des Gesundheitswesens geschlechterspezifische Auswirkungen von Einsparmaßnahmen und bei Strukturreformen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Auf Grundlage des von der FinanzKommission Gesundheit vorgelegten Berichts hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung erstellt. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und wurde Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Der Gesetzentwurf enthält ein ausgewogenes, sozialverträgliches und wirtschaftlich tragfähiges Maßnahmenpaket, das rund drei Viertel der 66 Maßnahmen der FinanzKommission Gesundheit unter Heranziehung aller Beteiligter umsetzt. Die Berücksichtigung geschlechterspezifischer Auswirkungen von ergriffenen Maßnahmen ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, und sie werden im Rahmen der Erarbeitung von Gesetzentwürfen grundsätzlich berücksichtigt.

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